Rechtsprechung
| LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 29 AS 328/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 22 SGB 2, § 7 BSHG§76DV, § 7 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 2
Hilfebedürftigkeit bei selbstgenutztem Eigenheim; keine Hilfe für die Instandsetzung des Trinkwasseranschlusses
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 12 SGB 2, § 22 SGB 2, § 7 BSHG§76DV, § 82 Abs 2 Nr 4 SGB 12
Kosten der Unterkunft; selbst genutztes Eigenheim; Erhaltungsaufwand; Trinkwasseranschluss - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 27.08.2009 - S 21 AS 4139/07
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 29 AS 328/10
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (21)
- BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R
Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 29 AS 328/10
Der 14. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 15. April 2008 (B 14/7b AS 34/06, veröffentlicht unter anderem in BSGE 100, 186, NZS 2009, 407 und NJW 2009, 2327, jeweils m. w. N.) entschieden, dass ein selbst genutztes Eigenheim für zwei Personen mit einer Wohnfläche von 91, 89 m² gerade "noch … angemessen" im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II sei.Das kann nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 34/06, in BSGE 100, 186, NZS 2009, 407 und NJW 2009, 2327, jeweils m. w. N.) dann der Fall sein, wenn Haus und Grundstück eine solche Einheit bilden, dass sie nur als einheitlicher Vermögensgegenstand betrachtet werden können, wobei bei einer Grundstücksgröße von hier 1105 m² (der Entscheidung des BSG lag eine Grundstücksgröße von 1.003 m² zu Grunde) regelmäßig Anlass besteht zu überprüfen, ob nach den tatsächlichen und rechtlichen örtlichen Gegebenheiten die Grundstücksfläche als angemessen anzusehen ist und, soweit dies verneint wird, zu prüfen, ob eine gesonderte Verwertung des die Angemessenheit übersteigenden Grundstücksteiles in Betracht kommt.
Die Einbeziehung der Pauschale kann auch nicht darauf gestützt werden, dass der 14. Senat im Anschluss an Stimmen in der Literatur (Kalhorn in Hauck/Noftz, SGB II, § 22 RdNr. 14;… Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 22 RdNr. 26) ausgeführt hat, dass zu den Unterkunftskosten für selbst genutzte Hausgrundstücke alle notwendigen Ausgaben zählten, die bei der Berechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen seien ( BSG, Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 34/06 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr. 38; BSG, Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 54/07 R, RdNr. 18).
Rn. 61 Das BSG hat in seinem Urteil vom 15. April 2008 (B 14/7b AS 34/06, veröffentlicht u. a. in BSGE 100, 186, NZS 2009, 407 und NJW 2009, 2327, jeweils m.w.N.) ausgeführt, dass die Angemessenheit der Wohnung und deren Kosten in mehreren Schritten zu prüfen ist.
Rn. 81 Zu einer anderen Bewertung führt hier nicht, dass der 14. Senat des Bundessozialgerichts in seinem bereits oben erwähnten Urteil (B 14/7b AS 34/06 R) bei einem selbst genutzten Eigenheim für zwei Personen eine Wohnfläche von 91, 89 m² "noch für angemessen" gehalten hat.
Rn. 98 Zwar hat der 4. Senat des BSG in seinem oben genannten Urteil (B 4 AS 38/08 R) im Anschluss an die ebenfalls oben genannte Entscheidung des 14. Senats des BSG (B 14/7b AS 34/06 R) allgemein ausgeführt, tatsächliche Aufwendungen für eine Instandsetzung oder Instandhaltung seien berücksichtigungsfähig, soweit diese nicht zu einer Verbesserung des Standards des selbst genutzten Eigenheims führen.
Rn. 117 Soweit der 14. Senat des BSG in seinem bereits genannten Urteil vom 15. April 2008 (B 14/7b AS 34/06 R) lediglich unter Hinweis auf Lang/Link (…in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 22 Rn. 26) allgemein ausgeführt hat, dass zu den Unterkunftskosten für selbst genutzte Hausgrundstücke alle notwendigen Ausgaben zählen, die bei der Berechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen sind, ist dies im Zusammenhang mit den vorherigen Ausführungen des 14. Senats im oben genannten Urteil zu sehen.
Außerdem ist zu beachten, dass sich die Prüfung der Angemessenheit von Unterkunftskosten bei Mietern und Hauseigentümern nach einheitlichen Kriterien zu richten hat, weil sich sonst eine im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot in Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz nicht gerechtfertigte Privilegierung von Haus- und Wohnungseigentümern gegenüber Mietern ergeben würde (BSG, siehe oben B 14/7b AS 34/06 R).
Rn. 132 Zum anderen hat derselbe Senat des BSG in seinem bereits oben erwähnten Urteil vom 15. April 2008 (B 14/7b AS 34/06 R) zwei Monate vorher ausdrücklich ausgeführt, § 22 SGB II diene nicht dem Schutz der Immobilie als Vermögensgegenstand, sondern allein dem Schutz der Erfüllung des Grundbedürfnisses "Wohnen", so dass der Eigentümer ebenso wenig wie der Mieter davor geschützt sei, dass sich wegen unangemessen hoher Unterkunftskosten die Notwendigkeit eines Wohnungswechsels ergeben könne.
Diese Rechtsprechung steht auch im Einklang mit dem Urteil des 14. Senats des BSG vom 15. April 2008 (B 14/7b AS 34/06 R); mit § 22 SGB II soll nicht die Wohnung als solche geschützt werden, sondern die Erfüllung des Grundbedürfnisses "Wohnen".
Denn wie der 14. Senat des BSG in seinem Urteil vom 15. April 2008 (B 14/7b AS 34/06 R) zutreffend ausgeführt hat, ist der Eigentümer ebenso wenig wie der Mieter vor einem Wohnungswechsel geschützt.
Rn. 135 Selbst wenn aber entsprechend des oben erwähnten Urteils des 14. Senats des BSG vom 18. Juni 2008 (B 14/7b AS 34/06 R) davon ausgegangen würde, dass allgemein der grundsätzliche Ausschluss der Vermögensbildung über die Transferleistung zurücktreten müsse, wenn ansonsten der Verlust des selbst genutzten (angemessenen) Wohneigentums drohen würde, so könnte dies vorliegend nicht zur Gewährung der begehrten Leistung als Zuschuss führen.
- BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 38/08 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Nichtberücksichtigung einer …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 29 AS 328/10
Rn. 54 Konkret zu den Kosten eines Eigenheimes hat der 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 3. März 2009 (B 4 AS 38/08 R, u. a. in NZS 2010, 110 bis 112) Folgendes ausgeführt:.Rn. 98 Zwar hat der 4. Senat des BSG in seinem oben genannten Urteil (B 4 AS 38/08 R) im Anschluss an die ebenfalls oben genannte Entscheidung des 14. Senats des BSG (B 14/7b AS 34/06 R) allgemein ausgeführt, tatsächliche Aufwendungen für eine Instandsetzung oder Instandhaltung seien berücksichtigungsfähig, soweit diese nicht zu einer Verbesserung des Standards des selbst genutzten Eigenheims führen.
Rn. 103 Hier ist schon zweifelhaft, ob auf den Wohnwert bzw. Gebrauchswert (so wohl das BSG - B 4 AS 38/08 R-, wenn es von "einer Verbesserung des Standards des selbst genutzten Eigenheims" spricht) oder den Verkehrswert (so wohl das LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2007, L 18 B 932/07 AS ER, wenn es die Erneuerung eines versandeten Brunnens als "wertsteigernde Erneuerungsmaßnahme" ablehnt) der Immobilie abzustellen ist.
Rn. 115 Hierzu hat der 4. Senat des BSG (siehe oben, B 4 AS 38/08 R) allerdings schon zutreffend darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Regelung (§ 7 VO zu § 82 SGB XII) um eine Bestimmung zur Einkommensberücksichtigung im Sozialhilferecht handelt, die nur zur Anwendung kommt, wenn der Leistungsberechtigte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt.
Zudem hat der 4. Senat des BSG in seinem oben genannten Urteil (B 4 AS 38/08 R) beispielsweise für eine Erhaltungsaufwandpauschale bereits klargestellt, dass diese nicht bedarfserhöhend i. S. v. § 22 SGB II berücksichtigt werden kann, obwohl sie grundsätzlich ebenfalls nach § 7 Abs. 2 der Verordnung anrechenbar wäre.
Deshalb ist hinsichtlich der Übernahme von Aufwendungen für eine selbst genutzte Immobilie zudem entscheidend auf einen Vergleich der Kosten für eine angemessene Mietwohnung und den tatsächlichen Aufwendungen für die selbst genutzte Immobilie abzustellen, wobei der Bewilligungszeitraum maßgeblich ist (vgl. hierzu 4. Senat des BSG, B 4 AS 38/08 R, a. a. O.).
- BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R
Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 29 AS 328/10
Die Leistungen nach dem SGB II sind auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008, B 14/11b AS 67/06 R, u. a. in SozR 4-4200 § 22 Nr. 13, m.w.N.).Rn. 129 Zwar hat der 14. Senat des BSG in seinem Urteil vom 18. Juni 2008 (B 14/11b AS 67/06 R, a.a.O.) zu Tilgungsleistungen als Bestandteil der Finanzierungskosten einer vom Hilfebedürftigen selbst genutzten Eigentumswohnung ausgeführt, auch diese Tilgungsleistungen könnten ausnahmsweise bis zur Höhe der angemessenen Kosten einer Mietwohnung als Kosten der Unterkunft zu übernehmen seien, wenn der Hilfebedürftige andernfalls gezwungen wäre, seine Wohnung aufzugeben.
