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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 12 SF 3137/15 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,94615
LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 12 SF 3137/15 E (https://dejure.org/2017,94615)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.08.2017 - L 12 SF 3137/15 E (https://dejure.org/2017,94615)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. August 2017 - L 12 SF 3137/15 E (https://dejure.org/2017,94615)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 R 4556/13
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 12 SF 3137/15
    Die Vergütung des Antragstellers für das Gutachten vom 20.05.2015 im Verfahren L 11 R 4556/13 wird auf 1.954,02 EUR festgesetzt.

    In dem beim Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg anhängig gewesenen Berufungsverfahren L 11 R 4556/13 hat der Antragsteller auf Anforderung des LSG unter dem 15.05.2015 ein Gutachten nach ambulanter Untersuchung der Klägerin erstellt.

    Wegen der Einzelheiten im Vorbringen des Antragstellers und der Bezirksrevisorin wird auf die Akte des Senats sowie die Akte im Verfahren L 11 R 4556/13 Bezug genommen.

    Die Vergütung des Antragstellers für das Gutachten im Verfahren L 11 R 4556/13 ist auf 1.954,02 EUR festzusetzen.

  • LSG Bayern, 04.07.2014 - L 15 SF 123/14

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 12 SF 3137/15
    Bei der Kostenfestsetzung durch den Kostenbeamten handelt es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die durch den Antrag auf gerichtliche Kostenfestsetzung hinfällig wird (vgl. Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.11.1968, Az.: RiZ (R) 4/68; Bayerisches LSG, Beschluss vom 04.07.2014 - L 15 SF 123/14 -, juris).

    Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung kann daher auch niedriger ausfallen, als sie zuvor vom Kostenbeamten festgesetzt worden ist; das Verbot der reformatio in peius gilt nicht (Bayerisches LSG, Beschluss vom 04.07.2014 - L 15 SF 123/14 -, juris;… vgl. auch Meyer/Höver/Bach/Oberlack, 26. Aufl. 2014, § 4, Rn. 12 - m.w.N.).

    Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung kann daher auch niedriger ausfallen, als sie zuvor vom Kostenbeamten festgesetzt worden ist; das Verbot der reformatio in peius gilt nicht (Bayerisches LSG, Beschluss vom 04.07.2014 - L 15 SF 123/14 -, juris;… vgl. auch Meyer/Höver/Bach/Oberlack, 26. Aufl. 2014, § 4, Rn. 12 - m.w.N.).

  • LSG Bayern, 10.03.2015 - L 15 RF 5/15

    Entschädigung gem. § 4 JVEG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 12 SF 3137/15
    Einer zusätzlichen Abrechnung der Gebühren steht außerdem entgegen, dass die Vergütung des Sachverständigen gemäß § 9 Abs. 1 JVEG primär nach dem Zeitaufwand erfolgt und daher die Leistung des Sachverständigen für die psychometrische Testung bereits bei der Ermittlung des zu vergütenden Zeitaufwands berücksichtigt ist (Bayerisches LSG, Beschluss vom 10.03.2015 - L 15 RF 5/15 -, juris).

    Somit sind für die drei durchgeführten Tests weitere 1, 5 Stunden anzusetzen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 10.03.2015 - L 15 RF 5/15 -, juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.07.2010 - L 3 RJ 154/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 12 SF 3137/15
    Die GOÄ findet somit nur in den im JVEG ausdrücklich normierten Fällen Anwendung (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 16.03.2015 - L 6 JVEG 140/14; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.07.2010 - L 3 RJ 154/05).
  • LSG Thüringen, 09.11.2015 - L 6 JVEG 570/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 12 SF 3137/15
    Eine entsprechende oder analoge Anwendung kommt nicht in Betracht, denn sie widerspricht dem Wortlaut ("soweit") und dem Charakter als eng auszulegende Sondervorschrift (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 09.11.2015 - L 6 JVEG 570/15 -, juris;… Meyer/Höver/Bach/Oberlack, 26. Auflage 2014, § 10 Rn. 3).
  • LSG Bayern, 16.08.2016 - L 15 RF 17/16

    Vergütungsumfang für Sachverständigengutachten - Erwerbsminderungsrente

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 12 SF 3137/15
    Ein bestimmtes medizinisches Fachgebiet indiziert indessen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht bereits eine Zuordnung zur höchsten Honorargruppe (ebenso: Bayerisches LSG, Beschluss vom 16.08.2016 - L 15 RF 17/16 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2004 - L 12 RJ 3686/04 KO-A

    Sachverständigenentschädigung - Gesetzesänderung - Stundensatz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 12 SF 3137/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 22.09.2004 - L 12 RJ 3686/04 KO-A - MedR 2006, 118 ff.) gilt insoweit:.
  • BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68

    Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 12 SF 3137/15
    Bei der Kostenfestsetzung durch den Kostenbeamten handelt es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die durch den Antrag auf gerichtliche Kostenfestsetzung hinfällig wird (vgl. Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.11.1968, Az.: RiZ (R) 4/68; Bayerisches LSG, Beschluss vom 04.07.2014 - L 15 SF 123/14 -, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2014 - L 3 R 317/11

