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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2013 - L 31 AS 362/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,8343
LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2013 - L 31 AS 362/13 B ER (https://dejure.org/2013,8343)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.03.2013 - L 31 AS 362/13 B ER (https://dejure.org/2013,8343)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. März 2013 - L 31 AS 362/13 B ER (https://dejure.org/2013,8343)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 2, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 30 Abs 3 S 2 SGB 1, § 5 FreizügG/EU 2004
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigter - rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet - Freizügigkeitsbescheinigung - keine Prüfungskompetenz des Sozialgerichts bzgl Rechtmäßigkeit - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 SGB 2
    Freizügigkeitsbescheinigung - Arbeitssuche - Sozialleistungsbezug - rechtmäßiger Aufenthalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet nach Erteilung einer Freizügigkeitsbescheinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet nach Erteilung einer Freizügigkeitsbescheinigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2013 - L 31 AS 362/13
    Sofern dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden, wobei die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen sind (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005, Aktenzeichen 1 BvR 569/05, zitiert nach juris).

    Allerdings kann der Sachverhalt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren wegen der undurchsichtigen Einkommensverhältnisse des Kindsvaters und seiner ungeklärten Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Antragsteller nicht abschließend aufgeklärt werden, so dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 2005 (1 BvR 569/05) vor dem Hintergrund, dass um existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II gestritten wird, eine Folgenabwägung vorzunehmen ist.

  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 138/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2013 - L 31 AS 362/13
    Damit besteht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für den Anwendungsbereich des SGB II jedenfalls kein Anlass, an den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts in rechtlicher Hinsicht weitere Anforderungen zu stellen, wenn - wie vorliegend - der Antragstellerin am 07. April 2011 eine Freizügigkeitsbescheinigung nach § 5 FreizügG/EU erteilt wurde und deren Verlust nicht festgestellt worden ist vgl. dazu BSG Urteil vom 19. Oktober 2010, B 14 AS 23/10 R; Urteil vom 25. Januar 2012, B 14 AS 138/11 R, zitiert nach Juris).

    Aus dem Aufbau der Norm ist abzuleiten, dass positiv festgestellt werden muss, dass ein Ausländer sich allein zur Arbeitsuche in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, denn nur dann kann auch der Leistungsausschluss festgestellt werden (BSG Urteil vom 25. Januar 2012, B 14 AS 138/11 R, zitiert nach Juris).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2013 - L 31 AS 362/13
    Damit besteht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für den Anwendungsbereich des SGB II jedenfalls kein Anlass, an den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts in rechtlicher Hinsicht weitere Anforderungen zu stellen, wenn - wie vorliegend - der Antragstellerin am 07. April 2011 eine Freizügigkeitsbescheinigung nach § 5 FreizügG/EU erteilt wurde und deren Verlust nicht festgestellt worden ist vgl. dazu BSG Urteil vom 19. Oktober 2010, B 14 AS 23/10 R; Urteil vom 25. Januar 2012, B 14 AS 138/11 R, zitiert nach Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2013 - L 19 AS 129/13

    "Hartz IV" - Anspruch für Migranten - Grundsicherungsleistungen für rumänische

    aa) Der Wortlaut der Vorschrift stellt nur auf das Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ab (Hessisches LSG Beschluss vom 30.09.2013 - L 6 AS 433/13 B ER; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25.03.2013 - L 31 AS 362/13 B ER; Kingreen, SGb 2013, 132 ff.; zum im Wortlaut identischen Leistungsausschluss des § 23 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 SGB XII Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, § 23, Rn. 54d).
  • LSG Hessen, 27.11.2013 - L 6 AS 378/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auf Unionsbürger mit einem vermutet legalen Aufenthalt ohne materielles Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche findet der Leistungsausschluss des § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II keine Anwendung (Anschluss an: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2013 - L 31 AS 362/13 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Oktober 2013 - L 19 AS 129/13 - insbes. Rn. 37 ff. nach juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2013 - L 2 AS 841/13 B ER).

