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   LSG Hessen, 16.11.2011 - L 5 R 320/10   

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LSG Hessen, 16.11.2011 - L 5 R 320/10 (https://dejure.org/2011,208)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16.11.2011 - L 5 R 320/10 (https://dejure.org/2011,208)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 (https://dejure.org/2011,208)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Witwenrente nach 17-tägiger Ehe // Frau kann Versorgungsehe nicht widerlegen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Die zu späte Heirat

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Witwenrente nach 17 Tagen Ehe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestdauer einer Ehe für die Witwenrente

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine Witwenrente nach 17-tägiger Ehe

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Witwenrente bei Versorgungsheirat mit Totkrankem

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Witwenrente nach 17-tägiger Ehe

  • taz.de (Pressemeldung, 29.12.2011)

    Umsonst geheiratet

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Keine Witwenrente bei zu kurzer Ehe

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Witwenrente nach 17-tägiger Ehe // Frau kann Versorgungsehe nicht widerlegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trotz Ehe keine Witwenrente: zu kurz verheiratet?

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Keine Witwenrente nach nur 17-tägiger Ehe // Anspruch nur bei Ausnahmen wie Unfalltod

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Hessen, 16.11.2011 - L 5 R 320/10
    Die gesetzliche Vermutung, "dass es der alleinige und überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen", verfolgt den Zweck, die Träger der Rentenversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, B 13 R 55/08 R, juris Rn. 22 m.w.N.).

    Dabei kommt es auf die (ggf. auch von einander abweichenden) Beweggründe (Motive, Zielsetzung) beider Ehegatten an (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, B 13 R 55/08 R, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Dabei sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, B 13 R 55/08 R, juris Rn. 21 m.w.N.).

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus LSG Hessen, 16.11.2011 - L 5 R 320/10
    Aus diesem Grund ist vorrangig anhand aller vorhandenen objektiven Ermittlungsmöglichkeiten der Frage nachzugehen, ob entgegen der Vermutung doch nicht der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, der Witwe bzw. dem Witwer eine Hinterbliebenenversorgung zu verschaffen (vgl. BSG, Urteil vom 3. September 1986, 9a RV 8/84 = BSGE 60, 204).

    Schließlich ist die Klägerin mit dem Versicherten auch keine "Pflegeehe" eingegangen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 3. September 1986, 9a RV 8/84, juris Rn. 14 ff.; Hessisches LSG, Urteil vom 17. November 2006, L 5 R 19/06).

  • LSG Hessen, 17.11.2006 - L 5 R 19/06
    Auszug aus LSG Hessen, 16.11.2011 - L 5 R 320/10
    Allgemeine Gesichtspunkte, wie sie in mehr oder weniger starker Ausprägung nahezu bei jeder Eheschließung als Motiv eine Rolle spielen können, rechtfertigen für sich genommen noch nicht die Annahme von "besonderen Umständen" im Sinne des § 46 Abs. 2a SGB VI (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 17. November 2006, L 5 R 19/06 m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 11. Mai 2009, L 8 R 162/07, juris Rn. 29).

    Schließlich ist die Klägerin mit dem Versicherten auch keine "Pflegeehe" eingegangen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 3. September 1986, 9a RV 8/84, juris Rn. 14 ff.; Hessisches LSG, Urteil vom 17. November 2006, L 5 R 19/06).

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 53/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Hessen, 16.11.2011 - L 5 R 320/10
    Demgemäß ist die Vorschrift des § 46 Abs. 2a SGB VI als solche ebenfalls verfassungsmäßig, weil sie nicht gegen den allgemeinen oder einen speziellen Gleichheitssatz des Art. 3 GG verstößt, auch nicht in Verbindung mit dem durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz der Ehe (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, B 13 R 53/08 R, juris Rn. 23 und 24).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Hessen, 16.11.2011 - L 5 R 320/10
    Die von dem hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat sind zudem nicht nur für sich isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in eine Gesamtwürdigung einzustellen und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände des Falles zu bewerten (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2010, B 13 R 134/08 R, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Hessen, 16.11.2011 - L 5 R 320/10
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserwartung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon oder einen so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit zu begründen, dass kein vernünftiger Mensch noch zweifelt (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juni 2000, B 9 VG 3/99 R = SozR 3-3900 § 15 Nr. 3 m.w.N.).
  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71

    Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung -

    Auszug aus LSG Hessen, 16.11.2011 - L 5 R 320/10
    Die Vermutung der Versorgungsabsicht ist nur dann widerlegt, wenn sich bei der Gesamtabwägung aller zur Eheschließung führenden Motive beider Ehegatten ergibt, dass insgesamt nicht der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, dem Hinterbliebenen eine Versorgung zu verschaffen (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 1973, 5 RKnU 11/71 = BSGE 35, 272).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2009 - L 8 R 162/07