    Höhe der Vergütung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 12 SF 3137/15
    Dass eine komplexe Symptomatik zu beurteilen ist, ändert nichts an der durchschnittlichen Schwierigkeit der Gutachterleistung; denn es ist auf dem Gebiet der Erwerbsminderungsrente die Regel, dass medizinische Bewertungen unter ausschließlicher Berücksichtigung eines Fachgebietes dem Beschwerdebild der Rentenantragsteller nicht genügen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.06.2014 - L 3 R 317/11 B -, juris;… Bayerisches LSG, a.a.O.).
  • LSG Thüringen, 01.06.2011 - L 6 SF 277/11

    Höhe der Vergütung für ein medizinisches Sachverständigengutachten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 12 SF 3137/15
    Auch die in sozialgerichtlichen Verfahren übliche Auseinandersetzung mit einschlägigen Vorgutachten bzw. Vorbefunden begründet für sich genommen grundsätzlich keinen hohen Schwierigkeitsgrad (Thüringer LSG, Beschluss vom 01.06.2011 - L 6 SF 277/11 B -, juris), so dass der diesbezügliche Argumentation des Antragstellers nicht gefolgt werden kann.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2022 - L 10 KO 2511/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Abrechnung von …

    Die GOÄ findet nur in den im JVEG ausdrücklich normierten Fällen Anwendung (vgl. LSG Baden-Württemberg 31.05.2017, L 12 SF 3137/15 E; Thüringer LSG 16.03.2015, L 6 JVEG 140/14; LSG Sachsen-Anhalt 30.07.2010, L 3 RJ 154/05).

    Rn. 16 Da andere Abrechnungspositionen nach Anlage 2 (zu § 10 Abs. 1) JVEG ebenfalls nicht in Betracht kommen, sind die Leistungen im Rahmen des für die Untersuchung erforderlichen Zeitaufwands zu vergüten (vgl. LSG Baden-Württemberg 31.05.2017, L 12 SF 3137/15 E).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 KO 3421/20

    Keine Vergütung einer Hygienepauschale wegen der Covid-19-Pandemie analog der Nr. …

    Rn. 25 Bereits der frühere Kostensenat hat mit Beschluss vom 31.05.2017, L 12 SF 3137/15 E, ausdrücklich entschieden, dass § 10 JVEG abschließend regelt, wann die GOÄ zur Anwendung kommt, nämlich nach § 10 Abs. 2 JVEG nur für Leistungen nach Abschnitt O der Anlage zur GOÄ, also insbesondere bei Strahlendiagnostik und Magnetresonanztomografien, und dass damit eine entsprechende oder analoge Anwendung der GOÄ ausscheidet (ebenso Beschluss vom 11.12.2017, L 12 KO 2217/17 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 10 KO 1935/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Honorar für besondere …

    Da auch keine andere Abrechnungsposition der Anlage 2 (zu § 10 Abs. 1) JVEG in Betracht kommt, sind diese Leistungen im Rahmen des Zeitaufwandes zu vergüten (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.05.2017, L 12 SF 3137/15 E) und deshalb mit dem vereinbarten Pauschalbetrag für Zeitaufwand abgegolten.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.10.2018 - L 10 KO 2806/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung -Erstattung von …

    Soweit der Beschluss dahingehend zu interpretieren sein sollte, dass bei von der GOÄ erfassten technischen Leistungen (dort nach Abschnitt F der Anlage zur GOÄ) generell eine Abrechnung des einfachen Satzes möglich sei, hat der 12. Senat hieran - zu Recht - nicht festgehalten, sondern mit Beschluss vom 31.05.2017, L 12 SF 3137/15 E, ausdrücklich entschieden, dass § 10 JVEG abschließend regelt, wann die GOÄ zur Anwendung kommt (nämlich nach § 10 Abs. 2 JVEG nur für Leistungen nach Abschnitt O der Anlage zur GOÄ, so wortlautgleich auch Teil IV Abs. 2 Satz 2 der Vergütungsvereinbarung) und dass damit eine entsprechende oder analoge Anwendung der GOÄ ausscheidet (ebenso Beschluss vom 11.12.2017, L 12 KO 2217/17 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.06.2020 - L 10 KO 1328/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörung eines bestimmten Arztes - …

    Insoweit gelten die Ausführungen des Kostensenats in Bezug auf die Nichtanwendbarkeit der GOÄ (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2017, L 12 KO 2217/17 B und Beschluss vom 31.05.2017, L 12 SF 3137/15 E) für die Frage der Anwendung des DKG-NT entsprechend.
  • SG Karlsruhe, 30.04.2020 - S 1 KO 1232/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - gesetzliche …

    Rn. 43 Die regelmäßig von gerichtlichen Sachverständigen geforderte Auseinandersetzung mit Vorbefunden und Vorgutachten als solche, auch wenn es sich um eine "äußerst schwierig zu überschauenden Vielzahl von medizinischen Befunden aus vielen ärztlichen Untersuchungen" "während mehrerer Jahre von Ärzten verschiedener Fachgebiete" handelt, ist generell kein Argument für die Annahme einer erhöhten Schwierigkeit des Gutachtens, sondern eine typische und übliche Aufgabe eines ärztlichen Sachverständigen in einem sozialgerichtlichen Klageverfahren (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 23.09.2011 - L 2 SF 254/11 - Thür. LSG vom 17.04.2014 - L 6 SF 433713 E - Sächs. LSG vom 21.01.2015 - L 8 SF 21/12 E - Bay. LSG vom 04.08.2016 - L 15 RF 15/16 - und LSG Baden-Württemberg vom 19.12.2014 - L 12 SF 3290/14 E-B - und vom 31.05.2017 - L 12 SF 3137/15 E - ).
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