Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2 EG 3/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Berücksichtigung von Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit für eine Elterngeldberechnung; Prägende Wirkung nur bei Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit; Privilegierung von Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BEEG § 2 Abs. 1 S. 3 Nr. 1
Berücksichtigung von Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit für eine Elterngeldberechnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 13.12.2017 - S 7 EG 2/15
- SG Braunschweig, 13.12.2018 - S 7 EG 2/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2 EG 3/18
- BSG - B 10 EG 5/19 R (anhängig)
Papierfundstellen
- NZS 2019, 675
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2 EG 3/18
Unter der neuen Gesetzesfassung kann daher die bisherige Rechtsprechung des BSG (…Urteile vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4;… ua vom 26.3.2014 - B 10 EG 14/13 R - BSGE 115, 198 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 25) und der darin gefundene, elterngeldrechtlich modifizierte lohnsteuerrechtliche Begriff der sonstigen Bezüge nicht mehr weitergeführt werden (BSG, U.v. 14. Dezember 2017, aaO).Es sollen nur solche Einnahmen zu berücksichtigen, welche die "vorgeburtliche Lebenssituation" geprägt haben (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 10 EG 4/17 R -, SozR 4-7837 § 2c Nr. 1, Rn. 45; die Vorgaben insbesondere des § 2b Abs. 3 BEEG hinsichtlich des im Einzelfall maßgeblichen Bemessungszeitraums können allerdings zur Folge haben, dass die Einkommensverhältnisse auch in längeren mehrere Monate, in Ausnahmefällen auch mehrere Jahre, umfassenden Zeiträumen unmittelbar vor der Geburt des Kindes bei der Erfassung der "vorgeburtlichen Lebenssituation" völlig außer Betracht zu bleiben haben).
Rn. 36 Das BSG erfasst diesen Ansatz mit der Formulierung, dass sich die Höhe des Elterngelds an dem Einkommen orientiert, das regel- und gleichmäßig im vorgeburtlichen Bemessungszeitraum zur Verfügung steht (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 10 EG 4/17 R -, SozR 4-7837 § 2c Nr. 1, Rn. 45).
Rn. 47 e) Auch die vom BSG in seinem o.g. Urteil vom 14. Dezember 2017 (aaO, Rn. 45) anknüpfend an die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familien, Frauen, Senioren und Jugend (…BT-Drs. 16/2785, S. 37) vertretene Auffassung, dass der (nur bezogen auf Einnahmen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit zu berücksichtigende) Ausschluss sonstiger Bezüge Zufallsergebnissen vorbeuge, vermag im Ergebnis diese Differenzierung nicht zu erklären.
Sie binden unmittelbar weder die Elterngeldstellen noch die Sozialgerichte (vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 10 EG 4/17 R -, SozR 4-7837 § 2c Nr. 1, Rn. 28).
Dieser Lohnzahlungszeitraum folgt nicht aus dem Steuerrecht (vgl. § 39b Abs. 2 S 2, Abs. 5 EStG), das auch keine stets gleichbleibend langen Zeiträume vorgibt; vielmehr ist der jeweils maßgebliche Lohnzahlungszeitraum dem Arbeitsvertragsverhältnis, d.h. den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen oder einer betrieblichen Übung, zu entnehmen (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 10 EG 4/17 R -, SozR 4-7837 § 2c Nr. 1, Rn. 29).
Lediglich ihre tatsächliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird daher vermutet (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 10 EG 4/17 R -, SozR 4-7837 § 2c Nr. 1), wie dies inzwischen auch die mit dem Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I, 2325) eingeführte Regelung des § 2c Abs. 2 Satz 2 BEEG verdeutlicht wird.
Dies beinhaltet zugleich, dass nach seinen Vorstellungen dieser Klarstellung auch bereits bei der Auslegung der bis Dezember 2014 maßgeblichen Gesetzesfassung Rechnung zu tragen ist (so im Ergebnis auch BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017, aaO).
Rn. 93 Das BSG misst allerdings einer bestandskräftig gewordenen Lohnsteueranmeldung eine Bindungswirkung auch zu Lasten der Beteiligten des Elterngeldverfahrens bei (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017, aaO, Rn. 35).
Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund des vom BSG im Urteil vom 14. Dezember 2017 (aaO, Rn. 36) dargelegten Umstandes, dass der Arbeitgeber mit der Lohnsteueranmeldung im Ergebnis öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt.
Unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung, wie sie insbesondere auch in dem o.g. Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 10 EG 4/17 R -, SozR 4-7837 § 2c Nr. 1, Rn. 32) festgehalten worden ist, ist diesbezüglich nicht von einer fortbestehenden Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit entscheidungserheblicher Rechtsfragen auszugehen.
- BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11
Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2 EG 3/18
Ob er bei der Ausgestaltung dieses Gestaltungsspielraums die gerechteste und zweckmäßigste Lösung trifft, ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zu überprüfen (BVerfG, B.v. 09. November 2011 - 1 BvR 1853/11 -, Rn. 10, NJW 2012, 214).Damit sind nicht Persönlichkeitsmerkmale betroffen, die dem Einzelnen nicht verfügbar wären oder sich den in Art. 3 Abs. 3 GG genannten Merkmalen annäherten (vgl. auch BVerfG, B.v. 09. November 2011 - 1 BvR 1853/11 -, aaO, Rn. 11).
- BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R
Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2 EG 3/18
Rn. 34 Der Gesetzgeber will die begriffliche Abgrenzung zwischen laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen nicht lediglich am Steuerrecht orientieren (so noch BSG, Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4, RdNr 28), sondern in vollem Umfang auf das materielle Steuerrecht verweisen, wie es das Lohnsteuerabzugsverfahren konkretisiert hat.Unter der neuen Gesetzesfassung kann daher die bisherige Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4;… ua vom 26.3.2014 - B 10 EG 14/13 R - BSGE 115, 198 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 25) und der darin gefundene, elterngeldrechtlich modifizierte lohnsteuerrechtliche Begriff der sonstigen Bezüge nicht mehr weitergeführt werden (…BSG, U.v. 14. Dezember 2017, aaO).
- BVerfG, 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07
Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht generell, sondern nur durch konkrete …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2 EG 3/18
Unbeschadet normativ eröffneter Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume sowie gesetzlich normierter Tatbestandswirkungen von Hoheitsakten schließt dies grundsätzlich eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, aus (BVerfG, B.v. 10. Dezember 2009 - 1 BvR 3151/07 -, NVwZ 2010, 435, Rn. 52). - BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2 EG 3/18
Überdies sind dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 -, BVerfGE 88, 87, Rn. 35). - BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11
Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2 EG 3/18
Rn. 59 Gerade dieser Ansatz spricht im Ausgangspunkt allerdings insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt einer sog. Systemgerechtigkeit (BVerfG, B.v. 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 -, BVerfGE 145, 249, Rn. 90) dafür, dass das in die Berechnung des Elterngeldes einzustellende vorgeburtliche Einkommen des betroffenen Elternteils nach einheitlichen Grundsätzen zu erfassen und spezifische Schlechterstellung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Vergleich zu Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu vermeiden sind. - BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98
Lohnersatzleistungen
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2 EG 3/18
Allein dies entspricht Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2000 - 1 BvL 1/98 -, BVerfGE 102, 127, Rn. 55). - BFH, 21.10.2009 - I R 70/08
Lohnsteuererstattungsanspruch bei abkommenswidriger Lohnsteuereinbehaltung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2 EG 3/18
Dieses Anfechtungsrecht wird wegen der unterschiedlichen Bedeutung von Lohnsteuer-Anmeldung und Lohnsteuer-Bescheinigung nicht dadurch berührt, dass der Arbeitnehmer nach der Übermittlung der Lohnsteuer-Bescheinigung eine Änderung dieser Bescheinigung nicht mehr verlangen kann (BFH, Urteil vom 21. Oktober 2009 - I R 70/08 -, BFHE 226, 529 mwN). - BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Bezugszeit von Elterngeld - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2 EG 3/18
Dies kommt umso weniger in Betracht, als der verfassungsrechtliche Justizgewährungsanspruch nach der Rechtsprechung des BVerfG von den Tatgerichten fordert, den Rechtsstreit so zu behandeln, dass eine Verzögerung durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts nach Möglichkeit vermieden wird (BVerfG, Beschluss vom 19. August 2011 - 1 BvL 15/11 -, Rn. 12, FamRZ 2011, 1645). - FG Köln, 20.04.2016 - 12 K 574/15
Korrektur des Lohnsteuerabzugs nach Übermittlung der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2 EG 3/18
Sie soll vielmehr lediglich verhindern, dass es im Ergebnis zu einer doppelten Erstattung der Lohnsteuer aufgrund desselben Umstandes - und zwar einerseits im Wege der Korrektur der Lohnsteuervoranmeldungen und andererseits (nochmals) im Wege der Anrechnung im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung des Klägers - kommen könnte (vgl. FG Köln, Urteil vom 20. April 2016 - 12 K 574/15 -, Rn. 29, juris). - BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10
Dreiteilungsmethode
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
- BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 14/13 R
Elterngeld - Berücksichtigung von Provisionen - sonstige Bezüge - laufender …
- BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 8/04 R
Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Selbstständiger - rentenunschädliches …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 7/19
Berücksichtigung von Umsatzbeteiligungen bei der Elterngeldberechnung; Konkordanz …
