Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12 B |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 15.10.2012 - S 43 AS 759/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12 B
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (14)
- LSG Schleswig-Holstein, 09.07.2012 - L 6 AS 12/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde gegen die Ablehnung von …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12
Rn. 25 Der Senat geht dementsprechend davon aus, dass für Verfahren, in denen allein um die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelsätze ab dem 01.01.2011 gestritten wird, unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit keine PKH zu bewilligen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 27.04.2012 - L 2 AS 616/12 B), weil davon auszugehen ist, dass ein kostenbewusster Bemittelter nach Anhängigkeit der Musterverfahren auf die Durchführung eines weiteren Klageverfahrens mit dem gleichen Ziel und unter Einschaltung eines Prozessbevollmächtigten verzichtet hätte (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.07.2012 - L 6 AS 12/12 B PKH).Den Hilfesuchenden ist es diesbezüglich grundsätzlich zuzumuten, ihr Verfahren im Widerspruchsverfahren nicht weiter zu betreiben und die Entscheidung der Revisionsinstanz bzw. des Bundesverfassungsgerichtes, bei dem zwischenzeitlich diese Rechtsfrage ebenfalls anhängig ist, abzuwarten (so auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.07.2012 - L 6 AS 12/12 B PKH).
Rn. 26 Die Notwendigkeit anwaltlicher Beratung kann zwar nicht pauschal mit der Verweisung auf Parallelverfahren verneint werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10), sie entfällt aber, jedenfalls in den Fällen, in denen - wie hier - über die im anhängigen Revisionsverfahren zu entscheidenden Gesichtspunkte keine weiteren Besonderheiten des Einzelfalls oder bisher nicht berücksichtigte Aspekte geltend gemacht werden, die es rechtfertigen ein eigenständiges Verfahren mit anwaltlicher Hilfe zu führen (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.07.2012 - L 6 AS 12/12 B PKH).
Sofern das diesbezügliche Verfahren keine Besonderheiten aufweist, die von verfassungsrechtlicher Relevanz sind, ist es nicht sachgerecht auf Kosten der Justizkasse zahllose gleichartige Verfahren vor den Sozialgerichten zu führen und nachfolgend gegebenenfalls mit der Verfassungsbeschwerde weiterzuverfolgen (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.07.2012 - L 6 AS 12/12 B PKH) -.
- BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12
Rn. 21 Bei der Beurteilung der Frage, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheint, ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) zu beachten, dass es nicht zu einer Besserstellung desjenigen, der seine Prozessführung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten muss und daher von vornerein kein Kostenrisiko trägt, gegenüber dem Bemittelten, der sein Kostenrisiko wägen muss, kommen darf (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08).Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn im Kenntnisstand und in den Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht (vgl. vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10); BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Aufl. 2012, § 73a RdNr. 9a m.w.N.).
Sofern unechte Musterverfahren bereits zum Zeitpunkt der Klagerhebung anhängig waren, gelten diese Gesichtspunkte auch für die Klagerhebung selbst (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08).
- BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R
Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12
Rn. 19 Ob auch nach Verkündung der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12.Juli 2012 (B 14 AS 153/11 R) hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungen im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht noch anhängige Vorlageverfahren (1 BvL 10/12) noch hinreichende Erfolgsaussichten für eine Klage auf höhere Leistungen nach dem SGB II bestehen (verneinend Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11 B; Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 06.12.2012 - S 96 AS 21253/12; bejahend Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.10.2012 - L 7 AS 1491/12 B; Beschluss vom 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B ), kann hier aber ebenso dahinstehen, wie die Frage, ob der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hier trotz der erst am 07.08.2012 eingegangenen Klagebegründung und der erst am 16.07.2012 vollständig vorgelegten PKH-Unterlagen bereits vor Verkündung des BSG-Urteils entscheidungsreif war oder nicht.Rn. 20 Unabhängig von den Erfolgsaussichten der Klage war die Bewilligung von PKH abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Hinblick auf die bereits seit dem 11.07.2011 bzw. seit dem 22.08.2011 beim BSG anhängigen Verfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistung ab dem 01.01.2011 (B 14 AS 131/11 R und B 14 AS 153/11 R) jedenfalls mutwillig war.
- BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10
Nichtannahmebeschluss: Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12
Rn. 24 Den Klägern stehen zwar die rechtskundigen und erfahrenen Vertreter der Behörde gegenüber, ein kostenbewusster Rechtssuchender wird aber auch in diesen Fällen prüfen, inwieweit er fremde Hilfe zur effektiven Ausübung seiner Verfahrensrechte braucht oder selbst dazu in der Lage ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10).Rn. 26 Die Notwendigkeit anwaltlicher Beratung kann zwar nicht pauschal mit der Verweisung auf Parallelverfahren verneint werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10), sie entfällt aber, jedenfalls in den Fällen, in denen - wie hier - über die im anhängigen Revisionsverfahren zu entscheidenden Gesichtspunkte keine weiteren Besonderheiten des Einzelfalls oder bisher nicht berücksichtigte Aspekte geltend gemacht werden, die es rechtfertigen ein eigenständiges Verfahren mit anwaltlicher Hilfe zu führen (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.07.2012 - L 6 AS 12/12 B PKH).
- BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12
Sie beurteilt sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Sache sowie nach den Fähigkeiten des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10).Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn im Kenntnisstand und in den Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht (vgl. vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10); BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Aufl. 2012, § 73a RdNr. 9a m.w.N.).
- BSG, 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH
Versagung der Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12
Mutwillig ist die Rechtsverfolgung daher gemäß § 114 ZPO dann, wenn ein verständiger und vernünftiger anderer Beteiligter, der für die Kosten selbst aufkommen muss, den Prozess nicht führen würde (vgl. BSG, Beschluss vom 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH).Er wird keinen Rechtsanwalt beauftragen, wenn er seine Ziele auf andere Weise mit geringerem Kostenaufwand erreichen kann (vgl. BSG, Beschluss vom 25.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12
Rn. 19 Ob auch nach Verkündung der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12.Juli 2012 (B 14 AS 153/11 R) hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungen im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht noch anhängige Vorlageverfahren (1 BvL 10/12) noch hinreichende Erfolgsaussichten für eine Klage auf höhere Leistungen nach dem SGB II bestehen (verneinend Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11 B; Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 06.12.2012 - S 96 AS 21253/12; bejahend Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.10.2012 - L 7 AS 1491/12 B; Beschluss vom 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B ), kann hier aber ebenso dahinstehen, wie die Frage, ob der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hier trotz der erst am 07.08.2012 eingegangenen Klagebegründung und der erst am 16.07.2012 vollständig vorgelegten PKH-Unterlagen bereits vor Verkündung des BSG-Urteils entscheidungsreif war oder nicht.In diesem Fall ist aber allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe nur für das erste Klageverfahren zu bewilligen ist (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B; Beschluss vom 04.10.2012 - L 7 AS 1491/12 B; Beschluss vom 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12 B).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12
In diesem Fall ist aber allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe nur für das erste Klageverfahren zu bewilligen ist (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B; Beschluss vom 04.10.2012 - L 7 AS 1491/12 B; Beschluss vom 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12 B).Rn. 28 Der Senat geht diesbezüglich nicht davon aus, dass wegen der Schwierigkeit der verfassungsrechtlichen Materie und der Frage, ob die bei den Klägern bestehende Fallkonstellation dem "Musterverfahren" entspricht, in jedem Verfahren, in dem für den jeweiligen Kläger erstmalig die Verfassungswidrigkeit der Regelleistung geprüft werden soll, Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen ist, weil die Beurteilung der Parallelität zu den anhängigen Musterverfahren für einen juristische Laien schwierig ist und dieser zudem nicht prüfen kann, ob eine Entscheidung zu der ihn betreffenden Streitfrage in dem Musterverfahren voraussichtlich überhaupt ergehen wird (vgl. hierzu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschlus vom 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12 B).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2012 - L 7 AS 1491/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12