    54 c) Entgegen der Auffassung des Sozialgerichts kann § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht im Wege des "erst recht"-Schlusses erweiternd dahingehend ausgelegt werden, dass unter den Ausschlusstatbestand auch ein "nur" (formal-)legaler Aufenthalt aufgrund des Umstandes fällt, dass die Ausländerbehörde noch keine Feststellung über den Wegfall der materiell-rechtlichen Voraussetzungen Aufenthaltsrechts getroffen hat (wie hier: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2013 - L 31 AS 362/13 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Oktober 2013 - L 19 AS 129/13 - insbes.

  • LSG Bayern, 19.06.2013 - L 16 AS 847/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Aktuell haben sich der 5. Senat und der 31. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg der Auffassung der Vorinstanz angeschlossen, dass der Ausschluss als zulässig und wirksam anzusehen ist (vgl. insoweit die Beschlüsse vom 27.03.2013 - L 5 AS 273/13 B ER - und vom 25.03.2013 - L 31 AS 362/13 B ER, jeweils mit umfangreicher Rechtsprechungsübersicht; zur Gegenmeinung zuletzt Schleswig-Holsteinisches LSG im Beschluss vom 01.03.2013 (L 6 AS 29/13 B ER und L 6 AS 29/13 B ER PKH; veröffentlicht jeweils in juris).
  • LSG Hessen, 27.11.2013 - L 6 AS 726/12
    c) Entgegen der Auffassung des Sozialgerichts kann § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht im Wege des "erst recht"-Schlusses erweiternd dahingehend ausgelegt werden, dass unter den Ausschlusstatbestand auch ein "nur" (formal-)legaler Aufenthalt aufgrund des Umstandes fällt, dass die Ausländerbehörde noch keine Feststellung über den Wegfall der materiell-rechtlichen Voraussetzungen Aufenthaltsrechts getroffen hat (wie hier: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2013 - L 31 AS 362/13 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Oktober 2013 - L 19 AS 129/13 - insbes.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 19 AS 430/13

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für bulgarische

    aa) Der Wortlaut der Vorschrift stellt nur auf das Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ab (Hessisches LSG Beschluss vom 30.09.2013 - L 6 AS 433/13 B ER; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25.03.2013 - L 31 AS 362/13 B ER; Kingreen, SGb 2013, 132 ff.; zum im Wortlaut identischen Leistungsausschluss des § 23 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 SGB XII Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, § 23, Rn. 54d).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2013 - L 19 AS 766/13

    Unionsbürger, Bulgarien, bulgarische Staatsangehörige, Aufenthalt zum Zweck der

    Dieser stellt allein auf das Recht zur Arbeitsuche ab (in diesem Sinne auch LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25.03.2013 - L 31 AS 362/13 B ER - Kingreen a.a.O., S. 134; zur Auslegung des identischen Leistungsausschlusses des § 23 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 SGB XII: Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, § 23 Rn 54d).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2015 - L 7 AS 1088/15

    Verpflichtung zur Zahlung von Leistungen an nicht arbeitssuchende bulgarische

    aa) Der Wortlaut der Vorschrift stellt nur auf das Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ab (Hessisches LSG Beschluss vom 30.09.2013 - L 6 AS 433/13 B ER; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25.03.2013 - L 31 AS 362/13 B ER; Kingreen, SGb 2013, 132 ff.; zum im Wortlaut identischen Leistungsausschluss des § 23 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 SGB XII Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, § 23, Rn. 54d).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - L 19 AS 942/13
    Dieser stellt allein auf das Recht zur Arbeitsuche ab (in diesem Sinne auch LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25.03.2013 - L 31 AS 362/13 B ER - Kingreen a.a.O., S. 134; zur Auslegung des identischen Leistungsausschlusses des § 23 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 SGB XII: Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, § 23 Rn 54d).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2013 - L 11 AS 1466/12
    Den in der Rechtsprechung und in der Literatur geäußerten Zweifeln an der Vereinbarkeit der Vorschrift mit europarechtlichen Vorgaben schließt sich der Senat nicht an (vgl. hierzu: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Mai 2011 - L 6 AS 356/11 B ER; LSG Hessen, Beschluss vom 14. Juli 2011 - L 7 AS 107/11 B ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - L 7 AS 624/12 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - L 7 AS 964/12 B ER; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 1. März 2013, L 6 AS 29/13 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2013 - L 31 AS 362/13 B ER jeweils zitiert nach juris; Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB II, § 7 Rn 141).
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