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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2022 - L 1 BA 7/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,45245
LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2022 - L 1 BA 7/21 (https://dejure.org/2022,45245)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.12.2022 - L 1 BA 7/21 (https://dejure.org/2022,45245)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2022 - L 1 BA 7/21 (https://dejure.org/2022,45245)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (22)

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R

    Sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit als Notarzt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2022 - L 1 BA 7/21
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. etwa BSG, Urteil vom 19. Oktober 2021 - B 12 KR 29/19 R - juris Rn. 12) setzt eine abhängige Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.

    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen (stRspr; vgl. etwa BSG, Urteil vom 19. Oktober 2021 - B 12 KR 29/19 R - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Außerhalb der Einzeleinsätze liegt schon deshalb keine die Versicherungspflicht begründende "entgeltliche" Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV vor, weil keine latente Verpflichtung des Beigeladenen zu 1 bestand, Tätigkeiten für den Kläger auszuüben, und dieser umgekehrt auch kein Entgelt zu leisten hatte (vgl. BSG, Urteile vom 19. Oktober 2021 - B 12 KR 29/19 R - juris Rn. 14, 4.

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 10/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2022 - L 1 BA 7/21
    Das (allgemeine) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft nicht verwerten zu können, ist insofern für die Frage des Status in der konkreten Tätigkeit irrelevant (BSG, Urteile vom 4. Juni 2019 - B 12 R 10/18 R - juris Rn. 37 und 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 36).

    Denn zum einen ist - wie dargestellt - für die Statusbeurteilung der konkreten Tätigkeit auf den jeweiligen Einzelauftrag und nicht auf die außerhalb dieses Auftrags bestehenden Verhältnisse abzustellen (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 10/18 R - juris Rn. 40).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20

    "Freie Mitarbeiter" in Physiotherapiepraxis nicht immer selbstständig

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2022 - L 1 BA 7/21
    Vielmehr kommt dem Kriterium der Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Betriebs gerade in solchen Fällen eine eigenständige Bedeutung zu, in denen - wie typischerweise bei hochqualifizierten oder spezialisierten Dienstnehmern - die Weisungsgebundenheit auf stärkste eingeschränkt und zur "funktionsgerechten, dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juli 2021 - L 4 BA 75/20 - juris, Rn. 79;… Segebrecht in: Schlegel/Voelzke, jurisPK, Stand: September 2021, § 7 SGB IV, Rn. 89 f.).

    Denn das Risiko, nicht wie gewünscht arbeiten zu können, weil kein Folgeauftrag angeboten wird, stellt kein spezifisches Unternehmerrisiko dar, sondern eines, das auch jeden Arbeitnehmer trifft, der nur Zeitverträge bekommt oder auf Abruf arbeitet und nach Stunden bezahlt wird oder unständig Beschäftigte ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteilt vom 16. Juli 2021 - L 4 BA 75/20 - juris Rn. 81).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2022 - L 1 BA 7/21
    Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - Rn. 21 und 18. November - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 19).

    Das (allgemeine) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft nicht verwerten zu können, ist insofern für die Frage des Status in der konkreten Tätigkeit irrelevant (BSG, Urteile vom 4. Juni 2019 - B 12 R 10/18 R - juris Rn. 37 und 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 36).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2022 - L 1 BA 7/21
    Rn. 43 Des Weiteren geht der Senat bei seiner Würdigung der Einzelaufträge davon aus, dass die Tätigkeit eines "Gästeführers bzw. Tour-Guides bei Stadtrundfahrten" zu den maßgeblich durch persönliche Zuwendung und die individuellen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen des Dienstleisters geprägten Tätigkeiten gehört, die grundsätzlich sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden können (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris Rn. 16; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 6. November 2015 - L 1 KR 275/15 - juris Rn. 36).

    Maßgebliches Kriterium für ein solches, typisches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (vgl. z.B. BSG…, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris, Rn. 25; BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris, Rn. 29 m.w.N.).

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 27/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - nicht zur Steuerberatung berechtigter …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2022 - L 1 BA 7/21
    Rn. 29 Regelungsgegenstand einer Statusentscheidung nach § 7a SGB IV (in der bis zum 31. März 2022 geltenden Fassung) ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG das (Nicht-)Bestehen von Versicherungspflicht (z.B. BSG, Urteil vom 27.4.2021 - B 12 KR 27/19 R - juris Rn. 12) in der konkret beurteilten Tätigkeit/Beschäftigung beim Auftraggeber.

    Ihnen ist nach der Rechtsprechung des BSG zwar nicht zwingend eine entscheidende Indizwirkung für eine abhängige Beschäftigung beizumessen (vgl. BSG Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 3/17 R - juris Rn15); umgekehrt ist eine abhängige Beschäftigung aber auch nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil sich bestimmte Weisungsrechte oder Vorgaben aus der Eigenart der Tätigkeit ergeben oder ihr innewohnen (BSG, Urteile vom 27. April 2021 - B 12 R 16/19 R - juris Rn. 15 und - B 12 KR 27/19 R - juris Rn. 15).

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fachärztin für Anästhesie, die nach …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2022 - L 1 BA 7/21
    Vielmehr kommt es entscheidend auf die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung der Vertragsverhältnisse an (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - Rn. 24).

    Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - Rn. 21 und 18. November - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 19).

