Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 AS 556/19 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Karlsruhe, 17.01.2019 - S 14 AS 2181/18
- LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 AS 556/19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- SG Karlsruhe, 21.03.2019 - S 14 AS 3653/18
Wiederholungsgefahr als Fortsetzungsfeststellungsinteresse einer …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 AS 556/19
Nachdem die Klägerin am 24. September 2018 die auf die Auszahlung eines Betrages in Höhe von 376, 40 Euro gerichtete Klage zurückgenommen hatte, hat das SG mit Beschluss vom 12.November 2018 die den Eingliederungsverwaltungsakt betreffende Klage abgetrennt und sodann diese abgetrennte Klage unter dem Aktenzeichen S 14 AS 3653/18 geführt.Zum einen habe der Beklagte im Rahmen des Verfahrens S 14 AS 3653/18 mitgeteilt, dass ein/e erneute/s Angebot bzw. Zuweisung zur Maßnahme BEST nicht unterbreitet bzw. erfolgen werde.
- BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 37/15 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtigkeitsfeststellungsklage - Statthaftigkeit …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 AS 556/19
Der Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage besagt, dass die Erhebung einer Gestaltungs-(Anfechtungs-) oder Leistungs-(Verpflichtungs-) Klage Vorrang vor der Erhebung einer Feststellungsklage hat (…Lüdtke/Berchtold, Sozialgerichtsgesetz, 5. Auflage, § 55 Rn. 11; siehe auch BSG, 25.03.2003, B 1 KR 29/02 R;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, 12. Auflage 2017 §&8201; 55 Rn.&8201; 19&8198;a), wobei zu beachten ist, dass der Vorrang der Gestaltungs- oder Leistungsklage gegenüber der Feststellungsklage nur gilt, wenn im konkreten Fall eine solche Klage zulässig ist bzw. wäre (BSG, Urteil vom 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R; BSG, Urteil vom 12.10.16, B 4 AS 37/15 R) und die Feststellungsklage insbesondere dann unzulässig ist (weil kein Feststellungsinteresse besteht), wenn bereits im Rahmen einer anhängigen Anfechtungs-, Verpflichtungs- oder Leistungsklage über die Sach- und Rechtsfragen zu entscheiden ist, die der begehrten Feststellung zugrunde liegen, ohne dass ein weitergehendes Feststellungsinteresse besteht (…vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer , a.a.O. m.w.N.) und der Grundsatz des Vorrangs der Gestaltungs- oder Leistungsklage auch gilt, wenn diese gegen einen anderen Beklagten zu erheben wäre (BSG, Urteil vom 25.03.2003, B 1 KR 29/02 R). - BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 45/15 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Anfechtungsklage - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 AS 556/19
Dem steht eine etwaige Erledigung des die Zeit bis zum 31. August 2018 erfassenden Eingliederungsverwaltungsakts wegen Zeitablaufs (BSG, 15.06.2016, B 4 AS 45/15 R) nach § 39 Abs. 2 SGB X) nicht entgegen.
