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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 27.02.2007 - L 2 SF 112/05 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17167
LSG Hessen, 27.02.2007 - L 2 SF 112/05 P (https://dejure.org/2007,17167)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.02.2007 - L 2 SF 112/05 P (https://dejure.org/2007,17167)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - L 2 SF 112/05 P (https://dejure.org/2007,17167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 1 JVEG, § 8 Abs 2 JVEG, § 9 Abs 1 S 1 JVEG, § 12 Abs 1 Nr 3 JVEG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - nichtmedizinisches Gutachten - Pflegebedarfsermittlung - Stundensatz - Zeitaufwand - Tätigkeitsabschnitt - Bewertungsmaßstab

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Vergütung für ein Gutachten zur Pflegebedarfsermittlung; Rechtmäßigkeit einer inhaltlichen und damit einhergehenden finanziellen Kürzung des Honorars für ein Gutachten; Einstufung der Sachverständigenleistung als nicht medizinisches Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vergütung eines Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren für ein nichtmedizinisches Gutachten

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • LSG Hessen, 11.04.2005 - L 2/9 SF 82/04

    Vergütung eines medizinischen Sachverständigengutachtens

    Auszug aus LSG Hessen, 27.02.2007 - L 2 SF 112/05
    Dazu werde auf den Senatsbeschluss vom 11. April 2004 (L 2/9 SF 82/04) hingewiesen, der den Umfang einer Standardseite nach den Vorgaben des JVEG mit 1.800 Anschlägen definiert habe.

    Rn. 30 Den Bewertungsmaßstab für den Textumfang der Beurteilung hat der Senat in seinem Beschluss vom 11. April 2005 (L 2/9 SF 82/04) nach dem JVEG pro Standardseite mit 1.800 Anschlägen bestimmt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2021 - L 7 SF 5/19

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung; Einordnung …

    Die Zeiten variieren zwischen einer Stunde für die Durchsicht von 75 Aktenblättern (Hessisches LSG, Beschluss vom 27. Februar 2007 - L 2 SF 112/05 P - juris RdNr. 29), einer Stunde für 80 Aktenblätter (Thüringer LSG, Beschluss vom 18. November 2020 - L 1 JVEG 998/19 - juris RdNr. 19), einer Stunde für mit medizinischen Befunden durchsetzte 100 Aktenblätter, wobei zum Aktenmaterial in diesem Sinne auch übersandte Röntgenaufnahmen und Ergebnisse anderer bildgebender Verfahren gehören (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2017 - L 2 SF 113/16 E - juris RdNr. 3; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Mai 2013 - L 15 SB 40/13 B - juris RdNr. 7), einer Stunde für 125 Aktenblätter (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 8. Oktober 2012 -L 5 SF 64/11 KO - juris RdNr. 16) sowie - insoweit nach dem Inhalt differenzierend - einer Stunde für die Durchsicht von 100 Aktenblättern mit allgemeinem Inhalt und einer Stunde für die Durchsicht von 50 Aktenblättern mit medizinischen Unterlagen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse 25. Januar 2006 - L 10 SF 9/05 -, vom 1. Dezember 2003 - L 4 SF 11/03 - und vom 31. Juli 2002 - L 4 SF 6/01 -) und einer Stunde für die Durchsicht von 150 bis 200 Aktenblättern mit allgemeinem Inhalt und einer Stunde für die Durchsicht von 100 Aktenblättern mit mindestens 25 % medizinischen Unterlagen (Bayerisches LSG, Beschluss vom 9. Mai 2018 - L 12 SF 40/17 - juris RdNr. 30).
  • LSG Bayern, 10.03.2015 - L 15 RF 5/15

    Entschädigung gem. § 4 JVEG

    Der Ansicht des Hessischen LSG, dass Auslagen für Verpackung als Allgemeinkosten nicht abrechnungsfähig seien (vgl. Beschluss des Hessisches LSG vom 27.02.2007, Az.: L 2 SF 112/05 P), kann sich der Senat nicht anschließen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2021 - L 7 KO 3/20

    Richterliche Festsetzung der Vergütung für ein Sachverständigengutachten; Für die …

    Die Zeiten variieren zwischen einer Stunde für die Durchsicht von 75 Aktenblättern (Hessisches LSG, Beschluss vom 27. Februar 2007 - L 2 SF 112/05 P - juris RdNr. 29), einer Stunde für 80 Aktenblätter (Thüringer LSG, Beschluss vom 18. November 2020 - L 1 JVEG 998/19 - juris RdNr. 19), einer Stunde für mit medizinischen Befunden durchsetzte 100 Aktenblätter, wobei zum Aktenmaterial in diesem Sinne auch übersandte Röntgenaufnahmen und Ergebnisse anderer bildgebender Verfahren gehören (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2017 - L 2 SF 113/16 E - juris RdNr. 3; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Mai 2013 - L 15 SB 40/13 B - juris RdNr. 7), einer Stunde für 125 Aktenblätter (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 8. Oktober 2012 -L 5 SF 64/11 KO - juris RdNr. 16) sowie - insoweit nach dem Inhalt differenzierend - einer Stunde für die Durchsicht von 100 Aktenblättern mit allgemeinem Inhalt und einer Stunde für die Durchsicht von 50 Aktenblättern mit medizinischen Unterlagen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse 25. Januar 2006 - L 10 SF 9/05 -, vom 1. Dezember 2003 - L 4 SF 11/03 - und vom 31. Juli 2002 - L 4 SF 6/01 -) und einer Stunde für die Durchsicht von 150 bis 200 Aktenblättern mit allgemeinem Inhalt und einer Stunde für die Durchsicht von 100 Aktenblättern mit mindestens 25 % medizinischen Unterlagen (Bayerisches LSG, Beschluss vom 9. Mai 2018 - L 12 SF 40/17 - juris RdNr. 30).
  • SG Fulda, 03.06.2015 - S 4 SF 58/14

    1. Unterliegt ein Sachverständiger der Umsatzsteuerpflicht, fällt Umsatzsteuer …

    Umstritten ist dies hingegen für Aufwendungen für Verpackung: Diese sollen nach dem Beschluss etwa des HessLSG vom 27. Februar 2007 (L 2 SF 112/05 P, juris Rn. 34) als Teil der Gemeinkosten nicht separat erstattungsfähig sein, während jüngst das BayLSG (…ebd., juris Rn. 82) dem ausdrücklich entgegentritt unter Verweis darauf, dass dies nur dann gelten könne, wenn auch das Porto zu den Gemeinkosten zu rechnen sei, wovon allerdings auch das Hessische Landessozialgericht im zitierten Beschluss selbst nicht ausgehe.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.08.2008 - L 4 B 35/07
    Dies entspricht einem Durchschnittswert von ca. 75 Aktenblättern pro Stunde, die durchgesehen und fachgerecht zur Verwertung aufbereitet werden können (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 27. Februar 2007 - L 2 SF 112/05 P, zitiert nach juris).

    So geht das Hessische LSG bei einer Standardseite eines Gutachtens von lediglich 1800 Anschlägen aus (Beschluss vom 27. Februar 2007 - L 2 SF 112/05 P, zitiert nach juris).

  • LSG Hessen, 13.05.2015 - L 2 P 6/14

    Pflegeversicherung

    Demensprechend gehen Wiederholungen der Beweisfragen oder das Referat medizinischer Vorbefunde, aber auch die reine Beschreibung der Pflegesituation - ähnlich wie die Anamnese oder das Ergebnis von Exploration und Untersuchung in einem medizinischen Gutachten - nicht in die zeitliche Bewertung ein (vgl. den Beschluss des Senats vom 27.02.2007 - L 2 SF 112/05).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 12 U 3620/09 KO-A
    Eine Abweichung von diesen nach der ständigen Rechtsprechung des Kostensenats geltenden Grundsätzen ist nicht deshalb geboten, weil von anderen Obergerichten zum Teil abweichende Festsetzungen und andere Erfahrungssätze entwickelt wurden (z.B. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17. Juli 2009 - L 1 SF 30/09 KO - (juris): Aktendurchsicht 100 - 150 Blatt pro Stunde; Standardseite = 2.000 Anschläge; Hessisches LSG, Beschluss vom 27. Februar 2007 - L 2 SF 112/05 P - (juris): Aktendurchsicht 75 Blatt pro Stunde, Standardseite 1.800 Anschläge).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2009 - L 7 SB 11/09
    Dies entspricht einem Durchschnittswert von ca. 75 Aktenblättern pro Stunde, die durchgesehen und fachgerecht zur Verwertung aufbereitet werden können (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 27. Februar 2007 - L 2 SF 112/05 P, zitiert nach juris).
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