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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 1503/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58513
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 1503/15 (https://dejure.org/2017,58513)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.12.2017 - L 11 AS 1503/15 (https://dejure.org/2017,58513)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 1503/15 (https://dejure.org/2017,58513)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 Abs 6 SGB 2; § 28 Abs 3 SGB 2; § 73 SGB 12
    Analoge Anwendung; atypische Bedarfslage; evidente Bedarfsunterdeckung; freiwillige Unterstützungsleistungen privater Dritter; Lernmittelfreiheit; Mehrbedarf; Regelbedarf; Schulbedarf; Schulbedarfspauschale; Schulbücher; Schulmaterialien; verfassungskonforme Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 1503/15
    Hypothetische Einsparmöglichkeiten reichen insoweit nicht aus; Einsparmöglichkeiten müssen ausdrücklich festgestellt werden (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 30/13 R - juris Rn. 23 ff.).

    Denn dieser Gedanke kommt nur zum Tragen bei Bedarfen, die vom Regelbedarf hinreichend erfasst sind (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2014, a.a.O.), was aber hinsichtlich des hier im Streit stehenden Mehrbedarfs gerade nicht der Fall ist.

    Erheblich ist nach der Systematik der Norm ein atypischer Bedarf dann, wenn er von einem durchschnittlichen Bedarf in nicht nur unbedeutendem wirtschaftlichen Umfang abweicht (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2014, a.a.O. Rn. 28).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass es nach der Rechtsprechung des BSG in Fällen eines nicht gedeckten Mehrbedarfs nicht einmal eine allgemeine Bagatellgrenze für selbst zu tragende Aufwendungen gibt (Urteil vom 4. Juni 2014, a.a.O. Rn 30 ff.).

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 47/09 R

    Arbeitslosengeld II - Aufwendung für Schulbücher für das Schuljahr 2005/2006 - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 1503/15
    Schulbuchkosten sind zwar ein besonderer, jedoch kein laufender Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R - Rn 16).

    Rn. 25 2. Die Kosten für Schulbücher sind - wie bereits ausgeführt - ausweislich der Gesetzesbegründung nicht von der Pauschale nach § 28 Abs. 3 SGB II umfasst (…vgl. BT-Drs. 17/3404, S. 104;… ebenso: Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, Stand EL 3/17, § 28 Rn. 55;… Luik, in Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 28 Rn. 29;… Leopold in jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 28 Rn.106;… Lenze in LPK-SGB II, 6. Aufl. 2017, § 28 Rn. 15; ebenso zur Rechtslage vor Einfügung des § 24a SGB II a.F. bzw. § 28 Abs. 3 SGB II: BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R - juris Rn. 14;… a.A. O. Loose in GK-SGB II, Stand Dezember 2015, § 28 Rn. 51; anders jedoch in: info also 2016, 147, 150;… zweifelnd Thommes in Gagel, SGB II, Stand 67. EL September 2017, § 28 Rn. 16).

    Daran anknüpfend hat das BSG die Anwendung des § 73 SGB XII bei Schulbedarfen ausdrücklich abgelehnt, weil dies typische Bedarfe sind, die nach den Vorgaben des BVerfG im Urteil vom 9. Februar 2010 (- 1 BvL 10/12 u.a. -) zum existenziellen Bedarf gehören und daher innerhalb des SGB II mit dem Regelbedarf bzw. ggf. ergänzenden Regelungen zu decken sind (…BSG, Urteile vom 28. Oktober 2009, a.a.O.. Rn. 21 ff. - Schülermonatskarte - BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R - juris Rn. 12 ff. - Schulbücher -).