- LSG Baden-Württemberg, 19.11.2013 - L 13 R 1662/12
Abtretung von Rentenansprüchen - Ermittlung des übertragbaren Betrages - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 AS 556/19
Der Senat hält es auch im Falle einer Zurückweisung des Rechtsmittels für erforderlich, nicht nur über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu entscheiden, sondern auch über die Kosten der vorausgehenden Instanz (…so Lüdtke/Berchtold, a.a.O., § 193 Rdnr. 8; erkennender Senat, Urteil vom 19. November 2013, L 13 R 1662/12, veröffentlicht in Juris;… a.A. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 12. Auflage, § 193 SGG Rdnr. 2a;… Hintz/Lowe, Kommentar zum SGG, § 193 SGG Rdnr. 11;… Jansen, Kommentar zum SGG, 4. Auflage, § 193 SGG Rdnr. 4). - BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R
Krankenversicherung - Anforderung an Zulassung - wohnortnahe Einrichtung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 AS 556/19
Der Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage besagt, dass die Erhebung einer Gestaltungs-(Anfechtungs-) oder Leistungs-(Verpflichtungs-) Klage Vorrang vor der Erhebung einer Feststellungsklage hat (…Lüdtke/Berchtold, Sozialgerichtsgesetz, 5. Auflage, § 55 Rn. 11; siehe auch BSG, 25.03.2003, B 1 KR 29/02 R;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, 12. Auflage 2017 §&8201; 55 Rn.&8201; 19&8198;a), wobei zu beachten ist, dass der Vorrang der Gestaltungs- oder Leistungsklage gegenüber der Feststellungsklage nur gilt, wenn im konkreten Fall eine solche Klage zulässig ist bzw. wäre (BSG, Urteil vom 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R; BSG, Urteil vom 12.10.16, B 4 AS 37/15 R) und die Feststellungsklage insbesondere dann unzulässig ist (weil kein Feststellungsinteresse besteht), wenn bereits im Rahmen einer anhängigen Anfechtungs-, Verpflichtungs- oder Leistungsklage über die Sach- und Rechtsfragen zu entscheiden ist, die der begehrten Feststellung zugrunde liegen, ohne dass ein weitergehendes Feststellungsinteresse besteht (…vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer , a.a.O. m.w.N.) und der Grundsatz des Vorrangs der Gestaltungs- oder Leistungsklage auch gilt, wenn diese gegen einen anderen Beklagten zu erheben wäre (BSG, Urteil vom 25.03.2003, B 1 KR 29/02 R). - BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 29/02 R
Vertragszahnarzt - Klage auf Genehmigung einer zahnprothetischen Behandlung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 AS 556/19
Der Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage besagt, dass die Erhebung einer Gestaltungs-(Anfechtungs-) oder Leistungs-(Verpflichtungs-) Klage Vorrang vor der Erhebung einer Feststellungsklage hat (…Lüdtke/Berchtold, Sozialgerichtsgesetz, 5. Auflage, § 55 Rn. 11; siehe auch BSG, 25.03.2003, B 1 KR 29/02 R;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, 12. Auflage 2017 §&8201; 55 Rn.&8201; 19&8198;a), wobei zu beachten ist, dass der Vorrang der Gestaltungs- oder Leistungsklage gegenüber der Feststellungsklage nur gilt, wenn im konkreten Fall eine solche Klage zulässig ist bzw. wäre (BSG, Urteil vom 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R; BSG, Urteil vom 12.10.16, B 4 AS 37/15 R) und die Feststellungsklage insbesondere dann unzulässig ist (weil kein Feststellungsinteresse besteht), wenn bereits im Rahmen einer anhängigen Anfechtungs-, Verpflichtungs- oder Leistungsklage über die Sach- und Rechtsfragen zu entscheiden ist, die der begehrten Feststellung zugrunde liegen, ohne dass ein weitergehendes Feststellungsinteresse besteht (…vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer , a.a.O. m.w.N.) und der Grundsatz des Vorrangs der Gestaltungs- oder Leistungsklage auch gilt, wenn diese gegen einen anderen Beklagten zu erheben wäre (BSG, Urteil vom 25.03.2003, B 1 KR 29/02 R). - SG Dortmund, 13.07.2016 - S 32 AS 317/16
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 AS 556/19
Denn die Klägerin könnte nach erfolgreicher Anfechtungsklage eine Überprüfung des Bescheides vom 19. April 2018 gemäß § 44 Abs. 1 SGB X beantragen (a. A. SG Dortmund, Beschluss vom 13.07.2016 - S 32 AS 317/16 ER). - LSG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II - Zulässigkeit …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 AS 556/19
Allerdings hat der Beklagte das Nichtantreten der Maßnahme durch die Klägerin mit Bescheid vom 19. April 2018 sanktioniert, so dass sich der Eingliederungsverwaltungsakt also gerade nicht erledigt hat (siehe auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12).
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