Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2023 - L 2 AS 547/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,44676
LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2023 - L 2 AS 547/19 (https://dejure.org/2023,44676)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.11.2023 - L 2 AS 547/19 (https://dejure.org/2023,44676)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. November 2023 - L 2 AS 547/19 (https://dejure.org/2023,44676)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,44676) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 558d Abs 2 S 3 BGB, § 22c Abs 2 SGB 2, § 41a Abs 4 S 3 SGB 2, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 10 SGB 2
    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Kosten der Unterkunft und Heizung - schlüssiges Konzept - KdU-Konzept der Stadt Halle (Saale)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dreipersonenhaushalt; Kosten der Unterkunft und Heizung; KdU-Konzept; KdUH; Stadt Halle (Saale); schlüssiges Konzept; Gesamtangemessenheit; Gewichtungsverfahren; Nachfragergruppen; 3-Personen-Haushalt; Segregation; Angebotsmieten; Großvermieter; Kleinvermieter; ...

  • rechtsportal.de

    Dreipersonenhaushalt; Kosten der Unterkunft und Heizung; KdU-Konzept; KdUH; Stadt Halle (Saale); schlüssiges Konzept; Gesamtangemessenheit; Gewichtungsverfahren; Nachfragergruppen; 3-Personen-Haushalt; Segregation; Angebotsmieten; Großvermieter; Kleinvermieter; ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen nur bei Angemessenheit

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (32)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 543/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt in Halle in …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2023 - L 2 AS 547/19
    Insoweit werde auf die Urteile des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 30. Mai 2018 (u. a. L 2 AS 543/15 ) verwiesen.

    Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 30. Mai 2018 für das Konzept 2012 gebilligt, das gesamte Stadtgebiet der Stadt H. als einen Vergleichsgebiet heranzuziehen (vgl. z. B. L 2 AS 543/15 - juris Rn. 62 ).

    Nachdem der Senat dies in seinen Urteilen vom 30. Mai 2018 (u. a. L 2 AS 543/15 - juris Rn. 99 ff.) für das Konzept 2012 beanstandet hatte, hat der Beklagte auch das Konzept 2016 insoweit auf Grundlage des Berichts von A. & K. vom 13. Januar 2020 nachgebessert.

    Wohnungen mit weniger als 23 qm umfassender Wohnfläche entsprechen nicht mehr dem geforderten einfachen Wohnungsstandard in der Stadt H. (vgl. dazu ausführlich die Senatsurteile vom 30. Mai 2018, u. a. L 2 AS 543/15 - juris Rn. 76 ff.).

    Den Einwand, dass eine Datenerhebung nur in bestimmten Stadtgebieten stattgefunden habe, hat der Senat bereits umfangreich in seinen Entscheidungen vom 30. Mai 2018 zum Konzept 2012 (u. a. L 2 AS 543/15 - juris Rn. 79 ff.) gewürdigt und als nicht zutreffend angesehen.

    Zutreffend hat die Firma A. & K. aber die Wohnungen berücksichtigt, die Zugangsbeschränkungen der sozialen Wohnraumförderung unterliegen, da diese gerade den Bedarfsgemeinschaften zur Verfügung stehen sollen (vgl. Bericht vom 12. April 2023 S. 10; vgl. dazu bereits Urteil vom 30. Mai 2018 - L 2 AS 543/15 - juris Rn. 69 ).

    Soweit das iterative Verfahren in der ursprünglichen Fassung des Konzeptes auch dazu genutzt worden war, den auf Grundlage der Bestandsmieten ermittelten Perzentilwert und damit die Angemessenheitsgrenze abzusenken, hat der Senat dies bereits in seinen Urteilen vom 30. Mai 2018 für das Konzept 2012 beanstandet (vgl. etwa L 2 AS 543/15 - juris Rn. 99 ff.) und der kommunale Träger hat davon im Rahmen seiner Nachbesserungen auch für das Konzept 2016 Abstand genommen (Bericht vom 13. Januar 2020: Neuberechnung von Angemessenheitswerten der Konzepte zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2012 und 2016 sowie deren Fortschreibungen für die Stadt H. nach Entscheidung des LSG-Sachsen-Anhalt vom 30.05.2018).

    Rn. 99 Auch lassen sich weder den Datensätzen zu den Bestandsmieten noch denen zu den Angebotsmieten Hinweise darauf entnehmen, dass in unverhältnismäßig hoher Zahl Wohnungen berücksichtigt wurden, die charakteristische Merkmale von Wohnblocks aufweisen (vgl. zum Konzept 2012: Urteil des Senats vom 30. Mai 2018 - L 2 AS 543/15 - juris Rn. 82 ).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine Fortschreibung bereits zum 1. Juli 2014 nötig war, um eine hinreichende Aktualität der Daten zu gewährleisten, da zwischen den letzten einbezogenen Daten, den Angebotsmieten aus der Zeit bis Juni 2012, und dem "Inkraftsetzen" des schlüssigen Konzeptes zu lange Zeit vergangen war (nähere Einzelheiten im Urteil des Senats vom 30. Mai 2018 - L 2 AS 543/15 - juris Rn. 104 ff.).

