Rechtsprechung
| LSG Bayern, 16.07.2009 - L 11 AS 144/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Arbeitslosengeld II - Wohnungsbeschaffungskosten - vorherige Zusicherung als vorgeschalteter Verwaltungsakt - keine Klageänderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Berücksichtigung von Maklergebühren als Wohnungsbeschaffungskosten; vorherige Zusicherung als vorgeschalteter Verwaltungsakt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Übernahme von Maklerkosten sowie Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten für einen Umzug nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Klageänderung im sozialgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 06.02.2008 - S 19 AS 536/07
- LSG Bayern, 16.07.2009 - L 11 AS 144/08
- BSG, 04.11.2009 - B 14 AS 124/09 B
Wird zitiert von ... (5)
- BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage …
Rn. 16 Der Maklerlohn kann zwar in Ausnahmefällen zu den Wohnbeschaffungskosten iS des § 22 Abs. 3 SGB II gehören, wenn die Beauftragung eines Maklers zum Finden und Anmieten einer angemessenen Wohnung unvermeidbar ist (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.7.2008 - L 7 AS 2809/08 ER-B; Bayerisches LSG, Urteil vom 16.7.2009 - L 11 AS 144/08; ferner Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, Stand IX/2009, § 22 RdNr 126;… Berlit in LPK-SGB II, 3. Aufl 2009, § 22 RdNr 109;… Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 22 RdNr 83). Jedoch gilt dies nicht, wenn die Maklergebühr anlässlich der Veräußerung von Wohnungseigentum des Hilfebedürftigen anfällt.Rn. 24 Bei der Zusicherung iS von § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II handelt es sich um einen der Bewilligung vorgeschalteten Verwaltungsakt iS von § 31 SGB X (vgl BSG…, Urteil vom 8.12.1993 - 10 RKg 19/92 - SozR 3-1300 § 34 Nr. 2; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.7.2008 - L 7 AS 2809/08 ER-B; Bayerisches LSG, Urteil vom 16.7.2009 - L 11 AS 144/08; Sächsisches LSG, Beschluss vom 26.10.2009 - L 3 AS 20/09;… vgl Berlit, aaO, RdNr 115;… Lang/Link, aaO, RdNr 85). Die Voraussetzungen des § 22 Abs. 3 SGB II für die Erteilung einer Zusicherung der Übernahme der Maklergebühr liegen schon deshalb nicht vor, da diese Kosten mangels ihrer Eigenschaft als Wohnungsbeschaffungs- oder Umzugskosten nicht Gegenstand einer Zusicherung iS von § 22 Abs. 3 SGB II sein können.
- LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 983/08
Bestandskraft und einstweiliger Rechtsschutz
Das insoweit eingeleitete Berufungsverfahren (L 11 AS 144/08) ist noch offen.Eine andere Betrachtungsweise ergibt sich auch nicht durch den Umstand, dass die ASt bereits mit der Berufung im Verfahren L 11 AS 144/08 die Übernahme von Umzugskosten begehrt hat.
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 19 AS 151/10
Anspruch auf Erteilung einer Zusicherung zur Übernahme der Kosten für die neue …
Rn. 3 Streitgegenstand ist bei verständiger Würdigung (§ 123 SGG) somit die - vorläufige - Verpflichtung zur Erteilung einer Zusicherung zu den Aufwendungen für "irgendeine" neue Unterkunft nach § 22 Abs. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie einer Zusicherung zur Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten nach § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II. Der Begriff der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten iS des § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II ist weit zu fassen, wobei auch die Gebühren eines Maklers - soweit angemessen - darunter zu verstehen sind (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 16. Juli 2009, L 11 AS 144/08, juris;… unter Bezugnahme auf Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage, § 22 Rn. 83). - SG Halle, 27.01.2010 - S 7 AS 143/10
Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsanspruch - Arbeitslosengeld II - …
Eine Zusicherung - unabhängig von der Frage, ob diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wegen des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache überhaupt erteilt werden kann; vgl. dazu nur LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2009, L 25 AS 1216/09 ER, juris, ferner Bayerisches LSG, Urteil vom 16.07.2009, L 11 AS 144/08, juris, - vermag mithin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nicht mehr nachträglich erteilt werden können. - LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 12 AS 168/10 Der Maklerlohn kann in Ausnahmefällen zu den Wohnungsbeschaffungskosten i.S. des § 22 Abs. 3 SGB II gehören, wenn die Beauftragung eines Maklers zum Finden und Anmieten einer angemessenen Wohnung unvermeidbar ist (BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 4 AS 28/09 R - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.7.2008 - L 7 AS 2809/08 ER-B; Bayerisches LSG, Urteil vom 16.7.2009 - L 11 AS 144/08 -).
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