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| LSG Schleswig-Holstein, 23.03.2007 - L 3 AL 75/06 |
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"Notwendigkeit" i.S.v. § 53 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und Zweck der Fahrkostenbeihilfe bei auswärtiger Arbeitsaufnahme im Rahmen der Arbeitsförderung; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs auf Gewährung von Fahrkostenbeihilfe; Berechnung des ...
Verfahrensgang
- SG Kiel, 29.05.2006 - S 20 AL 18/05
- SG Kiel, 29.05.2006 - S 3 AL 75/06
- LSG Schleswig-Holstein, 23.03.2007 - L 3 AL 75/06
- BSG, 27.01.2009 - B 7/7a AL 26/07 R
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- SG Dresden, 25.02.2006 - S 23 AL 2075/04
Notwendigkeit der Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.03.2007 - L 3 AL 75/06
Der Notwendigkeitsbegriff bringt nämlich (auch) zum Ausdruck, dass Beitragsmittel der Bundesagentur für Arbeit für Förderungsmaßnahmen nur erbracht werden sollen, wenn das angestrebte Ziel, nämlich die Arbeitsaufnahme, sonst nicht zu verwirklichen ist (Thüringer LSG, Beschluss vom 6. November 2003, L 3 AL 755/01, veröffentlicht in juris; SG Dresden, Urteil vom 25. Februar 2006, S 23 AL 2075/04, veröffentlicht in juris;… Hennig in Eicher/Schlegel, Kommentar zum SGB III, Stand: Februar 2007, § 53 Rz. 45;… Stratmann, a.a.O., § 53 Rz. 5); in diesem Sinne ist das Tatbestandsmerkmal der Notwendigkeit sowohl Folge des Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne des § 7 Satz 1 SGB III als auch des Gedankens der Subsidiarität der Mobilitätshilfen im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB III (…Hennig, a.a.O., § 53 Rz. 45). - LSG Thüringen, 06.11.2003 - L 3 AL 755/01
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.03.2007 - L 3 AL 75/06
Der Notwendigkeitsbegriff bringt nämlich (auch) zum Ausdruck, dass Beitragsmittel der Bundesagentur für Arbeit für Förderungsmaßnahmen nur erbracht werden sollen, wenn das angestrebte Ziel, nämlich die Arbeitsaufnahme, sonst nicht zu verwirklichen ist (Thüringer LSG, Beschluss vom 6. November 2003, L 3 AL 755/01, veröffentlicht in juris; SG Dresden, Urteil vom 25. Februar 2006, S 23 AL 2075/04, veröffentlicht in juris;… Hennig in Eicher/Schlegel, Kommentar zum SGB III, Stand: Februar 2007, § 53 Rz. 45;… Stratmann, a.a.O., § 53 Rz. 5); in diesem Sinne ist das Tatbestandsmerkmal der Notwendigkeit sowohl Folge des Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne des § 7 Satz 1 SGB III als auch des Gedankens der Subsidiarität der Mobilitätshilfen im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB III (…Hennig, a.a.O., § 53 Rz. 45).
- BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 50/07 R
Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung - Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe …
Eine Mobilitätshilfe ist folglich nicht notwendig iS des § 53 Abs. 1 SGB III, wenn die Beschäftigungsaufnahme auch ohne diese Leistung erfolgen würde bzw erfolgt wäre (…Hennig aaO; ebenso Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 20. März 2007, L 3 AL 75/06, bestätigt durch BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, B 7/7a AL 26/07 R). - SG Berlin, 21.01.2008 - S 119 AS 16941/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederung in Arbeit; Mobilitätshilfe; …
§ 53 Abs. 1 SGB 3 setzt eine Prognoseentscheidung voraus, dass die Förderung (hier: Beihilfe zur Anschaffung von "Businesskleidung") zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung notwendig ist und dass das Beschäftigungsverhältnis ohne die Gewährung der Ausrüstungsbeihilfe nicht zustande gekommen wäre (Landessozialgericht Schleswig-Holstein vom 23. März 2007 - L 3 AL 75/06 -).Zu dem Tatbestandsmerkmal der Notwendigkeit hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht in einer Entscheidung vom 23. März 2007 (L 3 AL 75/06, abrufbar in juris) festgestellt: "Neben der subjektiven Notwendigkeit - im Sinne von persönlicher Bedürftigkeit, die zwar Bestandteil des Notwendigkeitserfordernisses ist, alleine aber eben nicht ausreicht - muss auch die objektive Notwendigkeit der Förderung vorliegen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2007 - L 9 AL 76/06
Arbeitslosenversicherung
Eine Ermessensausübung kommt allerdings erst dann in Betracht, wenn die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Zuerkennung der Mobilitätshilfe gegeben sind (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.03.2007, L 3 AL 75/06, m.w.N.).