    Die Aussagekraft der so ermittelten Werte wird, wie der Senat bereits für das Konzept 2012 entschieden hat, nicht entscheidend dadurch in Frage gestellt, dass keine Daten dazu erhoben worden sind, wie viele Personen in den jeweiligen Wohnungen lebten (vgl. Urteil vom 30. Mai 2018 - L 2 AS 543/15 - juris Rn. 94 ).

  • BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 82/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2023 - L 2 AS 547/19
    Rn. 51 Die Ermittlung der abstrakt angemessenen Aufwendungen hat unter Anwendung der sog. Produkttheorie ("Wohnungsgröße in Quadratmeter multipliziert mit dem Quadratmeterpreis") in einem mehrstufigen Verfahren zu erfolgen: Es ist die angemessen Wohngröße für die leistungsberechtigten Personen und dann der angemessene Wohnstandard zu bestimmen, sodann ist die aufzuwendende Nettokaltmiete für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung in dem maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum nach einem schlüssigen Konzept zu bestimmen und dann sind die angemessenen kalten Betriebskosten einzubeziehen (ständige Rechtsprechung BSG, statt anderer: Urteil vom 5. August 2021 - B 4 AS 82/20 R - juris Rn. 18).

    Einer ins Einzelne gehenden Überprüfung bestimmter Detailfragen, worunter auch Einzelheiten der Repräsentativität und Validität der dem konkreten Konzept zugrunde gelegten Daten zu fassen sind, bedarf es erst dann, wenn fundierte Einwände erhoben werden, die insbesondere über ein Bestreiten der Stimmigkeit bestimmter Daten hinausgehen müssen, oder auf eine Verletzung der in § 22c SGB II für eine Satzungsregelung enthaltenen Vorgaben zur Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung hindeuten (vgl. BSG, Urteil vom 5. August 2021 - B 4 AS 82/20 R - juris Rn. 34).

    Repräsentativ ist eine Stichprobenauswertung dann, wenn alle wesentlichen Teilgruppen der Grundgesamtheit entsprechend ihrem Anteil in der Stichprobe enthalten sind, bzw. bei der Auswertung entsprechend gewichtet werden (vgl. BSG, Urteil vom 5. August 2021 - B 4 AS 82/20 R - juris Rn. 40).

    Auch wenn das verwendete Gegensatzpaar "privat" und "institutionell" möglicherweise in Randbereichen keine durchweg trennscharfe Abgrenzung erlaubt und auch die Gleichsetzung von "privat" und "Kleinvermieter" auf der einen und "institutionell" und "Großvermieter" auf der anderen Seite notwendigerweise vergröbert, handelt es sich doch um grundsätzlich taugliche Kategorien (vgl. BSG, Urteil vom 5. August 2021 - B 4 AS 82/20 R - juris Rn. 40).

    Dieses Gewichtungsverfahren stellt eine anerkannte Methode dar, um die Repräsentativität im Sinne einer verzerrungsfreien Stichprobe herzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 5. August 2021 - B 4 AS 82/20 R - juris Rn. 40;… zum Mietspiegelrecht vgl. Börstinghaus/Clar, Mietspiegel, Erstellung und Anwendung, a. a. O., Rn. 581).

    Diese Vorgehensweise ist von der Methodenfreiheit des Grundsicherungsträgers gedeckt und daher nicht zu beanstanden (vgl. BSG, Urteil vom 5. August 2021 - B 4 AS 82/20 R - juris Rn. 37).

    Dies widerspricht nicht dem Grundsatz, dass das Gericht ein Konzept nicht durch sachverständige Hilfe schlüssig machen darf und auch keinen Vergleichsraum selbst bestimmen darf (vgl. BSG, Urteil vom 5. August 2021 - B 4 AS 82/20 R - juris Rn. 34).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2023 - L 2 AS 547/19
    Dabei ist grundsätzlich vom Wohnort des Hilfebedürftigen als dem maßgeblichen räumlichen Vergleichsraum auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 - juris Rn. 20).

    Die objektive fehlerhafte Angabe zur Höhe der Referenzmiete führt nur dann zur subjektiven Unmöglichkeit der Kostensenkung, wenn dadurch bewirkt wird, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige seine Suche auf Grund der unzutreffenden Angabe in wesentlichem Umfang beschränkt (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - juris Rn. 40).

  • BSG, 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R

    "Mietobergrenzen" müssen in der Regel im zweijährigen Turnus überprüft werden

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2023 - L 2 AS 547/19
    Innerhalb eines Zweijahreszeitraums nach Datenerhebung mit anschließender Datenauswertung und zeitnahem "Inkraftsetzen" eines Konzeptes kann das erhobene Datenmaterial ohne weitere Fortschreibung zugrunde gelegt werden (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2017 - B 4 AS 33/16 R - juris Rn. 18).

    Es sind die gesetzlichen Regelungen der §§ 22a bis 22c SGB II zu beachten, weil der Gesetzgeber damit die Auslegung des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II gesetzlich nachvollzogen hat (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2017 - B 4 AS 33/16 R - juris Rn. 17 unter Hinweis auf BVerfG…, Beschluss vom 6. Oktober 2017 - 1 BvL 2/15, 1 BvL 5/15 - juris Rn. 17).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2023 - L 2 AS 547/19
    Dies erfordert trotz Methodenvielfalt insbesondere eine Definition der untersuchten Wohnungen nach Größe und Standard, Angaben über die Art und Weise der Datenerhebung (Ermittlungsquellen), Angaben über den Zeitraum, auf den sich die Datenerhebung bezieht, Repräsentativität der einbezogenen Daten und Validität der Datenerhebung, Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze bei der Datenauswertung, Vermeidung von "Brennpunkten" durch soziale Segregation sowie eine Begründung (Angabe über gezogene Schlüsse), in der die Ermittlung der Angemessenheitswerte aus den Daten dargelegt wird (ständige Rechtsprechung BSG, statt anderer: grundlegend Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - juris Rn. 18 f.;… in jüngerer Zeit etwa Urteil vom 30. Januar 2019 - B 14 AS 24/18 R - juris Rn. 24).

    Nicht zu berücksichtigen ist nur Wohnraum, dessen Miete keinen zuverlässigen Aufschluss über die örtlichen Gegebenheiten bringen kann (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - juris Rn. 22).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2023 - L 2 AS 547/19
    Der Senat hält dieses Vorgehen für plausibel und zulässig (vgl. zum Konzept 2012: Urteil vom 30. Mai 2018 - L 2 AS 542/15 - juris Rn. 91 ).

    Dies hat der Senat zu dem vorausgegangenen Konzept 2012 bereits in seinen Entscheidungen vom 30. Mai 2018 näher ausgeführt (vgl. etwa L 2 AS 542/15 , juris Rn. 63 ).

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2023 - L 2 AS 547/19
    Die Angemessenheit der Wohnungsgröße richtet sich in Ermangelung anderweitiger Erkenntnisquellen grundsätzlich nach den Werten, die die Länder aufgrund von § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) bzw. aufgrund von § 5 Abs. 2 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung festgelegt haben (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 - juris Rn. 14).

    Es muss auch erkennbar sein, ob und inwieweit die einbezogenen Daten auch für die Höhe des Mietpreises bei Neuvermietungen repräsentativ sein konnten; daher müssen bei der Festlegung der Angemessenheitsobergrenze auch Angebotsmieten einbezogen werden (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rn. 22).

  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 37/19 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Dreipersonenhaushalt in Berlin - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2023 - L 2 AS 547/19
    Das Gericht kann die Angemessenheitsgrenze für den Monat Dezember 2016 ausnahmsweise selbst bestimmen (vgl BSG vom 3.9.2020 - B 14 AS 37/19 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 112 RdNr 23 ff).

    Auch wenn eine Nachbesserung von dem Beklagten nicht möglich oder gewollt ist, darf das Gericht zur Herstellung der Spruchreife bei der Bestimmung abstrakt angemessener Aufwendungen für Unterkunft auf schon vorhandene Datengrundlagen zurückgreifen (vgl. BSG, Urteil vom 3. September 2020 - B 14 AS 37/19 R - juris Rn. 23 ff.).

  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 34/19 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2023 - L 2 AS 547/19
    Rn. 50 Bei der Prüfung der Angemessenheit sind in einem ersten von zwei größeren Schritten zunächst die abstrakt angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft, bestehend aus Nettokaltmiete und kalten Betriebskosten, zu ermitteln; dann ist die konkrete (= subjektive) Angemessenheit dieser Aufwendungen im Vergleich mit den tatsächlichen Aufwendungen zu prüfen, insbesondere auch im Hinblick auf die Zumutbarkeit der notwendigen Einsparungen, einschließlich eines Umzugs (vgl. BSG, Urteil vom 3. September 2020 - B 14 AS 34/19 R - juris Rn. 13).

