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   LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 R 1032/16   

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https://dejure.org/2016,43140
LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 R 1032/16 (https://dejure.org/2016,43140)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.10.2016 - L 11 R 1032/16 (https://dejure.org/2016,43140)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - L 11 R 1032/16 (https://dejure.org/2016,43140)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 37 Abs 1 GmbHG
    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7; SGB IV § 28p
    Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Sperrminorität als abhängig Beschäftigter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2017, 61
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 2662/13

    Sozialversicherungspflicht - Fremdgeschäftsführer einer GmbH ohne Beteiligung an

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 R 1032/16
    Dagegen liegt kein maßgeblicher gesellschaftsrechtlicher Einfluss - und damit in der Regel eine Stellung als Beschäftigter - vor, wenn der Geschäftsführer-Gesellschafter so wesentliche Entscheidungen wie die Auflösung der Gesellschaft, die operative Neuausrichtung oder seine eigene Abberufung bzw Entlassung nicht verhindern kann (Senatsurteil vom 30.09.2014, L 11 R 2662/13 mwN zur Rechtsprechung des BSG).

    Soweit der Kläger von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist und einen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung in Abhängigkeit vom Geschäftsergebnis (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 Geschäftsführervertrag) hat, ist eine derartige Gestaltung sowohl bei selbstständiger Tätigkeit als auch bei einer abhängigen Beschäftigung möglich (Senatsurteil vom 30.09.2014 - L 11 R 2662/13 mwN).

    Trotz der arbeitnehmeruntypischen Freiheiten des Klägers und fehlender tatsächlicher Weisungen bleibt die Tätigkeit daher fremdbestimmt, denn sie geht in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebs auf (Senatsurteil vom 30.09.2014, L 11 R 2662/13 mwN).

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 R 1032/16
    Bei Fremdgeschäftsführern, die nicht am Gesellschaftskapital beteiligt sind, hat das BSG dementsprechend regelmäßig eine abhängige Beschäftigung angenommen, soweit nicht besondere Umstände vorliegen, die eine Weisungsgebundenheit im Einzelfall ausnahmsweise aufheben (BSG 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; BSG 06.03.2003, B 11 AL 25/02 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 1).

    Vergleichbares gilt auch bei Geschäftsführern, die zwar zugleich Gesellschafter sind, jedoch weder über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile noch über eine so genannte Sperrminorität verfügen (BSG 06.03.2003, B 11 AL 25/02 R, aaO).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 R 1032/16
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 mwN).
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 8/10 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Erstreckung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 R 1032/16
    Über die Erstreckung der Befreiung nach § 6 Abs. 5 Satz 2 SGB VI muss - ebenso wie über die ursprüngliche Befreiung selbst - vom Rentenversicherungsträger durch Verwaltungsakt entschieden werden (BSG 31.10.2012, B 12 R 8/10 R, SozR 4-2600 § 6 Nr. 8).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 R 1032/16
    Ausreichend ist, dass eine bestehende Rechtsmacht aufrecht erhalten bleibt und von ihr bei gegebenem Anlass, etwa bei einem Zerwürfnis Gebrauch gemacht werden kann; eine bloße "Schönwetter-Selbstständigkeit" (so BSG 29.08.2012, B 12 KR 14/10 R, juris) ist mit Blick auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände nicht hinnehmbar.
  • BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 R 1032/16
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 mwN).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 R 1032/16
    Diese Rechtsprechung ist für die Statusbeurteilung im sozialversicherungsrechtlichen Deckungsverhältnis nicht heranzuziehen (BSG 29.07.2015, B 12 KR 23/13 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 24 = BSGE 119, 224).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 R 1032/16
    Erst auf Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, juris).
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf Landesblindengeld für cerebral schwerst

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 R 1032/16
    Diese Rechtsprechung ist für die Statusbeurteilung im sozialversicherungsrechtlichen Deckungsverhältnis nicht heranzuziehen (BSG 29.07.2015, B 12 KR 23/13 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 24 = BSGE 119, 224).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R

    Zum sozialrechtlichen Status von Fremdgeschäftsführern einer GmbH!

