Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 18.03.2025 - L 13 BA 3631/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Betriebsprüfungen
- Justiz Baden-Württemberg
§ 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 8 Abs 1 SGB 4, § 28f Abs 2 SGB 4, § 28p Abs 1 SGB 4
Sozialversicherungspflicht - Doping-Kontrolleur - Auftragsverhältnis - Rahmenvertrag über freie Mitarbeit - Verpflichtung zur Einhaltung und Umsetzung der Vorgaben der Anti-Doping-Organisationen zur Durchführung der Kontrollen - abhängige Beschäftigung - selbstständige ... - IWW
§ 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Dopingkontrolleure - und die Sozialversicherung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Beiträge zur Sozialversicherung: Dopingkontrolleure sind normale Angestellte
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Nachforderung von 160.000 EUR für Sozialversicherungsbeiträge: Dopingkontrolleure waren abhängig beschäftigt und keine freien Mitarbeiter
- fgvw.de (Kurzinformation)
Sozialversicherungspflicht von Dopingkontrolleuren
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 22.11.2022 - S 5 BA 1663/18
- LSG Baden-Württemberg, 18.03.2025 - L 13 BA 3631/22
Papierfundstellen
- SpuRt 2025, 297
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (21)
- BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R
Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2025 - L 13 BA 3631/22
Auf der Grundlage des Inhalts der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen, wobei zu berücksichtigen ist, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29. Juli 2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 13/17 R - alle in juris).Nur unter diesen Voraussetzungen ist der in einem Vertrag dokumentierte Parteiwille überhaupt als ein auf Selbstständigkeit deutendes Indiz in die Gesamtabwägung einzustellen; hierdurch wird eine Selbstständigkeit jedoch nicht vorfestgelegt (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, in juris, dort Rn. 26).
Ungeachtet hiervon kommt solchen Vertragsklauseln bei der vorzunehmenden Gesamtabwägung keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - in juris, dort Rn. 27).
- BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R
Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2025 - L 13 BA 3631/22
Sie verfügten im Hinblick auf ihre Tätigkeit für die Klägerin auch nicht über eine eigene Betriebsstätte, sie nutzten vielmehr im Hinblick auf die Grundlage ihrer Tätigkeit, den Erhalt von Dopingaufträgen und den Erhalt der Test-Kits, die Infrastruktur der Klägerin, Der Senat kann im Ergebnis offenlassen, ob die hiernach bestehenden (geringen) finanziellen Risiken der Kontrolleure ein unternehmerisches Risiko zu begründen vermögen, da, was vom SG bei seiner Bewertung der Frage des Bestehens eines unternehmerischen Risikos nicht berücksichtigt worden ist, die Annahme eines solchen jedenfalls voraussetzt, dass dem Verlustrisiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (vgl. hierzu BSG…, Urteil vom 25. April 2012, - B 12 KR 24/10 R - in juris, dort Rn. 29; Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - in juris, dort Rn. 25), wofür vorliegend keine Anhaltspunkte ersichtlich sind.Schließlich folgt auch aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, kein Unternehmerrisiko wegen der einzelnen Einsätze (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, in juris, dort Rn. 26), sodass auch der nicht bestehende Anspruch der Kontrolleure auf eine bestimmte Anzahl von Aufträgen (vgl. § 4 Abs. 1 des Rahmenvertrages) keine weitergehenden unternehmerischen Freiheiten zu begründen vermag.
- BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2025 - L 13 BA 3631/22
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (u.a. Urteil vom 29. August 2012, - B 12 KR 25/10 R -, vom 14. März 2018 - B 12 KR 13/17 R - und vom 12. Juni 2024 - B 12 BA 8/22 R -, jew. m.w.N., alle in juris) setzt eine abhängige Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer von der Arbeitgeberin persönlich abhängig ist.Auf der Grundlage des Inhalts der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen, wobei zu berücksichtigen ist, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29. Juli 2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 13/17 R - alle in juris).
- BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R
Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2025 - L 13 BA 3631/22
Die Gesamtabwägung erfordert daher, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite gewichtet, in die Gesamtschau eingestellt werden und in dieser Gesamtschau widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (so BSG, Urteile vom 24. Mai 2012, - B 12 KR 14/10 R - und - B 12 KR 24/10 R -, beide in juris).Sie verfügten im Hinblick auf ihre Tätigkeit für die Klägerin auch nicht über eine eigene Betriebsstätte, sie nutzten vielmehr im Hinblick auf die Grundlage ihrer Tätigkeit, den Erhalt von Dopingaufträgen und den Erhalt der Test-Kits, die Infrastruktur der Klägerin, Der Senat kann im Ergebnis offenlassen, ob die hiernach bestehenden (geringen) finanziellen Risiken der Kontrolleure ein unternehmerisches Risiko zu begründen vermögen, da, was vom SG bei seiner Bewertung der Frage des Bestehens eines unternehmerischen Risikos nicht berücksichtigt worden ist, die Annahme eines solchen jedenfalls voraussetzt, dass dem Verlustrisiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25. April 2012, - B 12 KR 24/10 R - in juris, dort Rn. 29;… Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - in juris, dort Rn. 25), wofür vorliegend keine Anhaltspunkte ersichtlich sind.
- BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R
Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2025 - L 13 BA 3631/22
Gemäß § 10 AAG i.V.m. § 28f Abs. 2 S. 1 SGB IV kann der prüfende Rentenversicherungsträger auch den Umlagebeitrag von der Summe der vom Arbeitgeber gezahlten Arbeitsentgelte geltend machen, wenn ein Arbeitgeber - wie hier - die Aufzeichnungspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt hat und dadurch u.a. die Beitragshöhe nicht festgestellt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 26. September 2017 - B 1 KR 31/16 R - in juris, dort Rn. 28.). - BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R
Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Zeitgeringfügigkeit - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2025 - L 13 BA 3631/22
Für das Vorliegen der Regelmäßigkeit der Beschäftigung i.S.d. Entgeltgeringfügigkeit kommt es überdies nicht darauf an, ob die jeweiligen Arbeitseinsätze im Rahmen eines Dauerarbeitsverhältnisses von vornherein feststehen oder von Mal zu Mal vereinbart werden (vgl. BSG, Urteil vom 7. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R - in juris), weswegen der klägerische Vortrag, die Frage der Geringfügigkeit habe bezogen auf Einzelverträge zu erfolgen und insofern bestehe für die einzelne Aufträge keine Versicherungspflicht, weil es sich um geringfügige Beschäftigungen gehandelt habe, fehl geht. - BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2025 - L 13 BA 3631/22
Nach dem bei der Statusbeurteilung geltenden "Gebot der isolierten sozialversicherungsrechtlichen Betrachtung" (BSG, Urteil vom 4. November 2009 - B 12 R 7/08 R -, in juris dort Rn. 19) sind bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einer Tätigkeit, weitere Tätigkeiten des Tätigen für andere Auftraggeber unerheblich, weswegen die Möglichkeit, weitere Auftraggeber zu gewinnen, für die Beurteilung der in Streit stehenden Tätigkeit außer Betracht bleibt. - BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2025 - L 13 BA 3631/22
Für eine Beanstandung durch ein Gericht ist jedoch erforderlich, dass für den Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens bei einer Gesamtwürdigung der Summenbescheid für die Beklagte als unverhältnismäßig erscheinen musste und deshalb eine personenbezogene Feststellung der Beiträge geboten war (BSG, Urteil vom 7. Februar 2002 - B 12 KR 12/01 R -, Rn. 28, juris). - BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91
Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2025 - L 13 BA 3631/22
Rn. 74 Die beiden Fallgruppen der Nr. 1 oder 2 des § 8 Abs. 1 SGB IV unterscheiden sich dadurch, dass entgeltgeringfügige Beschäftigungen (Nr. 1) regelmäßig und zeitgeringfügige Beschäftigungen (Nr. 2) nur gelegentlich ausgeübt werden (BSG, Urteil vom 11. Mai 1993 - 12 RK 23/91 - in juris) und nach ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus auf eine bestimmte Anzahl von Monaten oder Arbeitstagen im Kalenderjahr begrenzt sind. - BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2025 - L 13 BA 3631/22
Es ist daher möglich, dass ein und derselbe Beruf - je nach konkreter Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen in ihrer gelebten Praxis - entweder als Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 2017, - B 12 R 7/15 R - in juris). - BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …
- BSG, 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Lehrkraft einer Musikschule - …
- BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R
Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur …
- BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer …
- BSG, 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R
Zum sozialrechtlichen Status von Fremdgeschäftsführern einer GmbH!
- BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R
Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft - …
- BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R
Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige …
- BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der …
- BSG, 19.10.2021 - B 12 R 17/19 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ambulante Pflegekraft - Pflege eines …
- BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R
Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe …
- BSG, 12.06.2024 - B 12 BA 8/22 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit eines Arztes für die …
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