    Insoweit hat das BSG zur verfassungsunmittelbaren Härtefallregelung im Sinne des Urteils des BVerfG vom 9. Februar 2010, d.h. vor Inkrafttreten des § 21 Abs. 6 SGB II bereits entschieden, dass Schulbücher keinen im Sinne dieser Härtefallregelung fortlaufend wiederkehrenden, regelmäßigen Bedarf darstellen, weil sich die Gewährung in einem einmaligen Rechtsakt, die Schulbücher für das jeweilige Schuljahr anzuschaffen, erschöpft (BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R -, juris Rn. 16).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 12/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Übernahme der …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 1503/15
    Kosten für Schulbücher, soweit sie nicht tatsächlich durch den Schulträger oder andere staatliche Stellen übernommen werden, sind ein durch Leistungen nach dem SGB II sicherzustellender Bedarf, weil der Bundesgesetzgeber mit dem SGB II das gesamte menschenwürdige Existenzminimum einschließlich der Kosten des Schulbesuchs sicherstellen muss (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - Rn 181 f, 197; entgegen BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 12/13 R - Rn 27).

    Rn. 43 Einem besonderen Bedarf i.S.d. § 21 Abs. 6 SGB II kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die Befriedigung derartiger Bildungsbedarfe nicht dem SGB II obliege, weil die Deckung von Bedarfen für den Schulunterricht, die der Durchführung des Unterrichts selber dienen, in der Verantwortung der Schule liege und daher von den Schulen und Schulträgern nicht auf das Grundsicherungssystem abgewälzt werden dürfe (in diesem Sinne: BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 12/13 R - juris Rn. 27;… Luik in: Harich, a.a.O., S. 674).

    Rn. 60 Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache sowie wegen Divergenz zur Entscheidung des BSG vom 10. September 2013 - B 4 AS 12/13 R - zugelassen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGG), soweit der Beklagte zur Übernahme der Schulbuchkosten verurteilt wurde.

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 1503/15
    Daran anknüpfend hat das BSG die Anwendung des § 73 SGB XII bei Schulbedarfen ausdrücklich abgelehnt, weil dies typische Bedarfe sind, die nach den Vorgaben des BVerfG im Urteil vom 9. Februar 2010 (- 1 BvL 10/12 u.a. -) zum existenziellen Bedarf gehören und daher innerhalb des SGB II mit dem Regelbedarf bzw. ggf. ergänzenden Regelungen zu decken sind (…BSG, Urteile vom 28. Oktober 2009, a.a.O.. Rn. 21 ff. - Schülermonatskarte - BSG…, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R - juris Rn. 12 ff. - Schulbücher -).

    Solange und soweit dies jedoch nicht der Fall ist, hat der Bundesgesetzgeber, der mit dem SGB II ein Leistungssystem schaffen wollte, welches das Existenzminimum vollständig gewährleistet, dafür Sorge zu tragen, dass mit dem Sozialgeld dieser zusätzliche Bedarf eines Schulkindes hinreichend abgedeckt ist (vgl. im Einzelnen: BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, a.a.O. Rn 181 f., 197).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 1503/15
    Kosten für Schulbücher, soweit sie nicht tatsächlich durch den Schulträger oder andere staatliche Stellen übernommen werden, sind ein durch Leistungen nach dem SGB II sicherzustellender Bedarf, weil der Bundesgesetzgeber mit dem SGB II das gesamte menschenwürdige Existenzminimum einschließlich der Kosten des Schulbesuchs sicherstellen muss (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - Rn 181 f, 197; entgegen BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 12/13 R - Rn 27).

    Die Sicherstellung des Existenzminimums ist zuvörderst Aufgabe des Staates und muss durch gesetzliche Ansprüche gesichert sein (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a., Rn. 136).

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs- …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 1503/15
    Neben der bereits festgestellten planwidrigen Regelungslücke ist zentrale Voraussetzung das Vorliegen einer vergleichbaren Interessenlage zwischen den von der existierenden Norm erfassten und den im Einzelfall zu beurteilenden Lebensverhalten (vgl. allgemein BSG, Urteil vom 9. Dezember 2016 - B 8 SO 15/15 R - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 1503/15
    Das gilt jedoch nur, soweit unter Berücksichtigung von Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Gesamtzusammenhang und Zweck mehrere Deutungen der betreffenden Bestimmung möglich sind, von denen zumindest eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt (vgl. etwa: BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 2310/06 - mit umfangreichen weiteren Nachweisen aus seiner Rechtsprechung).
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R

    Arbeitslosengeld II - Hygienemehrbedarf bei Aids-Erkrankung - bis 2010 Übernahme …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 1503/15
    Damit § 73 SGB XII nicht zu einer allgemeinen Auffangregelung für Leistungsempfänger nach dem SGB II mutiert, muss eine atypische Bedarfslage vorliegen, die jedenfalls dann nicht vorliegt, wenn es sich um einen typischen innerhalb des SGB II zu befriedigenden Bedarf handelt (z.B. BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 13/10 R - juris Rn. 15 ff.).
  • SG Hildesheim, 22.12.2015 - S 37 AS 1175/15

    Anschaffung von Schulbüchern regelmäßiger Bedarf?

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 1503/15
    Rn. 58 Nach alledem ergibt sich der Anspruch der Klägerin auf Übernahme der Schulbuchkosten im Ergebnis (s.o.) in Höhe von 202, 90 EUR im Wege der verfassungskonformen Auslegung des SGB II - hier aus der analogen Anwendung des § 21 Abs. 6 SGB II (…Blüggel in Eicher/Luik, § 24 Rn. 33 - ähnlich: Lenze in LPK-SGB II, § 28 Rn. 15; SG Hildesheim, Urteil vom 22. Dezember 2015 - S 37 AS 1175/15 -).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Analoge Rechtsanwendung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 1503/15
    Das Gebot zur entsprechenden verfassungskonformen Auslegung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des BVerfG (…vgl. etwa Beschluss vom 23. Juli 2014, Rn. 116; allgemein zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit analoger Rechtsanwendung etwa: BVerfG, Beschluss vom 3. April 1990 - 1 BvR 1186/89 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2017 - L 7 AS 1794/15

    Erstattung der vom türkischen Konsulat erhobenen und von dem …

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung - Laktoseintoleranz eines …

  • BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R

    Arbeitslosengeld II - zusätzliche Leistung für die Schule bei Besuch einer …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2016 - L 7 AS 1494/15

    Gewährung von Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen in Form der …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 917/16

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungen für Bildung und …

    Ob für Schulbücher darüber hinausgehende Ansprüche nach dem SGB II bestanden haben, ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens (siehe insoweit ausführlich: Urteile des Senats vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 349/17 und L 11 AS 1503/15 -).

    Ebenso kann dahinstehen, ob der Bedarf überhaupt ein laufender Bedarf ist (vgl. zu Schulbüchern: BSG…, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R - juris Rn. 16 und Urteile des Senats vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 349/17 und L 11 AS 1503/15 -).

    Schulbücher sind nämlich nicht von der Schulbedarfspauschale umfasst (siehe Urteile des Senats vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 349/17 und L 11 AS 1503/15 -.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2019 - L 6 AS 1953/18

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Das Sozialgericht Hannover (S 68 AS 344/18 ER) und das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen (L 11 AS 349/17 und L 11 AS 1503/15) seien der Auffassung, dass eine analoge Anwendung der Vorschrift bei einmaligen Bedarfen aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich sei.

    Soweit das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen im Fall der Anschaffung von Schulbüchern eine solche Analogie angenommen hat (Urteil vom 11.12.2017 - L 11 AS 1503/15), ist das BSG dieser Rechtsauffassung nicht gefolgt, sondern hat die Anschaffung von Schulbüchern unter bestimmten Voraussetzungen als laufenden, nicht nur einmaligen Bedarf angesehen (Urteil vom 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R).

  • SG Oldenburg, 16.11.2021 - S 37 AS 1268/19

    Digital; digitale Medien; elektronisch; elektronisches Wörterbuch; …

    Aufgrund der in Niedersachsen nicht bestehenden Lernmittelfreiheit ist der Bedarf an Schulbüchern in die EVS 2013 nur im geringen Umfang eingeflossen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 1503/15, juris Rn. 27).
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