Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 BA 975/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 28p Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Akquirierung und Gewinnung von Neukunden für ein Unternehmen, das vor allem die Reinigung von Matratzen zum Gegenstand hatte - variable Entgeltvereinbarung - der Höhe nach begrenzte Provisionsvergütung - Zugriffserfordernis auf ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
§ 7 SGB IV, § 28 p SGB IV
Akquisition neuer Kunden, Neukundenakquisition, Abgrenzung AN / freier Mitarbeiter, Eingliederung in den Betrieb des AG, Wille der Vertragsparteien, Maßgeblichkeit der tatsächlichen Umstände, Vertragspraxis, tatsächliche Handhabung - datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Ulm, 25.09.2019 - S 14 R 2622/16
- LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 BA 975/20
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R
Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 BA 975/20
Allein der Umstand, dass jemand von seinem Vertragspartner keinen für Beschäftigte typischen sozialen Schutz zur Verfügung gestellt erhält, führt jedoch noch nicht zur Annahme eines unternehmerischen Risikos; einem solchen Risiko müssen vielmehr - um sozialversicherungsrechtliche Folgen auslösen zu können - auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen; auch aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko (…BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 29, Rn 21; vgl auch BSG 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, BSGE 120, 99).Erst auf Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).
Dies kann jedenfalls bei Gegenständen, die heute auch in den meisten Haushalten Beschäftigter oder nicht erwerbstätiger Personen ohnehin regelmäßig zur privaten Nutzung vorhanden sind, nicht mehr unterstellt werden (vgl BSG 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25 mwN).
Dies ist jedoch nur der Fall, wenn diese Freiheit tatsächlich Ausdruck eines fehlenden Weisungsrechts ist und nicht nur - wie hier - Folge der Übertragung größerer Eigenverantwortung bei der Aufgabenerledigung auf den einzelnen Arbeitnehmer bei ansonsten fortbestehender funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess (BSG 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).
Darüber hinaus kommt solchen Vertragsklauseln bei der im Rahmen des § 7 Abs. 1 SGB IV vorzunehmenden Gesamtabwägung keine eigenständige Bedeutung zu (BSG 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).
Dem Willen der Vertragsparteien, keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begründen zu wollen, kommt nach der Rechtsprechung des BSG aber indizielle Bedeutung zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbständigkeit wie für eine abhängige Beschäftigung sprechen (BSG 14.03.2018, B 12 R 3/17 R, BSGE 125, 177 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 36 unter Hinweis auf BSG 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25 mwN).
- BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R
Sozialversicherungspflicht - Instrumentalmusiklehrer (hier: Gitarrenlehrer) an …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 BA 975/20
Dem Willen der Vertragsparteien, keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begründen zu wollen, kommt nach der Rechtsprechung des BSG aber indizielle Bedeutung zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbständigkeit wie für eine abhängige Beschäftigung sprechen (BSG 14.03.2018, B 12 R 3/17 R, BSGE 125, 177 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 36 unter Hinweis auf BSG 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25 mwN).Der Wille der Vertragsparteien ist nicht maßgebend, wenn - wie im vorliegenden Fall - tatsächlich Umstände vorliegen, die bei einer Gesamtschau zwingend zu einer Beurteilung des Vertragsverhältnisses als abhängige Beschäftigung führen (BSG 14.03.2018, B 12 R 3/17 R, BSGE 125, 177 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 36 Rn 14).
- LSG Baden-Württemberg, 26.07.2016 - L 11 R 3845/15
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als freie Mitarbeiterin für …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 BA 975/20
Die Anmeldung eines Gewerbes und die Vergütung in Form von Rechnungen setzen eine selbständige Tätigkeit voraus, begründen aber für sich allein keine solche (stRspr des Senats ua Urteil vom 28.03.2017, L 11 R 3962/15; Urteil vom 26.07.2016, L 11 R 3845/15 ; Beschluss vom 19.07.2012, L 11 KR 1789/12 ER-B).
- LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 11 R 3962/15
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 BA 975/20
Die Anmeldung eines Gewerbes und die Vergütung in Form von Rechnungen setzen eine selbständige Tätigkeit voraus, begründen aber für sich allein keine solche (stRspr des Senats ua Urteil vom 28.03.2017, L 11 R 3962/15; Urteil vom 26.07.2016, L 11 R 3845/15 ; Beschluss vom 19.07.2012, L 11 KR 1789/12 ER-B). - BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - freiberufliche Pflegefachkraft - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 BA 975/20
Die in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV genannten Merkmale sind schon nach dem Wortlaut der Vorschrift nur "Anhaltspunkte" für eine persönliche Abhängigkeit, also im Regelfall typische Merkmale einer Beschäftigung und keine abschließenden Bewertungskriterien (BSG 07.06.2019, B 12 R 6/18 R, BSGE 128, 205 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 44 unter Hinweis auf BT-Drucks 14/1855 S 6). - BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 BA 975/20
Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 mwN). - BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 BA 975/20
Es entspricht folglich grundrechtsschonender Auslegung, auch das Ergebnis beanstandungsfreier Betriebsprüfungen in dem Sinne "rechtssicher" auszugestalten, dass die Arbeitgeber sich hierauf berufen können (BSG 19.09.2019, B 12 R 25/18 R, BSGE 129, 95 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 43). - BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R
Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 BA 975/20
Allein der Umstand, dass jemand von seinem Vertragspartner keinen für Beschäftigte typischen sozialen Schutz zur Verfügung gestellt erhält, führt jedoch noch nicht zur Annahme eines unternehmerischen Risikos; einem solchen Risiko müssen vielmehr - um sozialversicherungsrechtliche Folgen auslösen zu können - auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen; auch aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko (BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 29, Rn 21; vgl auch BSG 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, BSGE 120, 99). - BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R
Feststellung von Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - wechselseitiger …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 BA 975/20
Im Zusammenhang mit der Nutzung von Räumlichkeiten des Auftraggebers hat das BSG darauf abgestellt, ob ein Auftragnehmer sich selbst Zugang zu den Räumlichkeiten verschaffen kann und ob eine Knappheit der Räume (zB Behandlungsräume) mit erhöhtem Abstimmungsbedarf herrscht oder die Raumsituation nach Belieben eine jederzeitige Belegung erlaubte (BSG 04.09.2018, B 12 KR 11/17 R, BSGE 126, 235-244, SozR 4-2400 § 7a Nr. 10). - BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R
Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 BA 975/20
Die Regelung in § 28p SGB IV weist seit 1996 die Prüfung bei den Arbeitgebern exklusiv den Rentenversicherungsträgern zu (zum Ganzen ausführlich BSG 17.12.2014, B 12 R 13/13 R, SozR 4-2400 § 28p Nr. 4). - LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 11 R 1083/12
Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige …
- BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des …
- LSG Baden-Württemberg, 06.08.2025 - L 2 BA 1523/24 Der hiergegen erhobene Widerspruch blieb erfolglos (Widerspruchsbescheid vom 16.08.2016), die zum SG Ulm erhobene Klage wurde abgewiesen (Urteil vom 25.09.2019, S 14 R 2622/16) und die von der Klägerin beim Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg eingelegte Berufung blieb ebenfalls ohne Erfolg (Urteil vom 02.02.2021, L 11 BA 975/20).
Zur weiteren Darstellung des Sachverhalts und des Beteiligtenvorbringens wird auf die Prozessakten erster und zweiter Instanz, die Akten des beigezogenen Verfahrens L 11 BA 975/20 und die vorgelegten Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen..
- LSG Hamburg, 10.06.2025 - L 3 BA 2/24
Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses und Versicherungspflicht …
Vielmehr wird eine solche vorausgesetzt (…vgl. BSG, Urt. v. 4.6.1998 - B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 2.2.2021 - L 11 BA 975/20, juris; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.2.2021 - L 28 BA 2/21 B ER, juris). - LSG Baden-Württemberg, 12.05.2023 - L 8 BA 1115/22 Die Anmeldung eines Gewerbes und die Vergütung in Form von Rechnungen setzen eine selbständige Tätigkeit voraus, begründen aber für sich allein keine solche (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.02.2021 - L 11 BA 975/20 -, juris, Rdnr. 43).
- LSG Baden-Württemberg, 24.09.2021 - L 8 BA 1940/19 Auch das Erstellen von Rechnungen setzt eine selbständige Tätigkeit voraus, begründet aber für sich allein keine solche (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.02.2021, L 11 BA 975/20, juris, Rdnr. 43).
- LSG Hamburg, 08.03.2022 - L 3 BA 7/20
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem …
Vielmehr wird eine solche vorausgesetzt (…vgl. BSG, Urt. v. 4.6.1998 - B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 2.2.2021 - L 11 BA 975/20, juris; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.2.2021 - L 28 BA 2/21 B ER, juris). - LSG Hamburg, 08.03.2022 - L 3 BA 6/21 Vielmehr wird eine solche vorausgesetzt (…vgl. BSG, Urt. v. 4.6.1998 - B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 2.2.2021 - L 11 BA 975/20, juris; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.2.2021 - L 28 BA 2/21 B ER, juris) .
- LSG Hamburg, 08.03.2022 - L 3 BA 6/20
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit eines …
Vielmehr wird eine solche vorausgesetzt (…vgl. BSG, Urt. v. 4.6.1998 - B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 2.2.2021 - L 11 BA 975/20, juris; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.2.2021 - L 28 BA 2/21 B ER, juris).
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