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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - L 2 AS 1281/12 ZVW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,55698
LSG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - L 2 AS 1281/12 ZVW (https://dejure.org/2013,55698)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.12.2013 - L 2 AS 1281/12 ZVW (https://dejure.org/2013,55698)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - L 2 AS 1281/12 ZVW (https://dejure.org/2013,55698)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R

    Arbeitslosengeld II - Erhöhung der Unterkunftskosten - Erforderlichkeit des …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - L 2 AS 1281/12
    Der Beklagte hat den Klägerinnen die außergerichtlichen Kosten wie folgt zu erstatten: Jeweils ein Drittel für die Verfahren B 14 AS 41/09 B und B 14 AS 107/10 R und im Übrigen für das Klage- und Berufungsverfahren jeweils ein Zehntel.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten (Band I bis III), die Akten des SG S 7 AS 4950/07, die Prozessakten des Senats L 2 AS 302/09, L 2 AS 4587/09 sowie L 2 AS 1281/12 ZVW, die Akte des BSG B 14 AS 107/10 R und die beigezogene Senatsakte L 2 AS 1220/08 verwiesen.

    In Anwendung der durch das BSG in der zurückverweisenden Entscheidung aufgestellten Rechtsgrundsätze (BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R) sind vorliegend die zu übernehmenden KdU und Heizung auf die Höhe der vor dem Umzug zu übernehmenden Aufwendungen begrenzt, weil der Umzug der Klägerinnen in die Wohnung in der Rieselfeldallee nicht erforderlich iS der Rechtsprechung war.

    Der Umzug der Klägerinnen kann deshalb auch unter Anerkennung des plausiblen und nachvollziehbaren Wunsches nicht erforderlich gewesen sein, weil grundsätzlich nur Veränderungen privilegiert sind, die sich innerhalb dieses angemessenen Marktsegments realisieren lassen (BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R, Rn. 21).

    Nach dem Vortrag des Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen im Verfahren B 14 AS 107/10 R im Schriftsatz vom 23.09.2010, auf den sie gegenüber dem Senat Bezug genommen haben, weil die Klägerin den Abfallgebührenbescheid 2007 nicht mehr vorlegen konnte, steht für den Senat fest, dass sich die Abfallgebühren im Jahr 2007 auf 97, 56 EUR verringert haben.

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - L 2 AS 1281/12
    Qualifizierte Mietspiegel im Sinne des § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - wie diese Mietspiegel - können Grundlage der Bestimmung der angemessenen Miete nach § 22 Abs. 1 SGB II sein (…BSG, a.a.O., unter Verweis auf die Rechtsprechung des BSG…, Urteil vom 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R - Rn. 16; BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/80 R - BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R - BSG, Urteil vom 19.12.2007 - B 14 AS 50/10 R - jeweils in juris).

    So ist es auch zulässig, die vom Deutschen Mieterbund für das gesamte Bundesgebiet aufgestellte Übersichten zugrunde zu legen, wenn gerade das örtliche Niveau hierdurch besser abgebildet werden kann (BSG, Urteil vom 10.10.2010 - B 14 AS 50/10 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 Rn ... 34).

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - L 2 AS 1281/12
    Als maßgeblicher örtlicher Vergleichsraum ist die Stadt F. zugrunde zu legen (BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R(F.), juris Rn. 21).

    Die Prüfung der Angemessenheit der Leistung für die Heizung hat nicht nur getrennt von der für die Unterkunft zu erfolgen, sondern auch nach eigenen Regeln: Die Angemessenheit der Aufwendungen für die Heizung ist - mangels anderer Zahlen - so lange zu bejahen, wie die Kosten unter dem Grenzbetrag eines bundesweiten oder kommunalen Heizspiegels liegen (BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R (F.) aaO. Rn. 41 ff. m.w.N.).

  • SG Mainz, 18.10.2013 - S 17 AS 1069/12

    Statthaftigkeit der Anfechtungs- und Leistungsklage - Überprüfungsantrag nach § …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - L 2 AS 1281/12
    Außerdem haben sie sich auf das Urteil des SG Mainz vom 18.10.2013 (S 17 AS 1069/12) berufen, wonach die Begrenzung der KdU nach einem Umzug nur für den jeweiligen Bewilligungszeitraum, in dem der Umzug stattgefunden habe, gelten solle.

    Der Auffassung des Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen, die sich auf das SG Mainz (Urteil vom 18.10.2013 - S 17 AS 1069/12, juris) stützt, wonach für alle nach dem Umzug beschiedenen Bewilligungszeiträume wieder die allgemeine Regelung des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II greift, nach der Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit diese angemessen sind, folgt der Senat nicht.

