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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2021 - L 9 SO 225/21 B   

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https://dejure.org/2021,52231
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2021 - L 9 SO 225/21 B (https://dejure.org/2021,52231)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.11.2021 - L 9 SO 225/21 B (https://dejure.org/2021,52231)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. November 2021 - L 9 SO 225/21 B (https://dejure.org/2021,52231)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an eine hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung - hier verneint für einen Rechtsstreit über die Aufhebung von Leistungen nach dem SGB II nach einem Verstoß gegen § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • SG Düsseldorf, 13.04.2021 - S 17 AY 21/20

    Sozialgericht legt Bundesverfassungsgericht Frage zur Höhe der Leistungen für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2021 - L 9 SO 225/21
    Aus dem Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.04.2021 - S 17 AY 21/20 folgen für die vorliegende Fallkonstellation keine derart schwerwiegenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geschilderten Rechtslage, dass von Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung iSd §§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG, 114 ZPO ausgegangen werden und Prozesskostenhilfe bewilligt werden müsste.

    Insofern ist es in Sammelunterkünften für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG der Normalfall, dass von den Geldleistungen sowohl bestimmte EVS-Abteilungen (zumindest teilweise) abgezogen werden als auch eine Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 2 erfolgt (SG Düsseldorf Beschluss vom 13.04.2021 - S 17 AY 21/20 Rn. 109), während dies bei Menschen in besonderen Wohnformen gesetzlich gerade ausgeschlossen ist.

    Zwar legt das SG Düsseldorf mit beachtlicher Argumentation dar, dass das vom Gesetzgeber unterstellte Einsparpotential für den einzelnen alleinstehenden AsylbLG-Leistungsberechtigten weder empirisch noch rechtlich tragfähig begründbar ist (SG Düsseldorf Beschluss vom 13.04.2021 - S 17 AY 21/20 Rn. 148 ff).

  • BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 16/19 R

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Anforderungen an

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2021 - L 9 SO 225/21
    Nach dem bis zum 31.12.2019 bestehenden System der Eingliederungshilfe (§§ 53 ff SGB XII) erhielten die Bewohner von stationären Einrichtungen die Leistungen für den Lebensunterhalt überwiegend als Teil einer Gesamtleistung, die durch die Einrichtung erbracht wurde (sog. inkludierter Lebensunterhalt, vgl. dazu BSG Urteil vom 23.03.2021 - B 8 SO 16/19 R).

    Denn die Regelung des § 27b Abs. 2 SGB XII aF genüge den vom BVerfG gestellten Transparenzanforderungen nur, wenn man sie dahin verstehe, dass der Pauschalbetrag iHv mindestens 27 vH des Regelsatzes einen nicht weiter zu verifizierenden Basisbetrag darstelle, der eine Erhöhung des gesamten zusätzlichen persönlichen Bedarfs unter Würdigung der tatsächlichen Umstände und unter rechtlicher Wertung erfordere, wenn dies geltend gemacht werde (BSG Urteil vom 23.03.2021 - B 8 SO 16/19 R).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2021 - L 9 SO 225/21
    Es ist weder ersichtlich, dass die Absenkung der Regebedarfsstufe 2 auf ca. 90% der Regelbedarfsstufe 1 das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum der Klägerin (hierzu BVerfG Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) verletzt, noch dass gegenüber Personen, die Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 erhalten (erwachsene Personen, die in einer Wohnung nach § 42a Abs. 2 Satz 2 SGB XII leben - Anlage zu § 28 SGB XII), eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung iSd Art. 3 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 GG vorliegt.
  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2021 - L 9 SO 225/21
    Der Grund dafür ist der vollständige Systemwechsel, denn das neue Recht enthält als Grundprinzip eine strikte Trennung zwischen den Fachleistungen und den Lebensunterhaltsleistungen (vgl. dazu BSG Urteil vom 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2021 - L 9 SO 225/21
    Prozesskostenhilfe ist auch zu bewilligen, wenn in der Hauptsache eine Beweisaufnahme erforderlich ist und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (BVerfG Beschlüsse vom 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13, vom 09.10.2014 - 1 BvR 83/12 und vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07).
  • BVerfG, 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt gleichzeitige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2021 - L 9 SO 225/21
    Prozesskostenhilfe ist auch zu bewilligen, wenn in der Hauptsache eine Beweisaufnahme erforderlich ist und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (BVerfG Beschlüsse vom 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13, vom 09.10.2014 - 1 BvR 83/12 und vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07).
  • BVerfG, 09.10.2014 - 1 BvR 83/12

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2021 - L 9 SO 225/21
    Prozesskostenhilfe ist auch zu bewilligen, wenn in der Hauptsache eine Beweisaufnahme erforderlich ist und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (BVerfG Beschlüsse vom 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13, vom 09.10.2014 - 1 BvR 83/12 und vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2022 - L 7 SO 4143/20

    Schwerbehindertenrecht - Eingliederungshilfe - Kosten für Mittagessen in

    Soweit die Klägervertreterin zuletzt auf den Beschluss des LSG NRW vom 11. November 2021 - L 9 SO 225/21 B -, welcher sich mit einem Anspruch auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes auf der Grundlage einer abweichenden Regelsatzfestsetzung auseinanderzusetzen hatte, Bezug genommen hat, verkennt sie, dass im hiesigen Verfahren Eingliederungshilfeleistungen und gerade nicht die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Streit stehen.
  • LSG Sachsen, 22.03.2022 - L 8 SO 49/21
    Soweit die besondere Wohnform auch Leistungen für den Lebensunterhalt erbringt, müssen die Leistungsberechtigten diese grundsätzlich selbst zahlen (vgl. dazu LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. November 2021 - L 9 SO 225/21 B - juris, Rn. 30ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - L 15 SO 46/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Aufgrund der sichergestellten anderweitigen Bedarfsdeckung ist eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Bewohner besonderer Wohnformen iSd § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII nicht zu erkennen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. November 2021, L 9 SO 225/21 B, Rn.22 juris; Becker in: BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, 65. Edition, Stand 01.06.2022, § 8 RBEG Rn.17).
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