    Es kommt auf die Verlässlichkeit an, mit der die Stichprobe die Grundgesamtheit abbildet, dabei muss nicht zwingend ein Wert von 10 % der Grundgesamtheit erreicht werden (BSG, Urteil vom 3. September 2020 - B 14 AS 34/19 R - juris Rn. 26).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2023 - L 2 AS 547/19
    Der kommunale Träger ist im Rahmen seiner Methodenfreiheit verpflichtet, die gewählte Methode und die Berechnungsschritte nachvollziehbar offenzulegen, damit geprüft werden kann, ob er die erforderlichen Tatsachen im Wesentlichen vollständig und zutreffend ermittelt hat und schließlich, ob er sich in den Berechnungsschritten mit einem nachvollziehbaren Zahlenwerk innerhalb des gewählten Verfahrens und dessen Strukturprinzipien im Rahmen des Vertretbaren bewegt hat (vgl. Luik in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, 5. Aufl. 2021, § 22 Rn. 123 mit Verweis auf Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 - juris Rn. 143 f.).
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten - …

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des …

  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …

  • BSG, 18.05.2022 - B 7/14 AS 9/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - endgültige Entscheidung nach vorläufiger …

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

  • BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 22/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 11/18 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt …

  • BVerfG, 06.10.2017 - 1 BvL 2/15

    Unzulässigkeit zweier Richtervorlagen zur Verfassungsmäßigkeit von § 22 Abs 1 S 1 …

  • BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 31/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wahrnehmung des Umgangsrechts mit …

  • LSG Hessen, 19.01.2022 - L 4 SO 143/19

    Sozialhilfe

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 65/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - …

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2021 - L 3 AS 1027/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2018 - L 19 AS 1706/17

    SGB-II -Leistungen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 443/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit …

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt …

  • BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 57/19 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostennachforderung - …

  • BSG, 28.02.2024 - B 4 AS 22/22 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erlös aus dem …

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 61/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2021 - L 5 AS 391/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt im Landkreis …

  • LSG Sachsen, 09.12.2024 - L 7 AS 358/24

    SGB II-Leistungen

    Mietwohnungen mit einem untersten Ausstattungsgrad (Substandard) nicht zu berücksichtigen sind, da Hilfebedürftige hierauf nicht verwiesen werden können (BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R - juris, RdNr. 21; BSG, Urteil vom 19.10.2009 - B 14 AS 65/09 R - juris, RdNr. 31), Wohnungen des Luxussegments in keiner Weise maßgebend zur Bestimmung des "unteren Mietpreisniveaus" (BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R - juris, RdNr. 25) sind, dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehende Wohnungen bzw. Wohnungen, deren Mietpreisbildung nicht durch die üblichen Marktprozesse maßgeblich beeinflusst werden, ebenfalls keine Aussagekraft für den frei zugänglichen Wohnungsmarkt haben (vgl. dazu beispielsweise: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - L 2 AS 328/18 - juris, RdNr. 63; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - L 2 AS 547/19 - juris, RdNr. 67) und auch keinen zuverlässigen Aufschluss über die örtlichen Gegebenheiten bringen können (vgl. dazu beispielsweise: BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R - juris, RdNr. 30; BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R - juris, RdNr. 22; Thüringer LSG, Urteil vom 08.07.2015 - L 4 AS 718/14 - juris, RdNr. 70; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.11.2016 - L 3 AS 137/14 - juris, RdNr. 43; Sächsisches LSG, Urteil vom 22.06.2021 - L 8 AS 1087/16 - juris, RdNr. 63), Wohnungen mit einer Wohnfläche von weniger als 24 m² Wohnfläche nach den vorliegenden Mietdatenwerten die "regionalen Verhältnisse im [konkreten] Vergleichsraum" (vgl. dazu beispielsweise: BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R - juris, RdNr. 25; BSG, Urteil vom 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R - juris, RdNr. 18) gerade nicht prägen, zumal 1-Raumwohnungen in Freital zum einen kaum nachgefragt werden (so ausdrücklich: "Große Kreisstadt Freital - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Fortschreibung Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) - Stadtentwicklung Freital 2030plus", dieSTEG 31.01.2020, Teil B "Fachkonzepte", Abschnitt 2 "Bestandsanalyse Wohnen", unter 2.6., S. 8) und der Anteil der 1-Raumwohnungen in Freital zum anderen mit nur 1, 8 Prozent am gesamten Wohnungsbestand sehr gering ist (so ausdrücklich: "Große Kreisstadt Freital - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Fortschreibung Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) - Stadtentwicklung Freital 2030plus", dieSTEG 31.01.2020, Teil B "Fachkonzepte", Abschnitt 2 "Bestandsanalyse Wohnen", unter 2.2.

