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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 08.05.2025 - L 4 AS 69/23 D   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,36260
LSG Hamburg, 08.05.2025 - L 4 AS 69/23 D (https://dejure.org/2025,36260)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08.05.2025 - L 4 AS 69/23 D (https://dejure.org/2025,36260)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08. Mai 2025 - L 4 AS 69/23 D (https://dejure.org/2025,36260)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (23)

  • BSG, 17.07.2024 - B 7 AS 10/23 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen …

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.05.2025 - L 4 AS 69/23
    Der Zuwachs muss dem Leistungsberechtigten zur endgültigen Verwendung verbleiben, denn nur dann lässt er seine Hilfebedürftigkeit in Höhe der Zuwendungen dauerhaft entfallen (BSG, Urteil vom 17.7.2024 - B 7 AS 10/23 R).

    Leistungen Dritter, die nicht nach solchen Vorschriften erbracht werden - insbesondere solche von Privatpersonen oder privaten Institutionen - können seither nur noch nach § 11a Abs. 4 oder 5 SGB II von der Berücksichtigung ausgenommen sein (BSG, Urteil vom 17.7.2024 - B 7 AS 10/23 R -, m.w.N.;… BT-Drs. 17/3404, S. 94, zu § 11a Abs. 3 SGB II: "Mit der Neuregelung in Absatz 3 wird klargestellt, dass Einnahmen nur dann nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wenn sie aufgrund von Vorschriften des öffentlichen Rechts erbracht werden und die erbrachten Leistungen ausdrücklich einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II zu dienen bestimmt sind. Eine allgemeine Zweckrichtung reicht hierfür nicht aus. Daran fehlt es jedenfalls dann, wenn die Einkommensbezieherin oder der Einkommensbezieher weder rechtlich noch tatsächlich daran gehindert ist, die Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach diesem Buch einzusetzen.").

    Rn. 73 Eine rechtliche oder sittliche Pflicht der Kinder zur Zuwendung ist hier zwar nicht anzunehmen (vgl. zum Maßstab insoweit BSG, Urteil vom 17.7.2024 - B 7 AS 10/23 R).

    Gleichwohl ist es weder nach Wortlaut noch nach Sinn und Zweck ausgeschlossen, eine Einnahme nach dieser Vorschrift unberücksichtigt zu lassen, der - hypothetisch - ein durch Leistungen nach dem SGB II zu deckender Bedarf in gleicher Höhe gegenübergestanden hätte (BSG, Urteil vom 17.7.2024, a.a.O.).

  • BSG, 13.07.2022 - B 7/14 AS 75/20 R

    Arbeitslosengeld II: Trinkgeld ist kein Einkommen

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.05.2025 - L 4 AS 69/23
    Diese Wertung hat sich daran zu orientieren, ob die Nichtberücksichtigung der Zuwendung angesichts ihrer Höhe dem Nachranggrundsatz (§ 2 Abs. 2 SGB II) zuwiderlaufen würde (…BSG, a.a.O., unter Verweis auf BSG, Urteil vom 13.7.2022 - B 7/14 AS 75/20 R).

    Diese Obliegenheit entfällt im Fall des § 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB II - von hier nicht gegebenen, mit der Höhe der Zuwendung zusammenhängenden Besonderheiten abgesehen - bei Zweckverfehlung, wenn also die Zuwendung mit einem objektivierbaren Zweck verknüpft ist, dessen Verwirklichung durch die Berücksichtigung bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vereitelt würde (zu allem: BSG, Urteil vom 13.7.2022, a.a.O., zu Trinkgeldern; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.4.2024 - L 18 AS 684/22, zu einer Zuwendung für die Pilgerfahrt nach Mekka).

  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 32/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Abgrenzung …

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.05.2025 - L 4 AS 69/23
    Laufende Einnahmen sind nur solche, die auf demselben Rechtsgrund beruhen und regelmäßig erbracht werden, während sich bei einmaligen Einnahmen das Geschehen in einer einzigen Leistung erschöpft (BSG, Urteil vom 24.4.2015 - B 4 AS 32/14 R).
  • BSG, 24.08.2017 - B 4 AS 9/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - …

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.05.2025 - L 4 AS 69/23
    Die Vorschrift findet auch im Fall der nachträglichen Aufhebung einer Bewilligung Anwendung (vgl. BSG, Urteil vom 24.8.2017 - B 4 AS 9/16 R).
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.05.2025 - L 4 AS 69/23
    Dies ist der Fall, wenn nicht beachtet wurde, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BSG, Urteil vom 8.2.2001 - B 11 AL 21/00 R).
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von …

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.05.2025 - L 4 AS 69/23
    Die Jahresfrist beginnt in aller Regel frühestens mit der Anhörung des Begünstigten (BSG, Urteil vom 27.7.2000 - B 7 AL 88/99).
  • BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 58/05 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit - Nichtmitteilung …

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.05.2025 - L 4 AS 69/23
    Dabei ist ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab anzulegen (BSG, Urteil vom 9.2.2006 - B 7a AL 58/05 R -, Rn. 16); es ist auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit, das Einsichtsvermögen und Verhalten der Betroffenen sowie die besonderen Umstände des Falles abzustellen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2024 - L 18 AS 684/22

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schenkung für …

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.05.2025 - L 4 AS 69/23
    Diese Obliegenheit entfällt im Fall des § 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB II - von hier nicht gegebenen, mit der Höhe der Zuwendung zusammenhängenden Besonderheiten abgesehen - bei Zweckverfehlung, wenn also die Zuwendung mit einem objektivierbaren Zweck verknüpft ist, dessen Verwirklichung durch die Berücksichtigung bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vereitelt würde (zu allem: BSG…, Urteil vom 13.7.2022, a.a.O., zu Trinkgeldern; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.4.2024 - L 18 AS 684/22, zu einer Zuwendung für die Pilgerfahrt nach Mekka).
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 13/79

    Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit iS des AFG § 152 Abs 1

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.05.2025 - L 4 AS 69/23
    Für den Fall des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB X meint dies, dass dem Betroffenen ohne jede weitere Überlegung hätte klar gewesen sein müssen, dass er den entsprechenden Umstand anzeigen musste oder zumindest eine Nachfrage notwendig gewesen wäre, weil der Umstand für seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II erheblich ist (…vgl. Padé, in: jurisPK-SGB X, Stand: 24.9.2024, § 45 Rn. 90; vgl. BSG, Urteil vom 12.2.1980 - 7 RAr 13/79).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von …

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.05.2025 - L 4 AS 69/23
    Denn es wird diesem lediglich vorübergehend und gegen die Verpflichtung zur Rückgewähr i.S.v. § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB zur Verfügung gestellt (BSG, Urteil vom 17.6.2010 - B 14 AS 46/09 R;… Hengelhaupt, in: Hauck/Noftz, SGB II, 9. EL 2024, § 11 Rn. 218).
  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von …

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …

  • BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 46/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung für die …

  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - …

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen …

  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 78/12 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Leistungen gem …

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bestimmtheit von Aufhebungs- und …

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Berücksichtigung von Tilgungsraten …

  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 94/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Teilnahme an …

  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 10/19 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - L 2 AS 788/14
  • LSG Hamburg, 25.01.2024 - L 4 AS 216/22

    Schuldzinsen auf einen Finanzierungskredit sind auf den Bedarf für die Unterkunft …

  • LSG Hamburg, 21.09.2023 - L 4 AS 167/22

    Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung bei …

  • LSG Hamburg, 19.02.2026 - L 4 SO 24/25

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Grundsicherung im Alter - Anrechnung von …

    Es ist deshalb zu unterscheiden zwischen einerseits Geldzahlungen, die einem nach dem SGB II / SGB XII Leistungsberechtigten zum endgültigen Verbleib zugewendet werden, andererseits einem Darlehen, das mit einer Rückzahlungsverpflichtung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gegenüber dem Darlehensgeber belastet ist (BSG, Urteil vom 6.10.2011 - B 14 AS 66/11 R; LSG Hamburg, Urteil vom 8.5.2025 - L 4 AS 69/23 D ) und schließlich Zuwendungen Dritter, die eine nicht rechtzeitig erbrachte oder - ggf. auch nur vermeintlich (…Hengelhaupt, in: Hauck/Noftz, SGB II, 6. EL 2025, § 11 Rn. 226) - rechtswidrig vom Grundsicherungsträger verweigerte Leistung bis zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes substituieren und nur für den Fall des Obsiegens zurückgezahlt werden sollen; auch diese stellen grundsicherungsrechtlich kein Einkommen dar (vgl. zu § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II BSG, Urteil vom 6.10.2011 - B 14 AS 66/11 R).
  • LSG Hamburg, 13.10.2025 - L 4 AS 311/24
    Insoweit ist zu unterscheiden zwischen Geldzahlungen (oder Sachleistungen), die einem nach dem SGB II Leistungsberechtigten zum endgültigen Verbleib zugewendet werden, einem Darlehen, das mit einer Rückzahlungsverpflichtung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gegenüber dem Darlehensgeber belastet ist (BSG, Urteil vom 6.10.2011 - B 14 AS 66/11 R; LSG Hamburg, Urteil vom 8.5.2025 - L 4 AS 69/23 D ) und Zuwendungen Dritter, die eine nicht rechtzeitig erbrachte oder - ggf. auch nur vermeintlich (…so Hengelhaupt, in: Hauck/Noftz, SGB II, 6. EL 2025, § 11 Rn. 226) - rechtswidrig vom Grundsicherungsträger verweigerte Leistung bis zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes substituieren und nur für den Fall des Obsiegens zurückgezahlt werden sollen, kein Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II dar (vgl. BSG, Urteil vom 6.10.2011 - B 14 AS 66/11 R).
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