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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 201/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10126
LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 201/15 (https://dejure.org/2016,10126)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.04.2016 - L 10 AL 201/15 (https://dejure.org/2016,10126)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. April 2016 - L 10 AL 201/15 (https://dejure.org/2016,10126)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung; Einrede der Verjährung; Beginn der Verjährungsfrist; Erstattungsantrag

  • rechtsportal.de

    Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung; Einrede der Verjährung; Beginn der Verjährungsfrist; Erstattungsantrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter …

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 201/15
    Eine besondere Härte, die ausnahmsweise dazu hätte Anlass geben können, das Interesse der Versichertengemeinschaft, unvorhergesehene Belastungen zu verhindern, hintanzustellen, ist auch nicht erkennbar (vgl. dazu BSG, Urteil vom 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R - SozR 4-2400 § 27 Nr. 5).

    Sofern es im Rahmen von Betriebsprüfungen nicht zu Beanstandungen gekommen ist, ist dies ebenfalls unerheblich (BSG, Urteil vom 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R - SozR 4-2400 § 27 Nr. 5).

  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R

    Rentenversicherung - Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge …

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 201/15
    Da es sich bei der Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status nach § 7a SGB IV bzw. § 28h Abs. 2 SGB IV um ein gesondertes Verfahren handelt und das Verfahren bezüglich der Erstattung von zu Unrecht gezahlten Beiträgen hierzu nicht nur ein bloßer Annex ist, stellt ein entsprechendes Feststellungsbegehren nicht gleichzeitig einen Erstattungsantrag dar (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011 - L 4 KR 4672/10; Im Ergebnis so offensichtlich auch BSG, Urteil vom 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R - SozR 4-2400 § 26 Nr. 3).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Ablauf der Verjährungsfrist durch den Antrag auf Feststellung der Sozialversicherungspflicht gemäß § 28h Abs. 2 Satz 1 SGB IV gehemmt wird, sind nicht gegeben (vgl. zu einer entsprechenden Fallkonstellation - allerdings ohne Begründung - BSG, Urteil vom 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R - SozR 4-2400 § 26 Nr. 3).

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 AL 4/13 R

    Sozialversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der …

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 201/15
    Maßgebend für den Beginn der Verjährungsfrist ist der Ablauf des Kalenderjahrs der Beitragsentrichtung, da § 27 Abs. 2 Satz 1 SGB IV - nach seinem Wortlaut, der Gesetzessystematik sowie seinem Sinn und Zweck - nicht darauf abstellt, wann der Erstattungsanspruch entsteht (so im Einzelnen BSG, Urteil vom 31.03.2015 - B 12 AL 4/13 R - SozR 4-2400 § 27 Nr. 6 - unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung).
  • BSG, 16.04.1985 - 12 RK 19/83

    Beitragserstattungsanspruch - Verzinsung eines Anspruchs - Verzugszinsen - …

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 201/15
    Zwar kann im Einzelfall bei entsprechender Auslegung auch in einem Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid oder in einer unter Vorbehalt erfolgten, unfreiwilligen Erfüllung einer Beitragsforderung zugleich ein Erstattungsantrag gesehen werden, selbst wenn die Beiträge zu dieser Zeit noch nicht entrichtet waren (vgl. BSG, Urteil vom 16.04.1985 - 12 RK 19/83 - SozR 2100 § 27 Nr. 3;… Waßer in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 27 SGB IV Rn. 30).
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R

    Haftungsprivilegierte Person - Schadensersatz - Feststellungsbefugnis - …

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 201/15
    Ein Fall des § 197a SGG liegt nicht vor, da die Kostenfreiheit nach § 183 SGG auch in den Fällen gilt, bei denen im Rahmen eines einheitlichen Streitgegenstandes neben einem privilegierten Beteiligten (die Klägerin zu 1.) ein nicht privilegierter (Klägerin zu 2.) steht (vgl. BSG, Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R -SozR 4-2700 § 109 Nr. 1;… Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage, § 183 Rn. 2a).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2011 - L 4 KR 4672/10

    Rentenversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - …

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 201/15
    Da es sich bei der Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status nach § 7a SGB IV bzw. § 28h Abs. 2 SGB IV um ein gesondertes Verfahren handelt und das Verfahren bezüglich der Erstattung von zu Unrecht gezahlten Beiträgen hierzu nicht nur ein bloßer Annex ist, stellt ein entsprechendes Feststellungsbegehren nicht gleichzeitig einen Erstattungsantrag dar (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011 - L 4 KR 4672/10; Im Ergebnis so offensichtlich auch BSG…, Urteil vom 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R - SozR 4-2400 § 26 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - L 14 R 512/15

    Erstattung gezahlter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Rn. 32 Der Antrag des Klägers auf Feststellung seines sozialversicherungsrechtlichen Status vom 13.10.2005 ist nicht zugleich der Beginn eines Verwaltungsverfahrens auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge (LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 21.01.2011, L 4 R 4672/10, in Juris, dort Rdn. 27 ff.; LSG Bayern, Urteil vom 27.04.2016, L 10 AL 201/15, in Juris, dort Rdn. 29; LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 07.12.2011, L 2 R 335/11 in Juris, dort Rdn. 34; im Ergebnis so offensichtlich auch BSG, Urteil vom 05.03.2014, B 12 R 1/12 R, in Juris).
  • LSG Bayern, 23.10.2019 - L 19 R 440/17

    Voraussetzungen der Verzinsung eines Beitragserstattungsanspruchs

    Es handelt sich vielmehr um zwei getrennte Verwaltungsverfahren, wobei das Verwaltungsverfahren zur Erstattung der Beiträge erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens zur Feststellung des sozialrechtlichen Status durchgeführt werden kann (BSG, Urteil vom 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011 - L 4 R 4672/10, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 07.12.2011 - L 2 R 335/11, juris; LSG Bayern, Urteil vom 27.04.2016 - L 10 AL 201/15, juris; LSG NRW, Urteil vom 31.01.2017- L 14 R 512/15, juris).
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