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Hessen, 16.11.2011 - L 5 R 320/10
    Allgemeine Gesichtspunkte, wie sie in mehr oder weniger starker Ausprägung nahezu bei jeder Eheschließung als Motiv eine Rolle spielen können, rechtfertigen für sich genommen noch nicht die Annahme von "besonderen Umständen" im Sinne des § 46 Abs. 2a SGB VI (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 17. November 2006, L 5 R 19/06 m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 11. Mai 2009, L 8 R 162/07, juris Rn. 29).
  • BSG, 01.10.2009 - B 5 R 396/09 B
    Auszug aus LSG Hessen, 16.11.2011 - L 5 R 320/10
    Denn allein das Bestehen einer langjährigen Partnerschaft ist weder ein Indiz für noch gegen das Vorliegen einer Versorgungsehe (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 24. September 2010, L 5 R 396/09 - ständige Rechtsprechung).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 33 R 1038/14

    Versagung von Witwenrente bei Eingehen einer Versorgungsehe

    Zu beachten ist insoweit, dass allein die Darlegung allgemeiner Gesichtspunkte, wie sie in mehr oder weniger starker Ausprägung nahezu bei jeder Eheschließung eine Rolle spielen können, für sich genommen noch nicht die Annahme "besonderer Umstände" i.S.d. § 46 Abs. 2a SGB VI rechtfertigt (vgl. Hessisches LSG, Urteile vom 17. November 2006 - L 5 R 19/06 - sowie vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - in juris).

    Ebenso wenig reichen allein der Wunsch, nicht mehr allein zu sein, die Absicht, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen, das Bedürfnis, sich zum Ehepartner zu bekennen, die Anmietung einer entsprechenden Wohnung oder vergleichbare Gründe für die Annahme "besonderer Umstände" aus (vgl. Urteil des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - a.a.O., Urteil des Bayerischen LSG vom 25. Januar 1972 - L 8 V 202/71 - zu § 38 Abs. 2 BVG - LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 -, vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05 - und vom 17. Juli 2008 - L 8 R 583/08 - jeweils in juris).

    Soweit als tatsächlicher Umstand in der Rechtsprechung die Dauer und Ausgestaltung einer vor der Eheschließung bestandenen eheähnlichen Beziehung diskutiert werden (vgl. BSG, Beschluss vom 02. Februar 2002 - B 2 U 379/00 B - juris; Urteil des Bayerischen LSG vom 20. Februar 2013 - L 1 R 304/11 - in juris; Urteile des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - in juris und vom 24. September 2010 - L 5 R 396/09 - Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11 - in juris), weisen weder die Dauer noch die Ausgestaltung des Zusammenlebens der Klägerin mit dem Versicherten Besonderheiten auf, die als Indiz für (oder auch gegen) eine Versorgungsehe herhalten könnten.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17

    Ausschluss des Anspruchs auf Witwerrente bei "Versorgungsehe" - objektives

    Zu beachten ist insofern, dass allein die Darlegung allgemeiner Gesichtspunkte, wie sie in mehr oder weniger starker Ausprägung nahezu bei jeder Eheschließung eine Rolle spielen können, für sich genommen noch nicht die Annahme "besonderer Umstände" im Sinne des § 46 Abs. 2a SGB VI rechtfertigt (vgl. Hessisches LSG, Urteile vom 17. November 2006 - L 5 R 19/06 -, Rn. 37, und vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 -, Rn. 31; beide in Juris).

    Ebenso wenig reichen allein der Wunsch, nicht mehr allein zu sein, die Absicht, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen, das Bedürfnis, sich zum Ehepartner zu bekennen, die Anmietung einer entsprechenden Wohnung oder vergleichbare Gründe für die Annahme "besonderer Umstände" aus (vgl. Urteile des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - und vom 17. November 2006 - L 5 R 19/06 -, Rn. 37, des Bayerischen LSG vom 25. Januar 1972 - L 8 V 202/71 - zu § 38 Abs. 2 BVG, des LSG Berlin-Brandenburg vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 -, vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05 - und vom 17. Juli 2008 - L 8 R 583/08 - alle in Juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - L 8 R 711/13

    (Nicht-)Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei Tod des

    Das kann z.B. der Fall sein, wenn es nachweisbare Vorbereitungen zu einer Eheschließung gegeben hat (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2012, a.a.O., Hessisches LSG, Urteil v. 16.11.2011, L 5 R 320/10, jeweils juris).

