Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 AS 2015/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung - Vermögensberücksichtigung - Austrittsleistung einer Pensionskasse in der Schweiz - Verwertbarkeit des auszahlbaren Guthabens auf einem Freizügigkeitskonto - Verfassungsmäßigkeit
- Justiz Baden-Württemberg
§ 45 Abs 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10, § 12 Abs 1 SGB 2, § 12 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 2
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung - Vermögensberücksichtigung - Austrittsleistung einer Pensionskasse in der Schweiz - Verwertbarkeit des auszahlbaren Guthabens auf einem Freizügigkeitskonto - Verfassungsmäßigkeit - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 02.04.2014 - S 6 AS 2440/12
- LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 AS 2015/14
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (30)
- LSG Baden-Württemberg, 03.04.2012 - L 3 AS 698/12
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 AS 2015/14
Die geschiedene Ehefrau des Klägers sei daher auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu verweisen (Bl. 33 ff. der Akte L 3 AS 698/12 ER-B).Rn. 13 Hiergegen erhob der Kläger Beschwerde zum Landessozialgericht (L 3 AS 698/12 ER-B).
Rn. 28 Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten, die beigezogenen Akten der Strafprozesse vor dem Amtsgericht und Landgericht W..., die SG-Akten (S 6 AS 2440/12 und S 6 AS 2308/12) und die LSG-Akten des Eilverfahrens (L 3 AS 698/12 ER-B) sowie des Parallelverfahrens L 1 AS 2017/14 Bezug genommen.
Die Einlassung des Klägers in der eidesstattlichen Versicherung vom 26.01.2012 (Bl. 1427 VA), wonach der administrative Vorgang einer Auszahlung in seinem Fall - wenn überhaupt möglich - vier Monate dauern würde, hat sich ausweislich der Gründe des Beschlusses des 3. Senats des LSG vom 03.04.2012 (L 3 AS 698/12 ER-B), welchen der erkennende Senat vorliegend ebenfalls für seine Überzeugungsbildung herangezogen hat, nicht bestätigt.
Er hat im Erörterungstermin vom 12.03.2012 im Verfahren L 3 AS 698/12 erklärt, nicht wieder beitragspflichtig gearbeitet zu haben, als er "aus der Schweiz zurückgekehrt" war.
Weitere Voraussetzung, welche hier im streitgegenständlichen Zeitraum ausweislich der im Verfahren L 3 AS 698/12 ER-B erteilten Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 13.03.2012 vom Kläger nicht erfüllt wird, ist die Befreiung von der Versicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.
Nachdem seine geschiedene Frau nach seinen eigenen Einlassungen im Verfahren L 3 AS 698/12 ER-B (Schreiben vom 11.03.2012, Bl. 25 der Akte) am 09.05.2005 auf seine "Pensionskasse" Ansprüche angemeldet hat (Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs vom 09.05.2005, Bl. 27 der Akte L 3 AS 698/12 ER-B), hat es sich um einen ständigen Streitpunkt zwischen den geschiedenen Eheleuten gehandelt, weshalb der Senat davon überzeugt ist, dass der Kläger über Art und Höhe seiner diesbezüglichen Ansprüche in Einzelnen orientiert gewesen ist.
- BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 AS 2015/14
Auch hier fehlt es aber aus den genannten Gründen an einer unbewussten Regelungslücke (offen gelassen vom BSG im Urteil vom 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R - SozR 4-4300 § 193 Nr. 12, juris, Rn. 17).Da "Riester-Produkte" im Gegensatz zu privaten Lebensversicherungsverträgen grundsätzlich nach dem Altersvermögensgesetz zertifiziert sind, und ihre Zweckbestimmung zur Altersvorsorge öffentlich-rechtlich überwacht wird, bestehen nach ständiger BSG-Rechtsprechung (vgl. zur Arbeitslosenhilfe Urteil vom 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R - SozR 4-4300 § 193 Rn. 12, juris, Rn. 20 m.w.N.) hinreichende Unterschiede für eine nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Differenzierung zwischen beiden Formen der Alterssicherung.
Die Nichtgewährung einer bedürftigkeitsabhängigen Leistung allein unterfällt daher nicht dem Schutzbereich des Art. 14 GG, selbst wenn damit der Zwang zur Verwertung von Eigentum und Vermögen verbunden ist (zur Arbeitslosenhilfe BSG, 04.03.2009, a.a.O., Rn. 21, zur Grundsicherung BSG 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R -, juris).