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2022 - L 1 BA 7/21
    Bei diesen Tatsachen handelt es sich jedoch nicht um Umstände, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit prägen, sondern um solche, die sich als Rechtsfolge ergeben, wenn keine abhängige Beschäftigung ausgeübt werden soll (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R - juris Rn. 24).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2022 - L 1 BA 7/21
    Maßgebliches Kriterium für ein solches, typisches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris, Rn. 25; BSG…, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris, Rn. 29 m.w.N.).
  • BSG, 29.03.2022 - B 12 R 2/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines bereits bei seinem …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2022 - L 1 BA 7/21
    Die Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers kann nach der zutreffenden, ständigen Rechtsprechung des BSG - vornehmlich bei Diensten höherer Art - eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (vgl. zuletzt BSG, Urteile vom 29. März 2022 - B 12 R 2/20 R - und vom 19. Oktober 2021 - B 12 R 10/20 R - jeweils juris).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bühnenkünstler - Opernchorsänger - …

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 16/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Service- und Sicherheitspersonal im …

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2022 - L 4 BA 9/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gästeführer im Rahmen von …

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Sozialversicherungspflicht - Instrumentalmusiklehrer (hier: Gitarrenlehrer) an …

  • BSG, 29.03.2022 - B 12 KR 1/20 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer …

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch …

  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB …

  • BSG, 23.01.2018 - B 12 KR 55/17 B

    Sozialversicherung - Beschäftigung iS von § 7 Abs 1 S 1 SGB 4

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 275/15

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Familientherapeutin im Rahmen der …

  • BSG, 20.02.2017 - B 12 KR 24/16 B

    Beitragsnachforderung - Betriebsprüfung - Kontrollfunktion - materielle …

  • BSG, 28.01.1960 - 3 RK 49/56
  • LSG Hamburg, 10.11.2017 - S 34 R 20/13
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2023 - L 9 BA 13/20

    Tourguide - abhängige Beschäftigung - kulturell-kulinarische Stadtführungen

    Die Freiheit, einen Auftrag ablehnen oder annehmen zu können, ist daher nicht ausschlaggebend (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2022, L 1 BA 7/21 , zitiert nach juris, Rn. 42 ; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 28. Januar 2022, L 4 BA 4153/19, zitiert nach juris, Rn. 44), ebenso wenig der Umstand, dass nur verhältnismäßig wenige Touren von der Beigeladenen zu 1 übernommen wurden.

    Die freie Gestaltung des Vortrags stellt sich daher wesentlich als Teil der von der Beigeladenen zu 1 geschuldeten Leistung, nicht jedoch als gewichtiger Ausdruck von Weisungsfreiheit dar (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2022, L 1 BA 7/21 , zitiert nach juris, Rn. 74 ).

    Auch war die Beigeladene zu 1 durch ein ihr zur Verfügung gestelltes Namensschild mit dem Logo der Klägerin als Betriebsangehörige erkennbar; ferner operierte der Betrieb der Klägerin arbeitsteilig, indem die Führungen von angestellten Mitarbeitern der Klägerin organisiert und in zeitliche Vorgaben eingepasst wurden und die Klägerin das Marketing für die Führungen und den Ticketverkauf übernahm (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2022, L 1 BA 7/21 , zitiert nach juris Rn. 73 ).

    Bei diesen Tatsachen handelt es sich jedoch nicht um Umstände, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit prägen, sondern um solche, die sich als Rechtsfolge ergeben, wenn keine abhängige Beschäftigung ausgeübt werden soll (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2022, L 1 BA 7/21 , zitiert nach juris, Rn. 75 ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2023 - L 1 BA 67/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Instruktor …

    Rn. 55 Der Gesetzgeber hat keine Regelungen zum Umgang mit noch laufenden Statusfeststellungsverfahren betreffend fortlaufend ausgeübter Tätigkeiten getroffen, weshalb in einem solchen Fall im Grundsatz die Regelungen zum intertemporalen Recht zur Anwendung kommen (so bereits Urteil des Senats vom 14. Dezember 2022 - L 1 BA 7/21 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2024 - L 9 BA 20/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Handwerker - Verrichtung …

    Da Anknüpfungspunkt für eine mögliche die Versicherungspflicht begründende Beschäftigung das einzelne angenommene Auftragsverhältnis ist, stellt die Freiheit zur Auftragsannahme oder -ablehnung kein maßgebliches Indiz für Selbständigkeit dar (vgl. BSG…, Urteil vom 18. November 2015, B 12 KR 16/13 R, zitiert nach juris, Rn. 28;… Urteil des Senats vom 11. Oktober 2023, zitiert nach juris, Rn. 76; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2022, L 1 BA 7/21 , zitiert nach juris, Rn. 42 ;… LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 28. Januar 2022, L 4 BA 4153/19, zitiert nach juris, Rn. 44, …und vom 20. März 2023, L 4 BA 2021/21, zitiert nach juris, Rn. 47).

    Bei diesen Tatsachen handelt es sich jedoch nicht um Umstände, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit prägen, sondern um solche, die sich als Rechtsfolge ergeben, wenn keine abhängige Beschäftigung ausgeübt werden soll (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2022, L 1 BA 7/21 , zitiert nach juris, Rn. 75 ; LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 22. Januar 2024, L 8 R 335/17, zitiert nach juris, Rn. 29).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2023 - L 1 BA 67/19

    SGB, BGB, FahrlG

    Der Gesetzgeber hat keine Regelungen zum Umgang mit noch laufenden Statusfeststellungsverfahren betreffend fortlaufend ausgeübter Tätigkeiten getroffen, weshalb in einem solchen Fall im Grundsatz die Regelungen zum intertemporalen Recht zur Anwendung kommen (so bereits Urteil des Senats vom 14. Dezember 2022 ‒ L 1 BA 7/21).
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