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LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - L 9 SO 136/19 |
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Anspruch der Erben auf Hilfe zur Pflege in Form der Kostenübernahme für eine stationäre Versorgung nach dem SGB XII Zulässigkeit des Erlasses eines Grundurteils im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Anspruch auf Kostenübernahme Keine Berücksichtigung von ...
Verfahrensgang
- SG Münster, 07.03.2019 - S 11 SO 98/17
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - L 9 SO 136/19
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (12)
- BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 4/16 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Tod des Pflegebedürftigen - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - L 9 SO 136/19
Der ursprüngliche Anspruch auf Sachleistungsverschaffung wandelt sich in einen Geldleistungsanspruch (Erstattungsanspruch), soweit die Erben bereits selbst vorgeleistet haben, oder in einen Anspruch auf Freistellung von der Schuld, wenn die Verbindlichkeit gegenüber dem vorleistenden Dritten noch besteht (BSG Urteil vom 21.09.2017 - B 8 SO 4/16 R mwN).Im Urteil vom 21.09.2017 - B 8 SO 4/16 R hat dementsprechend auch das BSG im Rahmen der Klage eines Pflegedienstes nach dem Tode des Leistungsempfängers einen Anspruch auf Kostenfreistellung als auf eine Geldleistung gerichtet angesehen, indem es ausgeführt hat: "Nachdem der Kläger die Hilfe zur Pflege in dem hier streitigen Zeitraum erbracht hat und nur noch die Verbindlichkeit ihm gegenüber als vorleistendem Dritten zu erfüllen ist, reduziert sich das Interesse des Berechtigten - hier der unbekannten Erben - auf Kostenfreistellung und Kostenerstattung, ist mithin auf eine Geldleistung gerichtet.".
Der ursprüngliche Anspruch auf Schuldbeitritt und Schuldbefreiung hat sich in eine Anspruch auf Gelderstattung umgewandelt (BSG Urteil vom 21.09.2017 - B 8 SO 4/16 R mwN), so dass nunmehr zweifellos ein Anspruch auf eine Leistung in Geld iSd § 130 Abs. 1 Satz 1 SGG begehrt wird.
- VG Münster, 25.05.2020 - 6 K 53/20
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - L 9 SO 136/19
Sie berufen sich weiterhin auf die o.a. Rechtsprechung und ergänzend auf das Urteil des VG Münster vom 20.02.2020 - 6 K 53/20.Der Betrag von 5.000 EUR ist als angemessen anzusehen (eingehend hierzu OVG für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil vom 16.11.2009 - 12 A 1363/09 für einen Betrag iHv 6.000 EUR; in diesem Sinne auch das von den Klägern zuletzt in Bezug genommene Urteil des VG Münster vom 25.05.2020 - 6 K 53/20).
- BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R
Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - L 9 SO 136/19
Grundsätzlich ist ein Anspruch gegen den Unternehmer aus einem Bestattungsvorsorgevertrag Vermögen, dies gilt auch für alle aus dieser vertraglichen Beziehung resultierenden Rückabwicklungsansprüche nach Auflösung dieses Vertrags (BSG Urteil vom 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R Rn. 15 ff).Dem Wunsch des Menschen, für die Zeit nach seinem Tod durch eine angemessene Bestattung und Grabpflege vorzusorgen, ist Rechnung zu tragen und Vermögen aus einem Bestattungsvorsorgevertrag sowohl für eine angemessene Bestattung als auch für eine angemessene Grabpflege als Schonvermögen im Sinne der Härtefallregelungen anzusehen (BSG Urteil vom 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R unter Hinweis auf die bereits entsprechende Rechtsprechung des BVerwG zum BSHG).
- BGH, 12.06.1975 - III ZR 34/73
Verfahrensrecht - Revision gegen Grundurteil; Mitverschulden eines Bauherrn
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - L 9 SO 136/19
Das gilt auch für einen Anspruch auf Befreiung von einer Schuld, die ihrerseits nicht Gegenstand eines Grundurteils sein kann (BGH Urt. v. 12. Juni 1975, III ZR 34/73, NJW 1975, 1968), wie vorliegend die der Höhe nach unbestimmten Kosten, Spesen und Zinsen." Mit diesen Ausführungen hat der BGH nicht gemeint, dass ein Anspruch auf Befreiung von einer Schuld niemals Gegenstand eines Grundurteils sein kann, sondern nur, dass ein Grundurteil ausscheidet, wenn die Schuld, von der befreit werden soll, nach ihrer Natur nicht Gegenstand eines Grundurteils sein kann.Dies ergibt sich aus der weiteren Verweisung des BGH auf sein Urteil vom 12.06.1975 - III ZR 34/73.
