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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - L 13 AL 441/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,35178
LSG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - L 13 AL 441/01 (https://dejure.org/2001,35178)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.08.2001 - L 13 AL 441/01 (https://dejure.org/2001,35178)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. August 2001 - L 13 AL 441/01 (https://dejure.org/2001,35178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (23)

  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 61/97

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers, Befreiungstatbestände nach § 128 AFG , …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - L 13 AL 441/01
    Die Befragung der Arbeitslosen im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 20 SGB X) dient vielmehr der Vorbereitung der Entscheidung über die Erstattung; Mängel der Sachaufklärung wären nach § 42 Satz 1 SGB X nur erheblich, wenn sie zu einem anderen Verfahrensergebnis führen könnten (vgl. hierzu BSGE 81, 259, 263; BSG, Urteil vom 19. März 1998 - B 7 AL 20/97 R -, DB 1R 4451, AFG/§ 128; Beschluss vom 08. September 1999 - B 7 AL 92/99 B - [nicht zur Veröffentlichung bestimmt]; ferner schon Senatsurteil vom 08. Oktober 1996 - L 13 Ar 2751/95 - Breithaupt 1997, 633, 640 f.).

    Jedenfalls vermittelte der Inhalt des genannten Anhörungsschreibens der Klägerin in Bezug auf Grund und Höhe der Erstattungsforderung - namentlich wegen deren dort berücksichtigten eigenen Angaben in der Arbeitsbescheinigung vom 03. Dezember 1996 (vgl. § 24 Abs. 2 Nr. 3 SGB X) sowie aufgrund des als Anlage beigefügten Berechnungsbogens und der Antwort von K. vom 29. September 1998 - hinreichende Kenntnisse, um sich zur Ausschöpfung ihres Rechts auf rechtliches Gehör gegebenenfalls weitere Tatsachenkenntnis zu verschaffen, ohne daß das Rechenwerk im einzelnen noch genauer hätte aufgeschlüsselt werden müssen (vgl. hierzu BSGE 81, 259, 261 f.; BSG DB 1R 4451, AFG/§ 128; Urteil vom 07. Mai 1998 - B 11 AL 81/97 R -, SGb 1998, 364).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin besteht ohne konkrete Anhaltspunkte kein Anlass zu weitergehenden Ermittlungen (vgl. BSGE 81, 259, 262 f.; BSG SGb 1998, 964).

    Die von der Klägerin herangezogene Bestimmung ist nach inzwischen gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auf Fälle der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch nicht entsprechend anwendbar (vgl. BSGE 81, 259, 264 f.; BSG DB 1R 4451, AFG/§ 128; BSG, Urteile vom 16. September 1998 - B 11 AL 59/97 R - und vom 03. Dezember 1998 - B 7 AL 110/97 R -, zuletzt vom 14. Dezember 2000 - B 11 AL 19/00 R - auch ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. schon Senatsbeschluß vom 22. Juli 1996 - L 13 Ar 2883/95 eA-B - Breithaupt 1997, 376, 378 ff.; Senatsurteil vom 08. Oktober 1996 Breithaupt 1997, 433, 444 f.).

    Daß der Bescheid vom 11. Dezember 1998 die (fällige) Erstattungsforderung für einen Zeitraum von mehr als einem Vierteljahr umfaßt, beschwert die Klägerin nicht (vgl. BSGE 81, 259, 262; BSG DB 1R 4451, AFG/§ 128).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung des § 128 AFG als solche bestehen nach gefestigter Rechtsprechung nicht (vgl. BSGE 81, 259, 266 f.; BSG DB 1R 4451 AFG/§ 128; BSG, Urteil vom 07. Mai 1998 - B 11 AL 81/97 R - SGb 1998, 364; BSG, Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 80/97 R -, SGb 1998, 472, und B 7 AL 82/97 R -); dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung schließt sich der Senat nach eigener Prüfung an.

    Die Erstattung bemisst sich grundsätzlich nicht nach den tatsächlichen Aufwendungen der Beklagten, sondern danach, was sie aufgrund von Rechtsvorschriften zu erbringen hatte (…vgl. BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 3 Bl. 32; BSGE 81, 259, 267).

  • BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - L 13 AL 441/01
    Mangels Vorhandenseins konkreter Umstände findet der Amtsermittlungsgrundsatz vielmehr seine Grenze an der Mitwirkungspflicht der Verfahrensbeteiligten (…vgl. BSGE a.a.O.; BSG, Urteil vom 21. September 2000 - B 11 AL 7/00 R -, Urteile vom 02. November 2000 - B 11 AL 11/00 R, B 11 AL 13/00 R, B 11 AL 17/00 R -); denn andernfalls sind weitere Bemühungen im Verhältnis zum Erfolg nicht mehr vertretbar und das Gesetz in praktikabler Weise nicht mehr zu verwirklichen (so schon Senatsurteil vom 08. Oktober 1996 Breithaupt 1997, 633, 642 m.w.N.).