    Die vorliegend jeweils geringere Anzahl der Bestandsmieten der privaten Vermieter gegenüber denen der Großvermieter zwingt nach Ansicht des Senats im konkreten vorliegenden Fall nicht zur Notwendigkeit ein Gewichtungsverfahren durchzuführen und die Mietdaten mit einem entsprechenden Gewichtungsfaktor, entsprechend dem Verhältnis des tatsächlichen Anteils der beiden Vermietergruppen an der Grundgesamtheit, zu bewerten (vgl. zu einem solchen Gewichtungsverfahren beispielsweise: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - L 2 AS 328/18 - juris, RdNr. 68 f.; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - L 2 AS 547/19 - juris, RdNr. 72 f.; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.05.2018 - L 2 AS 542/15 - juris, RdNr. 91; zur entsprechenden Beanstandung vgl. beispielsweise: BSG, Urteil vom 05.08.2021 - B 4 AS 82/20 R - juris, RdNr. 40; BSG, Urteil vom 03.09.2020 - B 14 AS 34/19 R - juris, RdNr. 29; Bayerisches LSG, Urteil vom 28.03.2018 - L 11 AS 52/16 - juris, RdNr. 50).

    Der Senat hält dieses Vorgehen für plausibel und zulässig (ebenso beispielsweise: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - L 2 AS 328/18 - juris, RdNr. 75; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - L 2 AS 547/19 - juris, RdNr. 79; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.05.2018 - L 2 AS 542/15 - juris, RdNr. 91; Sächsisches LSG, Urteil vom 22.06.2021 - L 8 AS 1087/16 - juris, RdNr. 67), denn die Extremwertkappung ist eine anerkannte statistische Methode.

    in Sachsen etwa jeder siebente Haushalt (also ca. 14 Prozent) staatliche Hilfen (sowohl nach dem SGB II, als auch nach dem SGB XII, also auch nach dem WoGG und dem BAföG) erhielt (…vgl. dazu: SMI, "Gutachten Wohnungsmärkte in Sachsen", erstellt von der empirica AG Berlin, September 2019, S. 76;… SAB, "Wohnungsbaumonitoring 2011 - Perspektiven und Trends auf dem sächsischen Wohnungsmarkt", August 2011, S. 56) und konkret im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit 12, 3 Prozent die niedrigste Unterbeschäftigtenquote gemessen wurde (…vgl. dazu: SAB, "Wohnungsbaumonitoring 2011 - Perspektiven und Trends auf dem sächsischen Wohnungsmarkt", August 2011, S. 17), der bundesweite Anteil der Haushalte mit niedrigem Lohn ohne Leistungsbezug ca. 7,5 Prozent und derjenige in Ostdeutschland ca. 8,2 Prozent beträgt (…vgl. BMVBS und BBSR im BBR, "Kosten der Unterkunft und die Wohnungsmärkte - Auswirkungen der Regelungen zur Übernahme der Kosten der Unterkunft auf Transferleistungsempfänger und Kommunen", erstellt von der Analyse & Konzepte GmbH Hamburg in Kooperation mit dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik Köln, 2009, S. 19 und 22) und der Sicherheitszuschlag seinerseits die beachtliche Größe von einem Zehntel aller Haushalte beträgt (vgl. zu einem nicht beanstandeten 10-prozentigen "Sicherheitszuschlag" beispielsweise auch: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - L 2 AS 328/18 - juris, RdNr. 78; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - L 2 AS 547/19 - juris, RdNr. 84).

    Da teurere Wohnungen tendenziell eher über die bei der Datenerhebung erfassten Wege vermarktet werden sowie günstige Wohnungen eher "unter der Hand" weitergegeben werden, sodass sie weniger inseriert werden als teurere Wohnungen (vgl. dazu beispielsweise: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - L 2 AS 328/18 - juris, RdNr. 85; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - L 2 AS 547/19 - juris, RdNr. 93) und in Sachsen zudem mehr als jede zehnte auf dem Wohnungsmarkt angebotene Wohnung keine Nutzer findet, also ein Angebotsüberschuss besteht (…so ausdrücklich: SAB, "Wohnungsbaumonitoring 2011 - Perspektiven und Trends auf dem sächsischen Wohnungsmarkt", August 2011, S. 10 und 43), ist nicht mit einer Verzerrung der Stichprobe zu Lasten der Hilfebedürftigen zu rechnen.