Unter der neuen Gesetzesfassung kann daher die bisherige Rechtsprechung des BSG (…Urteile vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4;… ua vom 26.3.2014 - B 10 EG 14/13 R - BSGE 115, 198 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 25) und der darin gefundene, elterngeldrechtlich modifizierte lohnsteuerrechtliche Begriff der sonstigen Bezüge nicht mehr weitergeführt werden (BSG…, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 10 EG 4/17 R -, SozR 4-7837 § 2c Nr. 1; vgl. zur Problematik auch das ausführlich begründete Urteil des hiesigen Senates vom 15. Mai 2019 - L 2 EG 3/18 -, juris).Noch weniger ist letztlich nachvollziehbar, weshalb es einer solchen Differenzierung nur bei Einkünften aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit und hingegen nicht bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit bedürfen soll (zur verfassungsrechtlichen Problematik vgl. das o.g. Senatsurteil vom 15. Mai 2019 - L 2 EG 3/18 -, juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 6/19
Berechnung von Elterngeld für eine Rechtsanwältin; Basiselterngeld und Elterngeld …
Dabei hängt es von Einzelheiten der Ausgestaltung des jeweiligen Arbeitsverhältnisses und der Lohnermittlung ab, ob die außer Betracht zu lassenden sonstigen Bezüge einen erheblichen Anteil des Einkommens beinhalten oder nicht selten letztlich keine spürbare Relevanz erlangen (vgl. auch Senatsurteil vom 15. Mai 2019 - L 2 EG 3/18 -, juris, zur verfassungsrechtlichen Bewertung).
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Rechtsprechung
| LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 3/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- rechtsportal.de
Bemessung des Elterngeldes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 21.06.2018 - S 31 EG 11/17
- LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 3/18
- BSG, 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09
Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung der Elternzeit bei der …
Auszug aus LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 3/18
Im Übrigen ist aber auch der dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich zukommende Gestaltungsspielraum zu beachten (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09, juris), der auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung besteht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. April 2011 - 1 BvR 1811/08, juris).Das Elterngeld hat einkommensersetzende Funktion (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09, juris).
Deshalb hat der Staat die Familiengemeinschaft sowohl im immateriell-persönlichen als auch im materiell-wirtschaftlichen Bereich in ihrer jeweiligen eigenständigen und selbstverantwortlichen Ausgestaltung zu respektieren (BVerfG, Urteil vom 6. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09, juris).
Mit der Einrichtung von Elterngeld und Elternzeit wird die Möglichkeit der Eigenbetreuung von Kindern bereits in beachtlichem Umfang gefördert (BVerfG, Urteil vom 6. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09, juris).
- BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11
Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als …
Auszug aus LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 3/18
Dem Gesetzgeber komme bei der Ausgestaltung der Modalitäten des Elterngeldes als Leistung der Familienförderung ein weiter Gestaltungsspielraum zu (unter Hinweis auf BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. November 2011 - 1 BvR 1853/11).Für die Ungleichbehandlung von Berechtigten, die im Bemessungszeitraum durchgängig ein ungeschmälertes Arbeitsentgelt erzielt hätten, gegenüber solchen, bei denen das - wie bei der Klägerin - nicht der Fall sei, gebe es hinreichende sachliche Gründe (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 20/09 R; BVerfG, Beschluss vom 9. November 2011 - 1 BvR 1853/11).
- BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
Auszug aus LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 3/18
Die tatsächliche Richtigkeit und Vollständigkeit werde nach § 2c Abs. 2 S. 2 BEEG vermutet (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 10 EG 7/17 R).
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
Auszug aus LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 3/18
Demgemäß dürfen die Eltern ihr familiäres Leben nach ihren Vorstellungen planen und verwirklichen und insbesondere in ihrer Erziehungsverantwortung entscheiden, ob und in welchem Entwicklungsstadium das Kind überwiegend von einem Elternteil allein, von beiden Eltern in wechselseitiger Ergänzung oder von einem Dritten betreut werden soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. November 1998 - 2 BvR 1057/91, juris). - BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 20/09 R
Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen - …
Auszug aus LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 3/18
Für die Ungleichbehandlung von Berechtigten, die im Bemessungszeitraum durchgängig ein ungeschmälertes Arbeitsentgelt erzielt hätten, gegenüber solchen, bei denen das - wie bei der Klägerin - nicht der Fall sei, gebe es hinreichende sachliche Gründe (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 20/09 R; BVerfG, Beschluss vom 9. November 2011 - 1 BvR 1853/11). - BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld …
Auszug aus LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 3/18
Im Übrigen ist aber auch der dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich zukommende Gestaltungsspielraum zu beachten (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09, juris), der auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung besteht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. April 2011 - 1 BvR 1811/08, juris).
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