Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 29.05.2002

Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 04.11.2002 - L 4 B 106/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17935
LSG Rheinland-Pfalz, 04.11.2002 - L 4 B 106/02 (https://dejure.org/2002,17935)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.11.2002 - L 4 B 106/02 (https://dejure.org/2002,17935)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. November 2002 - L 4 B 106/02 (https://dejure.org/2002,17935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,17935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 392 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.11.1991 - 4 RA 80/90

    Ausführung eines öffentlich-rechtlichen Abtretungsvertrages kein Verwaltungsakt, …

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.11.2002 - L 4 B 106/02
    Die Abtretung des  Rentenanspruchs verändert seine Eigenschaft als ein dem öffentlichen Recht  zugehöriger Anspruch nicht, wie das BSG bereits entschieden hat (BSGE 70,  37).

    Anders, als es dem Schreiben der Beigeladenen zu 2) vom 07.01.2002 und dem  Beschluss des Sozialgericht entnommen werden kann, obliegt es aber dem  jeweiligen Sozialleistungsträger als Schuldner des Geldleistungsanspruchs,  hier also der Beigeladenen zu 2), in der über § 53 Abs. 3 SGB I gebotenen  analogen Anwendung des § 850c Abs. 1 bis 3 ZPO, der unmittelbar die  Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen regelt, in Ausfüllung der zulässigen  Blankettabtretung des Sozialleistungsanspruchs den jeweils pfändbaren  Betrag zu ermitteln, wie das BSG mehrfach entschieden hat (…vgl. SozR 1200 § 53 Nr. 6; SozR 3-1200 § 53 Nr. 2 mwN).

    Die Beigeladene zu 2) übernimmt insoweit kraft öffentlichen Rechts die in § 850 c Abs. 4 ZPO geregelte hoheitliche Position des Vollstreckungsgerichts  (…BSG, SozR 1300 § 63 Nr. 10; SozR 3-1200 § 53 Nr. 2).

  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 339/82

    Pfändbarkeit des Lohns bei Unterhaltspflicht gegenüber Ehefrau

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.11.2002 - L 4 B 106/02
    Billiges Ermessen bedeutet, dass das Gericht  seine Entscheidung unter Abwägung der wirtschaftlichen Lage des Gläubigers  gegen die des Schuldners sowie der von ihm unterhaltenen Angehörigen zu  treffen hat (BAG, Urteil vom 20.06.1984, Az: 4 AZR 339/82).
  • BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 12/86

    Anwaltskosten - Kostenerstattung - Feststellung einer gepfändeten Rente

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.11.2002 - L 4 B 106/02
    Die Beigeladene zu 2) übernimmt insoweit kraft öffentlichen Rechts die in § 850 c Abs. 4 ZPO geregelte hoheitliche Position des Vollstreckungsgerichts  (BSG, SozR 1300 § 63 Nr. 10;… SozR 3-1200 § 53 Nr. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2014 - L 3 R 379/14

    Abtretung - Höhe des pfändbaren Betrages - Zusammentreffen von Abtretung und …

    Rn. 30 Anders als das SG sieht der Senat in den Fällen, in denen nach einer Abtretung von Rentenansprüchen wegen sonstiger Ansprüche gemäß § 53 Abs. 3 SGB I der Abtretungsgläubiger vom Sozialleistungsträger unter Bezugnahme auf § 850c Abs. 4 ZPO die Auszahlung eines höheren Teils der Rente durch die hier allein gebotene allgemeine Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90 - LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04. November 2002 - L 4 B 106/02 - SG München, Gerichtsbescheid vom 31. Januar 2013 - S 4 R 1961/12 - siehe auch BSG, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - B 12 SF 2/12 S - alle in juris) begehrt, keine prozessrechtliche Grundlage für eine isolierte (Vorab-)Entscheidung durch Beschluss in entsprechender Anwendung des § 850c Abs. 4 ZPO.
  • SG München, 31.01.2013 - S 4 R 1961/12

    Rentenversicherung

    Die richtige Klageart bei einem Streit bzgl. der Höhe der Abtretung ist die echte Leistungsklage gem. § 54 Abs. 5 SGG (siehe dazu auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4.11.2002, Az. L 4 B 106/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LSG Rheinland-Pfalz

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 29.05.2002 - L 4 B 106/02 KR ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21377
LSG Bayern, 29.05.2002 - L 4 B 106/02 KR ER (https://dejure.org/2002,21377)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.05.2002 - L 4 B 106/02 KR ER (https://dejure.org/2002,21377)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - L 4 B 106/02 KR ER (https://dejure.org/2002,21377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,21377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Leistungen zur Teilhabe - Rehabilitationsträger - Zuständigkeitsklärung - Antragsweiterleitung

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zuständigkeit des zweiten Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 29.05.2002 - L 4 B 106/02
    Es ist überdies nicht der Zweck des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes, Rechtsfragen der Abgrenzung der Leistungszuständigkeiten zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialhilfe eingehend zu klären, sondern einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren, wenn anders dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in einem Grundrecht droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (Bundesverfassungsgericht NJW 1989, 827 = BayVBl 1989, 207).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - L 5 KR 175/11

    Keine erneute Weiterleitung von Rehabilitationsanträgen

    Unabhängig davon sei sie, die Antragsgegnerin, zur Zurückleitung des Antrags an den Beigeladenen befugt gewesen (Hinweis auf Bayerisches LSG 29.5.2002 - L 4 B 106/02 KR ER; SG Hannover 24.10.2002 - S 4 KR 728/02 ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LSG Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht