Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - L 9 AL 219/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30003
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - L 9 AL 219/13 (https://dejure.org/2014,30003)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.09.2014 - L 9 AL 219/13 (https://dejure.org/2014,30003)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13 (https://dejure.org/2014,30003)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,30003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses; Nahezu nahtloser Übergang von einem selbst gekündigten versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (hier als Sachbearbeiterin) in die bereits vorbereitete Selbständigkeit als ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gründungszuschuss nach Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit; Beendigung einer bestehenden Arbeitslosigkeit; Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung zumindest für einen Tag

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gründungszuschuss nach Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit; Beendigung einer bestehenden Arbeitslosigkeit; Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung zumindest für einen Tag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2014 - L 9 AL 297/13

    Streit über die Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - L 9 AL 219/13
    Der Senat hat die Klägerin auf die Entscheidungen des BSG vom 11.03.2014 - B 11 AL 10/13 R - und des Senats vom 16.04.2014 - L 9 AL 297/13 - hingewiesen und die maßgeblichen Gründe der Entscheidungen erläutert.

    Subjektive Verfügbarkeit lag deshalb tatsächlich nicht vor (vgl. zum Ganzen BSG, Urt. v. 11.03.2014 - B 11 AL 10/13 R -, juris Rn. 18, sowie, in einem ähnlichen Fall, den vor Veröffentlichung der Entscheidung des BSG ergangenen, mittlerweile rechtskräftigen Beschluss des Senats vom 16.04.2014 - L 9 AL 297/13 -, juris Rn. 37 ff.).

    Wenn jedoch, wie hier, zu keinem Zeitpunkt vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit wegen eines Ruhenstatbestandes ein Anspruch auf Zahlung einer Entgeltersatzleistung besteht, kann ein Anspruch auf Gründungszuschuss gemäß § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB III a.F. schon gar nicht entstehen (zum Ganzen bereits der rechtskräftige Beschluss des Senats vom 16.04.2014 - L 9 AL 297/13 -, juris Rn. 41 ff.).

  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 10/13 R

    Arbeitslosengeld - Bemessung - freiwillig weiterversicherter Selbstständiger -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - L 9 AL 219/13
    Der Senat hat die Klägerin auf die Entscheidungen des BSG vom 11.03.2014 - B 11 AL 10/13 R - und des Senats vom 16.04.2014 - L 9 AL 297/13 - hingewiesen und die maßgeblichen Gründe der Entscheidungen erläutert.

    Subjektive Verfügbarkeit lag deshalb tatsächlich nicht vor (vgl. zum Ganzen BSG, Urt. v. 11.03.2014 - B 11 AL 10/13 R -, juris Rn. 18, sowie, in einem ähnlichen Fall, den vor Veröffentlichung der Entscheidung des BSG ergangenen, mittlerweile rechtskräftigen Beschluss des Senats vom 16.04.2014 - L 9 AL 297/13 -, juris Rn. 37 ff.).

  • BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92

    Überbrückungsgeld - Zeitraum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - L 9 AL 219/13
    Daran fehlt es, wenn der Anspruch auf die jeweilige Entgeltersatzleistung ruht (vgl. BSG, Urt. v. 24.06.1993 - 11 RAr 1/92 -, juris Rn. 17).
  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R

    Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - L 9 AL 219/13
    Vielmehr liegt ein "Anspruch" im Sinne von § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB III nur vor, wenn die materiellen Voraussetzungen eines konkreten Anspruchs auf Zahlung von Alg gegeben sind (BSG, Urt. v. 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 64/16

    Voraussetzung des Anspruchs auf Gründungszuschuss; Leistungsbezug nach dem SGB

    Auch sei die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des LSG Nordrhein-Westfalen (Hinweis auf Beschluss vom 16. April 2014, L 9 AL 297/13 und Urteil vom 25. September 2014, L 9 AL 219/13) zu berücksichtigen, nach der ein Anspruch auf Gründungszuschuss voraussetze, dass ein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen zumindest für einen Tag dem Grunde nach vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit entstanden sein müsse.

    Im Übrigen ist - ungeachtet der Bestandskraft und der damit gemäß § 77 SGG einhergehenden Bindungswirkung der einen Alg-Anspruch ablehnenden Entscheidungen - zu betonen, dass die materiellen Voraussetzungen eines konkreten Zahlungsanspruchs auch in den Fällen nicht gegeben sind, in denen das Gesetz ein Ruhen des Anspruchs anordnet (BSG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 11 RAr 1/92, SozR 3-4100 § 55a Nr. 4 = juris, RN. 17; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, juris, Rn. 47), denn dieses bewirkt - ganz gleich, welcher Ruhenstatbestand verwirklicht ist - eine Zahlungssperre (Valgolio in Hauck/Noftz, SGB, Stand 06/16, § 156 SGB III, Rn. 72, speziell zum Fall der Entlassungsentschädigung § 158, Rn. 92, und zum Ruhen bei Sperrzeit § 159, Rn. 490), aufgrund derer Arbeitslose, auch wenn der Anspruch dem Grunde nach unberührt bleibt, in dieser Zeit nicht die Auszahlung der Leistung verlangen können (BSG, Urteil vom 9. August 1990 - 11 RAr 141/88, SozR 3-4100 § 105a Nr. 2 = juris, Rn. 26; BSG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 116/81, BSGE 54, 212 = juris, Rn. 23; BSG, Urteil vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 10/73, juris, Rn. 14).

    Zu diesem Zweck ordnete die Vorschrift ein (insbesondere von Vertrauensschutzerwägungen unabhängiges) Ruhen des Gründungszuschusses auch in den Fällen an, in denen während des Bezugs von Gründungszuschuss einer der gesetzlichen Ruhenstatbestände eintrat, ohne dass bereits deswegen eine Rücknahme der Bewilligung des Gründungszuschusses möglich gewesen wäre (ähnlich auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, juris, Rn. 48).

    § 57 Abs. 3 SGB III a.F. modifizierte damit nicht etwa die Voraussetzungen aus § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB III (mit der Folge, dass auch ein Ruhenszeitraum als Bezugszeitraum zu gelten hätte), sondern stellte sicher, dass die Sanktionswirkung der genannten Ruhensvorschriften auch dann griff, wenn der Bezug von Alg durch den des Gründungszuschusses ersetzt wurde (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, juris, Rn. 48, unter Hinweis auf BT-Drs. 14/6944, S. 33 zu § 57; zum Gesetzeszweck von § 93 Abs. 3 SGB III auch Hassel in Brand, SGB III, 6. Aufl. 2014, § 93 Rn. 14).

  • LSG Hamburg, 15.10.2018 - L 2 AL 17/18

    Arbeitslosenversicherung: Gewährung eines Gründungszuschusses; Bezug von

    Die materiellen Voraussetzungen eines konkreten Zahlungsanspruchs sind jedoch auch in den Fällen nicht gegeben, in denen das Gesetz ein Ruhen des Anspruchs anordnet (BSG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 11 RAr 1/92, SozR 3-4100 § 55a Nr. 4; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, juris), denn dieses bewirkt - ganz gleich, welcher Ruhenstatbestand verwirklicht ist - eine Zahlungssperre (Valgolio in Hauck/Noftz, SGB, Stand 06/16, § 156 SGB III Rn. 72, speziell zum Fall der Entlassungsentschädigung § 158 Rn. 92, und zum Ruhen bei Sperrzeit § 159 Rn. 490), aufgrund derer Arbeitslose, auch wenn der Anspruch dem Grunde nach unberührt bleibt, in dieser Zeit nicht die Auszahlung der Leistung verlangen können (BSG, Urteil vom 9. August 1990 - 11 RAr 141/88, SozR 3-4100 § 105a Nr. 2; BSG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 116/81, BSGE 54, 212; BSG, Urteil vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 10/73, juris).

    Zu diesem Zweck ordnet die Vorschrift ein (insbesondere von Vertrauensschutzerwägungen unabhängiges) Ruhen des Gründungszuschusses auch in den Fällen an, in denen während des Bezugs von Gründungszuschuss einer der gesetzlichen Ruhenstatbestände eintritt, ohne dass bereits deswegen eine Rücknahme der Bewilligung des Gründungszuschusses möglich wäre (LSG Hamburg, Urteil vom 14. Juni 2017 - L 2 AL 64/16, a.a.O.; ähnlich auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, a.a.O.).

    § 93 Abs. 3 SGB III modifiziert damit nicht etwa die Voraussetzungen aus § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB III (mit der Folge, dass auch ein Ruhenszeitraum als Bezugszeitraum zu gelten hätte), sondern stellt sicher, dass die Sanktionswirkung der genannten Ruhensvorschriften auch dann greift, wenn der Bezug von Arbeitslosengeld durch den des Gründungszuschusses ersetzt wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, a.a.O., unter Hinweis auf BT-Drs. 14/6944, S. 33 zu § 57; zum Gesetzeszweck von § 93 Abs. 3 SGB III auch Hassel in Brand, SGB III, 6. Aufl. 2014, § 93 Rn. 14).

  • LSG Hamburg, 31.07.2019 - L 2 AL 50/18

    Ausschluss der Bewilligung eines Gründungszuschusses bei Ruhen des

    Die Voraussetzungen eines konkreten Zahlungsanspruchs sind auch in den Fällen nicht gegeben, in denen das Gesetz ein Ruhen des Anspruchs anordnet (BSG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 11 RAr 1/92, SozR 3-4100 § 55a Nr. 4; LSG Hamburg, a.a.O., LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, juris), denn dieses bewirkt - ganz gleich, welcher Ruhenstatbestand verwirklicht ist - eine Zahlungssperre (Valgolio in Hauck/Noftz, SGB, Stand 06/16, § 156 SGB III, Rn 72, speziell zum Ruhen bei Sperrzeit § 159, Rn 490), aufgrund derer Arbeitslose, auch wenn der Anspruch dem Grunde nach unberührt bleibt, in dieser Zeit nicht die Auszahlung der Leistung verlangen können (BSG, Urteil vom 9. August 1990 - 11 RAr 141/88, SozR 3-4100 § 105a Nr. 2; BSG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 116/81, BSGE 54, 212; BSG, Urteil vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 10/73, juris).

    Zu diesem Zweck ordnet die Vorschrift ein (insbesondere von Vertrauensschutzerwägungen unabhängiges) Ruhen des Gründungszuschusses auch in den Fällen an, in denen während des Bezugs von Gründungszuschuss einer der gesetzlichen Ruhenstatbestände eintritt, ohne dass bereits deswegen eine Rücknahme der Bewilligung des Gründungszuschusses möglich wäre (LSG Hamburg, Urteil vom 14. Juni 2017 - L 2 AL 64/16, juris; ähnlich auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, juris).

    § 93 Abs. 3 SGB III modifiziert damit nicht etwa die Voraussetzungen aus § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB III (mit der Folge, dass auch ein Ruhenszeitraum als Bezugszeitraum zu gelten hätte), sondern stellt sicher, dass die Sanktionswirkung der genannten Ruhensvorschriften auch dann greift, wenn der Bezug von Arbeitslosengeld durch den des Gründungszuschusses ersetzt wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, a.a.O., unter Hinweis auf BT-Drs. 14/6944, S. 33 zu § 57; zum Gesetzeszweck von § 93 Abs. 3 SGB III auch Hassel in Brand, SGB III, 6. Aufl. 2014, § 93 Rn. 14).

  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14

    Gründungszuschuss für einen Rechtsanwalt

    Auch für Zweifel an den Eigenbemühungen und der Verfügbarkeit (§ 138 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 SGB III) gibt es - ungeachtet der Frage, ob es hierauf ankommt (bejahend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13; ablehnend BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 6) - keine hinreichenden Anhaltspunkte.
  • LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 27/16

    Anspruch auf einen Gründungszuschuss für eine selbstständige hauptberufliche

    Der Senat schließt sich unter dieser Prämisse der Rechtsprechung namentlich der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen an, die ebenfalls den Begriff der Arbeitslosigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III im Sinne der Legaldefinition des § 138 Abs. 1 SGB III als Zusammentreffen von Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit aufgefasst (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris; offen gelassen im Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14, juris) und insbesondere auch das Vorliegen subjektiver Verfügbarkeit gefordert haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - L 9 AL 133/21
    Von einer Arbeitsbereitschaft kann nicht ausgegangen werden, wenn zwischen dem Ende einer Beschäftigung - bzw. hier dem Krankengeldbezug - und der Aufnahme einer beabsichtigten selbständigen Tätigkeit nur eine sehr kurze Zeitspanne, zB ein Sonntag liegt (Urteil des Senats vom 25.09.2014 - L 9 AL 219/13; Brand in Brand, SGB III § 138 Rn. 90; zweifelnd an der Verfügbarkeit für eine dreitägige Zeitspanne auch BSG Urteil vom 11.03.2014 - B 11 AL 10/13 R).

    Gegen die Bereitschaft des Klägers, jede zumutbare Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes aufzunehmen, spricht zudem, dass aus dem Kaufvertrag über die Unternehmensgegenstände und die in dem Beratungsvermerk vom 19.06.2018 wiedergegebene Aussage deutlich wird, dass er von Beginn an vorhatte, unmittelbar nach Ende seiner Krankschreibung die selbständige Tätigkeit zu beginnen (hierzu ebenfalls Urteil des Senats vom 25.09.2014 - L 9 AL 219/13) und er hierfür entsprechende finanzielle Dispositionen vorgenommen hat.

  • LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 9/17

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Die erforderlichen materiellen Voraussetzungen eines konkreten Anspruchs auf Zahlung von Alg lagen in der Zeit zwischen dem Ende der Beschäftigung und der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit (einem Zeitraum, in dem im vorliegenden Fall ein einziger Werktag fiel) - auch ungeachtet einer im vorliegenden Fall naheliegenden Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe, die zum Ruhen eines Alg-Anspruchs nach § 159 SGB III geführt und sich damit auch beim Gründungszuschuss anspruchsschädlich ausgewirkt hätte (dazu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, juris, Rn. 47) - nicht vor, denn der Kläger war nicht subjektiv verfügbar im Sinne von § 138 Abs. 5 Nr. 3 SGB III und daher nicht arbeitslos im Sinne von § 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB III.
  • LSG Hamburg, 03.02.2016 - L 2 AL 23/15

    Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbständigen Tätigkeit - Restanspruch

    Der Senat schließt sich unter dieser Prämisse der Rechtsprechung namentlich der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen an, die ebenfalls den Begriff der Arbeitslosigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III im Sinne der Legaldefinition des § 138 Abs. 1 SGB III als Zusammentreffen von Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit aufgefasst (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris; offen gelassen im Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14, juris) und insbesondere auch das Vorliegen subjektiver Verfügbarkeit gefordert haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris).
  • LSG Hamburg, 07.12.2016 - L 2 AL 7/16

    Anspruch auf Neubescheidung eines Antrags auf Gründungszuschuss zur Vorbereitung

    Der Senat schließt sich wie bereits in seinen Urteilen vom 3. Februar 2016 (L 2 AL 23/15, juris) und vom 29. Juni 2016 (L 2 AL 27/16, juris) der Rechtsprechung namentlich der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen an, die ebenfalls den Begriff der Arbeitslosigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III als Zusammentreffen von Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit aufgefasst (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris; offen gelassen im Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14, juris) und insbesondere auch das Vorliegen subjektiver Verfügbarkeit gefordert haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 9 AL 83/14, alle in juris).
  • LSG Saarland, 07.09.2021 - L 6 AL 1/20

    Angelegenheiten der Bundesagentur für ArbeitBerufungen

    Darüber hinaus setzt der Anspruch auf Gründungszuschuss voraus, wie das SG, dem LSG Hamburg (Urteil vom 31.07.2019 - L 2 AL 50/18) in dessen Begründung und Ergebnis folgend, zutreffend und im Einklang mit der zu den Anspruchsvoraussetzungen des Gründungszuschusses ergangenen Rechtsprechung anderer Obergerichte und auch des Senats (aaO.) ausgeführt hat, auf seiner tatbestandlichen Seite durch die Regelung des § 93 Abs. 2 Satz 1 SGB III u.a. voraus, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit - also vorliegend dem 01.08.2018 - ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gegeben sein muss, dessen Dauer noch mindestens 150 Tage beträgt, wobei hierfür die Begründung des Stammrechts, mithin des Anspruchs auf Arbeitslosengeld als solches, nicht ausreichend, sondern vielmehr erforderlich ist, dass die materiellen Voraussetzungen eines konkreten Zahlungsanspruchs bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R - Juris, RdNr. 16; Urteil des Senats vom 22.11.2013, aaO.;LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.09.2014 - L 9 AL 219/13 - Juris, RdNr. 46 mwN.; LSG Hamburg, Urteil vom 10.07.2017 - L 2 AL 9/17 - Juris, RdNr. 29 mwN.).
  • SG Stade, 15.06.2016 - S 16 AL 92/12

    Gewährung eines Gründungszuschusses anlässlich der Aufnahme einer selbständigen

  • SG Duisburg, 02.11.2015 - S 16 AL 624/12

    Anspruch eines Facharztes für Chirurgie auf Gewährung eines Gründungszuschusses

  • SG Hamburg, 22.07.2016 - S 13 AL 563/11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht