Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 2 R 4239/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 124 Abs 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin - Behandlung eigener Patienten in den Praxisräumen einer zugelassenen Physiotherapeutin - selbständige Tätigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Sozialversicherungspflicht einer Physiotherapeutin bei der Behandlung eigener Patienten in den Praxisräumen einer zugelassenen Physiotherapeutin
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 105 (Leitsatz und Kurzinformation)
Physiotherapeuten | Selbständige Tätigkeit bei Behandlung in fremden Praxisräumen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 25.10.2016 - S 18 R 2290/15
- LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 2 R 4239/16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - nicht zur …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 2 R 4239/16
Hierfür genüge nicht, dass die Abrechnung mit der Klägerin und nicht direkt mit der Krankenkasse erfolgt sei (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.2015 - L 4 R 3874/14 -, Rn. 57 - juris; so wohl auch BSG…, Urteil vom 24.3.2016 - B 12 KR 20/14 R -, Rn. 23 - juris).Würde dem Umstand gleichwohl entscheidende Bedeutung zukommen, könnte ein/e Physiotherapeut/in ohne eigene Praxis nie selbständig tätig sein (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.2015 - Az. L 4 R 3874/14 - , Rn. 56 - juris).
Dass Ort der Tätigkeit außerhalb von Hausbesuchen die Praxis der Klägerin war, ist Folge der gesetzlichen Regelung, wonach die Zulassung zur Erbringung von Leistungen der physikalischen Therapie an bestimmte Räumlichkeiten gebunden ist (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 SGB V; siehe auch LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 14.10.2015 - L 4 R 3874/14 juris Rn. 56 ).
- BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R
Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 2 R 4239/16
Eine abstrakte Festlegung für das Berufsbild sei nicht möglich (Hinweis auf BSG, Urteil vom 24.3.2016 - B 12 KR 20/14 R -, Rn. 25 - juris).Hierfür genüge nicht, dass die Abrechnung mit der Klägerin und nicht direkt mit der Krankenkasse erfolgt sei (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 14.10.2015 - L 4 R 3874/14 -, Rn. 57 - juris; so wohl auch BSG, Urteil vom 24.3.2016 - B 12 KR 20/14 R -, Rn. 23 - juris).
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 11 R 4761/13
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Dozent an einer Sprachenschule - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 2 R 4239/16
Rn. 80 Soweit die Beklagte auf ein fehlendes unternehmerische Risiko der Beigeladenen mangels eigener Betriebstätte abstellt, ist dies vorliegend - ebenso wie bei Lehrern - kein valides Abgrenzungskriterium, sondern ergibt sich aus der Natur der Sache, dass die Behandlungen in den Praxisräumen der Klägerin durchgeführt wurden (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2014 - L 11 R 4761/13 - und vom 24.2.2015-L 11 R 2016/13 - juris).
- LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 2016/13
Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Lehrtätigkeit an einer Waldorfschule …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 2 R 4239/16
Rn. 80 Soweit die Beklagte auf ein fehlendes unternehmerische Risiko der Beigeladenen mangels eigener Betriebstätte abstellt, ist dies vorliegend - ebenso wie bei Lehrern - kein valides Abgrenzungskriterium, sondern ergibt sich aus der Natur der Sache, dass die Behandlungen in den Praxisräumen der Klägerin durchgeführt wurden (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2014 - L 11 R 4761/13 - und vom 24.2.2015-L 11 R 2016/13 - juris). - BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R
Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 2 R 4239/16
Die Beklagte hat zudem die Anforderungen an eine Statusfeststellung erfüllt, die das Bundessozialgericht in seiner Rechtsprechung aufstellt (BSGE, Urteil vom 11.3.2009 - B 12 R 11/07R -, BSGE 103, 17 ff.), und nicht nur eine isolierte Entscheidung über das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung "dem Grunde nach", sondern auch über das Vorliegen von Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung getroffen. - BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R
Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 2 R 4239/16
Die Überbürdung sozialer Risiken von der das Arbeitsrecht prägenden Risikoverteilung sei nur dann ein gewichtiges Indiz für unternehmerisches Handeln, wenn damit auch tatsächliche Chancen eine Einkommenserzielung verbunden seien, also eine Erweiterung der unternehmerischen Möglichkeiten stattfinde (Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2012 - L 8 R 900/11; BSG Urteil vom 11.3.2009 - B 12 KR 21/07 R -). - BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 2 R 4239/16
Das (Nicht-)Vorliegen eines Unternehmerrisikos sei nicht schlechthin entscheidend (BSG, Beschluss vom 16.8.2010, Az. B 12 KR 100/09 B -, Rn. 10 m.w.N. - juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2012 - L 8 R 900/11
Streit über die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 2 R 4239/16
Die Überbürdung sozialer Risiken von der das Arbeitsrecht prägenden Risikoverteilung sei nur dann ein gewichtiges Indiz für unternehmerisches Handeln, wenn damit auch tatsächliche Chancen eine Einkommenserzielung verbunden seien, also eine Erweiterung der unternehmerischen Möglichkeiten stattfinde (Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2012 - L 8 R 900/11; BSG Urteil vom 11.3.2009 - B 12 KR 21/07 R -).
- LSG Baden-Württemberg, 15.03.2024 - L 8 BA 2524/23
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin, die im Rahmen eines …
Er hat insbesondere auf die Urteile des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 19.04.2016 ( L 11 R 3476/15 sowie L 11 R 2824/15), vom 22.03.2017 ( L 2 R 4239/16 ), vom 19.07.2018 ( L 7 R 1319/17 ) sowie vom 29.01.2019 (L 13 BA 34/18 und L 13 R 3627/17) sowie auf das Urteil des BSG vom 04.09.2018 (B 12 KR 11/17 R) hingewiesen. - LSG Baden-Württemberg, 19.09.2019 - L 10 BA 2189/18 Im Übrigen - und hierauf hat das Sozialgericht zu Recht hingewiesen - wird aus der für die Zulassung als Leistungserbringer erforderlichen Praxisausstattung (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 SGB V) zu Recht abgeleitet, dass die Erbringung der Leistungen in der Praxis des Auftraggebers somit im Grunde gesetzlich vorgegeben und damit kein Aspekt ist, der für Beschäftigung spricht (vgl. gerade zu Mitgliedern der in Rede stehenden Kooperationsgemeinschaft und selbstständige Tätigkeit bejahend Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25.10.2016, L 2 R 4239/16, und vom 29.01.2019, L 13 R 3627/17).
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