    Zu den Voraussetzungen und Grenzen der Sachaufklärungspflicht tritt der Senat insbesondere auch den von der Klägerin ebenfalls beharrlich nicht zur Kenntnis genommenen Ausführungen des 11. Senats des BSG in den Urteilen vom 21. September 2000 - B 11 AL 7/00 R - und vom 08. Februar 2001 - B 11 AL 10/00 R - bei, in denen ausgeführt ist, dass auch das Verfassungsrecht kein anderes Verständnis der Anforderungen an die Sachaufklärungspflicht gebietet.

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Arbeitslosigkeit ohne Wettbewerb

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - L 13 AL 441/01
    Die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Entscheidung vom 10. November 1998 - 1 BvR 2296/98 und 1 BvR 1081/97 - (BVerfGE 99, 202 ff.) zur Verfassungswidrigkeit des § 128a AFG aufgestellten Grundsätze seien auch auf die hier in Rede stehende Aufhebungsvereinbarung zu übertragen.

    Soweit die Klägerin nach wie vor einen Verfassungsverstoß u.a. darin zu erkennen glaubt, daß der Gesetzgeber den Aufhebungsvertrag der sozial gerechtfertigten Kündigung nicht gleichgestellt hat, hat das BVerfG im Urteil vom 23. Januar 1990 selbst beispielhaft die in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers fallenden Sachverhalte, darunter auch den Aufhebungsvertrag aufgeführt, welche - vom hier nicht eingreifenden Ausnahmefall des Vorliegens eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung abgesehen - dessen Erstattungspflicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 81, 156, 197, 201); der Beschluss des BVerfG vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 202 ff.) vermag deshalb die Argumentationslinie der Klägerin nicht zu unterstützen (vgl. schon Senatsurteil vom 18. Mai 1999 - L 13 AL 3224/98 -); das BVerfG hat lediglich entschieden, die Belastung des Arbeitgebers mit den vollen Kosten der Arbeitslosigkeit zusätzlich zur Karenzentschädigung beim Wettbewerbsverbot sei unverhältnismäßig.

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - L 13 AL 441/01
    Das BVerfG hat im Urteil vom 23. Januar 1990 (BVerfGE 81, 156, 197) gerade in der Wahl bestimmter Formen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen älterer Arbeitnehmer ein Indiz dafür gesehen, daß die Arbeitslosigkeit in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers fällt.

    Soweit die Klägerin nach wie vor einen Verfassungsverstoß u.a. darin zu erkennen glaubt, daß der Gesetzgeber den Aufhebungsvertrag der sozial gerechtfertigten Kündigung nicht gleichgestellt hat, hat das BVerfG im Urteil vom 23. Januar 1990 selbst beispielhaft die in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers fallenden Sachverhalte, darunter auch den Aufhebungsvertrag aufgeführt, welche - vom hier nicht eingreifenden Ausnahmefall des Vorliegens eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung abgesehen - dessen Erstattungspflicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 81, 156, 197, 201); der Beschluss des BVerfG vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 202 ff.) vermag deshalb die Argumentationslinie der Klägerin nicht zu unterstützen (vgl. schon Senatsurteil vom 18. Mai 1999 - L 13 AL 3224/98 -); das BVerfG hat lediglich entschieden, die Belastung des Arbeitgebers mit den vollen Kosten der Arbeitslosigkeit zusätzlich zur Karenzentschädigung beim Wettbewerbsverbot sei unverhältnismäßig.

  • BSG, 07.05.1998 - B 11 AL 81/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128 AFG - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - L 13 AL 441/01
    Jedenfalls vermittelte der Inhalt des genannten Anhörungsschreibens der Klägerin in Bezug auf Grund und Höhe der Erstattungsforderung - namentlich wegen deren dort berücksichtigten eigenen Angaben in der Arbeitsbescheinigung vom 03. Dezember 1996 (vgl. § 24 Abs. 2 Nr. 3 SGB X) sowie aufgrund des als Anlage beigefügten Berechnungsbogens und der Antwort von K. vom 29. September 1998 - hinreichende Kenntnisse, um sich zur Ausschöpfung ihres Rechts auf rechtliches Gehör gegebenenfalls weitere Tatsachenkenntnis zu verschaffen, ohne daß das Rechenwerk im einzelnen noch genauer hätte aufgeschlüsselt werden müssen (vgl. hierzu BSGE 81, 259, 261 f.; BSG DB 1R 4451, AFG/§ 128; Urteil vom 07. Mai 1998 - B 11 AL 81/97 R -, SGb 1998, 364).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung des § 128 AFG als solche bestehen nach gefestigter Rechtsprechung nicht (vgl. BSGE 81, 259, 266 f.; BSG DB 1R 4451 AFG/§ 128; BSG, Urteil vom 07. Mai 1998 - B 11 AL 81/97 R - SGb 1998, 364; BSG, Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 80/97 R -, SGb 1998, 472, und B 7 AL 82/97 R -); dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung schließt sich der Senat nach eigener Prüfung an.

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 10/00 R

    Maßgebliches Insolvenzereignis beim Konkursausfallgeld, Einstellung der …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - L 13 AL 441/01
    Zu den Voraussetzungen und Grenzen der Sachaufklärungspflicht tritt der Senat insbesondere auch den von der Klägerin ebenfalls beharrlich nicht zur Kenntnis genommenen Ausführungen des 11. Senats des BSG in den Urteilen vom 21. September 2000 - B 11 AL 7/00 R - und vom 08. Februar 2001 - B 11 AL 10/00 R - bei, in denen ausgeführt ist, dass auch das Verfassungsrecht kein anderes Verständnis der Anforderungen an die Sachaufklärungspflicht gebietet.
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 11/00 R

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - L 13 AL 441/01
    Mangels Vorhandenseins konkreter Umstände findet der Amtsermittlungsgrundsatz vielmehr seine Grenze an der Mitwirkungspflicht der Verfahrensbeteiligten (…vgl. BSGE a.a.O.; BSG, Urteil vom 21. September 2000 - B 11 AL 7/00 R -, Urteile vom 02. November 2000 - B 11 AL 11/00 R, B 11 AL 13/00 R, B 11 AL 17/00 R -); denn andernfalls sind weitere Bemühungen im Verhältnis zum Erfolg nicht mehr vertretbar und das Gesetz in praktikabler Weise nicht mehr zu verwirklichen (so schon Senatsurteil vom 08. Oktober 1996 Breithaupt 1997, 633, 642 m.w.N.).
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 17/00 R

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - L 13 AL 441/01
    Mangels Vorhandenseins konkreter Umstände findet der Amtsermittlungsgrundsatz vielmehr seine Grenze an der Mitwirkungspflicht der Verfahrensbeteiligten (…vgl. BSGE a.a.O.; BSG, Urteil vom 21. September 2000 - B 11 AL 7/00 R -, Urteile vom 02. November 2000 - B 11 AL 11/00 R, B 11 AL 13/00 R, B 11 AL 17/00 R -); denn andernfalls sind weitere Bemühungen im Verhältnis zum Erfolg nicht mehr vertretbar und das Gesetz in praktikabler Weise nicht mehr zu verwirklichen (so schon Senatsurteil vom 08. Oktober 1996 Breithaupt 1997, 633, 642 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2000 - L 13 AL 2621/97

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Arbeitslosengeld, Anhörung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - L 13 AL 441/01
    Denn gegen das einen vergleichbaren Sachverhalt betreffende Urteil des Senats vom 14. Juli 2000 - L 13 AL 2621/97 - ist vom Bundessozialgericht die dort unter B 7 AL 126/00 R geführte Revision zugelassen worden.
  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - isolierte …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - L 13 AL 441/01
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung des § 128 AFG als solche bestehen nach gefestigter Rechtsprechung nicht (vgl. BSGE 81, 259, 266 f.; BSG DB 1R 4451 AFG/§ 128; BSG, Urteil vom 07. Mai 1998 - B 11 AL 81/97 R - SGb 1998, 364; BSG, Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 80/97 R -, SGb 1998, 472, und B 7 AL 82/97 R -); dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung schließt sich der Senat nach eigener Prüfung an.
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung, …

  • BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 19/00 R

    Anwendung des § 128 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AFG , Begriff des Betriebs

  • BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 33/99 R

    Arbeitslosengeld, Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Beendigung eines …

  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 20/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Anhörung - …

  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 55/96

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Arbeitslosengeld, Betriebsübergang

  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 80/97 R

    Anhörung bei Erstattungsbescheiden, Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes, …

  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 7/96

    Befreiungstatbestand des § 128 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AFG beim Ende des …

  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 110/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128 AFG - …

  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 82/97 R

    Anhörung bei Erstattungsbescheiden, Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes, …

  • BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 59/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Aufhebungsvertrag - …

  • BSG, 04.11.1981 - 2 RU 71/80

    Fehlende Anhörung - Mitteilung erheblicher Tatsachen - Minderung der …

  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.1996 - L 13 Ar 2751/95

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128 AFG beim Anspruch auf …

  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.1999 - L 13 AL 3224/98

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

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