Rechtsprechung
| LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 390/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Mehrbedarf atypischen Ursprungs aus gesundheitlichen Gründen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf über den SGB-II-Regelbedarf hinausgehende Leistungen; Voraussetzungen eines Härtefalls; Mehrbedarf atypischen Ursprungs aus gesundheitlichen Gründen; Soziokulturelles Existenzminimum
Verfahrensgang
- SG Hamburg - 61 AS 3467/10
- SG Hamburg, 30.11.2010 - S 61 AS 3467/10
- LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 390/10
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 390/10
In der der Kalkulation des Regelsatzes zu Grunde liegenden EVS-Tabelle, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - jedenfalls bis zum 31. Dezember 2010 anzuwenden sei, seien unter der Position 03 monatlich 0, 40 EUR für Reparaturen an Bekleidung sowie unter der Position 06 monatlich ein Betrag in Höhe von 13, 17 EUR für Medikamente und therapeutische Geräte vorgesehen.Es fehlt bereits an einem besonderen Bedarf, denn das dem Erwerb von Fachliteratur zugrunde liegende Informationsbedürfnis des Klägers ist kein atypisches Bedürfnis, sondern ein Bedarf, welchen auch andere Leistungsempfänger haben und welcher bei der Kalkulation des Betrages für den Regelbedarf auch berücksichtigt worden ist (Abteilung 09; vgl. BVerfG, Urteil vom 09.10.2010 - 1 BvL 1/09, 3/09, 4/09).
- LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 124/13
Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 390/10
Auf die Antworten nebst übersandten Befundberichten und Stellungnahmen, die zur Prozessakte zum Aktenzeichen L 4 AS 124/13 genommen worden sind, wird ergänzend Bezug genommen.In der in der Verfahrensakte L 4 AS 124/13 befindlichen chronologischen Behandlungsdokumentation seiner Hausärzte ist der Befund Neurodermitis für das Frühjahr 2009 - wie auch für die Zeit davor und danach - aber nicht enthalten.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2014 - L 7 AS 269/14
Kostenübernahme als Zuschuss für zwei neue Brillengläser als Leistungen nach dem …
Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 390/10
Abgesehen davon, dass dies mit der genannten Gesetzesbegründung nicht in Einklang stünde, handelt es sich bei dieser Ersatzmaßnahme auch nicht um eine Reparatur eines therapeutischen Geräts bzw. einer therapeutischen Ausrüstung (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7.8.2014 - L 7 AS 269/14). - SG Lüneburg, 23.04.2009 - S 30 AS 398/05
Zahlung der tatsächlich nachgewiesenen Kosten für verschreibungsfreie Medikamente …
Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 390/10
Vor diesem Hintergrund können Pflegeartikel zur Behandlung von Neurodermitis jedenfalls als besonderer Bedarf in Betracht gezogen werden (so auch zu der parallelen Regelung in § 73 SGB XII SG Lüneburg, Urteil vom 23.4.2009 - S 30 AS 398/05). - LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 333/12
Aufwendungen für Krankenkost und weitere Mehrbedarfe
Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 390/10
Einem E-Mail-Schreiben der Amtsärztin Kramer an den Beklagten vom 18. September 2012, das sich in der Akte zum Berufungsverfahren L 4 AS 333/12 befindet, ist zudem zu entnehmen, dass eine Rücksprache mit der Hautärztin des Klägers ergeben habe, dass der Kläger dort das letzte Mal 2010 wegen "trockener Haut" in Behandlung gewesen sei.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 262/16
Kostenübernahme für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente und …
D. h., es muss eine Indikation vorgelegen haben, die anhand medizinischer Unterlagen nachvollziehbar festgestellt werden kann (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 9. März 2017 - L 7 AS 167/17 B ER - LSG Hamburg, Urteil vom 19. März 2015 - L 4 AS 390/10 -). - LSG Bayern, 09.03.2017 - L 7 AS 167/17
Mehrbedarfsleistungen im Zusammenhang mit einer cranio-mandibulären Dysfunktion …
Rn. 27 Für die Anerkennung eines Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II bezogen auf die von der Bf. genannten Mehrbedarfe fehlt letztlich es an einer hinreichenden medizinischen und ärztlichen Indikation und damit an der gebotenen Unabweisbarkeit des geltend gemachten Mehrbedarfs (vgl. LSG Hamburg Urteil 19.03.2015, L 4 AS 390/10 Rz. 27). - LSG Hessen, 01.12.2021 - L 6 AS 359/19
SGB II, SGB V
D. h., es muss eine Indikation vorgelegen haben, die anhand medizinischer Unterlagen nachvollziehbar festgestellt werden kann (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 09.03.2017 - L 7 AS 167/17 B ER - LSG Hamburg, Urteil vom 19.03.2015 - L 4 AS 390/10 - LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 10.01.2019 - L 15 AS 262/16 -Rn. 32, juris).
- SG Hamburg, 11.06.2020 - S 41 AS 3277/19 Die Gewährung eines Sonderbedarfs nach § 24 Abs. 3 Nr. 3 SGB II kommt ebenfalls nicht in Betracht, weil es nicht um die Reparatur einer Brille, sondern eine Neuanschaffung geht (…vgl. BSG v. 25.10.2017 - B 14 AS 4/17 R - juris Leitsatz und Rn. 12 ff.; LSG Hamburg v. 19.03.2015 - L 4 AS 390/10 - juris Rn. 28 m.w.N.).
- LSG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - L 9 AS 2972/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Einbeziehung neuer …
Aber um nicht das Tor zu einer beliebigen, mit Steuermitteln finanzierten "Wunschmedizin" zu öffnen, kommt die Übernahme von Kosten für solche gesundheitsbedingte Mehrbedarfe im Rahmen des § 21 Abs. 6 SGB II von vornherein nur dann in Betracht, wenn vor Beginn und während der betreffenden Behandlungsmaßnahme beziehungsweise Anschaffung diverser Pflegeprodukte ein hinreichender Anlass zu der betreffenden Intervention bestanden hat, also eine Indikation vorgelegen hat, die anhand medizinischer Unterlagen nachvollziehbar festgestellt werden kann (LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 10.01.2019 - L 15 AS 262/16, juris Rn. 33; Bayerisches LSG;… Beschluss vom 09.03.2017 - L 7 AS 167/17 B ER, juris Rn. 37; LSG Hamburg, Urteil vom 19.03.2015 - L 4 AS 390/10, juris Rn. 27).. - LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 333/12
Aufwendungen für Krankenkost und weitere Mehrbedarfe
a) Dies hat der Senat bezogen auf die geltend gemachten Aufwendungen für Heil- und Hilfsmittel bei Rücken- und Gliederschmerzen, Hautsalben und Schneiderarbeiten im Einzelnen im Urteil vom heutigen Tag zum Aktenzeichen L 4 AS 390/10 dargelegt. - LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 149/13
Mehrbedarf für Krankenkost wegen Diabetes und Hypertonus
Das Begehren hätte allerdings auch in der Sache keinen Erfolg gehabt, wie aus dem Urteil des Senats vom heutigen Tag zum Aktenzeichen L 4 AS 390/10 zu entnehmen ist. - LSG Hamburg, 06.09.2024 - L 4 AS 25/24
Voraussetzungen eines Anspruchs des Grundsicherungsberechtigten auf Mehrbedarf …
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 26.5.2011 - B 14 AS 146/10 R) entstünden aufgrund der Notwendigkeit einer Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich keine unabweisbaren laufenden Bedarfe im Sinne von § 21 Abs. 6 SGB II. Ausnahmen seien möglich, wenn ein Leistungsberechtigter Kosten geltend mache, die erheblich über das hinausgehen, was für die Kosten für Gesundheitspflege im Regelbedarf vorgesehen sei, wobei eine Indikation vorgelegen haben müsse, die anhand medizinischer Unterlagen nachvollziehbar festgestellt werden kann (Verweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.1.2019 - L 15 AS 262/16 und LSG Hamburg, Urteil vom 19.3.2015 - L 4 AS 390/10). - LSG Hamburg, 06.09.2024 - L 4 AS 24/24
Voraussetzungen eines Anspruchs des Grundsicherungsberechtigten auf Mehrbedarf …
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 26.5.2011 - B 14 AS 146/10 R) entstünden aufgrund der Notwendigkeit einer Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich keine unabweisbaren laufenden Bedarfe im Sinne von § 21 Abs. 6 SGB II. Ausnahmen seien möglich, wenn ein Leistungsberechtigter Kosten geltend mache, die erheblich über das hinausgehen, was für die Kosten für Gesundheitspflege im Regelbedarf vorgesehen sei, wobei eine Indikation vorgelegen haben müsse, die anhand medizinischer Unterlagen nachvollziehbar festgestellt werden kann (Verweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.1.2019 - L 15 AS 262/16 und LSG Hamburg, Urteil vom 19.3.2015 - L 4 AS 390/10). - LSG Hamburg, 27.06.2025 - L 4 AS 295/24
Anspruch auf einen Mehrbedarf für Medikamente und Hygieneartikel
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 26.5.2011 - B 14 AS 146/10 R) entstünden zudem aufgrund der Notwendigkeit einer Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich keine unabweisbaren laufenden Bedarfe im Sinne von § 21 Abs. 6 SGB II. Ausnahmen seien möglich, wenn ein Leistungsberechtigter Kosten geltend mache, die erheblich über das hinausgehen, was für die Kosten für Gesundheitspflege im Regelbedarf vorgesehen sei, wobei eine Indikation vorgelegen haben müsse, die anhand medizinischer Unterlagen nachvollziehbar festgestellt werden kann (Verweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.1.2019 - L 15 AS 262/16 und LSG Hamburg, Urteil vom 19.3.2015 - L 4 AS 390/10). - LSG Hamburg, 06.09.2024 - L 4 AS 26/24
Voraussetzungen der Bewilligung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung …
- LSG Baden-Württemberg, 02.07.2024 - L 12 AS 1234/24
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung
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