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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 02.07.2009 - L 10 R 2467/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7872
LSG Baden-Württemberg, 02.07.2009 - L 10 R 2467/08 (https://dejure.org/2009,7872)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.07.2009 - L 10 R 2467/08 (https://dejure.org/2009,7872)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - L 10 R 2467/08 (https://dejure.org/2009,7872)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Aufrechnung - richtige Klageart - Ausübung von Ermessen - hinreichende Begründung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Aufrechnung - Verrechnung - Verwaltungsakt - Aufrechnung Ermessensentscheidung - Anforderungen an Begründung einer Ermessensausübung - Verwendung von "Leerformeln" unzureichend

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen eine Aufrechnung im sozialgerichtlichen Verfahren; Erforderlichkeit der Ausübung von Ermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthafte Klageart bei Handeln einer Behörde durch einen Verwaltungsakt; Erfordernis der Ausübung von Ermessen für die Erklärung einer Aufrechnung durch eine Sozialbehörde in einem Verwaltungsakt; Befugnis der Erklärung der Aufrechnung in einem Verwaltungsakt durch eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 647 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.07.2009 - L 10 R 2467/08
    Eine zusätzliche Leistungsklage wäre unzulässig (Abweichung zu BSG, Urteil vom 24.07.2003, B 4 RA 60/02 R in SozR 4-1200 § 52 Nr. 1).

    Rn. 14 Soweit der 4. Senat des BSG im Urteil vom 24.07.2003 (B 4 RA 60/02 R in SozR 4-1200 § 52 Nr. 1) das Vorliegen eines Verwaltungsaktes im Falle einer bescheidmäßig erklärten Verrechnung i.S. § 52 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) - insoweit bestehen keine Unterschiede zur hier in Rede stehenden Aufrechnung nach § 51 SGB I - verneint und nur einen derartigen Anschein annimmt, ist dies mit den gesetzlichen Voraussetzungen für die Annahme eines Verwaltungsaktes nicht zu vereinbaren (Beschluss des 13. Senats des BSG vom 05.02.2009, B 13 R 31/08 R = Anfrage an den 4. Senat gemäß § 41 SGG): Nach § 31 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) ist "Verwaltungsakt … jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist".

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.07.2009 - L 10 R 2467/08
    Der Senat schließt sich damit der Rechtsauffassung der Beklagten und vor allem des 13. Senats des BSG - auch hinsichtlich der Begründung - im Beschluss vom 05.02.2009 an (im Ergebnis ebenso schon BSG, Urteil vom 10.12.2003, B 5 RJ 18/03 R in SozR 4-1200 § 52 Nr. 2, wenn dort zwar die Frage taktisch-formal als offen bleibend erklärt wird, zugleich aber die dort bescheidmäßig erklärte Verrechnung unangetastet bleibt).
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.07.2009 - L 10 R 2467/08
    Denn mit der Kassation eines Verwaltungsaktes wird nicht nur gleichsam der Mantel der Verwaltungsakt-Qualität beseitigt, vielmehr wird die im Verwaltungsakt liegende Regelung - hier die Aufrechnung - aufgehoben (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.06.1987, 8 C 21.86 in BVerwGE 78, 3, 6 letzter Absatz, wonach nur im Falle der Bejahung der Verwaltungsakt-Befugnis eine weitergehende materielle Prüfung stattfindet).
  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 31/08 R

    Erklärung der Verrechnung - Verwaltungakt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.07.2009 - L 10 R 2467/08
    Rn. 14 Soweit der 4. Senat des BSG im Urteil vom 24.07.2003 (…B 4 RA 60/02 R in SozR 4-1200 § 52 Nr. 1) das Vorliegen eines Verwaltungsaktes im Falle einer bescheidmäßig erklärten Verrechnung i.S. § 52 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) - insoweit bestehen keine Unterschiede zur hier in Rede stehenden Aufrechnung nach § 51 SGB I - verneint und nur einen derartigen Anschein annimmt, ist dies mit den gesetzlichen Voraussetzungen für die Annahme eines Verwaltungsaktes nicht zu vereinbaren (Beschluss des 13. Senats des BSG vom 05.02.2009, B 13 R 31/08 R = Anfrage an den 4. Senat gemäß § 41 SGG): Nach § 31 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) ist "Verwaltungsakt … jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist".
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 19/99 R

    Ermessensausübung im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.07.2009 - L 10 R 2467/08
    Ein ohne die gebotene Begründung ergangener schriftlicher Verwaltungsakt ist rechtswidrig und verletzt den Betroffenen in seinem Recht auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (BSG, Urteil vom 18.04.2000, B 2 U 19/99 R in SozR 3-2700 § 76 Nr. 2).
  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96

    BfA - Arbeitsmarkt - Zweckmäßigkeit - Förderung - Bewertungsmaßstab

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.07.2009 - L 10 R 2467/08
    Insbesondere hängt das Vorliegen eines Verwaltungsaktes nicht von der Befugnis der Behörde zu seinem Erlass (so auch und ausdrücklich Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 18.09.1997, 11 RAr 85/96 in SozR 3-4100 § 34 Nr. 4), sondern von der Handlungsweise und damit dem Willen der Behörde zur Nutzung dieser Handlungsform und der diesbezüglichen Auslegung ab, sodass also - wie hier - schon durch die äußere Form (im vorliegenden Fall: Bezeichnung als "Bescheid", Beifügung einer Rechtsbehelfsbelehrung) und ggf. die gestalterische Wirkung (§ 95 SGG) des Widerspruchsbescheides (…vgl. nur BSG, a.a.O.: Durch den Widerspruchbescheid kann ein Akt zum Verwaltungsakt werden und umgekehrt) eine Verwaltungsakt-Qualität anzunehmen ist.
  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt - …

    Rn. 65 d) Die einseitig durch Verwaltungsakt geregelte Verrechnung steht - ebenso wie die Aufrechnung - im pflichtgemäßen Ermessen des sie durchführenden Leistungsträgers; insoweit handelt es sich bei dem "Kann" in § 52 Halbs 1 und § 51 Abs. 1 Halbs 1, Abs. 2 Halbs 1 SGB I um ein sog "Ermessens-Kann" (vgl Vorlagebeschluss des Senats vom 25.2.2010 - B 13 R 76/09 R - RdNr 18;… vgl bereits BSG vom 16.9.1981 - BSGE 52, 98, 102 = SozR 1200 § 51 Nr. 11 S 27;… BSG vom 11.10.1979 - SozR 1200 § 51 Nr. 5 S 11;… BSG vom 21.7.1988 - BSGE 64, 17, 23 = SozR 1200 § 54 Nr. 13 S 39; LSG Berlin-Brandenburg vom 4.6.2009 - L 17 R 48/09 - juris RdNr 52; LSG Baden-Württemberg vom 2.7.2009 - L 10 R 2467/08 - juris RdNr 19; ebenso Seewald in Kasseler Komm, SGB I, § 51 RdNr 13a, Stand Einzelkommentierung Oktober 2010;… Pflüger in juris PK-SGB I, 2. Aufl 2011, § 51 RdNr 64-67, Stand Einzelkommentierung Januar 2012 mwN - unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zu § 51 SGB I in BT-Drucks 7/868, S 32: "Der Leistungsträger hat bei der Ausübung seines Ermessens, ob und in welchem Umfang er aufrechnet, auch den Zweck der einzelnen Sozialleistung zu berücksichtigen; …").
  • SG Karlsruhe, 15.11.2012 - S 1 SO 2516/12

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …

    Denn bei Aufhebung der angefochtenen Bescheide lebte - bezogen auf den hier allein streitigen Monat Juni 2012 - der Bescheid vom 06.03.2012 wieder auf und wäre die Beklagte verpflichtet, dem Kläger die darin für den Monat Juni 2012 festgesetzten Leistungen in Höhe von 395, 25 EUR abzüglich der für diesen Monat bereits gezahlten Grundsicherungsleistungen zu erbringen (…vgl. insoweit BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 16, Rdnr. 10;… BSG SozR 4-1500 § 77 Nr. 1, Rdnr. 12; LSG Baden-Württemberg vom 02.07.2009 - L 10 R 2467/08 -, Rdnrn. 13 und 15 sowie LSG Berlin-Brandenburg vom 03.03.2011 - L 11 SB 155/09 -, Rdnr. 23 ).
  • SG Lüneburg, 16.09.2009 - S 86 AS 1289/09

    Auslegung eines Rechtsschutzantrags als Widerspruch; Ermessensausfall bei einer …

    Vgl. Urteil des LSG Baden-Württemberg v. 2.7.2009 - L 10 R 2467/08 - :.

    Vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 2.7.2009 - L 10 R 2467/08 - :.

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