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   LSG Sachsen-Anhalt, 28.07.2015 - L 5 AS 486/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,24025
LSG Sachsen-Anhalt, 28.07.2015 - L 5 AS 486/15 B ER (https://dejure.org/2015,24025)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.07.2015 - L 5 AS 486/15 B ER (https://dejure.org/2015,24025)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - L 5 AS 486/15 B ER (https://dejure.org/2015,24025)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zulässigkeit einer Aufforderung zur Beantragung vorzeitiger Altersrente; Nichtvorliegen von Unbilligkeit bei Rentenzahlung mit Abschlag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zulässigkeit einer Aufforderung zur Beantragung vorzeitiger Altersrente; Nichtvorliegen von Unbilligkeit bei Rentenzahlung mit Abschlag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 798
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - L 2 AS 520/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.07.2015 - L 5 AS 486/15
    Daher könnte die Frage der wirtschaftlichen Folgen der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente im Rahmen der Prüfung der Unbilligkeit schon aus tatsächlichen Gründen nicht berücksichtigt werden (so aber: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014, L 2 AS 520/14 B ER).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.07.2015 - L 5 AS 486/15
    Das Gesetz unterstellt aber den Sofortvollzug keineswegs als stets, sondern als nur im Regelfall geboten und verlagert somit die konkrete Interessenbewertung auf Antrag des Antragstellers hin in das gerichtliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 17. September 2001, 4 VR 19/01, NZV 2002, 51, 52 unter Bezug auf BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994, 4 VR 1/94, BVerwGE 96, 239 ff, jeweils zu § 80 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der bis 31. Dezember 1996 gültigen Fassung, der wortgleich zu § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG ist).
  • BVerwG, 17.09.2001 - 4 VR 19.01

    Sofort vollziehbarer Verwaltungsakt; Antrag auf Gewährung vorläufigen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.07.2015 - L 5 AS 486/15
    Das Gesetz unterstellt aber den Sofortvollzug keineswegs als stets, sondern als nur im Regelfall geboten und verlagert somit die konkrete Interessenbewertung auf Antrag des Antragstellers hin in das gerichtliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 17. September 2001, 4 VR 19/01, NZV 2002, 51, 52 unter Bezug auf BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994, 4 VR 1/94, BVerwGE 96, 239 ff, jeweils zu § 80 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der bis 31. Dezember 1996 gültigen Fassung, der wortgleich zu § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG ist).
  • BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 2/10 R

    Unangekündigte Außenprüfung - Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.07.2015 - L 5 AS 486/15
    Denn eine Ermessensausübung ist nur bis zum Ende des Vorverfahrens zulässig (BSG, Urteil vom 1. März 2011, B 7 AL 2/10 R (14)).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2013 - L 28 AS 2330/13

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Aufforderung zur Rentenantragstellung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.07.2015 - L 5 AS 486/15
    Der Antragsgegner habe keinerlei Ermessenserwägungen angestellt (Hinweis auf Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. September 2013, L 28 AS 2330/13 B ER).
  • LSG Thüringen, 08.04.2015 - L 4 AS 263/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.07.2015 - L 5 AS 486/15
    Dies betreffe sowohl die Frage der Aufforderung an den Leistungsberechtigten, als auch der ersatzweisen Antragstellung nach § 12 a Satz 1 SGB II. Es handele sich um ein intendiertes Ermessen (Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 8. April 2015, L 4 AS 263/15 B ER).
  • LSG Sachsen, 28.08.2014 - L 7 AS 836/14
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.07.2015 - L 5 AS 486/15
    Hieraus schließen die Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend, dass sowohl die Stellung des Antrags anstelle des Leistungsempfängers als auch die Aufforderung, einen derartigen Antrag zu stellen, im Ermessen des Leistungsträgers stehen (so auch ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 29. April 2015, L 5 AS 131/15 B E R, LSG Sachsen, Beschluss vom 28. August 2014, L 7 AS 836/14 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2015 - L 12 AS 2546/15
    Allerdings kann die fehlende Anhörung gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 SGB X noch bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz nachgeholt werden, weshalb diesem Gesichtspunkt für das vorliegende Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz jedenfalls kein allein ausschlaggebendes Gewicht beigemessen werden kann (vgl. Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 31.07.2015 - L 7 R 506/15 B ER - und vom 25.03.2014 - L 16 AS 150/14 B ER -, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.07.2015 - L 5 AS 486/15 B ER -, juris; Wehrhahn in: Breitkreuz/Fichte, § 86b, Rn. 45, m.w.N).

    Zwar erweist sich der Aufhebungsbescheid vom 02.04.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.05.2015 auch insoweit mangels ordnungsgemäßer Anhörung jedenfalls aktuell als formal rechtswidrig (s.o. unter 1.), dem misst der Senat jedoch aufgrund der bestehenden Heilungsmöglichkeit nach § 41 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 SGB X bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz für die vorliegend vorzunehmende Interessenabwägung kein ausschlaggebendes Gewicht zu (vgl. Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 31.07.2015 - L 7 R 506/15 B ER - und vom 25.03.2014 - L 16 AS 150/14 B ER, a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.07.2015, a.a.O.; Wehrhahn a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2016 - L 15 AS 160/16
    Dies gilt unabhängig davon, ob die abschlagsfreie Rente bedarfsdeckend wäre oder nicht (Senatsbeschluss vom 28. Mai 2015, Az. L 15 AS 85/15 B ER; Sächsisches Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 29. April 2015, Az. L 8 AS 780/14, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Juli 2015, Az. L 5 AS 486/15 B ER, alle bei juris).
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