Rechtsprechung
| LSG Bayern, 25.03.2015 - L 11 AS 238/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Anspruch auf Übernahme schulischer Kosten für eine Privatschule als Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Prozessführungsbefugnis volljähriger Kinder als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schreibmaterial oder Brief- und Postgebühren sind von Regelleistung umfasst
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang von SGB-II-Leistungen; Pauschale Abgeltung durch Regelleistungen; Anspruch einer Bedarfsgemeinschaft; Anspruch auf Schulgeld für den Besuch einer Privatschule
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 29.01.2013 - S 10 AS 1036/09
- LSG Bayern, 25.03.2015 - L 11 AS 238/13
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …
Auszug aus LSG Bayern, 25.03.2015 - L 11 AS 238/13
Rn. 20 Nach dem SGB II gibt es keinen Anspruch einer BG als solcher, die keine juristische Person darstellt, sondern Anspruchsinhaber ist jeweils das einzelne Mitglied der BG, selbst wenn dies in den Bescheiden des Beklagten nicht deutlich zum Ausdruck kommt (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 mwN;… Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R - SozR 4-4300 § 428 Nr. 3;… Urteil vom 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 5;… Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand: 01/2012, § 7 Rn 48).Dies folgt bereits aus dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II ("Leistungen erhalten Personen") und des Abs. 2 Satz 1 ("Leistungen erhalten auch Personen") sowie aus dem Umstand, dass es andernfalls systematisch der Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II über die Fiktion der Hilfebedürftigkeit aller Personen in einer BG (§ 7 Abs. 2 S 1 SGB II) nicht bedurft hätte (BSG, Urteil vom 07.11.2006, aaO).
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2009 - L 10 AS 1034/09
Auszug aus LSG Bayern, 25.03.2015 - L 11 AS 238/13
In Bezug auf die Kosten des Schulbuches für die Klägerin zu 2 hat das SG das Verfahren unter dem Aktenzeichen S 10 AS 1034/09 gesondert geführt.Soweit die Kläger mit den Klageerhebungen in Bezug auf die Widerspruchsbescheide vom 02.12.2009 und 03.12.2009 vor dem SG auch die Übernahme von Kosten eines Schulbuches für die Klägerin zu 2 (S 10 AS 1034/09), eines Klassenkontobeitrages für die Klägerin zu 4 (S 10 AS 1031/09) sowie die Erstattung von Unterkunftskosten, die im Zusammenhang mit der Erkrankung der S. stünden, begehrten, waren diese Begehren bereits erstinstanzlich nicht mehr Gegenstand des vorliegenden Klageverfahrens (S 10 AS 1036/09) bzw. die Kläger haben ihr im vorliegenden Verfahren ursprünglich streitiges Anliegen auf Erstattung von Unterkunftskosten bereits vor dem SG für erledigt erklärt.
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Auszug aus LSG Bayern, 25.03.2015 - L 11 AS 238/13
Mit der Regelleistung werden auch frei bestimmbare Bedarfe pauschaliert abgegolten, die neben dem notwendigen Bedarf ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglichen sollen (vgl. BVerfG vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - BVerfGE 125, 175ff).
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus LSG Bayern, 25.03.2015 - L 11 AS 238/13
Mit der Einrichtung der öffentlichen Regelschulen kommt der Staat seinem Erziehungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nach, der u.a. darin besteht, ein Schulsystem zu gewährleisten, das allen jungen Bürgern gemäß ihren Fähigkeiten die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten eröffnet und den verschiedenen Begabungsrichtungen Raum zur Entfaltung lässt (vgl. BVerfG, Urteil vom 06.12.1972 - 1 BvR 230/70, 1 BvR 95/71 - BVerfGE 34, 165ff [182, 184]). - BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R
Arbeitslosengeld II - Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige …
Auszug aus LSG Bayern, 25.03.2015 - L 11 AS 238/13
Rn. 22 Nachdem die Gewährung eines laufenden Mehrbedarfs nicht in zulässigerweise zum isolierten Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens bestimmt werden (BSG, Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R - SozR 4-4200 § 20 Nr. 13), sondern im Rahmen der (übrigen) laufenden Leistungsbewilligung zu prüfen ist, war das Anliegen der Kläger und die nachfolgende Entscheidung des Beklagten vom 05.05.2006 allein dahingehend auszulegen, dass eine Entscheidung über die Gewährung des geltend gemachten Mehrbedarfes für die Zeit bis zum Ablauf des Bewilligungsabschnittes, in dem dieser Bedarf geltend gemacht worden ist, begrenzt wird. - BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente …
Auszug aus LSG Bayern, 25.03.2015 - L 11 AS 238/13
Rn. 20 Nach dem SGB II gibt es keinen Anspruch einer BG als solcher, die keine juristische Person darstellt, sondern Anspruchsinhaber ist jeweils das einzelne Mitglied der BG, selbst wenn dies in den Bescheiden des Beklagten nicht deutlich zum Ausdruck kommt (BSG…, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 mwN;… Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R - SozR 4-4300 § 428 Nr. 3; Urteil vom 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 5;… Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand: 01/2012, § 7 Rn 48). - BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der …
Auszug aus LSG Bayern, 25.03.2015 - L 11 AS 238/13
Rn. 20 Nach dem SGB II gibt es keinen Anspruch einer BG als solcher, die keine juristische Person darstellt, sondern Anspruchsinhaber ist jeweils das einzelne Mitglied der BG, selbst wenn dies in den Bescheiden des Beklagten nicht deutlich zum Ausdruck kommt (BSG…, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 mwN; Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R - SozR 4-4300 § 428 Nr. 3;… Urteil vom 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 5;… Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand: 01/2012, § 7 Rn 48). - BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88
Sozialhilfe - Privatschule - Monatliches Schulgeld - Kostenübernahme
Auszug aus LSG Bayern, 25.03.2015 - L 11 AS 238/13
Die gesetzgeberische Gewährleistung der Schulgeldfreiheit an öffentlichen Regelschulen wirkt im Verhältnis zu den Vorschriften über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II als Sonderregelung, die in aller Regel einen anzuerkennenden Bedarf für die Übernahme von Schulgeld im Rahmen des notwendigen Lebensunterhalts nicht entstehen lässt (vgl. zum BSHG mit weitergehenden Ausführungen, dass hierdurch auch verfassungsmäßige Elternrechte nicht verletzt werden; BVerwG, Urteil vom 13.08.1992 - 5 C 70/88 - juris).
- LSG Hessen, 13.11.2015 - L 9 AS 44/15
Auch in einer Bedarfsgemeinschaft bleiben die Ansprüche den einzelnen Mitgliedern …
§ 38 SGB II ändert daher nichts daran, dass jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft materiell-rechtlich ein eigener (Individual-)Leistungsanspruch zusteht, der von dem jeweiligen Mitglied der Bedarfsgemeinschaft prozessual geltend zu machen ist (…Valgolio in: Hauck/Noft, SGB II, § 38 Rn. 9, Stand Män. 2015;… Aubel in: juris-PK SGB II, § 38 Rn. 13, Stand Män. 2015 m. w. N.), selbst wenn dies in den Bescheiden des Grundsicherungsträgers nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt (BSG…, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; LSG Bayern, Urteil vom 25. Man. 2015 - L 11 AS 238/13). Davon zu unterscheiden ist die im Rahmen der Begründetheit einer Klage zu berücksichtigende Frage, ob der angegriffene Bescheid inhaltlich (auch) an die von der Entscheidung betroffenen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gerichtet und daher hinreichend bestimmt im Sinne des § 33 Abs. 1 SGB X ist (LSG Sachsen, Urteil vom 14. März 2013 - L 3 AS 748/11;… Aubel in: juris-PK SGB II, § 38 Rn. 22, 28, Stand März 2015).. - LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2022 - L 11 AS 479/21
Anspruch auf Übernahme des Schulgelds für den Besuch einer Privatschule; …
Rn. 21 Dass in der von dem Antragsteller besuchten V. -Schule aus Sicht der Mutter und der Lehrerinnen (vgl Stellungnahme der Klassenlehrerinnen vom 23. Juni 2021, Bl 36 GA) der Antragsteller möglicherweise besser gefördert wird, ist nicht ausschlaggebend, da der Bedarf an Schulbildung durch öffentliche Regelschulen ausreichend gedeckt wird (vgl LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14 August 2009 - L 6 AS 8/05 - Rn 25 ff; vgl auch LSG Bayern, Urteil vom 25. März 2015 - L 11 AS 238/13 - Rn 24). - LSG Baden-Württemberg, 15.11.2019 - L 12 AS 354/19
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; …
Für einen Rechtsanspruch gegen den Träger der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auf Übernahme der Kosten, die allein auf den Besuch einer privaten Schule zurückzuführen sind, ist daher grundsätzlich kein Raum mehr (Bayerisches LSG, Urteil vom 25.03.2015, L 11 AS 238/13, juris).
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