  • LSG Sachsen, 09.12.2024 - L 7 AS 150/20

    SGB II-Leistungen

    Mietwohnungen mit einem untersten Ausstattungsgrad (Substandard) nicht zu berücksichtigen sind, da Hilfebedürftige hierauf nicht verwiesen werden können (BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R - juris, RdNr. 21; BSG, Urteil vom 19.10.2009 - B 14 AS 65/09 R - juris, RdNr. 31), Wohnungen des Luxussegments in keiner Weise maßgebend zur Bestimmung des "unteren Mietpreisniveaus" (BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R - juris, RdNr. 25) sind, dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehende Wohnungen bzw. Wohnungen, deren Mietpreisbildung nicht durch die üblichen Marktprozesse maßgeblich beeinflusst werden, ebenfalls keine Aussagekraft für den frei zugänglichen Wohnungsmarkt haben (vgl. dazu beispielsweise: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - L 2 AS 328/18 - juris, RdNr. 63; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - L 2 AS 547/19 - juris, RdNr. 67) und auch keinen zuverlässigen Aufschluss über die örtlichen Gegebenheiten bringen können (vgl. dazu beispielsweise: BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R - juris, RdNr. 30; BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R - juris, RdNr. 22; Thüringer LSG, Urteil vom 08.07.2015 - L 4 AS 718/14 - juris, RdNr. 70; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.11.2016 - L 3 AS 137/14 - juris, RdNr. 43; Sächsisches LSG, Urteil vom 22.06.2021 - L 8 AS 1087/16 - juris, RdNr. 63), Wohnungen mit einer Wohnfläche von weniger als 24 m² Wohnfläche nach den vorliegenden Mietdatenwerten die "regionalen Verhältnisse im [konkreten] Vergleichsraum" (vgl. dazu beispielsweise: BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R - juris, RdNr. 25; BSG, Urteil vom 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R - juris, RdNr. 18) gerade nicht prägen, zumal 1-Raumwohnungen in A.

    Die vorliegend jeweils geringere Anzahl der Bestandsmieten der privaten Vermieter gegenüber denen der Großvermieter zwingt nach Ansicht des Senats im konkreten vorliegenden Fall nicht zur Notwendigkeit ein Gewichtungsverfahren durchzuführen und die Mietdaten mit einem entsprechenden Gewichtungsfaktor, entsprechend dem Verhältnis des tatsächlichen Anteils der beiden Vermietergruppen an der Grundgesamtheit, zu bewerten (vgl. zu einem solchen Gewichtungsverfahren beispielsweise: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - L 2 AS 328/18 - juris, RdNr. 68 f.; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - L 2 AS 547/19 - juris, RdNr. 72 f.; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.05.2018 - L 2 AS 542/15 - juris, RdNr. 91; zur entsprechenden Beanstandung vgl. beispielsweise: BSG, Urteil vom 05.08.2021 - B 4 AS 82/20 R - juris, RdNr. 40; BSG, Urteil vom 03.09.2020 - B 14 AS 34/19 R - juris, RdNr. 29; Bayerisches LSG, Urteil vom 28.03.2018 - L 11 AS 52/16 - juris, RdNr. 50).

    Der Senat hält dieses Vorgehen für plausibel und zulässig (ebenso beispielsweise: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - L 2 AS 328/18 - juris, RdNr. 75; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - L 2 AS 547/19 - juris, RdNr. 79; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.05.2018 - L 2 AS 542/15 - juris, RdNr. 91; Sächsisches LSG, Urteil vom 22.06.2021 - L 8 AS 1087/16 - juris, RdNr. 67), denn die Extremwertkappung ist eine anerkannte statistische Methode.

    in Sachsen etwa jeder siebente Haushalt (also ca. 14 Prozent) staatliche Hilfen (sowohl nach dem SGB II, als auch nach dem SGB XII, also auch nach dem WoGG und dem BAföG) erhielt (…vgl. dazu: SMI, "Gutachten Wohnungsmärkte in Sachsen", erstellt von der empirica AG Berlin, September 2019, S. 76;… SAB, "Wohnungsbaumonitoring 2011 - Perspektiven und Trends auf dem sächsischen Wohnungsmarkt", August 2011, S. 56) und konkret im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit 12, 3 Prozent die niedrigste Unterbeschäftigtenquote gemessen wurde (…vgl. dazu: SAB, "Wohnungsbaumonitoring 2011 - Perspektiven und Trends auf dem sächsischen Wohnungsmarkt", August 2011, S. 17), der bundesweite Anteil der Haushalte mit niedrigem Lohn ohne Leistungsbezug ca. 7,5 Prozent und derjenige in Ostdeutschland ca. 8,2 Prozent beträgt (…vgl. BMVBS und BBSR im BBR, "Kosten der Unterkunft und die Wohnungsmärkte - Auswirkungen der Regelungen zur Übernahme der Kosten der Unterkunft auf Transferleistungsempfänger und Kommunen", erstellt von der Analyse & Konzepte GmbH Hamburg in Kooperation mit dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik Köln, 2009, S. 19 und 22) und der Sicherheitszuschlag seinerseits die beachtliche Größe von einem Zehntel aller Haushalte beträgt (vgl. zu einem nicht beanstandeten 10-prozentigen "Sicherheitszuschlag" beispielsweise auch: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - L 2 AS 328/18 - juris, RdNr. 78; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - L 2 AS 547/19 - juris, RdNr. 84).

