Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 22.10.2024 - L 11 BA 2010/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,42178
LSG Baden-Württemberg, 22.10.2024 - L 11 BA 2010/23 (https://dejure.org/2024,42178)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.10.2024 - L 11 BA 2010/23 (https://dejure.org/2024,42178)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Oktober 2024 - L 11 BA 2010/23 (https://dejure.org/2024,42178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,42178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 28p Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeut in einer Physiotherapiepraxis - Vertrag über freie Mitarbeit - Vorgaben des Leistungserbringungsrechts begründen nicht zwingend arbeitgebertypisches Weisungsrecht des Zulassungsinhabers gegenüber (freiem) ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7 ; SGB V § 124 ff

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 ; SGB V § 124 ff

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2025, 587
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (36)

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2024 - L 11 BA 2010/23
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 24.03.2016 (B 12 KR 20/14 R) entschieden, dass eine Physiotherapeutin, die ohne eigene Kassenzulassung in die betriebliche Organisation einer fremden Physiotherapiepraxis mit Kassenzulassung als Heilmittelerbringerin eingebunden sei und (fast) ausschließlich in den Praxisräumen behandele sowie keine oder nur in geringem Umfang Hausbesuche durchführe, in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu der Physiotherapiepraxis stehe.

    Allein der Umstand, dass jemand von seinem Vertragspartner keinen für Beschäftigte typischen sozialen Schutz zur Verfügung gestellt erhält, führt jedoch noch nicht zur Annahme eines unternehmerischen Risikos; einem solchen Risiko müssen vielmehr - um sozialversicherungsrechtliche Folgen auslösen zu können - auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen; auch aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko (BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 21; vgl. auch BSG 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, BSGE 120, 99).

    Rn. 58 Die Tätigkeit als Physiotherapeut gehört zu den persönlich geprägten Gesundheitsleistungen, die sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch in der einer selbstständigen Tätigkeit erbracht werden (vgl. BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 25 ff.).

    Rn. 59 Die Annahme von Beschäftigung kann nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG 24.03.2016 a.a.O., Rn. 25) nicht ohne Weiteres darauf gestützt werden, dass die rechtliche Ausgestaltung der Beziehung zwischen der Klägerin und der Beigeladenen durch "zwingende" Vorgaben des Leistungserbringerrechts der GKV definiert bzw. determiniert sei; es kann nicht angenommen werden, dass dem Kläger hierdurch auch eine entscheidende Weisungs- und Entscheidungsbefugnis zugekommen und der Beigeladene deshalb in die von dem Kläger vorgegebene Arbeitsorganisation notwendig eingegliedert gewesen sei.

    Maßgebend für die Beurteilung, ob Beschäftigung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV oder Selbstständigkeit vorliegt, sind vielmehr stets die konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. BSG 24.03.2016 a.a.O., Rn. 30, LSG Baden-Württemberg 15.03.2024 a.a.O. Rn. 47).

    Der Beigeladene zu 1 behandelte im Abrechnungsverhältnis mit dem Kläger keine Patienten, die ihm von diesem zugewiesen wurden (vgl. hierzu BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 23 ff.), sondern selbst akquirierte Kassenpatienten.

    Vorgaben des Leistungserbringerrechts sind bei der Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status anhand der tatsächlichen Verhältnisse grundsätzlich zu berücksichtigen (BSG 07.06.2019, B 12 R 6/18 R, juris Rn. 25 ff. zur stationären Pflegeeinrichtung, 31.03.2017, B 12 R 7/15 R, juris Rn. 30 ff. zum Erziehungsbeistand nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch [SGB VIII], 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 27 f. zu Physiotherapeuten und Leistungen nach dem SGB V;… 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R, juris Rn. 18 ff. zur Familienhilfe nach dem SGB VIII).

    Es ist nicht ersichtlich, dass sich an dieser Rechtslage seither durch Änderungen des SGB V etwas geändert haben könnte (BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 28;… so LSG Baden-Württemberg 20.05.2022 a.a.O. Rn. 67;… LSG Baden-Württemberg 15.03.2024 a.a.O. Rn. 57).

    Denn der Regelung kann keine determinierende Wirkung in Bezug auf die vorliegend zu entscheidende Frage des Vorliegens von Beschäftigung i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV entnommen werden (BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 28;… LSG Baden-Württemberg 14.10.2015, L 4 R 3874/14 , juris Rn. 56 ;… LSG Baden-Württemberg 15.03.2024 a.a.O. Rn. 58).

