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Weitere Entscheidung unten: LSG Hamburg, 13.04.2017

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 23.08.2016 - L 4 AY 4/16 B ER, L 4 AY 5/15 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26186
LSG Hessen, 23.08.2016 - L 4 AY 4/16 B ER, L 4 AY 5/15 B (https://dejure.org/2016,26186)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.08.2016 - L 4 AY 4/16 B ER, L 4 AY 5/15 B (https://dejure.org/2016,26186)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. August 2016 - L 4 AY 4/16 B ER, L 4 AY 5/15 B (https://dejure.org/2016,26186)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Leistungen nach dem AsylbLG ; Wechselbeziehung zwischen Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch; Offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache; Existenzgefährdung und Folgenabwägung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2016 - L 4 AY 4/16
    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Antragsteller zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12. Mai 2005, NVwZ 2005, 927, [BVerfG 12.05.2005 - 1 BvR 569/05] und vom 15. Januar 2007, 1 BvR 2971/06, juris).
  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2016 - L 4 AY 4/16
    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Antragsteller zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12. Mai 2005, NVwZ 2005, 927, [BVerfG 12.05.2005 - 1 BvR 569/05] und vom 15. Januar 2007, 1 BvR 2971/06, juris).
  • LSG Hessen, 29.01.2008 - L 9 AS 421/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Mietkaution - keine Aufrechnung der …

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2016 - L 4 AY 4/16
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung muss für die Abwendung wesentlicher Nachteile nötig sein; d. h. es muss eine dringliche Notlage vorliegen, die eine sofortige Entscheidung erfordert (ständige Rechtsprechung des HLSG, bspw. Beschluss vom 29. Januar 2008, L 9 AS 421/07 ER m.w.N., juris).
  • LSG Hessen, 06.10.2020 - L 4 AY 22/20

    1. Ein Anspruch nach § 3 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 3a Abs. 1 Nr. 3 b) AsylbLG auf …

    Im Rahmen eines seinerzeit durchgeführten Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtete der Senat mit Beschluss vom 23. August 2016 - L 4 AY 4/16 B ER - die Antragsgegnerin, dem Antragsteller für die Zeit vom 18. Mai 2016 bis 27. Juni 2016 vorläufig Leistungen nach § 3 AsylbLG zu gewähren.

    An diesem im Verfahren L 4 AY 4/16 B ER ermittelten Sachstand hat sich ausweislich des Beteiligtenvorbringens und der Verwaltungsakten der Antragsgegnerin nichts geändert.

    Hinsichtlich § 1a Abs. 1 AsylbLG wird auf den Senatsbeschluss vom 23. August 2016 - L 4 AY 4/16 B ER - verwiesen.

    Zunächst geht der Senat hinsichtlich der allgemeinen Feststellungen zur Einkommens- und Vermögenslosigkeit vom Sachstand seines Beschlusses vom 23. August 2016 - L 4 AY 4/16 B ER - aus und stellt nach Auswertung der Verwaltungsvorgänge für den Folgezeitraum bis heute fest, dass keine Anhaltspunkte für eine Verbesserung der Einkommens- und Vermögenslage ersichtlich sind, was angesichts der Lebenssituation des Antragstellers in den letzten vier Jahren auch eher fernläge.

    Diese Sichtweise bewegt sich nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom vom 23. August 2016 - L 4 AY 4/16 B ER -, da seinerzeit zu Beginn des stationären Aufenthalts "das Existenzminimum nach dem eigenen Vortrag des Antragstellers (...) durch die stationäre Behandlung gesichert" war, also damals - anders als jetzt - noch keine wesentlichen Unterdeckungen im Bereich der sozialen Teilhabe bestanden.

  • LSG Bayern, 11.11.2016 - L 8 AY 29/16

    Anspruch auf Gewährung von Asylbewerberleistungen

    Der Ablauf einer Ausreisefrist reiche hierfür nicht aus (Hess. LSG, Beschluss vom 23.08.2016, L 4 AY 4/16 B ER, L 4 AY 5/15 B).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.06.2019 - L 9 AY 70/19

    Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Nichtausreise trotz Feststehens …

    Zwar reicht nach vorläufiger Würdigung für das Verstreichen des Ausreisetermins der Ablauf der sich aus einer Grenzübertrittsbescheinigung ergebenden Frist nicht aus (Hessisches LSG, Beschluss vom 23. August 2016 - L 4 AY 4/16 B ER, L 4 AY 5/16 B, juris;… zustimmend Oppermann in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 1a AsylbLG [2. Überarbeitung] Rn. 49.1).
  • SG Frankfurt/Main, 20.08.2020 - S 30 AY 18/20
    Eine aktuellen Notlage besteht insoweit derzeit ebenso wenig wie im Zeitpunkt des Ergehens des Beschlusses des Hessischen Landessozialgerichts vom 23. August 2016 (Az.: L 4 AY 4/16 B ER und L 4 AY 5/15 B).
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 13.04.2017 - L 4 AY 4/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,15387
LSG Hamburg, 13.04.2017 - L 4 AY 4/16 (https://dejure.org/2017,15387)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13.04.2017 - L 4 AY 4/16 (https://dejure.org/2017,15387)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13. April 2017 - L 4 AY 4/16 (https://dejure.org/2017,15387)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,15387) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und …

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.04.2017 - L 4 AY 4/16
    Für das Einsetzen der Leistung genügt es, wenn er Kenntnis vom Bedarfsfall als solchem hat, d.h. ihm erstens der Bedarf und zweitens die Hilfebedürftigkeit bekannt werden (vgl. LSG NRW, Urteil vom 28.8.2014 - L 9 SO 28/14 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für …

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.04.2017 - L 4 AY 4/16
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch setzt voraus, dass der Sozialleistungsträger eine ihm auf Grund Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung, verletzt hat (zu den Voraussetzungen eines Herstellungsanspruchs BSG, Urteil vom 15.4.2008 - B 14 AS 27/07 R und Urteil vom 18.1.2011 - B 4 AS 99/10 R).
  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Bindung des Sozialhilfeträgers an die …

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.04.2017 - L 4 AY 4/16
    Es ist nicht erforderlich, dass der Leistungsträger bereits Kenntnis der konkreten Höhe oder vom genauen Umfang der Leistung hat (vgl. BSG, Urteil vom 2.2.2012 - B 8 SO 5/10 R).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und …

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.04.2017 - L 4 AY 4/16
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch setzt voraus, dass der Sozialleistungsträger eine ihm auf Grund Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung, verletzt hat (zu den Voraussetzungen eines Herstellungsanspruchs BSG, Urteil vom 15.4.2008 - B 14 AS 27/07 R und Urteil vom 18.1.2011 - B 4 AS 99/10 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - L 9 SO 28/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Voraussetzungen für die Übernahme von Heimkosten durch …

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.04.2017 - L 4 AY 4/16
    Für das Einsetzen der Leistung genügt es, wenn er Kenntnis vom Bedarfsfall als solchem hat, d.h. ihm erstens der Bedarf und zweitens die Hilfebedürftigkeit bekannt werden (vgl. LSG NRW, Urteil vom 28.8.2014 - L 9 SO 28/14 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R).
  • LSG Sachsen, 06.03.2013 - L 8 SO 4/10
    Auszug aus LSG Hamburg, 13.04.2017 - L 4 AY 4/16
    Die Kenntnis muss sich auf den konkreten Einzelfall beziehen und wird nicht allein dadurch vermittelt, dass die Entstehung eines sozialhilferechtlichen Bedarfs in bestimmten Situationen "üblich" ist (…vgl. LSG NRW aaO; Sächsisches LSG, Urteil vom 6.3.2013 - L 8 SO 4/10).
  • SG Hamburg, 23.01.2025 - S 62 AS 855/24

    Vorrangiger Erstattungsanspruch des Jobcenters gegen den Leistungsträger nach dem …

    Maßgeblich für die Kenntnis i.S.v. § 105 Abs. 3 SGB X ist vielmehr die Kenntnis der für die Erbringung von Leistungen nach dem AsylbLG zuständigen Verwaltungsgliederung (…siehe Roos, in: Schütze, SGB X, 9. Aufl., § 103 Rn 24, wonach die Kenntnis des zuständigen Sachbearbeiters erforderlich ist; vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 11.09.2024 - B 4 AS 6/23 R, Rn 24), vorliegend also die Abteilung 2 der Beigeladenen, sodass dahinstehen kann, ob aus der ausländerrechtlichen Prüfung der Beigeladenen, bei der die wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin unter abweichenden - aufenthaltsrechtlichen - Gesichtspunkten relevant sind, eine Kenntnis von dem Vorliegen der Voraussetzungen nach dem AsylbLG folgt (hierzu LSG Hamburg, Urteil vom 13.04.2017 - L 4 AY 4/16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.06.2023 - L 8 AY 19/22

    Abgrenzung der Anwendungsbereiche des § 4 und des § 6 AsylbLG; …

    Die Kenntnis einer in der Verwaltung mitarbeitenden Person der Gesamtbehörde (Rechtsträger) genügt (so zutreffend LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 12.1.2011 - L 20 SO 569/10 B - juris Rn. 14; a.A. wohl LSG Hamburg, Urteil vom 13.4.2017 - L 4 AY 4/16 - juris Rn. 20).
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