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   LSG Hessen, 09.01.2015 - L 6 AS 639/14 B ER   

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https://dejure.org/2015,7532
LSG Hessen, 09.01.2015 - L 6 AS 639/14 B ER (https://dejure.org/2015,7532)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.01.2015 - L 6 AS 639/14 B ER (https://dejure.org/2015,7532)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. Januar 2015 - L 6 AS 639/14 B ER (https://dejure.org/2015,7532)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    ElRVerkV HE, § 65a SGG, § 65a Abs. 1 Satz 3 SGG, § 173 SGG
    1. Ist nach § 65a Abs. 1 Satz 1 SGG die Möglichkeit durch Rechtsverordnung der Landesregierung für den Zuständigkeitsbereich zugelassen, elektronische Dokumente an das Gericht zu übermitteln, so ist für diesen Regelungsbereich die entsprechende Anwendung der durch BGH, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Übermittlung elektronischer Dokumente ohne qualifizierte elektronische Signatur

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2015 - L 6 AS 639/14
    So stellte der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes maßgeblich darauf ab, dass gesichert sei, dass am Empfangsort unmittelbar eine körperliche Urkunde erstellt werde (Beschluss vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - juris Rn. 16 = BGHZ 144, 160 = SozR 3-1750 § 130 Nr. 1).

    Bei alledem verkennt der Senat nicht, dass die Rechtslage derzeit durch sehr unterschiedliche Formerfordernisse bei unterschiedlichen elektronischen Kommunikationswegen geprägt ist; dies beruht indes auf richterrechtlichen Formerleichterungen, denen Prämissen hinsichtlich der technischen Notwendigkeit der Formerleichterung zugrundelagen (siehe etwa die Vergleiche zu Telegramm und Fernschreiben in GmS-OGB 1/98 a.a.O.), die mit den Datensicherheitsbedürfnissen der digitalen Welt nicht mehr viel zu tun haben.

  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

    Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2015 - L 6 AS 639/14
    Jedenfalls beim Begriff des "schriftlich zu unterzeichnenden Schriftstücks" i.S.d. § 65a Abs. 1 Satz 3 SGG spielt es keine Rolle, im welchem Fall vom Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift eine Ausnahme gemacht werden muss (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2002 - 2 BvR 2168/00).

    Aus verfassungsrechtlichen Gründen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2002 - 2 BvR 2168/00) sind im vorliegenden Fall keine Schriftformerleichterungen anzuerkennen, da der Antragsteller sehenden Auges - trotz Hinweises in der Rechtsmittelbelehrung und in vorangegangenen Verfahren - den elektronischen Weg ohne Signatur gewählt hat.

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 9/08

    Fristwahrung durch Übermittlung der Berufungsbegründung als PDF-Dokument per

    Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2015 - L 6 AS 639/14
    Ist nach § 65a Abs. 1 Satz 1 SGG die Möglichkeit durch Rechtsverordnung der Landesregierung für den Zuständigkeitsbereich zugelassen, elektronische Dokumente an das Gericht zu übermitteln, so ist für diesen Regelungsbereich die entsprechende Anwendung der durch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB 9/08 - richterrechtlich begründeten Formerleichterung ausgeschlossen.

    Jedenfalls auf die Rechtsprechung zum per E-Mail übersandten und ausgedruckten PDF-Scan (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB 9/08) kann nicht mehr zurückgegriffen werden, da es sich auch bei einer einfachen E-Mail mit PDF-Dokument um ein elektronisches Dokument handelt und nunmehr - anders als noch unter der vom BGH zu beachtenden Rechtslage - wegen des Inkrafttretens der Verordnungen zum elektronischen Rechtsverkehr eben § 130a ZPO und hier § 65a SGG Anwendung finden.

  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2015 - L 6 AS 639/14
    183/2013, Abs. 15; vgl. auch BSG, Urteil vom 14. März 2013 - B 13 R 19/12 R - juris, die eigenständige Form hervorhebend, aber eine entsprechende Belehrungspflicht verneinend).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 194/13

    Rechtsmitteleinlegung nur mit qualifizierter elektronischer Signatur

    Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2015 - L 6 AS 639/14
    Vielmehr handelt es sich um eine eigenständige Form, die der Gesetzgeber als zusätzliche Option neben der bisherigen schriftlichen Form eingeführt hat (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juni 2013 - L 6 AS 194/13 B - juris, Rn. 10; Müller, JurPC Web-Dok.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2014 - L 29 AS 1052/14

    Eigene Unterschrift - Schriftform - Computerfax - Zweifel am Aussteller

    Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2015 - L 6 AS 639/14
    Es ist bereits zweifelhaft, ob bei einem über das EGVP eingegangenen elektronischen Dokument überhaupt auf die allgemeinen Schriftformvoraussetzungen zurückgegriffen werden kann, wenn die Form des § 65a SGG nicht gewahrt wird (dagegen i. Erg. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2014 - L 29 AS 1052/14 NZB - juris Rn. 34).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - L 25 AS 1511/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung in elektronischer Form -

    Die zivilgerichtliche Rechtsprechung zum so genannten Computerfax sei insoweit nicht übertragbar (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 24. Februar 2012 - L 8 SO 9/12 B ER -, juris Rn. 15; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. August 2012 - L 3 R 801/11 -, juris Rn. 37; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2014 - L 29 AS 1052/14 NZB; Hessisches LSG, Beschluss vom 9. Januar 2015 - L 6 AS 639/14 B ER -, juris Rn. 4).

    Die Klägerin wurde in der Rechtsmittelbelehrung des Urteils des Sozialgerichts über die elektronische Form und das Signaturerfordernis belehrt (zur Rechtsmittelbelehrung siehe auch Hessisches LSG, Beschluss vom 9. Januar 2015 - L 6 AS 639/14 B ER -, juris Rn. 14; Thüringer LSG, Urteil vom 25. Februar 2014 - L 6 KR 905/13 -, juris Rn. 20).

  • LSG Hessen, 31.03.2016 - L 6 AS 247/15

    Sozialgerichtliches Verfahren

    In diesem Sinne ist die Berufungsschrift schriftlich zu unterzeichnen (Jung, in: Roos/Wahrendorf, SGG § 65a, Rn.12; Müller, NZS 2015, 896, 897; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Januar 2015, L 6 AS 639/14 B ER, juris), da nach allgemeiner Lehre zur Schriftform grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift gehört.
  • LSG Hessen, 20.05.2016 - L 6 AS 256/15

    Berufungsverfahren

    In diesem Sinne ist die Berufungsschrift schriftlich zu unterzeichnen (Jung, in: Roos/Wahrendorf, SGG § 65a, Rn.12; Müller, NZS 2015, 896, 897; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Januar 2015, L 6 AS 639/14 B ER, juris), da nach allgemeiner Lehre zur Schriftform grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift gehört.
  • LSG Hessen, 20.05.2016 - L 6 AS 258/15
    In diesem Sinne ist die Berufungsschrift schriftlich zu unterzeichnen (Jung, in: Roos/Wahrendorf, SGG § 65a, Rn.12; Müller, NZS 2015, 896, 897; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Januar 2015, L 6 AS 639/14 B ER, juris), da nach allgemeiner Lehre zur Schriftform grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift gehört.
  • LSG Hessen, 20.05.2016 - L 6 AS 257/15
    In diesem Sinne ist die Berufungsschrift schriftlich zu unterzeichnen (Jung, in: Roos/Wahrendorf, SGG § 65a, Rn.12; Müller, NZS 2015, 896, 897; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Januar 2015, L 6 AS 639/14 B ER, juris), da nach allgemeiner Lehre zur Schriftform grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift gehört.
  • OLG Frankfurt, 03.09.2015 - 3 VAs 17/15

    Unzulässigkeit eines Antrag auf gerichtliche Entscheidung per einfacher E-Mail

    Die elektronische Form ist ein aliud zur Schriftform (LSG Hessen, Beschluss vom 9. Januar 2015 - L 6 AS 639/14 B).
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