    Da teurere Wohnungen tendenziell eher über die bei der Datenerhebung erfassten Wege vermarktet werden sowie günstige Wohnungen eher "unter der Hand" weitergegeben werden, sodass sie weniger inseriert werden als teurere Wohnungen (vgl. dazu beispielsweise: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - L 2 AS 328/18 - juris, RdNr. 85; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - L 2 AS 547/19 - juris, RdNr. 93) und in Sachsen zudem mehr als jede zehnte auf dem Wohnungsmarkt angebotene Wohnung keine Nutzer findet, also ein Angebotsüberschuss besteht (…so ausdrücklich: SAB, "Wohnungsbaumonitoring 2011 - Perspektiven und Trends auf dem sächsischen Wohnungsmarkt", August 2011, S. 10 und 43), ist nicht mit einer Verzerrung der Stichprobe zu Lasten der Hilfebedürftigen zu rechnen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2025 - L 2 AS 293/24

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …

    Der Berichterstatter hat den Beklagten mit Schreiben vom 6. November 2024 unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Senats vom 9. November 2023 (L 2 AS 328/18 - juris und L 2 AS 547/19 - juris) aufgefordert, zu begründen, warum aus seiner Sicht mit der Heranziehung der Sonderauswertung "Geringverdiener im Leistungsbezug" die Berücksichtigung der sonstigen Nachfragergruppen am Wohnungsmarkt (insbesondere die Empfänger von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz [BAföG] und Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe [BAB]) hinreichend sichergestellt wurde oder warum sich die Nichtberücksichtigung nicht auswirken sollte.

    Des Weiteren lagen dem Senat das bereits in den Verfahren L 2 AS 328/18 und L 2 AS 547/19 berücksichtigte Konzept des Beklagten zur Festlegung angemessener Wohnkosten sowie die hierzu übersandten Unterlagen und weiteren Stellungnahmen vor.

    (2) In der Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, dass das Konzept des Beklagten zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten, dessen Werte durch Verwaltungsrichtlinie erstmals ab 1. Januar 2017 galten, für einen 3-Personen-Haushalt schlüssig ist (vgl. Senatsurteil vom 9. November 2023 - L 2 AS 547/19 - juris; vgl. zum zeitlich vorgehenden Konzept Senatsurteil vom 9. November 2023 - L 2 AS 328/18 - juris; Nichtzulassungsbeschwerden verworfen durch BSG, Beschluss vom 5. Mai 2025 - B 4 AS 18/24 B - n.v.).

    (4) Unter Berücksichtigung der sonstigen Ausführungen des Senats im Urteil vom 9. November 2023 (a.a.O.) ist auch bezogen auf Ein-Personen-Haushalte nicht zu erkennen, dass der Beklagte das untere Marktsegment, welches für die Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten der Leistungsberechtigten relevant ist, nicht hinreichend bestimmt hat.

    Auch bei einem generellen Vergleich der Methodik der Konzepte 2012 und 2016 (siehe Senatsurteil vom 9. November 2023 - L 2 AS 547/19 - juris Rn. 84) hat der Senat keine Bedenken gegen die Schlüssigkeit des hier anzuwendenden fortgeschriebenen Konzepts 2016.

    Folglich kann, wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 9. November 2023 - L 2 AS 547/19 - juris Rn. 119 ff. m.w.N.), nur der Grundsicherungsträger eine solche Gesamtangemessenheitsgrenze im Sinne des § 22 Abs. 10 SGB II festlegen.

  • BSG, 28.11.2024 - B 4 AS 18/23 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - tatsächliche Aufwendungen - …

    Auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen auf eine Gesamtangemessenheitsgrenze (§ 22 Abs. 10 SGB II) abgestellt werden darf (vgl zum Problem LSG Sachsen-Anhalt vom 9.11.2023 - L 2 AS 547/19 - juris RdNr 119 f mwN), kommt es damit ebenfalls nicht an.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.07.2024 - L 2 AS 169/24

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …

    Die Schlüssigkeit des zugrunde liegenden Konzepts ist im Urteil des Senats vom 9.11.2023 - L 2 AS 547/19 , grundsätzlich geklärt.

    Insbesondere kann abgesehen von den Fällen des § 22 Abs. 10 SGB II keine aus einer Zusammenschau von Bruttokaltmiete und Heizkosten gebildete Gesamtangemessenheitsgrenze herangezogen werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. November 2023 - L 2 AS 547/19 - juris Rn. 118 ff.).

    Die nach der letzten Nachbesserung des Beklagten ergangene, dem Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen und dem Beklagten bekannte Entscheidung (Urteil vom 9. November 2023, a.a.O.) betrifft zwar speziell den Grenzwert für einen Drei-Personen-Haushalt.