- BGH, 30.01.1987 - V ZR 7/86
Grundurteil - Unbezifferter Anspruch - Schuldbefreiungsanspruch
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - L 9 SO 136/19
Das BSG begründet seine Auffassung mit einer Verweisung auf Rechtsprechung des BGH (BGH Urteil vom 30.01.1987 - V ZR 7/86), mit der der BGH auch im Zivilprozess die Unzulässigkeit eines Grundurteils bei einem Anspruch auf Schuldbeitritt ausgesprochen habe.In dem Urteil vom 30.01.1987 - V ZR 7/86 führt der BGH aus: "Nach § 304 Abs. 1 ZPO kann nur bei einem nach Grund und Betrag streitigen Anspruch vorab über den Grund entschieden werden.
- BSG, 16.02.2022 - B 8 SO 17/20 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Vermögenseinsatz - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - L 9 SO 136/19
Der Umstand, dass noch etwas Vermögen über dem Freibetrag von 2.600 EUR vorhanden war, das aber nicht bedarfsdeckend war, steht einem Anspruch dem Grunde nach nicht entgegen (hierzu zuletzt BSG Urteil vom 16.02.2022 - B 8 SO 17/20 R, zitiert nach Terminsbericht BSG 5/22). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - 12 A 1363/09
Pflegewohngeld; Vermögen; Vermögensschonbetrag; Heimbewohner; …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - L 9 SO 136/19
Der Betrag von 5.000 EUR ist als angemessen anzusehen (eingehend hierzu OVG für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil vom 16.11.2009 - 12 A 1363/09 für einen Betrag iHv 6.000 EUR; in diesem Sinne auch das von den Klägern zuletzt in Bezug genommene Urteil des VG Münster vom 25.05.2020 - 6 K 53/20). - BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für eine systemische …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - L 9 SO 136/19
In einer solchen Konstellation ist nach der Rechtsprechung des BSG ein Grundurteil nicht zulässig, da es sich nicht um eine Leistung in Geld iSd § 130 Abs. 1 Satz 1 SGG handele (so BSG Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R). - BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 15/10 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung durch den …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - L 9 SO 136/19
Im Berufungsverfahren ist zulässigerweise mit dem Beteiligtenwechsel auf der Klägerseite eine subjektive Klageänderung vorgenommen worden (BSG Urteil vom 02.02.2012 - B 8 SO 15/10 R). - OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 131/12
Grundbuchverfahren : Antrag auf Löschung eines Leibgedings nach Tod des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - L 9 SO 136/19
Der Senat lässt offen, ob dies bei einer Bestattungspflicht, die als Teil eines Altenteils dinglich gesichert ist (vgl. dazu OLG München Beschluss vom 10.08.2012 - 34 Wx 131/12; OLG Hamm Beschluss vom 17.06.2014 - I-15 W 33/14), anders zu beurteilen ist. - OLG Hamm, 17.06.2014 - 15 W 33/14
Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Altenteils aufgrund einer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2014 - L 8 SO 198/14
- BSG, 20.09.2023 - B 8 SO 22/22 R
Zur Angemessenheit einer Sterbegeldversicherung als Voraussetzung für die …
Eine solche lässt sich insbesondere nicht aus dem Umstand ableiten, dass die Verwertung von Sterbegeldversicherungen oder Bestattungsvorsorgeverträgen abhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung nach § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII aufgrund besonderer Härte ausgeschlossen sein können (…vgl BSG vom 18.3.2008 - B 8/9b SO 9/06 R - BSGE 100, 131 = SozR 4-3500 § 90 Nr. 3, RdNr 22 ff; zum BSHG: BVerwG vom 11.12.2003 - 5 C 84.02 - Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 41 RdNr 22; BGH vom 30.4.2014 - XII ZB 632/13 - NJW 2014, 2115, RdNr 15 mwN; LSG Baden-Württemberg vom 22.6.2022 - L 2 SO 126/20 - RdNr 57 ff; LSG Saarland vom 22.11.2018 - L 11 SO 12/17 - RdNr 25; LSG Nordrhein-Westfalen vom 10.3.2022 - L 9 SO 136/19 - RdNr 43; Thüringer LSG vom 23.5.2012 - L 8 SO 85/11 - RdNr 36; LSG Hamburg vom 23.2.2009 - L 4 SO 17/08 - RdNr 24, siehe auch Oberlandesgericht München vom 4.4.2007 - 33 Wx 228/06 - RdNr 19) . - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2022 - L 9 SO 32/22
Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ; Keine Verwertung reiner …
Die Höhe der beiden Sterbegeldversicherung von insgesamt 4.334,93 EUR ist angemessen (hierzu Beschluss des Senats vom 10.03.2022 - L 9 SO 136/19). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - L 9 SO 170/21 Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob dies auch bei einem Sachleistungsanspruch möglich ist (vgl. dazu Urteil des Senates vom 10.03.2022 - L 9 SO 136/19).
- SG Aachen, 16.03.2021 - S 20 SO 52/19 Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob dies auch bei einem Sachleistungsanspruch möglich ist (vgl. dazu Urteil des Senates vom 10.03.2022 - L 9 SO 136/19).