  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2009 - L 2 AS 4587/09
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - L 2 AS 1281/12
    Das Berufungsverfahren wurde fortan unter dem Az. L 2 AS 4587/09 geführt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten (Band I bis III), die Akten des SG S 7 AS 4950/07, die Prozessakten des Senats L 2 AS 302/09, L 2 AS 4587/09 sowie L 2 AS 1281/12 ZVW, die Akte des BSG B 14 AS 107/10 R und die beigezogene Senatsakte L 2 AS 1220/08 verwiesen.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2009 - L 2 AS 302/09
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - L 2 AS 1281/12
    Gegen den ihnen am 08.02.2008 zugestellten Gerichtsbescheid haben die Klägerinnen am Montag, dem 10.03.2008 per Fax Berufung eingelegt (L 2 AS 302/09) und zur Begründung vorgetragen, dass die eher zierlich gebaute Klägerin zu 1 einen Umzug angestrebt habe, weil die Klägerin zu 2 im Sommer des Jahres 2006 bereits 7, 25 kg gewogen habe und zu dem Zeitpunkt noch nicht habe laufen können, wodurch sich für die Klägerin zu 1 eine erhebliche körperliche Belastung durch die Wohnsituation im 4. OG ohne Aufzug ergeben habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten (Band I bis III), die Akten des SG S 7 AS 4950/07, die Prozessakten des Senats L 2 AS 302/09, L 2 AS 4587/09 sowie L 2 AS 1281/12 ZVW, die Akte des BSG B 14 AS 107/10 R und die beigezogene Senatsakte L 2 AS 1220/08 verwiesen.

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/09 B
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - L 2 AS 1281/12
    Der Beklagte hat den Klägerinnen die außergerichtlichen Kosten wie folgt zu erstatten: Jeweils ein Drittel für die Verfahren B 14 AS 41/09 B und B 14 AS 107/10 R und im Übrigen für das Klage- und Berufungsverfahren jeweils ein Zehntel.

    Wegen der Verletzung von § 124 Sozialgerichtsgesetz (SGG) hat das Bundessozialgericht durch Beschluss vom 20.08.2009 (BSG - B 14 AS 41/09 B) das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - L 2 AS 1281/12
    Nach der zur Konkretisierung der Angemessenheitsgrenze vom BSG entwickelten mehrschrittigen Prüfungsreihenfolge unter Zugrundelegung der Produkttheorie (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, Rn. 19 ff) ergeben sich folgende abstrakt angemessene Wohnkosten für die in F. lebenden Klägerinnen:.
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - L 2 AS 1281/12
    Es handelte sich nicht um eine freiwillige Entscheidung der Klägerin zu 1 und das Fernsehen war auch nicht anderweitig technisch gewährleistet (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 09.02.2009 - B 4 AS 48/08 R, juris Rn. 17 ff).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - L 2 AS 1281/12
    Qualifizierte Mietspiegel im Sinne des § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - wie diese Mietspiegel - können Grundlage der Bestimmung der angemessenen Miete nach § 22 Abs. 1 SGB II sein (…BSG, a.a.O., unter Verweis auf die Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R - Rn. 16; BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/80 R - BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R - BSG, Urteil vom 19.12.2007 - B 14 AS 50/10 R - jeweils in juris).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für …

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze - …

  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2015 - L 13 AS 400/13
    Nach erneuter Aufhebung und Zurückverweisung durch das BSG (B 14 AS 107/10 R) verurteilte das LSG (L 2 AS 1281/12 ZVW) den Beklagten entsprechend dessen Anerkenntnis zur weiteren Gewährung von Kosten der Unterkunft für Februar 2007 i.H.v. 86, 61 EUR.

    Bezüglich weiterer Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Akten des Beklagten, auf die Prozessakten erster und zweiter Instanz sowie auf die beigezogenen Akten L 2 AS 1281/12 ZVW Bezug genommen.

    Für den hier streitigen Zeitraum ist es unerheblich, dass die Klägerin ohne vorherige Zustimmung des Beklagten in die hier genannte Wohnung umgezogen sind, weil der Beklagte dies bei der Bewilligung der Leistungen in diesem Zeitraum, anders als in dem in dem Verfahren L 2 AS 1281/12 ZVW streitigen Zeitraum, unberücksichtigt gelassen hatte.

  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2015 - L 12 AS 1850/12
    Mangels einer örtlichen Übersicht greift der Senat auf den Betriebskostenspiegel West des Deutschen Mieterbundes (Daten 2009; Datenerfassung 2010/2011) zurück (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2013 - L 2 AS 1281/12 ZVW -, juris).

    Sind Kosten jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht regelmäßig übernahmefähig, so können sie bei einer abstrakten Betrachtung der angemessenen Nebenkosten keine Berücksichtigung finden (im Ergebnis wie hier: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2013, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2015 - L 12 AS 4209/13
    Mangels einer örtlichen Übersicht greift der Senat auf den Betriebskostenspiegel West des Deutschen Mieterbundes (Daten 2011; Datenerfassung 2012/2013) zurück (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2013 - L 2 AS 1281/12 ZVW -, juris) -.

    Sind Kosten jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht regelmäßig übernahmefähig, so können sie bei einer abstrakten Betrachtung der angemessenen Nebenkosten keine Berücksichtigung finden (im Ergebnis wie hier: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2013 , a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2015 - L 12 AS 174/13
    Mangels einer örtlichen Übersicht greift der Senat auf den Betriebskostenspiegel West des Deutschen Mieterbundes (Daten 2011; Datenerfassung 2012/2013) zurück (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2013 - L 2 AS 1281/12 ZVW -, juris) -.

    Sind Kosten jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht regelmäßig übernahmefähig, so können sie bei einer abstrakten Betrachtung der angemessenen Nebenkosten keine Berücksichtigung finden (im Ergebnis wie hier: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2013 , a.a.O.).

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