Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 24.04.2009 - L 12 AS 5715/08 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Freiburg - S 7 AS 2239/08
- LSG Baden-Württemberg, 24.04.2009 - L 12 AS 5715/08
- BSG, 16.12.2009 - B 4 AS 49/09 B
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (16)
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2009 - L 12 AS 5715/08
Hinsichtlich der Angemessenheit der Wohnungsgröße ist typisierend auf die Kriterien der Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau nach den hierfür geltenden Vorschriften zurückzugreifen (…vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 19; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 Rdnr. 24).Den räumlichen Vergleichsmaßstab bildet insoweit regelmäßig der Wohnort des Hilfebedürftigen, der sich jedoch nicht stets mit dem kommunalverfassungsrechtlichen Begriff der "Gemeinde" decken muss, sodass im Einzelfall je nach den örtlichen Verhältnissen - insbesondere bei Kleinst-Gemeinden ohne eigenen Wohnungsmarkt - eine Zusammenfassung in größere Vergleichsgebiete geboten sein kann (…vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2).
Bei der Angemessenheitsprüfung abzustellen ist zudem nicht isoliert auf die einzelnen Faktoren Wohnungsgröße, Ausstattungsstandards und Quadratmeterpreis; die angemessene Höhe der Unterkunftskosten bestimmt sich vielmehr aus dem Produkt der - abstrakt zu ermittelnden - personenzahlabhängigen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2;… SozR 4-4200 § 22 Nr. 3; BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 70/06 R - (juris)).
Der räumliche Vergleichsmaßstab für die Beurteilung der ortsüblichen Durchschnittsmiete beschränkt sich im vorliegenden Fall auf die Stadt F ... Der für die Angemessenheitsbetrachtung relevante "örtliche Wohnungsmarkt" wird grundsätzlich bestimmt durch den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Hilfeempfängers (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2) und kann im Hinblick auf dessen Größe durchaus unterschiedlich sein, je nachdem, ob es sich um einen ländlichen Raum oder ein Ballungsgebiet handelt (vgl. zuletzt, BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R - (juris)).
Darüber hinaus ist das im Gesetz in § 22 Abs. 2 SGB II genannte Erfordernis einer Zusicherung vor Abschluss eines Vertrags über eine neue Unterkunft keine Anspruchsvoraussetzung (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2), so dass die Kläger auch ohne eine entsprechende Zusicherung in eine günstigere Wohnung hätten umziehen können.
Er hat lediglich Aufklärungs- und Warnfunktion, damit der Hilfebedürftige Klarheit über die aus Sicht des Leistungsträgers angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung erhält (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2; BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 70/06 R - (juris)).
Gleichwohl haben die Kläger keine nachvollziehbaren Kostensenkungsbemühungen unternommen, so dass sich die Kostenübernahme auf die als angemessen anzusehenden Unterkunftskosten reduziert (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 Rdnr. 25).
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2009 - L 12 AS 5715/08
Hinsichtlich der Angemessenheit der Wohnungsgröße ist typisierend auf die Kriterien der Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau nach den hierfür geltenden Vorschriften zurückzugreifen (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 19;… BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 Rdnr. 24).Den räumlichen Vergleichsmaßstab bildet insoweit regelmäßig der Wohnort des Hilfebedürftigen, der sich jedoch nicht stets mit dem kommunalverfassungsrechtlichen Begriff der "Gemeinde" decken muss, sodass im Einzelfall je nach den örtlichen Verhältnissen - insbesondere bei Kleinst-Gemeinden ohne eigenen Wohnungsmarkt - eine Zusammenfassung in größere Vergleichsgebiete geboten sein kann (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3;… BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2).
Bei der Angemessenheitsprüfung abzustellen ist zudem nicht isoliert auf die einzelnen Faktoren Wohnungsgröße, Ausstattungsstandards und Quadratmeterpreis; die angemessene Höhe der Unterkunftskosten bestimmt sich vielmehr aus dem Produkt der - abstrakt zu ermittelnden - personenzahlabhängigen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter (…BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2; SozR 4-4200 § 22 Nr. 3; BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 70/06 R - (juris)).