Hinsichtlich der aus dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit vom 21.06.1999 erwachsenden Verpflichtung, die jeweiligen Systeme der sozialen Sicherheit durch Anwendung der VO (EWG) 1408/71 bzw. (ab dem 01.04.2012) der VO (EG) 883/2004 zu koordinieren, sind die Erwägungen des BSG im Urteil vom 04.03.2009 (B 11 AL 2/07 R, a.a.O., Rn. 23), auf welche inhaltlich Bezug genommen wird, auf den vorliegenden Fall übertragbar.
Rn. 59 Auch gegen die Freizügigkeitsregelungen des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verstößt die Berücksichtigung des Guthabens auf dem Freizügigkeitskonto als Vermögen bei der Bedarfsermittlung nach dem SGB II nicht (vgl. BSG vom 04.03.2009, a.a.O., Rn. 24).
- BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 AS 2015/14
Für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit des alleinstehenden Klägers sind seinem nach dem SGB II in Betracht kommenden Bedarf die zu dessen Sicherung zu berücksichtigenden und zur Verfügung stehenden Bedarfsdeckungsmöglichkeiten gegenüberzustellen (Urteil des BSG vom 20.02.2014, B 14 AS 10/13 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 23, juris, Rn. 13).Rechtlich nicht verwertbar ist ein Vermögensgegenstand, für den Verfügungsbeschränkungen bestehen, deren Aufhebung der Inhaber nicht erreichen kann (st. Rspr., BSG Urteil vom 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R - SozR 4-420 § 12 Nr. 23, NZS 2014, 388 ,393, juris, Rn. 22 m.w.N.).
Bei fest kalkulierbaren Wertanlagen spielt der Anschaffungswert eine entscheidende Rolle, so z.B. bei der Bewertung einer Kapitallebensversicherung, deren Rückkauf dann als unwirtschaftlich qualifiziert wird, wenn der Rückkaufswert die Summe der eingezahlten Beträge (Substanzwert) um eine bestimmte Marge unterschreitet (BSG Urteil vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 66/06 R - BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5, bestätigt im Urteil vom 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R - a.a.O., juris, Rn. 36 m.w.N).
Schließlich war im 2. Halbjahr 2011 und 1. Halbjahr 2012 nicht absehbar, ob überhaupt bzw. wann der Kläger wieder eine Arbeit aufnehmen würde, weshalb eine besondere Härte vorliegend auch nicht aus einer absehbar nur kurzen (Rest-)Leistungsdauer (vgl. dazu BSG Urteil vom 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R -, a.a.O., Rn. 46) resultieren konnte.
- BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Erbbaurecht am …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 AS 2015/14
Das ist dann der Fall, wenn seine Gegenstände verbraucht, übertragen oder belastet werden können (sog "VersilB."; st. Rspr., BSG Urteil vom 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R - BSGE 99, 248 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 6 Rn. 11, BSG Urteil vom 12.07.2012 - B 14 AS 158/11 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 20 Rn 15, …und Urteil vom 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 24 -, juris, Rn. 15 jeweils m.w.N., auch zum Folgenden).Der Begriff "Verwertbarkeit" enthält eine tatsächliche Komponente, weil solche Vermögensgegenstände nicht verwertbar sind, für die in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, etwa weil Gegenstände dieser Art nicht (mehr) marktgängig sind oder sie, wie Grundstücke infolge sinkender Immobilienpreise, über den Marktwert hinaus belastet sind (BSG Urteil vom 06.12.2007, a.a.O., Rn. 12: Belastung eines Erbbaurechts mit einem Nießbrauchsrecht), und auch keine andere Verwertungsmöglichkeit ersichtlich ist.
Für diese Prognose ist auf den bevorstehenden Bewilligungszeitraum abzustellen; eine Festlegung für darüber hinausgehende Zeiträume ist demgegenüber nicht erforderlich und wegen der Unsicherheiten, die mit einer langfristigen Prognose verbunden sind, auch nicht geboten (st. Rspr. seit BSG Urteil vom 06.12.2007, a.a.O., Rn. 15;… BSG Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 12 Rn. 23;… BSG Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 15 Rn. 19).
- BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 AS 2015/14
Zur Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen ist nach gefestigter Rechtsprechung des BSG (…Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 78/12 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 6, juris, Rn. 27 m.w.N.) von Folgendem auszugehen: Einkommen i.S. des § 11 Abs. 1 SGB II ist grundsätzlich alles, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte (…modifizierte Zuflusstheorie, grundlegend BSG Urteile vom 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 Rn. 23 und vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15, Rn. 18;… vgl. ferner BSG Urteile vom 17.6.2010 - B 14 AS 46/09 R - BSGE 106, 185 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 30, Rn. 15 …und vom 23.8.2011 - B 14 AS 185/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 42 Rn. 10).Eine Ausnahme ist allerdings dann zu machen, wenn mit früherem Einkommen Vermögen angespart wurde, z.B. bei Banken, Sparkassen oder Versicherungen, weil andernfalls der Rückgriff auf das Ersparte bei dessen Auszahlung eine unzulässige erneute Bewertung als Einkommen wäre (…BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 57/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 16 Rn. 17 zu einer Zinsgutschrift; Gegenbeispiel: Einkommensteuererstattung: BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15, Rn. 18).
- BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 AS 2015/14
Im Rahmen des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II ist die "besondere Härte" in ständiger Rechtsprechung des BSG dahingehend definiert worden, dass maßgebend nur außergewöhnliche Umstände sein können, die nicht durch die ausdrücklichen Freistellungen über das Schonvermögen oder die Absetzbeträge nach § 12 Abs. 2 SGB II erfasst werden (BSG Urteil vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R - m.w.N.).Aus der vom Gesetzgeber gegebenen Begründung, die als Beispiel für eine besondere Härte den Fall aufführt, dass ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger, der kurz vor dem Renteneintritt seine Ersparnisse für die Altersversorgung einsetzen muss, obwohl seine Rentenversicherung Lücken wegen selbstständiger Tätigkeit aufweist (vgl. BT-Drucks 15/1749 S 32), ist ersichtlich, dass eine besondere Härte nur dann angenommen werden kann, wenn dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangt wird als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (BSG Urteil vom 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R -, a.a.O., Rn. 27, unter Verweis auf BSG Urteil vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R).
- BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Münzsammlung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 AS 2015/14
Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt nach der Rechtsprechung des BSG dann vor, wenn der (aktuell) auf dem Markt zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert (zumeist als Substanzwert bezeichnet) des zu verwertenden Vermögensgegenstands steht (st. Rspr., vgl. - auch zum Folgenden - BSG Urteil vom 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 19, juris, Rn. 23 f. m.w.N.).Aus der vom Gesetzgeber gegebenen Begründung, die als Beispiel für eine besondere Härte den Fall aufführt, dass ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger, der kurz vor dem Renteneintritt seine Ersparnisse für die Altersversorgung einsetzen muss, obwohl seine Rentenversicherung Lücken wegen selbstständiger Tätigkeit aufweist (vgl. BT-Drucks 15/1749 S 32), ist ersichtlich, dass eine besondere Härte nur dann angenommen werden kann, wenn dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangt wird als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (BSG Urteil vom 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R -, a.a.O., Rn. 27, unter Verweis auf BSG Urteil vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R).
- BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 AS 2015/14
Zur Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen ist nach gefestigter Rechtsprechung des BSG (…Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 78/12 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 6, juris, Rn. 27 m.w.N.) von Folgendem auszugehen: Einkommen i.S. des § 11 Abs. 1 SGB II ist grundsätzlich alles, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte (…modifizierte Zuflusstheorie, grundlegend BSG Urteile vom 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 Rn. 23 …und vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15, Rn. 18; vgl. ferner BSG Urteile vom 17.6.2010 - B 14 AS 46/09 R - BSGE 106, 185 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 30, Rn. 15 …und vom 23.8.2011 - B 14 AS 185/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 42 Rn. 10). - BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 AS 2015/14
Für diese Prognose ist auf den bevorstehenden Bewilligungszeitraum abzustellen; eine Festlegung für darüber hinausgehende Zeiträume ist demgegenüber nicht erforderlich und wegen der Unsicherheiten, die mit einer langfristigen Prognose verbunden sind, auch nicht geboten (…st. Rspr. seit BSG Urteil vom 06.12.2007, a.a.O., Rn. 15; BSG Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 12 Rn. 23;… BSG Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 15 Rn. 19). - BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 AS 2015/14
Für diese Prognose ist auf den bevorstehenden Bewilligungszeitraum abzustellen; eine Festlegung für darüber hinausgehende Zeiträume ist demgegenüber nicht erforderlich und wegen der Unsicherheiten, die mit einer langfristigen Prognose verbunden sind, auch nicht geboten (…st. Rspr. seit BSG Urteil vom 06.12.2007, a.a.O., Rn. 15;… BSG Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 12 Rn. 23; BSG Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 15 Rn. 19). - BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit …
- BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 185/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückerstattung …
- BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - …
- BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten
- BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 158/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes …
- BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 78/12 R
Arbeitslosengeld II - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Leistungen gem …
- BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte …
- BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96
Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.
- BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungssumme - Rechtsänderung - Grundsicherung …
- BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - …
- BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85
Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld - …
- BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 3.03
Angemessene Alterssicherung, Schutz vor Vermögenseinsatz im Rahmen der Hilfe zum …
- BSG, 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R
Rentenberechnung - erneuter Rentenbezug - reduzierter Zugangsfaktor - …
- BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 51/06 R
Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Berufsunfähigkeitsrente - …
- BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74
Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit
- BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 23/96
Aussiedlereigenschaft bei erneuter Vertreibung aus Rumänien, Rücknahme von …
- BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76
Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von …
- BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 9/69
- BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 9/07 R
Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
- LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 AS 2017/14
- LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 AS 2017/14 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten, auch zum Verfahren über die Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs beim Amtsgericht W.-T. (Az. 6 F 123/05), wird auf den Tatbestand des zum Parallelverfahren mit dem Aktenzeichen L 1 AS 2015/14 ergangenen Urteils des Senats vom heutigen Tag verwiesen.
Der Rechtsstreit ist Gegenstand des Parallelverfahrens L 1 AS 2015/14.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den Tatbestand des im Parallelverfahren L 1 AS 2015/14 ergangenen Urteils vom heutigen Tag verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die parallel unter dem Aktenzeichen L 1 AS 2015/14 ergangene Entscheidung verwiesen.
Auch insoweit wird wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die parallel unter dem Aktenzeichen L 1 AS 2015/14 ergangene Entscheidung verwiesen.
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 11.05.2015 im parallel anhängigen Verfahren L 1 AS 2015/14 wurde der Kläger persönlich angehört.
In der mündlichen Verhandlung vom 20.07.2015 im parallel anhängigen Verfahren L 1 AS 2015/14 hat der Senat den Kläger erneut ausführlich angehört und dessen Halbbruder, S. F., als Zeugen gehört.
Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten, die beigezogenen Akten der Strafprozesse vor dem Amtsgericht und Landgericht W.-T., die SG-Akten (S 6 AS 2440/12 und S 6 AS 2308/12) und die LSG-Akten des Eilverfahrens (L 3 AS 698/12 ER-B) sowie des Parallelverfahrens L 1 AS 2015/14 Bezug genommen.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich auf die Gründe der Entscheidung im parallel anhängigen Verfahren L 1 AS 2015/14 verwiesen.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird ebenfalls auf die Gründe der Entscheidung im parallel anhängigen Verfahren L 1 AS 2015/14 verwiesen.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Gründe des Parallelverfahrens L 1 AS 2015/14 verwiesen.
Auch insoweit verweist der Senat auf seine Ausführungen in den Gründen der Entscheidung im parallel anhängigen Verfahren L 1 AS 2015/14.
Wiederum wird hinsichtlich der Einzelheiten zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich auf die ausführlichen Gründe der Entscheidung im parallel anhängigen Verfahren L 1 AS 2015/14 verwiesen.
- LSG Baden-Württemberg, 06.05.2026 - L 7 AS 927/26
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - …
In der Regel sei es nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg (Urteil vom 20.07.2016 - L 1 AS 2015/14 ) zumutbar, die Arbeitsuche auf Gebiete außerhalb der Schweiz zu beschränken und somit das endgültige Verlassen der Schweiz zu erklären.Der zeitliche Rahmen für eine Verwertung dürfte hinsichtlich des überobligatorischen Teils lediglich etwa vier Wochen betragen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2015 - L 1 AS 2015/14 -, juris m.w.N.).
Der Antragsteller weist hier zwar zu Recht darauf hin, dass der von dem Antragsgegner angeführten Entscheidung des LSG Baden-Württemberg zur Verwertbarkeit eines Guthabens auf einem Freizügigkeitskonto (Urteil vom 20.07.2015 - L 1 AS 2015/14 -, juris) noch die frühere Fassung des § 12 SGB II zu Grunde lag, in der diese Vorschrift noch nicht enthalten war.
Zudem dürfte ihm aus der Erwerbstätigkeit in der Schweiz in jedem Fall noch die Rentenanwartschaft in der Ersten Säule nach der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) verbleiben (vgl. LSG Baden-Württemberg Urteil vom 07.11.2006 - L 13 AL 941/06 -, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2015 - L 1 AS 2015/14 -, juris, Rdnr. 55 ).
- LSG Hamburg, 18.12.2025 - L 4 AS 167/24 Eine unbeabsichtigte Regelungslücke kann angesichts dessen nicht angenommen werden (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2015 - L 1 AS 2015/14, juris Rn. 49 f).
Nach diesem Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien zur Koordinierung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit, was durch die Anwendung der VO (EWG) 1408/71 bzw. (ab dem 01.04.2012) der VO (EG) 883/2004 erfolgt (s. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2015 - L 1 AS 2015/14; BSG…, Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R, Rn. 23).
- LSG Hamburg, 18.12.2025 - L 4 AS 169/24 Eine unbeabsichtigte Regelungslücke kann angesichts dessen nicht angenommen werden (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2015 - L 1 AS 2015/14, juris Rn. 49 f).
Nach diesem Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien zur Koordinierung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit, was durch die Anwendung der VO (EWG) 1408/71 bzw. (ab dem 1.4.2012) der VO (EG) 883/2004 erfolgt (s. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2015 - L 1 AS 2015/14; BSG…, Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R, Rn. 23).
- LSG Hamburg, 18.12.2025 - L 4 AS 172/24 Eine unbeabsichtigte Regelungslücke kann angesichts dessen nicht angenommen werden (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2015 - L 1 AS 2015/14, juris Rn. 49 f).
Nach diesem Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien zur Koordinierung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit, was durch die Anwendung der VO (EWG) 1408/71 bzw. (ab dem 01.04.2012) der VO (EG) 883/2004 erfolgt (s. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2015 - L 1 AS 2015/14; BSG…, Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R, Rn. 23).
- LSG Hamburg, 18.12.2025 - L 4 AS 168/24 Eine unbeabsichtigte Regelungslücke kann angesichts dessen nicht angenommen werden (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2015 - L 1 AS 2015/14, juris Rn. 49 f).
Nach diesem Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien zur Koordinierung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit, was durch die Anwendung der VO (EWG) 1408/71 bzw. (ab dem 01.04.2012) der VO (EG) 883/2004 erfolgt (s. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2015 - L 1 AS 2015/14; BSG…, Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R, Rn. 23).
- LSG Hamburg, 18.12.2025 - L 4 AS 170/24 Eine unbeabsichtigte Regelungslücke kann angesichts dessen nicht angenommen werden (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2015 - L 1 AS 2015/14, juris Rn. 49 f).
Nach diesem Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien zur Koordinierung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit, was durch die Anwendung der VO (EWG) 1408/71 bzw. (ab dem 1.4.2012) der VO (EG) 883/2004 erfolgt (s. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2015 - L 1 AS 2015/14; BSG…, Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R, Rn. 23).
- LSG Hamburg, 18.12.2025 - L 4 AS 171/24 Eine unbeabsichtigte Regelungslücke kann angesichts dessen nicht angenommen werden (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2015 - L 1 AS 2015/14, juris Rn. 49 f).
Nach diesem Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien zur Koordinierung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit, was durch die Anwendung der VO (EWG) 1408/71 bzw. (ab dem 1.4.2012) der VO (EG) 883/2004 erfolgt (s. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2015 - L 1 AS 2015/14; BSG…, Urteil vom 4.3.2009 - B 11 AL 2/07 R, Rn. 23).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".