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 R 1032/16
    Insoweit ist auch zu beachten, dass Gesellschafter einer GmbH dem Geschäftsführer zwar große Freiheiten lassen können, doch dürfen sie ihn nicht ganz von der Überwachung befreien (Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl 2016, § 46 RdNr 31; Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl 2013, § 46 RdNr 51) , zumal sie andernfalls gegenüber den Gesellschaftsgläubigern womöglich schadensersatzpflichtig werden (BSG 29.07.2015, B 12 R 1/15 R, juris).
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von "Aufwandsentschädigungen" für die

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 72/92

    Abhängige Beschäftigung eines angestellten GmbH-Gesellschafters

  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 18/93

    Arbeitsentgelt - Notariatsangestellter als Auflassungsbevollmächtigter -

  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 11 R 1083/12

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RR 72/92

    Rentenversicherung - GmbH-Geschäftsführer - Beschäftigung

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 4543/13

    Danosa - Sozialversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH -

  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2018 - L 11 R 590/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführerin einer

    Eingriffe in seinen Tätigkeitskreis muss ein Geschäftsführer infolge seiner Abhängigkeit von der Gesellschafterversammlung hinnehmen, selbst wenn der Geschäftsführervertrag keine Bestimmungen hierüber enthielte (Senatsurteil v. 18.10.2016, L 11 R 1032/16 unter Hinweis auf K. Schmidt in Scholz, GmbHG, 11. Aufl, § 46 Rn 116).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2019 - L 11 BA 2804/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - gleichberechtigte

    Eingriffe in seinen Tätigkeitskreis muss ein Geschäftsführer infolge seiner Abhängigkeit von der Gesellschafterversammlung hinnehmen, selbst wenn der Geschäftsführervertrag keine Bestimmungen hierüber enthielte (Senatsurteil vom 18.10.2016, L 11 R 1032/16).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2019 - L 10 BA 282/19

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - abhängige Beschäftigung eines

    Im Übrigen hat das BSG zum Fall einer mit dem Geschäftsführer vereinbarten selbstständigen Tätigkeit bereits entschieden (BSG, Urteil vom 14.03.2018, B 12 R 5/16 R, vorgehend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2016, L 11 R 1032/16 mit der vom BSG nicht bezweifelten Würdigung einer vereinbarten selbstständigen Tätigkeit) und auch in diesem Fall auf das Ausmaß des gesellschaftsrechtlichen Einflusses abgestellt.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2019 - L 8 BA 1226/18

    Sozialversicherungspflicht von Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern einer

    Eingriffe in seinen Tätigkeitskreis muss ein Geschäftsführer infolge seiner Abhängigkeit von der Gesellschafterversammlung hinnehmen, selbst wenn der Geschäftsführervertrag keine Bestimmungen hierüber enthielte (LSG Baden -Württemberg, Urteil vom 18.10.2016, L 11 R 1032/16).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2017 - L 11 R 1497/16
    Eingriffe in seinen Tätigkeitskreis muss ein Geschäftsführer infolge seiner Abhängigkeit von der Gesellschafterversammlung hinnehmen, selbst wenn der Geschäftsführervertrag keine Bestimmungen hierüber enthielte (Senatsurteil v. 18.10.2016, L 11 R 1032/16 unter Hinweis auf K. Schmidt in Scholz, GmbHG, 11. Aufl, § 46 Rn 116).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.03.2017 - L 11 R 3281/16
    Eingriffe in seinen Tätigkeitskreis muss ein Geschäftsführer infolge seiner Abhängigkeit von der Gesellschafterversammlung hinnehmen, selbst wenn der Geschäftsführervertrag keine Bestimmungen hierüber enthielte (Senatsurteil v. 18.10.2016, L 11 R 1032/16 unter Hinweis auf K. Schmidt in Scholz, GmbHG, 11. Aufl, § 46 Rn 116).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 11 R 1267/16
    Eingriffe in seinen Tätigkeitskreis muss ein Geschäftsführer infolge seiner Abhängigkeit von der Gesellschafterversammlung hinnehmen, selbst wenn der Geschäftsführervertrag keine Bestimmungen hierüber enthielte (Senatsurteil vom 18.10.2016, L 11 R 1032/16 unter Hinweis auf K. Schmidt in Scholz, GmbHG, 11. Aufl, § 46 Rn 116).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2017 - L 11 R 1963/16
    Eingriffe in seinen Tätigkeitskreis muss ein Geschäftsführer infolge seiner Abhängigkeit von der Gesellschafterversammlung hinnehmen, selbst wenn der Geschäftsführervertrag keine Bestimmungen hierüber enthielte (Senatsurteil vom 18.10.2016, L 11 R 1032/16 unter Hinweis auf K. Schmidt in Scholz, GmbHG, 11. Aufl, § 46 Rn 116).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2017 - L 11 R 2099/16
    Eingriffe in seinen Tätigkeitskreis muss ein Geschäftsführer infolge seiner Abhängigkeit von der Gesellschafterversammlung hinnehmen, selbst wenn der Geschäftsführervertrag keine Bestimmungen hierüber enthielte (Senatsurteil v. 18.10.2016, L 11 R 1032/16 unter Hinweis auf K. Schmidt in Scholz, GmbHG, 11. Aufl, § 46 Rn 116).
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