Rechtsprechung
| LSG Berlin, 17.08.2001 - L 4 AL 16/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
SGG § 96 Abs. 1; SGB III § 285 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Nr. 3; ArGB § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 2; AuslG §§ 30 Abs. 4; AuslG § 55 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1
D (A), Palästinenser, Staatenlose, Libanon, Arbeitserlaubnis, Duldung, Erwerbstätigkeit, Arbeitsmarktprüfung, Arbeitsbedingungen, Nachrangigkeit, Besondere Härte, Menschenwürde - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Erteilung einer Arbeitsgenehmigung; Staatenloser Palästinenser aus dem Libanon; Seit 1990 zusammen mit Ehefrau und neun Kindern in der BRD; Aufenthaltsbefugnis in Form einer Duldung wegen Passlosigkeit und der fehlenden Möglichkeit der Ausstellung von Rückkehrvisa; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 26.11.1999 - S 58 AL 2727/99
- LSG Berlin, 17.08.2001 - L 4 AL 16/00
Papierfundstellen
- NVwZ 2002, 72
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 114/88
Annahme einer Härte iS. von § 2 Abs. 6 ArbErlaubV bei erfolglos gebliebenen …
Auszug aus LSG Berlin, 17.08.2001 - L 4 AL 16/00
§ 1 Abs. 2 ArGV kommt in dieser aktuellen Fassung zur Anwendung, die nunmehr auch die "Fortsetzungs-Arbeitsgenehmigung" vorsieht, denn für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist - wie in der Regel bei Verpflichtungsklagen - der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung über die Berufung maßgeblich (…vgl. Meyer-Ladewig, SGG , 6. Auff. 1998, Rdnr. 34 zu § 54; BSG, Urteil vom 8. Juni 1989, 7 RAr 114/88 ,…">19%20AFG%20Nr.%2022#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100 § 19 AFG Nr. 22, zum Recht der Arbeitserlaubnis). Bei dieser Abwägung sind vor allem die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommende Werteordnung zu beachten (vgl. BSG, Urteile vom 8. Juni 1989 [7 RAr 114/88,
…">19%20AFG%20Nr.%2022#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100 § 19 AFG Nr. 22, S. 79] und vom 17. Oktober 1990 [11 RAr 129/89, BSG-Intern Nr. 19644, Abdruck S. 5], jeweils in Zusammenhang mit in Berlin aufhältlichen staatenlosen Palästinensern aus dem Libanon; Urteil des Senats vom 30. Juli 1999, L 4 AL 126/99, Abdruck S. 9). Der Senat lässt sich für diese Wertung zum einen von dem Grundsatz leiten, dass der generelle Ausschluss jeder Möglichkeit, sich und seiner Familie selbstverantwortlich eine Lebensgrundlage zu schaffen, dem Schutz der Menschenwürde ( Art. 1 Abs. 1 GG ) widersprechen würde (so BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990, 11 RAr 129/89, BSG-Intern Nr. 19644, Abdruck S. 6); mit dem Schutz der Menschenwürde stünde es nicht in Einklang, persönliche Umstände länger als erforderlich zu verfestigen, die die Gefahr sozialer Missstände in sich bergen (so BSG, Urteil vom 8. Juni 1989, 7 RAr 114/88 ,
…">19%20AFG%20Nr.%2022#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 19 AFG Nr. 22, S. 82). - BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 129/89
Auszug aus LSG Berlin, 17.08.2001 - L 4 AL 16/00
Bei dieser Abwägung sind vor allem die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommende Werteordnung zu beachten (…vgl. BSG, Urteile vom 8. Juni 1989 [7 RAr 114/88,;…">19%20AFG%20Nr.%2022#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100 § 19 AFG Nr. 22, S. 79] und vom 17. Oktober 1990 [11 RAr 129/89, BSG-Intern Nr. 19644, Abdruck S. 5], jeweils in Zusammenhang mit in Berlin aufhältlichen staatenlosen Palästinensern aus dem Libanon; Urteil des Senats vom 30. Juli 1999, L 4 AL 126/99, Abdruck S. 9). Der Senat lässt sich für diese Wertung zum einen von dem Grundsatz leiten, dass der generelle Ausschluss jeder Möglichkeit, sich und seiner Familie selbstverantwortlich eine Lebensgrundlage zu schaffen, dem Schutz der Menschenwürde ( Art. 1 Abs. 1 GG ) widersprechen würde (so BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990, 11 RAr 129/89, BSG-Intern Nr. 19644, Abdruck S. 6); mit dem Schutz der Menschenwürde stünde es nicht in Einklang, persönliche Umstände länger als erforderlich zu verfestigen, die die Gefahr sozialer Missstände in sich bergen (so BSG…, Urteil vom 8. Juni 1989, 7 RAr 114/88 ,
;…">19%20AFG%20Nr.%2022#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100 § 19 AFG Nr. 22, S. 82).
- VG Hannover, 22.07.2003 - 6 B 2854/03
Anfechtung; aufschiebende Wirkung; Beschäftigungsmöglichkeit; Duldung; …
Denn zum einen dürfte jedenfalls dann, wenn - wie hier - nicht absehbar ist, ob und ggf. wann der Aufenthalt des betroffenen Ausländers in Deutschland überhaupt beendet werden kann, die dauerhafte Vorenthaltung jeder Möglichkeit zur Aufnahme einer legalen Erwerbstätigkeit nicht mit dem nach Art. 1 Abs. 1 GG gebotenen Schutz der Menschenwürde vereinbar sein (vgl. Kammer, Urteile vom 11.04.2003 - 6 A 3554/00 -, vom 17.07.2003 - 6 A 387/01 - und vom 21.07.2003 - 6 A 3718/00 - jeweils u.a. mit Hinweis auf das Urteil des LSG Berlin vom 17.08.2001 - L 4 AL 16/00 - vgl. auch Funke-Kaiser in: GK-AuslR, II-§ 56, Rn. 15, jeweils m.w.N.). - LSG Berlin, 28.05.2004 - L 10 AL 57/02
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Erteilung einer Arbeitserlaubnis …
Nach den Grundsätzen des Urteils des 4. Senats des Landessozialgerichts Berlin vom 17. August 2001 (Az.: L 4 AL 16/00) habe der Kläger Anspruch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis aus Härtegründen, wenn er einen Arbeitgeber finde, der ihn zu marktüblichen Bedingungen beschäftige. - VG Hannover, 21.07.2003 - 6 A 3718/00
Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis bei Staatenlosigkeit; …
Der generelle Ausschluss jeder Möglichkeit, sich und seiner Familie selbstverantwortlich eine Lebensgrundlage zu schaffen, widerspricht jedoch dem nach Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gebotenen Schutz der Menschenwürde (LSG Berlin, Urteil vom 17.08.2001 - L 4 AL 16/00 - Leitsätze in juris Web) und dürfte auch mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) nicht vereinbar sein.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".