Die auf diese Weise errechneten Durchschnittsbeträge sind indessen nicht aussagekräftig für die Feststellung der angemessenen Kosten der Unterkunft i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II, bei denen für den - neben der maßgeblichen Wohnungsgröße - zweiten, den maßgeblichen Wert bestimmenden Faktor, also den Mietpreis pro Quadratmeter, nicht auf das Gesamtspektrum des Wohnungsmarktes abzustellen ist, sondern auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen marktüblichen Wohnungsmieten (s. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 17, wonach dem Hilfebedürftigen hinsichtlich des Wohnstandards lediglich ein einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad der Wohnung zusteht).
- BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 70/06 R
Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Anforderungen an den …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2009 - L 12 AS 5715/08
Bei der Angemessenheitsprüfung abzustellen ist zudem nicht isoliert auf die einzelnen Faktoren Wohnungsgröße, Ausstattungsstandards und Quadratmeterpreis; die angemessene Höhe der Unterkunftskosten bestimmt sich vielmehr aus dem Produkt der - abstrakt zu ermittelnden - personenzahlabhängigen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter (…BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2;… SozR 4-4200 § 22 Nr. 3; BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 70/06 R - (juris)).Er hat lediglich Aufklärungs- und Warnfunktion, damit der Hilfebedürftige Klarheit über die aus Sicht des Leistungsträgers angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung erhält (…vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2; BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 70/06 R - (juris)).
Die Frage nach der tatsächlich angemessenen Miethöhe wird nicht im Rahmen des erteilten Hinweises, sondern erst im Streit um die Höhe der angemessenen Mietkosten entschieden (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 2008, a.a.O.).
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2009 - L 12 AS 5715/08
Die Beklagte als eine nach § 44b SGB II in der Fassung des Kommunalen Optionsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 2014) gebildete Arbeitsgemeinschaft ist beteiligtenfähig nach § 70 Nr. 2 SGG (vgl. Bundessozialgericht (BSG) SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 = BSGE 97, 217).Diese Beschränkung des Streitgegenstands ist zulässig, da es sich bei der Festsetzung der Leistungen für Unterkunfts- und Heizkosten um eine abtrennbare Verfügung des Gesamtbescheids handelt, über die das Gericht bei entsprechender Antragstellung isoliert entscheiden kann (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 = BSGE 97, 217).
Bezüglich des Wohnungsstandards als weiteren Faktors im Rahmen der Angemessenheitsprüfung ist darauf abzustellen, ob eine Wohnung nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügt und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist; die Wohnung muss daher im unteren Segment der nach der Größe in Betracht kommenden Wohnungen liegen (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).
- BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R
Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2009 - L 12 AS 5715/08
Angesichts einer Einwohnerzahl von 219.430 (zum 31. Dezember 2007 nach Angaben des Statistischen Landesamtes) kann als Vergleichsraum zur Ermittlung des Mietpreises auf das gesamte Stadtgebiet abgestellt werden (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - (Terminbericht Nr. 10/09): ggf. gesamtes Stadtgebiet München in Vergleichsbetrachtung einzubeziehen).Insoweit sind auch die Ausführungen des 4. Senats des BSG (Terminbericht Nr. 10/09 zum Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R -) zu berücksichtigen, wonach die objektive Unmöglichkeit einer Unterkunftsalternative, wenn man auf hinreichend große Vergleichsräume abstellt, nur in seltenen Ausnahmefällen zu begründen sein wird.
- LSG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - L 7 AS 1797/08
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit - räumlicher …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2009 - L 12 AS 5715/08
Der Mietspiegel ist daher auf der Basis tatsächlich erhobener durchschnittlicher - erst in den letzten Jahren vereinbarter - Mietpreise für nicht preisgebundene Mietwohnungen erstellt worden und lässt daher die Erwartung zu, dass darin die tatsächliche Preissituation der in den letzten Jahren neu vermieteten Wohnungen - und damit auch die Marktgängigkeit dieser Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt - realistisch wiedergeben wird (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2008 - L 7 AS 1797/08 - (juris)).Dieses methodische Defizit der Erhebung wird dadurch verstärkt, dass in die Erhebung offenbar nicht die Mietangebote der örtlichen Wohnungsbaugesellschaften als Anbieter preisgünstigen Wohnraums des unteren Preissegments einbezogen wurden, da diese nicht oder nur selten in den regionalen Anzeigenblättern annoncieren (so bereits LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2008, a.a.O.).
- BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R
Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2009 - L 12 AS 5715/08
Da die Kläger vorliegend eine Vier-Zimmer-Wohnung mit 125 qm Wohnfläche heizen, ist schon allein aufgrund der Wohnungsgröße ersichtlich, dass die Heizkosten nicht angemessen sind (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 54/07 R - (juris)). - BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2009 - L 12 AS 5715/08
Der Abzug der Kosten für die Warmwasserbereitung ist nicht zu beanstanden, denn dieser Aufwand wird bereits durch die Regelleistung nach § 20 SGB II abgegolten, so dass er nicht nochmals im Bereich der Unterkunftskosten berücksichtigt werden darf (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 5). - BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04
Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2009 - L 12 AS 5715/08
§ 44b SGB II ist ungeachtet seiner Verfassungswidrigkeit bis zum 31. Dezember 2010 weiterhin anwendbar (Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in BVerfGE 119, 331). - BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R
Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.04.2009 - L 12 AS 5715/08
Der räumliche Vergleichsmaßstab für die Beurteilung der ortsüblichen Durchschnittsmiete beschränkt sich im vorliegenden Fall auf die Stadt F ... Der für die Angemessenheitsbetrachtung relevante "örtliche Wohnungsmarkt" wird grundsätzlich bestimmt durch den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Hilfeempfängers (…BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2) und kann im Hinblick auf dessen Größe durchaus unterschiedlich sein, je nachdem, ob es sich um einen ländlichen Raum oder ein Ballungsgebiet handelt (vgl. zuletzt, BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R - (juris)). - BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R
Arbeitslosenhilfeanspruch - zweite Sperrzeit - Erlöschen - Überprüfungsantrag - …
- BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B
Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren
- BSG, 04.02.1998 - B 9 V 16/96 R
Zugunstenverfahren - Rücknahme - Vertrauensschutz - unmittelbare Kriegseinwirkung …
- BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 26/00 R
Geschiedenenwitwenrente - Kindererziehung im Zeitpunkt der Ehescheidung - …
- BSG, 22.04.1986 - 1 RA 21/85
Kürzung der Witwenrente - Geschiedenenwitwenrente - Witwenrente
- LSG Baden-Württemberg, 23.01.2009 - L 12 AS 4859/08
- LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …
Der Mietspiegel ist daher auf der Basis tatsächlich erhobener durchschnittlicher - erst in den letzten Jahren vereinbarter - Mietpreise für nicht preisgebundene Mietwohnungen erstellt worden und lässt die Erwartung zu, dass darin die tatsächliche Preissituation der in den letzten Jahren neu vermieteten Wohnungen - und damit auch die Marktgängigkeit dieser Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt - realistisch wiedergeben wird (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2008 - L 7 AS 1797/08, zitiert nach Juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. April 2009 - L 12 AS 5715/08). - LSG Baden-Württemberg, 25.06.2010 - L 12 AS 4703/09 Der Mietspiegel ist daher auf der Basis tatsächlich erhobener durchschnittlicher - erst in den letzten Jahren vereinbarter - Mietpreise für nicht preisgebundene Mietwohnungen erstellt worden und lässt daher die Erwartung zu, dass darin die tatsächliche Preissituation der in den letzten Jahren neu vermieteten Wohnungen - und damit auch die Marktgängigkeit dieser Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt - realistisch wiedergeben wird (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2008 - L 7 AS 1797/08 - (juris) und Senatsurteil vom 24. April 2009 - L 12 AS 5715/08 -).
Dies entspricht auch den stichprobenartigen Überprüfungen, die der Senat in früheren Verfahren vorgenommen hat (vgl. Senatsurteil vom 24. April 2009 - L 12 AS 5715/08 -).
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2010 - L 12 AS 4704/09 Der Mietspiegel ist daher auf der Basis tatsächlich erhobener durchschnittlicher - erst in den letzten Jahren vereinbarter - Mietpreise für nicht preisgebundene Mietwohnungen erstellt worden und lässt daher die Erwartung zu, dass darin die tatsächliche Preissituation der in den letzten Jahren neu vermieteten Wohnungen - und damit auch die Marktgängigkeit dieser Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt - realistisch wiedergeben wird (vgl. Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2008 - L 7 AS 1797/08 - (juris) und Senatsurteil vom 24. April 2009 - L 12 AS 5715/08 -).
Dies entspricht auch den stichprobenartigen Überprüfungen, die der Senat in früheren Verfahren vorgenommen hat (vgl. Senatsurteil vom 24. April 2009 - L 12 AS 5715/08 -).
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