    Rn. 22 In seinem Urteil vom 9. November 2023 (a.a.O.) hat der Senat u.a. dargelegt, dass der in diesem Verfahren maßgebliche Anteil der SGB II-Leistungsbezieher und konkurrierender Nachfragegruppen an der Gesamtzahl der Drei-Personen-Haushalte in H. mit einem Anteil 30% ausreichend unter Beachtung mathematisch-statistischer Grundsätze abgebildet worden sei.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.04.2024 - L 2 AS 30/24

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 9. November 2023 ( L 2 AS 547/19 - juris Rn. 48 ff.) entschieden, dass dieser Wert auf einem schlüssigen Konzept beruht.

    In der Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass ein schlüssiges Konzept regelmäßig erneuert oder fortgeschrieben werden muss, um die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes möglichst zeit- und realitätsgerecht zu erfassen (vgl. Urteil des Senats vom 9. November 2023, a.a.O., Rn. 101).

    Insbesondere ergibt sich aus der schon vorliegenden Rechtsprechung des Senats, dass der Zweijahreszeitraum, in dem das "Konzept 2016" des Beklagten Geltung beanspruchen konnte, am 1. Januar 2017 begann (vgl. Urteil vom 9. November 2023, a.a.O., Rn. 102 f.), so dass es ab dem 1. Januar 2019 einer Fortschreibung bedurfte.

    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine Gesamtangemessenheitsgrenze im Sinne des § 22 Abs. 10 SGB II nur aufgrund einer Festlegung des Grundsicherungsträgers gelten kann (vgl. Urteil vom 9. November 2023, a.a.O., Rn. 119 f. m.w.N.; vgl. auch BT-Drs.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2025 - L 2 AS 455/21

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Zum Konzept der Landkreises Saalekreis ab …

    Maßgeblich für Sachsen-Anhalt sind insoweit die Wohnungsbauförderungsbestimmungen (…Runderlass des Ministeriums für Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen vom 23. Februar 1993, Ministerialblatt Land Sachsen-Anhalt Nr. 27/1993, S. 1281) und die dazu erlassenen Richtlinien aus den Jahren 1993 und 1995 (…Runderlasse des Ministeriums für Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen vom 23. Februar 1993, Ministerialblatt Land Sachsen-Anhalt Nr. 27/1993, S. 1285 …und vom 10. März 1995, Ministerialblatt Land Sachsen-Anhalt Nr. 31/1995, S. 1133) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus in Sachsen-Anhalt (vgl. BSG…, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 61/12 R - juris Rn. 21; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. November 2023 - L 2 AS 547/19 - juris Rn. 52 ).

    Wenn Einpersonenhaushalte auf diesen Wohnungstyp (wegen der zu geringen Größe oder einer mangelnden Verfügbarkeit auf dem lokalen Mietwohnungsmarkt) nicht zumutbar verwiesen werden können, gehört er nicht zum maßgeblichen Wohnungsmarkt für SGB II-Leistungsberechtigte und darf nach Auffassung des Senats aus der Erhebung ausgeklammert werden (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. November 2023 - L 2 AS 547/19 - juris Rn. 63 ;… Urteil vom 27. Januar 2022 - L 4 AS 546/17 - juris Rn. 82 ).

    Die Nachbesserung eines Konzepts durch eine Gewichtung der erhobenen Daten, die auch das BSG als Problemlösung bereits angedeutet hat (…vgl. Urteil vom 5. August 2021 - B 4 AS 82/20 R - juris Rn. 42), ist eine allgemein anerkannte Methode, um bei einer Mietspiegelerstellung Repräsentativität im Sinne einer verzerrungsfreien Stichprobe herzustellen (vgl. Börstinghaus/Clar, Mietspiegelrecht, 2023, § 6 Mietspiegel-VO Rn. 25, vgl. auch Urteile des LSG Sachsen-Anhalt vom 9. November 2023 - L 2 AS 547/19 - juris Rn. 68 ;… vom 2. April 2024 - L 4 AS 670/17 , juris Rn. 68 …und vom 9. Februar 2023 - L 4 AS 179/19 u.a. - juris Rn. 73 ).

  • BSG, 05.05.2025 - B 4 AS 18/24 B
    Die Beschwerden der Klägerinnen gegen die Nichtzulassung der Revision in den Urteilen des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 9. November 2023 - L 2 AS 328/18 und L 2 AS 547/19 - werden als unzulässig verworfen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.06.2025 - L 2 AS 79/24

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - …

    Rn. 38 Ebenfalls nicht zu beanstanden ist, dass der Beklagte in Ausübung seines ihm von § 22 Abs. 10 SGB II zugebilligten Ermessens (vgl. Urteil des Senats vom 9. November 2023 - L 2 AS 547/19 - juris Rn. 120 ) aufgrund der beiden so ermittelten Werte eine Gesamtangemessenheitsgrenze von 519, 95 EUR gebildet und KdUH bis zu dieser Höhe berücksichtigt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LSG Sachsen-Anhalt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht