Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
| Kapitel 3 - Leistungen (§§ 14 - 35) |
| Abschnitt 2 - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§§ 19 - 35) |
| Unterabschnitt 2 - Bürgergeld (§§ 20 - 23) |
(1) 1Zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sollen die Kreise und kreisfreien Städte insbesondere
| 1. | Mietspiegel, qualifizierte Mietspiegel und Mietdatenbanken und | |
| 2. | geeignete eigene statistische Datenerhebungen und -auswertungen oder Erhebungen Dritter |
einzeln oder kombiniert berücksichtigen. 2Hilfsweise können auch die monatlichen Höchstbeträge nach § 12 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes berücksichtigt werden. 3In die Auswertung sollen sowohl Neuvertrags- als auch Bestandsmieten einfließen. 4Die Methodik der Datenerhebung und -auswertung ist in der Begründung der Satzung darzulegen.
(2) Die Kreise und kreisfreien Städte müssen die durch Satzung bestimmten Werte für die Unterkunft mindestens alle zwei Jahre und die durch Satzung bestimmten Werte für die Heizung mindestens jährlich überprüfen und gegebenenfalls neu festsetzen.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2011 | Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 24.03.2011 |
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Rechtsprechung zu § 22c SGB II
290 Entscheidungen zu § 22c SGB II in unserer Datenbank:
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2026 - L 34 AS 495/26
Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt in ...
- LSG Sachsen, 09.12.2024 - L 7 AS 358/24
SGB II-Leistungen
- LSG Sachsen, 05.02.2024 - L 10 AS 449/21
Anspruch auf Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Sachsen, 19.12.2023 - L 4 AS 107/20
Betriebskosten; Kappungsgrenze; Mietspiegel; Nettokaltmiete; schlüssiges Konzept; ...
- LSG Sachsen, 09.12.2024 - L 7 AS 150/20
SGB II-Leistungen
- LSG Hessen, 04.03.2026 - L 4 SO 116/23
Sozialhilfe (SGB XII)
Zum selben Verfahren:
- VG Hamburg, 02.04.2025 - 21 B 151/24
Klagabweisendes Urteil zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe A 13 im ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - L 32 AS 1888/17
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der ...
Querverweise
Auf § 22c SGB II verweisen folgende Vorschriften:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- § 35b (Satzung)