Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 04.11.2002 - L 4 B 106/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sonstige Angelegenheiten
- openjur.de
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Abtretung einer RV-Altersrente (§ 53 SGB I)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Trier, 11.06.2002 - S 4 RA 61/02
- LSG Rheinland-Pfalz, 04.11.2002 - L 4 B 106/02
Papierfundstellen
- NZS 2003, 392 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BSG, 27.11.1991 - 4 RA 80/90
Ausführung eines öffentlich-rechtlichen Abtretungsvertrages kein Verwaltungsakt, …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.11.2002 - L 4 B 106/02
Die Abtretung des Rentenanspruchs verändert seine Eigenschaft als ein dem öffentlichen Recht zugehöriger Anspruch nicht, wie das BSG bereits entschieden hat (BSGE 70, 37).Anders, als es dem Schreiben der Beigeladenen zu 2) vom 07.01.2002 und dem Beschluss des Sozialgericht entnommen werden kann, obliegt es aber dem jeweiligen Sozialleistungsträger als Schuldner des Geldleistungsanspruchs, hier also der Beigeladenen zu 2), in der über § 53 Abs. 3 SGB I gebotenen analogen Anwendung des § 850c Abs. 1 bis 3 ZPO, der unmittelbar die Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen regelt, in Ausfüllung der zulässigen Blankettabtretung des Sozialleistungsanspruchs den jeweils pfändbaren Betrag zu ermitteln, wie das BSG mehrfach entschieden hat (…vgl. SozR 1200 § 53 Nr. 6; SozR 3-1200 § 53 Nr. 2 mwN).
Die Beigeladene zu 2) übernimmt insoweit kraft öffentlichen Rechts die in § 850 c Abs. 4 ZPO geregelte hoheitliche Position des Vollstreckungsgerichts (…BSG, SozR 1300 § 63 Nr. 10; SozR 3-1200 § 53 Nr. 2).
- BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 339/82
Pfändbarkeit des Lohns bei Unterhaltspflicht gegenüber Ehefrau
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.11.2002 - L 4 B 106/02
Billiges Ermessen bedeutet, dass das Gericht seine Entscheidung unter Abwägung der wirtschaftlichen Lage des Gläubigers gegen die des Schuldners sowie der von ihm unterhaltenen Angehörigen zu treffen hat (BAG, Urteil vom 20.06.1984, Az: 4 AZR 339/82). - BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 12/86
Anwaltskosten - Kostenerstattung - Feststellung einer gepfändeten Rente
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.11.2002 - L 4 B 106/02
Die Beigeladene zu 2) übernimmt insoweit kraft öffentlichen Rechts die in § 850 c Abs. 4 ZPO geregelte hoheitliche Position des Vollstreckungsgerichts (BSG, SozR 1300 § 63 Nr. 10;… SozR 3-1200 § 53 Nr. 2).
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2014 - L 3 R 379/14
Abtretung - Höhe des pfändbaren Betrages - Zusammentreffen von Abtretung und …
Rn. 30 Anders als das SG sieht der Senat in den Fällen, in denen nach einer Abtretung von Rentenansprüchen wegen sonstiger Ansprüche gemäß § 53 Abs. 3 SGB I der Abtretungsgläubiger vom Sozialleistungsträger unter Bezugnahme auf § 850c Abs. 4 ZPO die Auszahlung eines höheren Teils der Rente durch die hier allein gebotene allgemeine Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90 - LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04. November 2002 - L 4 B 106/02 - SG München, Gerichtsbescheid vom 31. Januar 2013 - S 4 R 1961/12 - siehe auch BSG, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - B 12 SF 2/12 S - alle in juris) begehrt, keine prozessrechtliche Grundlage für eine isolierte (Vorab-)Entscheidung durch Beschluss in entsprechender Anwendung des § 850c Abs. 4 ZPO. - SG München, 31.01.2013 - S 4 R 1961/12
Rentenversicherung
Die richtige Klageart bei einem Streit bzgl. der Höhe der Abtretung ist die echte Leistungsklage gem. § 54 Abs. 5 SGG (siehe dazu auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4.11.2002, Az. L 4 B 106/02).
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Rechtsprechung
| LSG Bayern, 29.05.2002 - L 4 B 106/02 KR ER |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Leistungen zur Teilhabe - Rehabilitationsträger - Zuständigkeitsklärung - Antragsweiterleitung
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Zuständigkeit des zweiten Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX
Verfahrensgang
- SG München, 08.02.2002 - S 19 KR 943/01
- LSG Bayern, 29.05.2002 - L 4 B 106/02 KR ER
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus LSG Bayern, 29.05.2002 - L 4 B 106/02
Es ist überdies nicht der Zweck des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes, Rechtsfragen der Abgrenzung der Leistungszuständigkeiten zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialhilfe eingehend zu klären, sondern einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren, wenn anders dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in einem Grundrecht droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (Bundesverfassungsgericht NJW 1989, 827 = BayVBl 1989, 207).
- LSG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - L 5 KR 175/11
Keine erneute Weiterleitung von Rehabilitationsanträgen
Unabhängig davon sei sie, die Antragsgegnerin, zur Zurückleitung des Antrags an den Beigeladenen befugt gewesen (Hinweis auf Bayerisches LSG 29.5.2002 - L 4 B 106/02 KR ER; SG Hannover 24.10.2002 - S 4 KR 728/02 ER).
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