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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 26.08.2009 - L 4 KA 55/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14889
LSG Hessen, 26.08.2009 - L 4 KA 55/08 (https://dejure.org/2009,14889)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.08.2009 - L 4 KA 55/08 (https://dejure.org/2009,14889)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. August 2009 - L 4 KA 55/08 (https://dejure.org/2009,14889)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 72 Abs 2 SGB 5, § 85 Abs 4 S 7 SGB 5, § 87 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 2 SGB 5, § 87b Abs 2 SGB 5
    Vertragsarzt - II. Quartal 2005 - kein Vergütungsanspruch mit festem Punktwert von 5,11 Ct - Honorarverteilungsvertrag - Bildung und Festsetzung - praxisindividuelles Regelleistungsvolumen - keine rechtswidrige Benachteiligung von Einzelpraxen gegenüber ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung über die Vergütung der Leistungen von vertragsärztlichen Fachärzten anhand fester Punktwerte und mittels arztgruppenspezifischer Grenzwerte; Anspruch einer an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachärztin für Hautkrankheiten und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2009 - L 4 KA 55/08
    Die nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (u. a. Urteil vom 9.12.2004 - B 6 KA 44/03 R) als verfassungskonform zu bewertenden gesetzlichen Grundstrukturen über die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen würden einen Ausgleich zwischen dem Ziel der Gewährung angemessener Vergütungen und dem besonders hochrangigen Ziel der Gewährleistung einer angemessenen Versorgung erfordern.

    Im Hinblick hierauf habe es das BSG für ausreichend gehalten, wenn sich der für die Berechnung maßgebliche Rechenvorgang aus dem HVM ergebe (vgl. BSG, Urteil vom 9.12.2004 - B 6 KA 44/03 R, juris Rdnr. 32 f. m. w. N.).

    Nach § 72 Abs. 2 SGB V könne ein subjektives Recht des einzelnen Vertragsarztes auf höheres Honorar für ärztliche Tätigkeiten erst dann in Betracht kommen, wenn durch eine zu niedrige Vergütung ärztlicher Leistungen das vertragsärztliche Versorgungssystem als Ganzes oder zumindest in Teilbereichen, etwa in einer Arztgruppe, und als Folge davon auch die berufliche Existenz der an dem Versorgungssystem teilnehmenden Vertragsärzte gefährdet wird (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R - a. a. O., juris Rdnr. 130 m. w. N.).

    Rn. 28 Die Klägerin stelle ferner darauf ab, dass jede Arztgruppe die Chance haben müsse, eine den anderen Arztgruppen vergleichbare Vergütung zu erhalten (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R - a.a.O. Juris Rdnr. 43 m. w. N.).

    Rn. 55 Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 9. Dezember 2004, B 6 KA 44/03 R) ist das in § 72 Abs. 2 SGB V normierte Ziel der angemessenen Vergütung vertragsärztlicher Leistungen eine von mehreren Vorgaben für die Regelung der gesamtvertraglichen Beziehungen zwischen den vertragsärztlichen Institutionen.

    Zur Erfassung der generellen Lage ist die Gesamtsituation der betroffenen Arztgruppe über einen längeren Zeitraum, nämlich über mindestens vier zusammenhängende Quartale zu betrachten (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004, Az.: B 6 KA 44/03 R, juris Rdnrn. 140, 141; so auch SG Marburg im Urteil vom 2. Juli 2008 - S 12 KA 445/07).

  • SG Marburg, 02.07.2008 - S 12 KA 445/07

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget - Anknüpfen an frühere Quartale - …

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2009 - L 4 KA 55/08
    Entsprechendes habe das SG in seinem Urteil vom 2. Juli 2008, S 12 KA 445/07 im Hinblick auf die Facharztgruppe der Neurologen und Psychiater in den Quartalen I/03 bis I/05 festgestellt.

    Das Urteil des SG vom 2. Juli 2008, S 12 KA 445/07 sei vorliegend nicht einschlägig.

    Insbesondere kann sich die Klägerin nicht erfolgreich auf das - noch nicht rechtskräftige - Urteil das Sozialgerichts Marburg vom 2. Juli 2008, S 12 KA 445/07 zur Fachgruppe der Neurologen und Psychiater berufen.

    Rn. 54 Die Klägerin kann aber auch keine weitergehenden Ansprüche aus dem Urteil des SG vom 2. Juli 2008, S 12 KA 445/07 ableiten.

    Zur Erfassung der generellen Lage ist die Gesamtsituation der betroffenen Arztgruppe über einen längeren Zeitraum, nämlich über mindestens vier zusammenhängende Quartale zu betrachten (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004, Az.: B 6 KA 44/03 R, juris Rdnrn. 140, 141; so auch SG Marburg im Urteil vom 2. Juli 2008 - S 12 KA 445/07).

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen - …

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2009 - L 4 KA 55/08
    In Anlehnung an die frühere Rechtsprechung des BSG werde ein Eingreifen der KÄV bzw. des HVM-Gebers für erforderlich gehalten, wenn die genannte Honorarsituation zu Abweichungen von mehr als 15% eines Durchschnittshonorars führe (vgl. BSG, Urteil vom 9. September 1998 - B 6 KA 55/97 R).

    Eine Korrekturverpflichtung setze weiter voraus, dass es sich um eine dauerhafte, also nicht nur vorübergehende Entwicklung handele (vgl. BSG, Urteil vom 9. September 1998 - B 6 KA 55/97 R).

  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 43/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - eventuelle Punktwertstützungsmaßnahmen bei …

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2009 - L 4 KA 55/08
    Notwendig sei eine Gesamtbetrachtung (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2007, B 6 KA 43/06 R).

    Dementsprechend wird die Reaktionspflicht der KÄVen als Normgeber bei der Honorarverteilung nach der Rechtsprechung des BSG davon abhängig gemacht, dass sich bei einer Arztgruppe ein auf das Honorar mindernd auswirkender dauerhafter Punktwertabfall von mehr als 15% unter das sonstige Durchschnittsniveau ergibt, von dem Punktwertverfall ein wesentlicher Leistungsbereich betroffen ist, die dem Punktwertverfall zu Grunde liegende Mengenausweitung nicht von der Arztgruppe selbst zu verantworten ist und die Honorarrückgänge in dem wesentlichen Leistungsbereich nicht durch andere Effekte kompensiert werden (BSG, Urteil vom 29. August 2007, B 6 KA 43/06 R, Rdnr. 20 m. w. N.).

  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 1/07 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessungsgrundlage für die Erhebung von …

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2009 - L 4 KA 55/08
    Rn. 24 Soweit die Beklagte zur Sicherung der allgemeinen ärztlichen Weiterbildung Kostenanteile erhebe, handle es sich um die Erhebung von Verwaltungskosten im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung, wozu sie befugt sei (vgl. im Einzelnen BSG, Urteil vom 28. November 2007 - B 6 KA 1/07 R -, juris Rdnr. 15 ff).

    Insoweit nimmt der Senat auf die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. November 2007 - B 6 KA 1/07 R) und die zutreffenden Ausführungen des SG gemäß § 153 Abs. 2 SGG ergänzend Bezug.

  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 112/03 B

    Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit, Aufschlag bei der Fallpunktzahl …

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2009 - L 4 KA 55/08
    Das BSG habe zu den am 1. Juli 1997 eingeführten Praxisbudgets die Rechtmäßigkeit eines Aufschlages bei der Fallpunktzahl für Gemeinschaftspraxen bestätigt (vgl. BSG, Beschluss vom 28. Januar 2004, B 6 KA 112/03 B).

    Nachdem das BSG im Beschluss vom 28. Januar 2004, Az.: B 6 KA 112/03 B, die Privilegierung von Gemeinschaftspraxen durch einen Aufschlag bei der Fallpunktzahl im Rahmen der Bildung von Praxisbudgets im Hinblick auf den Gestaltungsspielraum des Normgebers als rechtmäßig angesehen hat, muss dies erst recht im Rahmen des EBM 2005 gelten, in dem der Komplexgebühr noch größere Bedeutung als im EBM 1996 zukommt.

  • LSG Hessen, 17.11.2010 - L 4 KA 69/08

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Bindungswirkung eines …

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2009 - L 4 KA 55/08
    Gegen das Urteil sei ein Berufungsverfahren beim Senat anhängig (L 4 KA 69/08).
  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R

    Laborärzte - keine Verletzung in ihren Rechten durch Neuregelung der Vergütung …

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2009 - L 4 KA 55/08
    Dies gelte auch für die ab dem Quartal II/05 geltenden Honorarverteilungsbestimmungen des HVV (so auch BSG, Urteil vom 11. Oktober 2006, Az.: B 6 KA 46/05 R), mit dem unter anderem der Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 93. Sitzung am 29. Oktober 2004 zur Festlegung von Regelleistungsvolumen durch das KÄV gemäß § 85 Abs. 4 SGB V umgesetzt worden sei.
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 5/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Arztgruppen - keine …

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2009 - L 4 KA 55/08
    Rn. 31 Das SG habe weiter ausgeführt, nach dem aus Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BSG, Urteil vom 29.Juni 2007 - B 6 KA 2/07 R) abzuleitenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit müssten die Honorarverteilungsregelungen u. a. gewährleisten, dass jede Arztgruppe die Chance habe, eine den anderen Arztgruppen vergleichbare Vergütung zu erhalten (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 6 KA 5/04 R).
  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 2/07 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsregelung - Bemessung der …

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2009 - L 4 KA 55/08
    Rn. 31 Das SG habe weiter ausgeführt, nach dem aus Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BSG, Urteil vom 29.Juni 2007 - B 6 KA 2/07 R) abzuleitenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit müssten die Honorarverteilungsregelungen u. a. gewährleisten, dass jede Arztgruppe die Chance habe, eine den anderen Arztgruppen vergleichbare Vergütung zu erhalten (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 6 KA 5/04 R).
  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 41/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Privilegierung von Gemeinschaftspraxen gegenüber …

  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R

    Vertragsärzte - Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit garantiert kein …

  • LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 99/08

    Sonderregelung zum Regelleistungsvolumen

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile des Senats vom 23. April 2008, L 4 KA 69/07, vom 11. Februar 2009, L 4 KA 82/07 und vom 26. August 2009, L 4 KA 55/08).
  • SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 212/10

    Aufnahme von außerhalb des Regelleistungsvolumens zu vergütenden Leistungen in …

    Soweit die Beklagte für die Leistungen innerhalb des Regelleistungsvolumens keinen festen, im Vorhinein fest vereinbarten Punktwert vergütet hat, war dies von der Kammer nicht zu beanstanden (vgl. a. LSG Hessen, Urt. v. 26.08.2009 - L 4 KA 55/08 -www.sozialgerichtsbarkeit.de = [...] = www.lareda.hessenrecht.de, und die hierzu ergangene Revisionsentscheidung, BSG, Urt. v. 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R - a.a.O.., Rdnr. 15).
  • SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 241/08

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - besondere …

    Rn. 39 Soweit die Beklagte für die Leistungen innerhalb des Regelleistungsvolumens keinen festen, im Vorhinein fest vereinbarten Punktwert vergütet hat, war dies von der Kammer nicht zu beanstanden (vgl. a. LSG Hessen, Urt. v. 26.08.2009 - L 4 KA 55/08 -www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris = www.lareda.hessenrecht.de, und die hierzu ergangene Revisionsentscheidung, BSG, Urt. v. 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R - aaO., Rdnr. 15).
  • SG Marburg, 20.01.2010 - S 11 KA 225/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Fachgruppe der Fachärzte für Anästhesiologie - …

    Rn. 42 Die Kammer hält diese Regelungen, soweit sie hier streitbefangen sind, im Anschluss an die ständige Rechtsprechung der 12. Kammer des SG Marburg sowie des HLSG (vgl. statt vieler Urteil des SG Marburg vom 21.05.2008, S 12 KA 18/07, Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.08.2009, L 4 KA 55/08), grundsätzlich für rechtmäßig.
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