Rn. 19 Ob auch nach Verkündung der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12.Juli 2012 (B 14 AS 153/11 R) hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungen im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht noch anhängige Vorlageverfahren (1 BvL 10/12) noch hinreichende Erfolgsaussichten für eine Klage auf höhere Leistungen nach dem SGB II bestehen (verneinend Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11 B; Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 06.12.2012 - S 96 AS 21253/12; bejahend Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.10.2012 - L 7 AS 1491/12 B; Beschluss vom 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B ), kann hier aber ebenso dahinstehen, wie die Frage, ob der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hier trotz der erst am 07.08.2012 eingegangenen Klagebegründung und der erst am 16.07.2012 vollständig vorgelegten PKH-Unterlagen bereits vor Verkündung des BSG-Urteils entscheidungsreif war oder nicht.In diesem Fall ist aber allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe nur für das erste Klageverfahren zu bewilligen ist (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B; Beschluss vom 04.10.2012 - L 7 AS 1491/12 B; Beschluss vom 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12 B).
- BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Beratungshilfe - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12
Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn im Kenntnisstand und in den Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht (vgl. vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10); BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Aufl. 2012, § 73a RdNr. 9a m.w.N.). - BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im …
- BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 131/11 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Beschränkung des …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren im Rechtsstreit …
- SG Berlin, 06.12.2012 - S 96 AS 21253/12
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - L 9 SO 192/13 Entscheidend ist auch im Rahmen dieser Prüfung, ob ein Bemittelter vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12 B -, juris Rn. 20 m.w.N. auch zur Rechtsprechung des BVerfG).
Rn. 12 4. Die fehlende Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts führt dazu, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe insgesamt abzulehnen ist, weil in Verfahren, wie dem vorliegenden, in denen Gerichtskosten nicht erhoben werden, ausschließliches Ziel des Antrags auf Bewilligung von PKH die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12 B -, juris Rn. 17 m.N.;… anders LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11 B -, juris Rn. 10 ff. und 14 ff., wo zwischen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und der Beiordnung eines Rechtsanwalts differenziert wird).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2014 - L 2 AS 2226/13
Prozesskostenhilfe
Im Übrigen verweist der Senat ergänzend auf seine ausführliche Begründung der Beschwerdeentscheidung vom 22.02.2013 im Verfahren L 2 AS 2302/12 B (veröffentlicht unter www.juris.de). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - L 2 AS 932/13 Rn. 9 Der Senat geht davon aus, dass für Verfahren, in denen allein um die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelsätze ab dem 01.01.2011 gestritten wird, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 23.05.2013 - L 2 AS 548/13 B; vom 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12 B; vom 27.04.2012 - L 2 AS 616/12 B), weil ein kostenbewusster Bemittelter nach Rechtshängigkeit eines Musterverfahren auf die Durchführung eines weiteren Klageverfahrens mit dem gleichen Ziel und unter Einschaltung eines Prozessbevollmächtigten verzichtet hätte (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.07.2012 - L 6 AS 12/12 B).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2013 - L 2 AS 1960/12 Ergänzend weist der Senat auf seine Entscheidung vom 22.02.2013 (L 2 AS 2302/12 B) hin, wonach die Bewilligung von Prozesskostenhilfe regelmäßig sogar schon für das von einem Kläger geführte "erste" Verfahren, mit der die Verfassungswidrigkeit der Regelsätze gerügt wird, nicht in Betracht kommt.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2013 - L 2 AS 961/13 Im Übrigen verweist der Senat ergänzend auf seine ausführliche Begründung der Beschwerdeentscheidung im Verfahren L 2 AS 2302/12 B (veröffentlicht unter www.juris.de), dem ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag.
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