    Angesichts dieser ausdrücklichen vertraglichen Regelung ist auch eine Inkorporation der Regelungen des Zulassungsrechts für Heilmittelerbringer (§§ 124 ff. SGB V) in das Vertragsverhältnis zwischen Kläger und Beigeladenem zu 1 (zu diesem Umstand BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 29) jedenfalls mit der Folge eines diesbezüglichen, speziellen Weisungsrechts des Klägers ausgeschlossen (…LSG Baden-Württemberg 20.05.2022 a.a.O. Rn. 68).

    Die auf die Abrechnung beschränkte Eingliederung bezüglich eines Teils der Patienten reicht vorliegend nicht für die Annahme einer abhängigen Beschäftigung aus, da sie - wie oben dargelegt - wesentlich durch das Leistungserbringerrecht der gesetzlichen Krankenversicherung nach §§ 124, 125 SGB V bedingt ist und dies nach der Rechtsprechung des BSG für sich allein noch keine abhängige Beschäftigung indiziert (vgl. BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 25 ff.;… LSG Baden-Württemberg 15.03.2024, L 8 BA 2524/23 , juris Rn. 61 ).

    Die Behandlungsangebote und der Erstkontakt erfolgten nicht über den Kläger, sondern durch eigene Akquise (zur Bedeutung dieser Punkte vgl. BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 20).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2024 - L 8 BA 2524/23

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin, die im Rahmen eines …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2024 - L 11 BA 2010/23
    Da die Zulassung zur Erbringung von Vertragsleistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen hohe Mindestanforderungen nicht nur an die berufliche Qualifikation, sondern auch an die notwendige Raum- und Sachausstattung voraussetzt, ist eine freie Berufsausübung durch "Einmietung" in eine bestehende Praxis nicht selten gewünscht und gewollt (…vgl. LSG Berlin-Brandenburg 30.03.2023, L 1 BA 67/20, juris Rn. 32 ff.; LSG Baden-Württemberg 15.03.2024, L 8 BA 2524/23 , juris Rn. 46 ).

    Maßgebend für die Beurteilung, ob Beschäftigung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV oder Selbstständigkeit vorliegt, sind vielmehr stets die konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. BSG 24.03.2016 a.a.O., Rn. 30, LSG Baden-Württemberg 15.03.2024 a.a.O. Rn. 47).

    Die gelebte Praxis geht formellen Vereinbarungen grundsätzlich vor (…BSG 07.06.2019, B 12 R 6/18, juris Rn. 23; LSG Baden-Württemberg 15.03.2024 a.a.O. Rn. 54).

    Die Patientengewinnung, die Terminvergabe und die Behandlung erfolgten bis auf die Nutzung der Räume sowie die Abrechnung der Kassenpatienten über den Kläger unabhängig und getrennt von der Tätigkeit des Klägers (vgl. LSG Baden-Württemberg, 15.03.2024 a.a.O. juris).

    Es ist nicht ersichtlich, dass sich an dieser Rechtslage seither durch Änderungen des SGB V etwas geändert haben könnte (…BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 28;… so LSG Baden-Württemberg 20.05.2022 a.a.O. Rn. 67; LSG Baden-Württemberg 15.03.2024 a.a.O. Rn. 57).

    Denn der Regelung kann keine determinierende Wirkung in Bezug auf die vorliegend zu entscheidende Frage des Vorliegens von Beschäftigung i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV entnommen werden (…BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 28;… LSG Baden-Württemberg 14.10.2015, L 4 R 3874/14 , juris Rn. 56 ; LSG Baden-Württemberg 15.03.2024 a.a.O. Rn. 58).

    Eine vollumfängliche Übertragbarkeit auf den Bereich der physiotherapeutischen Leistungen ohne konkrete Prüfung im Einzelfall folgt daher hieraus nicht (so bereits LSG Baden-Württemberg 15.03.2024 a.a.O. Rn. 59).

    Die auf die Abrechnung beschränkte Eingliederung bezüglich eines Teils der Patienten reicht vorliegend nicht für die Annahme einer abhängigen Beschäftigung aus, da sie - wie oben dargelegt - wesentlich durch das Leistungserbringerrecht der gesetzlichen Krankenversicherung nach §§ 124, 125 SGB V bedingt ist und dies nach der Rechtsprechung des BSG für sich allein noch keine abhängige Beschäftigung indiziert (…vgl. BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 25 ff.; LSG Baden-Württemberg 15.03.2024, L 8 BA 2524/23 , juris Rn. 61 ).

    Der Senat kann somit keine Eingliederung der Beigeladenen in den Betrieb des Klägers feststellen (so auch LSG Baden-Württemberg 15.03.2024, L 8 BA 2524/23 , juris Rn. 62 ).

    Dies ist vorliegend der Fall, da der Beigeladene seine Tätigkeit bis auf die Abrechnung und die Nutzung des Raumes vollständig unabhängig von der Tätigkeit des Klägers durchgeführt hat ( LSG Baden-Württemberg 15.03.2024, L 8 BA 2524/23 , juris Rn. 63 ).

    Letztlich zeigt sich im Gesamtbild eine weisungsfreie Ausübung mit freier Akquise von Patienten, in der der Beigeladene vorrangig nicht dem Betriebszweck des Klägers diente, sondern sich über eine entgeltliche Verschaffung eines Behandlungsraumes die Abrechnungsmöglichkeiten des Klägers zunutze machte, ohne hierdurch maßgeblich in seiner Tätigkeit beschränkt zu werden (…so auch LSG Baden-Württemberg 20.05.2022 a.a.O. Rn. 77; LSG Baden-Württemberg 15.03.2024 a.a.O. Rn. 64).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - Vertrag über freie …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2024 - L 11 BA 2010/23
    Eine Mindest- oder Höchstarbeitszeit wurde weder vertraglich vereinbart noch tatsächlich eingehalten (so auch LSG Baden-Württemberg 20.05.2022, L 4 BA 3707/20 , juris Rn. 66 ).

    Es ist nicht ersichtlich, dass sich an dieser Rechtslage seither durch Änderungen des SGB V etwas geändert haben könnte (…BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 28; so LSG Baden-Württemberg 20.05.2022 a.a.O. Rn. 67;… LSG Baden-Württemberg 15.03.2024 a.a.O. Rn. 57).

    Angesichts dieser ausdrücklichen vertraglichen Regelung ist auch eine Inkorporation der Regelungen des Zulassungsrechts für Heilmittelerbringer (§§ 124 ff. SGB V) in das Vertragsverhältnis zwischen Kläger und Beigeladenem zu 1 (…zu diesem Umstand BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 29) jedenfalls mit der Folge eines diesbezüglichen, speziellen Weisungsrechts des Klägers ausgeschlossen (LSG Baden-Württemberg 20.05.2022 a.a.O. Rn. 68).

    Rn. 78 Der Beigeladene war vorliegend nur in einem Teilbereich seiner Tätigkeit, nämlich nur hinsichtlich der Abrechnung der Behandlungen für gesetzlich versicherte Patienten, in die Betriebsorganisation des Klägers eingegliedert (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg 20.05.2022, L 4 BA 3707/20 sowie 16.07.2021, L 4 BA 75/20 , beide juris).

    Rn. 80 Ein signifikantes Unternehmerrisiko als Indiz einer selbstständigen Tätigkeit (…BSG 07.06.2019, B 12 R 6/18 R, juris Rn. 13, 31;… BSG 16.10.2010, B 12 KR 100/09 B, juris Rn. 10; LSG Baden-Württemberg 20.05.2022, L 4 BA 3707/20 , juris Rn. 75 ) trug der Beigeladene zu 1 im Rahmen seiner Tätigkeit beim Kläger nicht.

    Letztlich zeigt sich im Gesamtbild eine weisungsfreie Ausübung mit freier Akquise von Patienten, in der der Beigeladene vorrangig nicht dem Betriebszweck des Klägers diente, sondern sich über eine entgeltliche Verschaffung eines Behandlungsraumes die Abrechnungsmöglichkeiten des Klägers zunutze machte, ohne hierdurch maßgeblich in seiner Tätigkeit beschränkt zu werden (so auch LSG Baden-Württemberg 20.05.2022 a.a.O. Rn. 77;… LSG Baden-Württemberg 15.03.2024 a.a.O. Rn. 64).

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - freiberufliche Pflegefachkraft - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2024 - L 11 BA 2010/23
    Die in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV genannten Merkmale sind schon nach dem Wortlaut der Vorschrift nur "Anhaltspunkte" für eine persönliche Abhängigkeit, also im Regelfall typische Merkmale einer Beschäftigung und keine abschließenden Bewertungskriterien (BSG 07.06.2019, B 12 R 6/18 R, BSGE 128, 205 unter Hinweis auf BT-Drucks. 14/1855 S. 6).

    Die gelebte Praxis geht formellen Vereinbarungen grundsätzlich vor (BSG 07.06.2019, B 12 R 6/18, juris Rn. 23;… LSG Baden-Württemberg 15.03.2024 a.a.O. Rn. 54).

    Vorgaben des Leistungserbringerrechts sind bei der Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status anhand der tatsächlichen Verhältnisse grundsätzlich zu berücksichtigen (BSG 07.06.2019, B 12 R 6/18 R, juris Rn. 25 ff. zur stationären Pflegeeinrichtung, 31.03.2017, B 12 R 7/15 R, juris Rn. 30 ff. zum Erziehungsbeistand nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch [SGB VIII], 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 27 f. zu Physiotherapeuten und Leistungen nach dem SGB V;… 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R, juris Rn. 18 ff. zur Familienhilfe nach dem SGB VIII).

    Rn. 80 Ein signifikantes Unternehmerrisiko als Indiz einer selbstständigen Tätigkeit (BSG 07.06.2019, B 12 R 6/18 R, juris Rn. 13, 31;… BSG 16.10.2010, B 12 KR 100/09 B, juris Rn. 10;… LSG Baden-Württemberg 20.05.2022, L 4 BA 3707/20 , juris Rn. 75 ) trug der Beigeladene zu 1 im Rahmen seiner Tätigkeit beim Kläger nicht.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20

    "Freie Mitarbeiter" in Physiotherapiepraxis nicht immer selbstständig

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2024 - L 11 BA 2010/23
    Rn. 78 Der Beigeladene war vorliegend nur in einem Teilbereich seiner Tätigkeit, nämlich nur hinsichtlich der Abrechnung der Behandlungen für gesetzlich versicherte Patienten, in die Betriebsorganisation des Klägers eingegliedert (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg 20.05.2022, L 4 BA 3707/20 sowie 16.07.2021, L 4 BA 75/20 , beide juris).

    Allerdings handelt es sich bei der Tätigkeit eines Physiotherapeuten nicht um eine solche Tätigkeit, da deren Ausübung im Allgemeinen die Unterhaltung von Räumlichkeiten sowie eine umfangreiche sächliche Ausstattung erfordert, um eine adäquate Behandlung der Patienten zu gewährleisten (vgl. LSG Baden-Württemberg 16.07.2021, L 4 BA 75/20 , juris Rn. 84 ).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22

    Abhängige Beschäftigung; funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess; …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2024 - L 11 BA 2010/23
    Die Fallkonstellation unterscheidet sich somit wesentlich von der Fallkonstellation, in der ein zugelassener Leistungserbringer Patienten, welche er nicht selbst oder auch nicht mit angestellten Mitarbeitern behandeln kann, weiterreicht (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen 17.03.2023, L 2 BA 39/22, juris; LSG Nordrhein-Westfalen 14.12.2022, L 8 BA 159/19, juris; LSG Mecklenburg-Vorpommern 13.10.2021, L 4 R 230/17, juris).

    Auch das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen (17.03.2023, L 2 BA 39/22, juris Rn. 72) spricht lediglich von einem Indiz für eine funktionsgerecht dienende Einbindung bei einem vom abrechnenden therapeutischen Unternehmen übernommene Gesamtverantwortung für die fach- und vertragsgerechte Leistungserbringung, enthält jedoch keine Abweichung von der Entscheidung des BSG vom 24.03.2016 (…BSG a.a.O. Rn. 27 ff.), wonach aus den Zulassungserfordernissen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht stets auf eine abhängige Beschäftigung der für diese tätigen Personen geschlossen werden kann.

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2024 - L 11 BA 2010/23
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welcher gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (BSG 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris Rn. 17 und 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R, juris Rn. 17).

    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (vgl. z.B. BSG 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2024 - L 11 BA 2010/23
    Allein der Umstand, dass jemand von seinem Vertragspartner keinen für Beschäftigte typischen sozialen Schutz zur Verfügung gestellt erhält, führt jedoch noch nicht zur Annahme eines unternehmerischen Risikos; einem solchen Risiko müssen vielmehr - um sozialversicherungsrechtliche Folgen auslösen zu können - auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen; auch aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko (…BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 21; vgl. auch BSG 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, BSGE 120, 99).

    Erst auf Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, juris).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2024 - L 11 BA 2010/23
    Rn. 53 2. Der angefochtene Bescheid ist formell rechtmäßig, insbesondere hinreichend bestimmt im Sinne des § 33 Abs. 1 SGB X. Den für sozialversicherungsrechtliche Statusentscheidungen notwendigen Angaben einer bestimmbaren Arbeit und der gerade hiermit in Zusammenhang stehenden Entgeltlichkeit (vgl. näher BSG 11.03.2009, B 12 R 11/07 R; BSG 04.06.2009, B 12 R 6/08 R, beide in juris) ist die Beklagte gerecht geworden.

    Zudem handelt es sich nicht um die isolierte Feststellung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung (sog. unzulässige Elementenfeststellung, vgl. BSG 11.03.2009, a.a.O.).

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 3/12 R

    Rentenversicherungspflicht - selbständig tätiger Dozent - Honorarkraft - mehr als …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2024 - L 11 BA 2010/23
    Ein nur geringes Unternehmerrisiko im Sinne eines Verlustrisikos ist zwar nicht von richtungsweisender Bedeutung, wenn die fragliche Tätigkeit kapitalintensive Betriebsmittel nicht erfordert, weil anderenfalls geistige oder andere betriebsmittelarme Tätigkeiten nie selbstständig ausgeübt werden könnten (vgl. BSG 30.10.2013, B 12 R 3/12 R, juris Rn. 25;… LSG Baden-Württemberg 17.11.2023, L 8 BA 1926/22 , juris Rn. 125 ).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2021 - L 4 R 230/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - abhängige …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2022 - L 8 BA 159/19

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Physiotherapeut; Abgrenzung …

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 - L 8 BA 1926/22

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Musiktherapeutin - Leistung von …

  • LSG Sachsen, 22.05.2023 - L 9 BA 22/18
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach …

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Sozialversicherungspflicht - Instrumentalmusiklehrer (hier: Gitarrenlehrer) an …

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 27/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - nicht zur Steuerberatung berechtigter …

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer …

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 12/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Facharzt für Radiologie - Tätigkeit …

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 R 17/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ambulante Pflegekraft - Pflege eines …

  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - nicht zur …

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 37/06 R

    Zahnarzt für Kieferorthopädie - keine Behandlung von Versicherten nach dem …

  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94

    Konkurrenz von Feststellungsklage und feststellendem Verwaltungsakt, …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2021 - L 14 KR 52/16

    Rentenversicherungspflicht bzw -freiheit - Pflegehilfskraft in der ambulanten …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - L 1 BA 67/20

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem …

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer …

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung …

  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R

    Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie …

  • BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R

    Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und …

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende …

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 11 R 1083/12

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige …

  • BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des …

  • LSG Bayern, 06.03.2013 - L 5 R 604/13
  • LSG Hamburg, 02.06.2026 - L 3 BA 4/23
    Diese kann trotz der Vorgaben des SGB V in Form einer abhängigen Beschäftigung aber auch durch eine selbstständige Tätigkeit erbracht werden (…s. LSG Schleswig-Holstein v. 31. März 2026 - L 10 BA 23/23 in juris, Rn. 24;… LSG Baden-Württemberg v. 26. September 2015 - L 8 BA 3408/23 in juris, Rn. 32 und 33;… LSG Baden-Württemberg v. 14. Februar 2025 - L 8 BA 426/24 in juris, Rn. 71 mit zahlreichen weiteren Nachweisen); LSG Baden-Württemberg v. 22. Oktober 2024 - L 11 BA 2010/23 in juris, Rn. 58)..

    Dies wurde unter anderem dann angenommen, wenn es keine Zuweisung von Patienten gegeben hat, auch vertretungsweise keine anderen Patienten behandelt wurden (LSG Baden-Württemberg v. vom 14. Februar 2025 - L 8 BA 426/24 in juris), die Räumlichkeiten entweder für eine bestimmte Zeit gemietet (LSG Schleswig-Holstein v. 31. März 2026 - L 10 BA 23/23 in juris) oder zumindest für bestimmte Zeiten zugwiesen wurden bzw. genügend frei Räume vorhanden waren, ein eigener separater Terminkalender geführt wurde mit einer eigenen Patientenkartei (LSG Baden-Württemberg v. vom 14. Februar 2025 - L 8 BA 426/24 in juris), ausschließlich eigene Patienten behandelt wurden, die freie Mitarbeit über ein gesondertes Schild an der Praxis offengelegt wurde (s. LSG Baden-Württemberg vom 22. Oktober 2024 - L 11 BA 2010/23 in juris), Termine ausschließlich selbst vereinbart wurden (LSG Baden-Württemberg v. 14. Februar 2025 - L 8 BA 426/24 in juris; LSG Baden-Württemberg vom 22. Oktober 2024 - L 11 BA 2010/23 in juris) und Privatpatienten und Selbstzahler selbst abgerechnet wurden (LSG Baden-Württemberg vom 22. Oktober 2024 - L 11 BA 2010/23 in juris)..

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LSG Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht