Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2015 - L 5 SF 327/14 B E   

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https://dejure.org/2015,16213
LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2015 - L 5 SF 327/14 B E (https://dejure.org/2015,16213)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.05.2015 - L 5 SF 327/14 B E (https://dejure.org/2015,16213)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - L 5 SF 327/14 B E (https://dejure.org/2015,16213)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der anwaltlichen Vergütung; Kriterien für die Bemessung der Verfahrensgebühr; Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Prozesspartei; Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Berücksichtigung von Wartezeiten bei der ...

  • ra.de
  • ea-sh.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 1 Abs. 3; RVG § 14
    Höhe der anwaltlichen Vergütung

  • rechtsportal.de

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Berücksichtigung von Wartezeiten bei der Bestimmung der Terminsgebühr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wartezeit bei nur geringfügig verspätetem Verhandlungsbeginn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 718
  • DÖV 2015, 808
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2015 - L 5 SF 327/14
    Diese Rechtsprechung entspricht auch der des Bundessozialgerichts (Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R = SozR 4-1935 § 14 Nr. 2).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.09.2006 - L 1 B 320/05

    Höhe der Verfahrens- und Terminsgebühr

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2015 - L 5 SF 327/14
    Hinsichtlich der Festsetzung der Terminsgebühr sei auf die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 12. September 2006 (L 1 B 320/05 SF SK) hinzuweisen, wonach der Durchschnittswert der Verhandlungsdauer in erster Instanz bei 48, 47 Minuten liege.
  • LSG Sachsen, 08.01.2014 - L 8 AS 585/12

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2015 - L 5 SF 327/14
    Ob die Wartezeit bei der Bewertung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit vor dem Termin zu berücksichtigen ist, wie der Beschwerdeführer meint (so z. B. auch SG Kassel, Beschluss vom 26. Juni 2014 - S 10 SF 50/14 E m. w. N.) oder Wartezeiten nicht berücksichtigungsfähig sind (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 8. Januar 2014 - L 8 AS 585/12 B KO ebenfalls m. w. N.), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 19 AS 1513/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2015 - L 5 SF 327/14
    Das vom Beschwerdeführer genannte Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 23. April 2007 (L 19 AS 54/06) wird im Übrigen vom BSG (a. a. O.) als andere Auffassung genannt und dort offensichtlich auch nicht mehr vertreten (s. Beschluss des dortigen 19. Senats vom 25. Oktober 2010 - L 19 AS 1513/10 B unter Bezugnahme des Urteils des BSG; wie hier s. zudem auch Beschluss des LSG NRW vom 5. Februar 2015 - L 2 AS 2149/14 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2007 - L 19 AS 54/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2015 - L 5 SF 327/14
    Das vom Beschwerdeführer genannte Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 23. April 2007 (L 19 AS 54/06) wird im Übrigen vom BSG (a. a. O.) als andere Auffassung genannt und dort offensichtlich auch nicht mehr vertreten (s. Beschluss des dortigen 19. Senats vom 25. Oktober 2010 - L 19 AS 1513/10 B unter Bezugnahme des Urteils des BSG; wie hier s. zudem auch Beschluss des LSG NRW vom 5. Februar 2015 - L 2 AS 2149/14 B).
  • SG Kassel, 26.06.2014 - S 10 SF 50/14

    Sozialgerichtliche Beitragsrahmengebühr umfasst Terminsgebühr nach Umfang der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2015 - L 5 SF 327/14
    Ob die Wartezeit bei der Bewertung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit vor dem Termin zu berücksichtigen ist, wie der Beschwerdeführer meint (so z. B. auch SG Kassel, Beschluss vom 26. Juni 2014 - S 10 SF 50/14 E m. w. N.) oder Wartezeiten nicht berücksichtigungsfähig sind (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 8. Januar 2014 - L 8 AS 585/12 B KO ebenfalls m. w. N.), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2015 - L 2 AS 2149/14

    Kostenbeschwerde wegen der Höhe einer Verfahrensgebühr

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2015 - L 5 SF 327/14
    Das vom Beschwerdeführer genannte Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 23. April 2007 (L 19 AS 54/06) wird im Übrigen vom BSG (a. a. O.) als andere Auffassung genannt und dort offensichtlich auch nicht mehr vertreten (s. Beschluss des dortigen 19. Senats vom 25. Oktober 2010 - L 19 AS 1513/10 B unter Bezugnahme des Urteils des BSG; wie hier s. zudem auch Beschluss des LSG NRW vom 5. Februar 2015 - L 2 AS 2149/14 B).
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.11.2016 - L 5 SF 91/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr -

    Aufgrund dieser Ergänzung des § 1 RVG findet die bisherige Rechtsprechung des Senats, nach der wegen des abschließenden Normengefüges der §§ 172 ff. SGG die Beschwerde an das Landessozialgericht gegen die Entscheidung des Sozialgerichts ausgeschlossen ist, keine Anwendung mehr (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Mai 2015 - L 5 SF 327/14 B E -, juris).

    Eine Wartezeit von dieser Dauer ist noch als üblich und entschädigungsfrei hinnehmbar anzusehen (Beschluss des Senats vom 13. Mai 2015 - L 5 SF 327/14 B E -, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2017 - L 7 AS 51/16
    Ob die Wartezeit bei der Bewertung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit vor dem Termin zu berücksichtigen ist (so etwa SG Kassel, Beschluss vom 26. Juni 2014 - S 10 SF 50/14 E - Mayer in: Gerold/Schmidt, RVG, 22. Auflage 2015, § 14 Rn. 19 m.w.N.) oder Wartezeiten nicht berücksichtigungsfähig sind (z.B. Sächsisches LSG, Beschluss vom 8. Januar 2014 - L 8 AS 585/12 B KO - siehe auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. November 2016 - L 5 SF 91/15 B E -, erst bei einer Überschreitung einer Wartezeit von 15 Minuten), braucht hier nicht entschieden zu werden, weil auch bei Berücksichtigung der Wartezeit die Ansetzung der Mittelgebühr hier noch angemessen erscheint (so im Ergebnis auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Mai 2015 - L 5 SF 327/14 B E -, NZS 2015, 718), zumal die eigentliche Terminsdauer unterdurchschnittlich war.
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