- LSG Baden-Württemberg, 24.10.2008 - L 12 AL 2856/08 Sinn und Zweck der Förderung bestehen nämlich darin, finanzielle Hindernisse zu beseitigen, die förderungsberechtigten Personen den Wiedereintritt in das Berufsleben erschweren (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.03.2007 - L 3 AL 75/06 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
- LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2009 - L 5 AS 61/09 Dies setzt voraus, dass das angestrebte Ziel der Arbeitsaufnahme ohne Fahrtkostenbeihilfe nicht zu verwirklichen ist und dass die Beschäftigungsaufnahme ohne diese Leistungen nicht erfolgt wäre (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Urteil vom 18.Oktober 2007, L 9 AL 36/06; Schleswig Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. März 2007, L 3 AL 75/06, beide recherchiert über juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2008 - L 18 B 2285/08 Eine Förderung kommt somit von vornherein nur in Betracht, wenn die Ausrüstungsbeihilfe zur Aufnahme der Ausbildung durch die Klägerin objektiv unverzichtbar gewesen wäre, d. h. das Anlernverhältnis ohne Gewährung der Ausrüstungsbeihilfe nicht zu Stande gekommen wäre (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Oktober 2007 - L 9 AL 76/06 = info also 2008, 67-69; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 23. März 2007 - L 3 AL 75/06 - veröffentlicht in juris - Thüringer LSG…, Beschluss vom 6. November 2003 - L 3 AL 755/01 - veröffentlicht in juris - Stratmann in: Niesel, SGB 111, 4. Auflage, § 53 Rz. 5 mwN).
- LSG Baden-Württemberg, 30.05.2008 - L 3 AL 556/08 Bei der erforderlichen Prognoseentscheidung ist darauf abzustellen, dass das Beschäftigungsverhältnis ohne die Gewährung der Mobilitätshilfe wahrscheinlich nicht zustande kommen würde (…Stratmann in Niesel, a.a.O., § 53 RdNr. 5; Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 06.11.2003 - L 3 AL 755/01 - in www.juris.de; Urteil des Schleswig Holsteinischen Landessozialgerichts vom 23.03.2007 - L 3 AL 75/06 - in www.juris.de).
- LSG Baden-Württemberg, 30.05.2008 - L 3 AL 575/08 Bei der erforderlichen Prognoseentscheidung ist darauf abzustellen, dass das Beschäftigungsverhältnis ohne die Gewährung der Mobilitätshilfe wahrscheinlich nicht zustande kommen würde (…Stratmann in Niesel, a.a.O., § 53 RdNr. 5; Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 06.11.2003 - L 3 AL 755/01 - in www.juris.de; Urteil des SchleswigHolsteinischen Landessozialgerichts vom 23.03.2007 - L 3 AL 75/06 - in www.juris.de).
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2007 - L 16 AL 1276/05 Bei der erforderlichen Prognoseentscheidung über die "Notwendigkeit" ist darauf abzustellen, dass das Beschäftigungsverhältnis ohne die Gewährung der Mobilitätshilfe voraussichtlich nicht zustande gekommen wäre (…vgl. Stratmann in: Niesel, SGB 111, 3. Auflage, § 53 Rn. 5; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. März 2007, L 3 AL 75/06, veröffentlicht in juris; jeweils mwN).
- SG Dresden, 08.08.2007 - S 35 AL 837/05
Streit über die Bewilligung einer Mobilitätshilfe in Form einer …
Die Beitragsmittel der Bundesagentur für Arbeit für Förderungsmaßnahmen sollen nur erbracht werden, wenn das angestrebte Ziel, nämlich die Arbeitsaufnahme, sonst nicht zu verwirklichen ist (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.03.2007, L 3 AL 75/06; Thüringer LSG, Beschluss vom 6. November 2003, L 3 AL 755/01; SG Dresden, Urteil vom 25. Februar 2006, S 23 AL 2075/04;… Hennig in Eicher/Schlegel, § 53 Rz. 45).
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