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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 06.08.2007 - L 3 B 307/06 AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4422
LSG Rheinland-Pfalz, 06.08.2007 - L 3 B 307/06 AS (https://dejure.org/2007,4422)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.08.2007 - L 3 B 307/06 AS (https://dejure.org/2007,4422)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. August 2007 - L 3 B 307/06 AS (https://dejure.org/2007,4422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts zu einem gerichtlichen Verfahren; Gebührenerhebung eines beigeordneten Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beschwerdeverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 672
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (2)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.11.2006 - L 6 B 221/06

    Sozialgerichtlichen Verfahren - Beschwerdeverfahren - Kostenentscheidung - …

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.08.2007 - L 3 B 307/06
    Aufgrund der Schaffung des § 18 Nr. 5 RVG und der darin enthaltenen ausdrücklichen Regelung sowie des eigenen Gebührentatbestandes für das sozialgerichtliche Verfahren in Nr. 3501 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG Vergütungsverzeichnis ist die früher vertretene Auffassung, dass im Beschwerdeverfahren keine Kostengrundentscheidung gemäß § 193 Abs. 1 SGG zu treffen ist, die aus § 116 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung hergeleitet wurde, als überholt anzusehen (vgl. hierzu LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.11.2006 - L 6 B 221/06 SB zur Kostengrundentscheidung im Beschwerdeverfahren bei der Ablehnung der Kostenübernahme nach § 109 SGG; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.03.2007 - L 5 B 3/06 zur Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren über eine Kostengrundentscheidung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2007 - L 5 B 3/06

    Anspruch einer Prozesspartei gegen die andere auf Erstattung der notwendigen …

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.08.2007 - L 3 B 307/06
    Aufgrund der Schaffung des § 18 Nr. 5 RVG und der darin enthaltenen ausdrücklichen Regelung sowie des eigenen Gebührentatbestandes für das sozialgerichtliche Verfahren in Nr. 3501 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG Vergütungsverzeichnis ist die früher vertretene Auffassung, dass im Beschwerdeverfahren keine Kostengrundentscheidung gemäß § 193 Abs. 1 SGG zu treffen ist, die aus § 116 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung hergeleitet wurde, als überholt anzusehen (vgl. hierzu LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.11.2006 - L 6 B 221/06 SB zur Kostengrundentscheidung im Beschwerdeverfahren bei der Ablehnung der Kostenübernahme nach § 109 SGG; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.03.2007 - L 5 B 3/06 zur Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren über eine Kostengrundentscheidung).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2011 - L 6 R 131/11

    Erstattung außergerichtlicher Kosten des Klägers im Falle einer …

    Rn. 2 Mit Schreiben vom 02. Februar 2011 hat die Klägerin nunmehr sinngemäß (unter Bezugnahme auf Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06. August 2007 - L 3 B 307/06 AS, juris) beantragt, den Senatsbeschluss vom 13. Juni 2007 um eine Kostengrundentscheidung zu ergänzen und ihre außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens der Staatskasse aufzuerlegen.

    Rn. 5 Der - soweit ersichtlich - völlig vereinzelt gebliebenen gegenteiligen Auffassung des LSG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 06. August 2007, aaO), die in § 127 Abs. 4 ZPO offenbar kein Hindernis sieht, ohne sich mit dieser Norm auch nur ansatzweise auseinanderzusetzen, wonach im Falle einer PKH bewilligenden Beschwerdeentscheidung die Staatskasse zu verpflichten ist, die außergerichtlichen Kosten des Klägers (hier der Klägerin) zu übernehmen, kann deshalb nicht gefolgt werden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2012 - L 15 AS 305/11

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren des sozialgerichtlichen …

    Diese Verfahrensgebühr ist - anders als die für den PKH-Antrag vorgesehene Gebühr (Nr. 3336 RVG-VV) - regelmäßig gegenüber dem Auftraggeber abrechenbar, da nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG Beschwerdeverfahren besondere Angelegenheiten sind und damit die Regelung des § 16 Nr. 2 RVG, wonach das Verfahren über die PKH und das Verfahren, für das die PKH beantragt worden ist, dieselbe Angelegenheit sind, nicht anwendbar ist (vgl. hierzu LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. August 2007 - L 3 B 307/06 AS, Rn. 3 m. w. N.;… Rohn in: Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl. 2009, § 16 Rn. 5 u. § 18 Rn. 44).
  • LSG Bayern, 21.11.2008 - L 18 B 796/08
    L 3 B 307/06 AS mwN; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Kommentar, 9.Auflage, § 176 Rdnr 5a).
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