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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2012 - L 13 AS 246/09   

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https://dejure.org/2012,14514
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2012 - L 13 AS 246/09 (https://dejure.org/2012,14514)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.06.2012 - L 13 AS 246/09 (https://dejure.org/2012,14514)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - L 13 AS 246/09 (https://dejure.org/2012,14514)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 61/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung- Angemessenheitsprüfung bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2012 - L 13 AS 246/09
    Eine Personenmehrheit ist bei der Beurteilung der Angemessenheit der Unterkunftskosten nach den Maßstäben des SGB II grundsätzlich nur dann rechtlich relevant, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft i. S. d. § 7 Abs. 3 SGB II bildet (Anschluss an BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/11b AS 61/06 R).

    In Kenntnis des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Juni 2008 - B 14/11b AS 61/06 R - wurde gemäß dem Inhalt der Verwaltungsakten behördenintern entschieden, dieses Urteil nicht auf den vorliegenden Widerspruch anzuwenden.

    Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Urteil des BSG vom 18. Juni 2008 - a. a. O. - enthielt der Widerspruchsbescheid nicht.

    Zur Begründung der Klage hat sich der Kläger auf das Urteil des BSG vom 18. Juni 2008 - a. a. O. - bezogen, hiernach sei bei Wohngemeinschaften zur Berechnung der Angemessenheit der Unterkunftskosten der einzelne Leistungsberechtigte als alleinstehend zu behandeln.

    Zur Begründung hat das SG Oldenburg sich auf das Urteil des BSG vom 18. Juni 2008 - a. a. O. - und auf die unterschiedlichen Wohnbedürfnisse einer Wohngemeinschaft einerseits und einer Bedarfsgemeinschaft mit entsprechender persönlicher und räumlicher Nähe andererseits bezogen.

    Der Beklagte hat zudem auf in der Literatur geäußerte Kritik am Urteil des BSG vom 18. Juni 2008 - a. a. O. - hingewiesen und meint, es sei abzuwarten, ob das BSG an seiner Rechtsprechung festhalten werde, da diese Entscheidung des BSG nicht unproblematisch sei.

    Es handelt sich bei den Kosten der Unterkunft und Heizung um einen abtrennbaren selbständigen Anspruch, sodass eine Beschränkung des Streitgegenstandes möglich ist (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - a. a. O. - juris Rn. 15); eine solche ist hier auch erfolgt, und das Urteil des SG Oldenburg vom 19. Juni 2009 hat - entsprechend dem Antragsbegehren des Klägers - ausschließlich die Kosten der Unterkunft und Heizung zum Gegenstand.

    Die Angemessenheit der Wohnungskosten ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18. Juni 2008 - a. a. O. - juris Rn. 18, m. w. Nachw.) in mehreren Schritten zu prüfen: Zunächst bedarf es der Feststellung, welche Größe die gemietete Wohnung aufweist.

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 14/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2012 - L 13 AS 246/09
    Die Rechtssicherheit gebietet die Annahme des Vorliegens einer Wohngemeinschaft auch dann, wenn Verwandte, die keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II bilden, eine Wohnung gemeinsam nutzen (vgl. BSG, Urteil vom 7. Mai 2009 - B 14 AS 14/08 R - juris Rn. 27).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2012 - L 13 AS 246/09
    Dieser Rückgriff führt nicht zu einem geeigneten Maßstab zur Bestimmung der angemessenen Leistung für die Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II, er beinhaltet jedoch eine Angemessenheitsgrenze nach oben, weswegen auch die rechte Spalte in der Tabelle zugrunde zu legen und diese durch einen mögliche Unbilligkeiten der Pauschalierung ausgleichenden angemessenen Zuschlag, etwa von 10 % zu den Tabellenwerten, zu erhöhen ist (BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 132/10 R - juris Rn. 29; BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R - BSGE 97, 254 - juris Rn. 23).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2012 - L 13 AS 246/09
    Unter weiterer Berücksichtigung der Heizkosten sowie der Notwendigkeit des Abzugs einer Warmwasserpauschale (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R - BSGE 100, 94) stellen sich die Unterkunftskosten des Klägers als angemessen dar, wenn davon auszugehen sein sollte, dass er den für einen Alleinstehenden geltenden Maßstäben unterworfen ist.
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 132/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstandes -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2012 - L 13 AS 246/09
    Dieser Rückgriff führt nicht zu einem geeigneten Maßstab zur Bestimmung der angemessenen Leistung für die Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II, er beinhaltet jedoch eine Angemessenheitsgrenze nach oben, weswegen auch die rechte Spalte in der Tabelle zugrunde zu legen und diese durch einen mögliche Unbilligkeiten der Pauschalierung ausgleichenden angemessenen Zuschlag, etwa von 10 % zu den Tabellenwerten, zu erhöhen ist (BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 132/10 R - juris Rn. 29; BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R - BSGE 97, 254 - juris Rn. 23).
  • LSG Bayern, 14.11.2012 - L 16 AS 90/12

    Abgesehen von der Ausnahmevorschrift des § 9 Abs. 5 SGB II ist eine

    Nach dem SGB II ist eine Personenmehrheit nur dann von Bedeutung, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Bedarfsgemeinschaft gemäß § 7 Abs. 3 SGB II vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 18.06.2008, B 14/11b AS 61/06, Juris Rn. 21; außerdem Urteil vom 19.05.2009, B 8 SO 8/08 R; Urteil vom 23.03.2010, B 8 SO 17/09 R; Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13.06.2012, L 13 AS 246/09).
  • SG Karlsruhe, 06.02.2014 - S 13 AS 235/13

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Ausscheiden des

    Allerdings haben sowohl das BSG als auch die sich anschließenden LSG-Entscheidungen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.08.2013, L 5 AS 568/13 B ER; LSG Bremen, Beschluss vom 13.06.2012, L 13 AS 246/09) keinen vergleichbaren Sachverhalt, nämlich das Zusammenleben einer leistungsberechtigten Mutter mit einem minderjährigen, nicht leistungsberechtigtem Kind, bewertet, sondern lediglich das Zusammenleben in einer reinen Wohngemeinschaft bzw. von Großeltern und Enkelkindern.
  • LSG Bayern, 14.11.2012 - L 15 VS 2/06
    Nach dem SGB II ist eine Personenmehrheit nur dann von Bedeutung, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Bedarfsgemeinschaft gemäß § 7 Abs. 3 SGB II vorliegen (vgl. BSG , Urteil vom 18.06.2008, B 14/11b AS 61/06, [...] Rn. 21; außerdem Urteil vom 19.05.2009, B 8 SO 8/08 R; Urteil vom 23.03.2010, B 8 SO 17/09 R; Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13.06.2012, L 13 AS 246/09).
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