    Dabei kann offen bleiben, ob jegliche finanziellen Aspekte und Interessen als Indizien für eine Versorgungsehe herangezogen werden können (so wohl LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 13.1.2011, L 3 R 422/09, Hessisches LSG, Urteil v. 16.11.2011, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2012, a.a.O., jeweils juris) oder nach dem Wortlaut des § 46 Abs. 2a SGB VI ("Anspruch auf Hinterbliebenversorgung") sowie dem Sinn und Zweck der Regelung (Schutz der Versichertengemeinschaft vor Erlangung einer Versorgung als Zweck der Eheschließung, BT-Drucks 14/4595 S. 44) lediglich das Interesse an der Witwenrente im Vordergrund maßgeblich ist.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2018 - L 3 R 16/19
    Zu beachten ist insofern, dass allein die Darlegung allgemeiner Gesichtspunkte, wie sie in mehr oder weniger starker Ausprägung nahezu bei jeder Eheschließung eine Rolle spielen können, für sich genommen noch nicht die Annahme "besonderer Umstände" im Sinne des § 46 Abs. 2a SGB VI rechtfertigt (vgl. Hessisches Landessozialgericht (LSG), Urteile vom 17. November 2006 - L 5 R 19/06 - und vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 -, beide in juris).

    Ebenso wenig reichen allein der Wunsch, nicht mehr allein zu sein, die Absicht, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen, das Bedürfnis, sich zum Ehepartner zu bekennen, die Anmietung einer entsprechenden Wohnung oder vergleichbare Gründe für die Annahme "besonderer Umstände" aus (vgl. Urteile des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 -, des Bayerischen LSG vom 25. Januar 1972 - L 8 V 202/71 - zu § 38 Abs. 2 BVG, des LSG Berlin-Brandenburg vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 -, vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05 - und vom 17. Juli 2008 - L 8 R 583/08 -, alle in juris).

    Allerdings werden als "besonderer Umstand" in der Rechtsprechung auch die Dauer und Ausgestaltung einer vor der Eheschließung bestandenen eheähnlichen Beziehung diskutiert (vgl. BSG, Beschluss vom 02. Februar 2002 - B 2 U 379/00 B -, Urteile des Bayerischen LSG vom 20. Februar 2013 - L 1 R 304/11 -, des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - und vom 24. September 2010 - L 5 R 396/09 - sowie des LSG Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11 -, alle in juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2013 - L 18 KN 29/13
    Im Fall der Heirat eines zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit leidenden Versicherten ist der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI regelmäßig nicht erfüllt (BSG. AaO; Hess LSG, Urteil vom 16.11.2011, Az L 5 R 320/10).

    Der von der Klägerin vorgebrachte Einwand könnte allenfalls eine - kurze - Verzögerung der Heirat erklären, nicht aber das langjährige Absehen von der Heirat (vgl LSG Hessen, Urteil vom 16.11.2011, Az L 5 R 320/10).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 18 KN 104/14

    Prüfung eines Anspruchs auf große Witwenrente bei unterjähriger Ehedauer

    Im (Sonder-)Fall der Heirat eines zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit leidenden Versicherten ist der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI regelmäßig nicht erfüllt (BSG, aaO; Senatsurteil vom 3.12.2013, Az L 18 KN 29/13 mwN; Hess LSG, Urteil vom 16.11.2011, Az L 5 R 320/10).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 1966/12
    Eine Versorgungsehe sei nicht anzunehmen bei plötzlichem unvorhersehbaren Tod, wenn die tödlichen Folgen einer Krankheit bei der Eheschließung nicht vorhersehbar gewesen seien und wenn die Heirat zur Sicherung der erforderlichen Betreuung oder Pflege des anderen Lebenspartners gedient habe (Urteil des LSG Hessen vom 16.11.2011 - L 5 R 320/10 -).
  • SG Darmstadt, 06.12.2016 - S 14 R 595/13
    Maßgebend sind immer die Umstände des konkreten Einzelfalles (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 16. November 2011, Az.: L 5 R 320/10 , juris Rn. 29 f.).
  • SG Gelsenkirchen, 23.05.2019 - S 37 U 407/17
    Im Falle der Heirat eines zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit leidenden Versicherten ist der Ausnahmetatbestand des § 65 Abs. 6 SGB VII regelmäßig nicht erfüllt (BSG, a. a. O.; Hessisches LSG, Urteil vom 15.12.2011, Az. L 5 R 320/10).
  • SG Gelsenkirchen, 28.03.2019 - S 51 R 481/16
    Denn einem langjährigen Zusammenleben ohne Eheschließung liegt die langjährige bewusste Entscheidung zu Grunde, eben nicht zu heiraten und damit nicht den vielfältigen gesetzlichen Regelungen, die für Eheleute gelten, zu unterliegen (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Februar 2013 - L 1 R 304/11 -, Rn. 39 - 40, juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 16.11.2011 - L 5 R 320/10, Rn. 44, juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.12.2017 - L 5 R 51/17, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.08.2007 - L 13 R 3/07, Rn. 37, juris; Bohlken in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 46 SGB VI, Rn. 119).
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