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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 31.07.2019 - L 2 AL 50/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,30483
LSG Hamburg, 31.07.2019 - L 2 AL 50/18 (https://dejure.org/2019,30483)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 31.07.2019 - L 2 AL 50/18 (https://dejure.org/2019,30483)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 31. Juli 2019 - L 2 AL 50/18 (https://dejure.org/2019,30483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 93 SGB 3, § 159 Abs 1 S 1 SGB 3
    Ausschluss der Bewilligung eines Gründungszuschusses bei Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses nach dem SGB III

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - L 9 AL 219/13

    Anspruch auf Gründungszuschuss nach Aufnahme einer selbständigen, …

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.07.2019 - L 2 AL 50/18
    Rn. 24 Die Voraussetzungen eines konkreten Zahlungsanspruchs sind auch in den Fällen nicht gegeben, in denen das Gesetz ein Ruhen des Anspruchs anordnet (BSG…, Urteil vom 24. Juni 1993 - 11 RAr 1/92, SozR 3-4100 § 55a Nr. 4;… LSG Hamburg, a.a.O., LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, juris), denn dieses bewirkt - ganz gleich, welcher Ruhenstatbestand verwirklicht ist - eine Zahlungssperre (Valgolio in Hauck/Noftz, SGB, Stand 06/16, § 156 SGB III, Rn 72, speziell zum Ruhen bei Sperrzeit § 159, Rn 490), aufgrund derer Arbeitslose, auch wenn der Anspruch dem Grunde nach unberührt bleibt, in dieser Zeit nicht die Auszahlung der Leistung verlangen können (BSG…, Urteil vom 9. August 1990 - 11 RAr 141/88, SozR 3-4100 § 105a Nr. 2; BSG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 116/81, BSGE 54, 212; BSG, Urteil vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 10/73, juris).

    Zu diesem Zweck ordnet die Vorschrift ein (insbesondere von Vertrauensschutzerwägungen unabhängiges) Ruhen des Gründungszuschusses auch in den Fällen an, in denen während des Bezugs von Gründungszuschuss einer der gesetzlichen Ruhenstatbestände eintritt, ohne dass bereits deswegen eine Rücknahme der Bewilligung des Gründungszuschusses möglich wäre (LSG Hamburg, Urteil vom 14. Juni 2017 - L 2 AL 64/16, juris; ähnlich auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, juris).

    § 93 Abs. 3 SGB III modifiziert damit nicht etwa die Voraussetzungen aus § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB III (mit der Folge, dass auch ein Ruhenszeitraum als Bezugszeitraum zu gelten hätte), sondern stellt sicher, dass die Sanktionswirkung der genannten Ruhensvorschriften auch dann greift, wenn der Bezug von Arbeitslosengeld durch den des Gründungszuschusses ersetzt wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, a.a.O., unter Hinweis auf BT-Drs. 14/6944, S. 33 zu § 57;… zum Gesetzeszweck von § 93 Abs. 3 SGB III auch Hassel in Brand, SGB III, 6. Aufl. 2014, § 93 Rn. 14).

  • BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 52/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung an rechtskräftiges Urteil - …

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.07.2019 - L 2 AL 50/18
    Ein Leistungsbezug nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sei bei Arbeitslosigkeit notwendige tatbestandliche Voraussetzung für das Bestehen eines Anspruchs auf einen Gründungszuschuss (unter Hinweis auf BSG, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - B 11 AL 52/14 B, juris).

    Für das Bestehen eines Anspruchs auf Gründungszuschuss ist notwendige tatbestandliche Voraussetzung ein Leistungsbezug nach dem SGB III bei Arbeitslosigkeit (vgl. BSG, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - B 11 AL 52/14 B, SozR 4-1500 § 141 Nr. 3).

    Wird über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld rechtskräftig ablehnend entschieden, so ist damit zugleich geklärt, dass auch eine andere Leistung, die den Leistungsbezug tatbestandlich voraussetzt, nicht erbracht werden kann (speziell zum Gründungszuschuss: BSG, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - B 11 AL 52/14 B, SozR 4-1500 § 141 Nr. 3).

  • LSG Hamburg, 15.10.2018 - L 2 AL 17/18

    Arbeitslosenversicherung: Gewährung eines Gründungszuschusses; Bezug von …

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.07.2019 - L 2 AL 50/18
    Hypothetische Überlegungen wie die, dass auch ein erst später einsetzender Arbeitslosengeldanspruch durch einen zuvor geleisteten Gründungszuschuss kompensiert werden kann, haben hier keinen Platz (LSG Hamburg, Urteil vom 15. Oktober 2018 - L 2 AL 17/18, juris).

    Rn. 25 Zu dem Verhältnis zu § 93 Abs. 3 SGB III hat der Senat bereits wie folgt ausgeführt (Urteil vom 15. Oktober 2018 - L 2 AL 17/18, juris): Dieser Sichtweise steht im Übrigen auch § 93 Abs. 3 SGB III nicht entgegen.

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R

    Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.07.2019 - L 2 AL 50/18
    Da der Gründungszuschuss vor allem den Zweck hat, die mit dem Wegfall der Arbeitslosigkeit zugleich wegfallende Entgeltersatzleistung zu kompensieren (…dazu BT-Drs. 16/1696, S. 30), liegt ein solcher Anspruch nur vor, wenn die materiellen Voraussetzungen eines konkreten Zahlungsanspruchs gegeben sind (BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 6).
  • BSG, 09.08.1990 - 11 RAr 141/88

    Entstehen des Anspruchs iS von §§ 100 , 104 Abs. 2 AFG , Wirksamkeit der …

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.07.2019 - L 2 AL 50/18
    Rn. 24 Die Voraussetzungen eines konkreten Zahlungsanspruchs sind auch in den Fällen nicht gegeben, in denen das Gesetz ein Ruhen des Anspruchs anordnet (BSG…, Urteil vom 24. Juni 1993 - 11 RAr 1/92, SozR 3-4100 § 55a Nr. 4;… LSG Hamburg, a.a.O., LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, juris), denn dieses bewirkt - ganz gleich, welcher Ruhenstatbestand verwirklicht ist - eine Zahlungssperre (Valgolio in Hauck/Noftz, SGB, Stand 06/16, § 156 SGB III, Rn 72, speziell zum Ruhen bei Sperrzeit § 159, Rn 490), aufgrund derer Arbeitslose, auch wenn der Anspruch dem Grunde nach unberührt bleibt, in dieser Zeit nicht die Auszahlung der Leistung verlangen können (BSG, Urteil vom 9. August 1990 - 11 RAr 141/88, SozR 3-4100 § 105a Nr. 2; BSG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 116/81, BSGE 54, 212; BSG, Urteil vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 10/73, juris).
  • BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92

    Überbrückungsgeld - Zeitraum

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.07.2019 - L 2 AL 50/18
    Rn. 24 Die Voraussetzungen eines konkreten Zahlungsanspruchs sind auch in den Fällen nicht gegeben, in denen das Gesetz ein Ruhen des Anspruchs anordnet (BSG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 11 RAr 1/92, SozR 3-4100 § 55a Nr. 4;… LSG Hamburg, a.a.O., LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, juris), denn dieses bewirkt - ganz gleich, welcher Ruhenstatbestand verwirklicht ist - eine Zahlungssperre (Valgolio in Hauck/Noftz, SGB, Stand 06/16, § 156 SGB III, Rn 72, speziell zum Ruhen bei Sperrzeit § 159, Rn 490), aufgrund derer Arbeitslose, auch wenn der Anspruch dem Grunde nach unberührt bleibt, in dieser Zeit nicht die Auszahlung der Leistung verlangen können (BSG…, Urteil vom 9. August 1990 - 11 RAr 141/88, SozR 3-4100 § 105a Nr. 2; BSG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 116/81, BSGE 54, 212; BSG, Urteil vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 10/73, juris).
  • LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 64/16

    Voraussetzung des Anspruchs auf Gründungszuschuss

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.07.2019 - L 2 AL 50/18
    Zu diesem Zweck ordnet die Vorschrift ein (insbesondere von Vertrauensschutzerwägungen unabhängiges) Ruhen des Gründungszuschusses auch in den Fällen an, in denen während des Bezugs von Gründungszuschuss einer der gesetzlichen Ruhenstatbestände eintritt, ohne dass bereits deswegen eine Rücknahme der Bewilligung des Gründungszuschusses möglich wäre (LSG Hamburg, Urteil vom 14. Juni 2017 - L 2 AL 64/16, juris; ähnlich auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, juris).
  • BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 116/81

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zuerkennung von Krankengeld; Fortfall des …

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.07.2019 - L 2 AL 50/18
    Rn. 24 Die Voraussetzungen eines konkreten Zahlungsanspruchs sind auch in den Fällen nicht gegeben, in denen das Gesetz ein Ruhen des Anspruchs anordnet (BSG…, Urteil vom 24. Juni 1993 - 11 RAr 1/92, SozR 3-4100 § 55a Nr. 4;… LSG Hamburg, a.a.O., LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, juris), denn dieses bewirkt - ganz gleich, welcher Ruhenstatbestand verwirklicht ist - eine Zahlungssperre (Valgolio in Hauck/Noftz, SGB, Stand 06/16, § 156 SGB III, Rn 72, speziell zum Ruhen bei Sperrzeit § 159, Rn 490), aufgrund derer Arbeitslose, auch wenn der Anspruch dem Grunde nach unberührt bleibt, in dieser Zeit nicht die Auszahlung der Leistung verlangen können (BSG…, Urteil vom 9. August 1990 - 11 RAr 141/88, SozR 3-4100 § 105a Nr. 2; BSG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 116/81, BSGE 54, 212; BSG, Urteil vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 10/73, juris).
  • BSG, 03.06.1975 - 7 RAr 10/73
    Auszug aus LSG Hamburg, 31.07.2019 - L 2 AL 50/18
    Rn. 24 Die Voraussetzungen eines konkreten Zahlungsanspruchs sind auch in den Fällen nicht gegeben, in denen das Gesetz ein Ruhen des Anspruchs anordnet (BSG…, Urteil vom 24. Juni 1993 - 11 RAr 1/92, SozR 3-4100 § 55a Nr. 4;… LSG Hamburg, a.a.O., LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, juris), denn dieses bewirkt - ganz gleich, welcher Ruhenstatbestand verwirklicht ist - eine Zahlungssperre (Valgolio in Hauck/Noftz, SGB, Stand 06/16, § 156 SGB III, Rn 72, speziell zum Ruhen bei Sperrzeit § 159, Rn 490), aufgrund derer Arbeitslose, auch wenn der Anspruch dem Grunde nach unberührt bleibt, in dieser Zeit nicht die Auszahlung der Leistung verlangen können (BSG…, Urteil vom 9. August 1990 - 11 RAr 141/88, SozR 3-4100 § 105a Nr. 2; BSG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 116/81, BSGE 54, 212; BSG, Urteil vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 10/73, juris).
  • LSG Saarland, 07.09.2021 - L 6 AL 1/20

    Angelegenheiten der Bundesagentur für ArbeitBerufungen

    Die Kammer folge insoweit nach eigener Überprüfung den Ausführungen des Landessozialgerichts Hamburg, das in seinem Urteil vom 31.07.2019 (L 2 AL 50/18, RdNr. 23ff.) zur Auslegung des § 93 Abs. 3 SGB III ausgeführt habe, dass die Voraussetzungen eines konkreten Zahlungsanspruchs auf Arbeitslosengeld auch in den Fällen nicht gegeben seien, in denen das Gesetz ein Ruhen des Anspruchs anordne und damit eine Zahlungssperre bewirke, auch wenn hiervon der Anspruch auf Arbeitslosengeld dem Grunde nach unberührt bliebe.

    Rn. 35 II. Darüber hinaus setzt der Anspruch auf Gründungszuschuss voraus, wie das SG, dem LSG Hamburg (Urteil vom 31.07.2019 - L 2 AL 50/18) in dessen Begründung und Ergebnis folgend, zutreffend und im Einklang mit der zu den Anspruchsvoraussetzungen des Gründungszuschusses ergangenen Rechtsprechung anderer Obergerichte und auch des Senats (…aaO.) ausgeführt hat, auf seiner tatbestandlichen Seite durch die Regelung des § 93 Abs. 2 Satz 1 SGB III u.a. voraus, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit - also vorliegend dem 01.08.2018 - ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gegeben sein muss, dessen Dauer noch mindestens 150 Tage beträgt, wobei hierfür die Begründung des Stammrechts, mithin des Anspruchs auf Arbeitslosengeld als solches, nicht ausreichend, sondern vielmehr erforderlich ist, dass die materiellen Voraussetzungen eines konkreten Zahlungsanspruchs bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R - Juris, RdNr. 16;… Urteil des Senats vom 22.11.2013, aaO.;LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.09.2014 - L 9 AL 219/13 - Juris, RdNr. 46 mwN.; LSG Hamburg, Urteil vom 10.07.2017 - L 2 AL 9/17 - Juris, RdNr. 29 mwN.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - L 9 AL 24/22
    Diese Annahme ist allein für den bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit erforderlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld richtig (…so zB BSG Urteile vom 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R [Rn. 14] und B 11 AL 11/09 R [Rn. 16] zu § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a SGB III in der bis zum 31.03.2012 gF; LSG Hamburg Urteil vom 31.07.2019 - L 2 AL 50/18 [Rn. 23]), nicht aber für die Restanspruchsdauer von 150 Tagen.
  • LSG Hamburg, 23.07.2025 - L 2 AL 12/24

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitslosen auf Bewilligung eines …

    Lediglich ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Senat in der Entscheidung vom 31. Juli 2019 ( L 2 AL 50/18 , juris) bereits ausgeführt hat:.
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