Rn. 131 Zum einen betraf diese Entscheidung des BSG vom 18. Juni 2008 (B 14/11b AS 67/06 R, a.a.O.) einen Fall, dessen Konstellation kaum auf den vorliegenden übertragbar ist.
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 29 AS 328/10
Angemessen sind die Aufwendungen für eine Wohnung, die nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügt und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist (BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, jeweils RdNr. 19, 20).Abzustellen ist für die Angemessenheit der Aufwendungen auf Wohnungen im unteren Segment der nach der Größe in Betracht kommenden Wohnungen im räumlichen Bereich, der den Vergleichsmaßstab bildet (BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, jeweils RdNr. 20).
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 29 AS 328/10
§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II ist eine rein vermögensrechtliche Schutzvorschrift gegenüber dem Verwertungsbegehren des Grundsicherungsträgers, wirkt sich aber nicht auf die Höhe der nach § 22 SGB II zu übernehmenden Unterkunftskosten aus (vgl. BSGE 97, 203 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 3, jeweils RdNr. 24).Dies steht nicht im Wertungswiderspruch zum Verwertungsausschluss des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II. Zweck dieser Regelung ist nicht der Schutz der Immobilie als Vermögensgegenstand, sondern allein der Schutz der Wohnung im Sinne der Erfüllung des Grundbedürfnisses "Wohnen" und als räumlicher Lebensmittelpunkt (BSGE 97, 263 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 3, jeweils RdNr. 13).
- LSG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - L 12 AS 575/09
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutzte Eigentumswohnung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 29 AS 328/10
Rn. 101 Demgegenüber ist aber schon umstritten, ob beispielsweise nur kleinere Reparaturarbeiten erstattet werden können oder über § 7 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des § 82 Abs. 2 Nr. 4 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) generell Instandhaltungskosten übernahmefähig sind (vgl. hierzu und zum Stand der Rechtsprechung LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 2009, L 12 AS 575/09, zitiert nach juris, m.w.N.).So wurde bereits entschieden, dass Kosten für eine umfangreiche Dachsanierung nach einem Sturmschaden, Erneuerung der Heizungsanlage und Austausch des Warmwasserspeichers, Instandsetzung der Heizungsanlage und Bohrung eines neuen Trinkwasserbrunnens (siehe hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 12 AS 575/09, a.a.O., m.w.N.) nicht berücksichtigungsfähig im Sinne von § 22 SGB II sind, auch wenn sie nur Ersatz für Vorhandenes waren.
- LSG Sachsen-Anhalt, 11.01.2010 - L 5 AS 216/09
Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 29 AS 328/10
Rn. 100 Allgemein besteht zwar Einigkeit dahingehend, dass in jedem Fall die Aufwendungen notwendig sein müssen, um die Bewohnbarkeit der selbst bewohnten Immobilie zu erhalten, und wertsteigernde Erneuerungsmaßnahmen nicht zu den berücksichtigungsfähigen Kosten zählen, weil es nicht Aufgabe der Transferleistungen nach dem SGB II ist, durch grundlegende Sanierungen eine Wertsteigerung herbeizuführen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Januar 2010, L 5 AS 216/09 B ER, zitiert nach juris, m.w.N.).Dies gilt im Übrigen auch innerhalb der Gruppe der Immobilieneigentümer, damit keine Ungleichbehandlung von Leistungsbeziehern mit wertvollen gegenüber denen mit geringerwertigen Immobilien eintritt (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, siehe oben L 5 AS 216/09 B ER).
- BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 29 AS 328/10
Rn. 70 Für ein selbst genutztes Eigenheim sind hinsichtlich der Angemessenheit der Kosten dieses Eigenheims wie bei einer Mietwohnung die anerkannte Wohnungsgröße für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau und die Aufwendungen für eine Wohnung dieser Größe mit unteren Wohnstandard zu Grunde zu legen (BSG, Urteil vom 2. Juli 2007, B 14 AS 33/08 R, zitiert nach juris, veröffentlicht außerdem u.a. in SozR 4-4200 § 22 Nr. 25 m. w. N.). - BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 70/06 R
Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Anforderungen an den …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 29 AS 328/10
Der Eigentümer ist ebenso wenig wie der Mieter davor geschützt, dass sich wegen unangemessen hoher Unterkunftskosten die Notwendigkeit eines Wohnungswechsels ergeben kann (vgl. hierzu auch Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 70/06 R). - BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08
Zur Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, keine …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 29 AS 328/10
Rn. 113 In ständiger Rechtsprechung sieht der BFH als "Herstellungskosten" Aufwendungen an, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (u. a. Urteil vom 22. September 2009, IX R 21/08, u. a. in BFH/NV 2010, 846 bis 848, m. w. N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2007 - L 9 B 136/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - L 28 B 269/07
Arbeitslosengeld II - keine Übernahme von Mietschulden zur Sicherung einer …
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.02.2010 - L 5 AS 2/10
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - darlehensweise Übernahme von …
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 34 AS 1936/09
Darlehnsweise Übernahme von Mietschulden - Ermessensentscheidung
- LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2009 - L 14 AS 618/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch auf Mietschuldenübernahme bei …
- BFH, 12.03.1985 - IX R 50/82
Einkommensteuer - Wohnhaus - Heizung - Modernisierung
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2007 - L 18 B 932/07
Übernahme der Kosten für eine Brunnenbohrung auf einem gepachteten Grundstück; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.12.2008 - L 29 B 1928/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unangemessene Unterkunftskosten - Kürzung der …
- BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial …
- BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes …
- BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R
Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2011 - L 29 AS 10/11
Kosten der Unterkunft, selbst genutztes Hausgrundstück, Erhaltungsaufwand, …
Im direkten Anwendungsbereich der Norm bei der Übernahme von Schulden zur Abwendung von Wohnungslosigkeit ist anerkannt, dass bei der Abwägungsentscheidung gegen eine Darlehensgewährung spricht, dass die Kosten der konkreten Wohnung unangemessen sind und auch nicht zu erwarten ist, dass die Hilfebedürftigkeit in nächster Zeit überwunden wird (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. September 2010, L 29 AS 328/10 , zitiert nach juris;… Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rn. 109).Denn es ist nicht Aufgabe der Leistungen nach dem SGB II, die Mittel für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen einer Immobilie zur Verfügung zu stellen (Urteil des LSG Berlin-Brandenburg, L 29 AS 328/10 ; Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 30. August 2007, L 9 B 136/07 AS ER, beide zitiert nach juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - L 29 AS 1920/19
Unabweisbare Aufwendungen - Dachreparatur - unangemessen großes Hausgrundstück
Liegen die tatsächlichen Aufwendungen für laufende Kosten der Unterkunft bereits oberhalb der für Mieterinnen und Mieter geltenden Obergrenzen, werden keine Zuschüsse nach Abs. 2 Satz 1 erbracht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. September 2010 - L 29 AS 328/10 -, zitiert nach juris Rn. 122 ff.;… Luik, a.a.O., Rn. 167). - LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 5 AS 181/07
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Hausgrundstück - …
Rn. 66 Vorliegend kann dahinstehen, ob bei der Berechnung der Leistungen für derartige einmalige KdU-Leistungen der "Verteilzeitraum" unter Zugrundelegung eines sechsmonatigen Bewilligungszeitraums nach § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II zu erfolgen hat (so LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. September 2010, Az. L 29 AS 328/10, juris RN 123), oder ob Maßstab der hypothetische Jahreskostenaufwand für eine angemessene Mietwohnung ist (so LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 25. Februar 2010, a.a.O., RN 39).
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2011 - L 29 AS 4/11 Im direkten Anwendungsbereich der Norm bei der Übernahme von Schulden zur Abwendung von Wohnungslosigkeit ist anerkannt, dass bei der Abwägungsentscheidung gegen eine Darlehensgewährung spricht, dass die Kosten der konkreten Wohnung unangemessen sind und auch nicht zu erwarten ist, dass die Hilfebedürftigkeit in nächster Zeit überwunden wird (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. September 2010, L 29 AS 328/10, zitert nach juris;… Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rn. 109).
Denn es ist nicht Aufgabe der Leistungen nach dem SGB II, die Mittel für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen einer Immobilie zur Verfügung zu stellen (Urteil des LSG Berlin-Brandenburg, L 29 AS 328/10; Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 30. August 2007, L 9 B 136/07 AS ER, beide zitiert nach juris).
- LSG Bayern, 16.03.2017 - L 11 AS 24/16
Abgrenzung zwischen Reparatur und Instandhaltung eines Eigenheims zur …
Im Übrigen ist insofern nicht ersichtlich, dass die Lieferung und Montage nur gegen Barzahlung oder Vorkasse erfolgen würde (vgl dazu im Einzelnen aus BSG, Beschluss vom 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2010 - L 29 AS 328/10). - SG Aachen, 07.03.2012 - S 20 SO 55/11
Sozialhilfe
Soweit der Beklagte die Grenze der Angemessenheit im Hinblick auf die Wohnungsgröße bei einem Zwei-Personen-Haushalt und unter Berücksichtigung der Behinderung des Klägers bei 105 m² ansetzt, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. dazu z.B. BSG, Urteil vom 15.04.2008 B 14/7b AS 34/06 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2010 L 29 AS 328/10).
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