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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 18.06.2008 - L 4 KA 59/06, L 4 KA 64/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11124
LSG Hessen, 18.06.2008 - L 4 KA 59/06, L 4 KA 64/06 (https://dejure.org/2008,11124)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.06.2008 - L 4 KA 59/06, L 4 KA 64/06 (https://dejure.org/2008,11124)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - L 4 KA 59/06, L 4 KA 64/06 (https://dejure.org/2008,11124)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Festlegung des Betriebskostenabzugs auf 35% bei fehlender Normsetzungsbefugnis; Erhöhung des Betriebskostenabzugs zur Finanzierung eines organisierten Notdienstes; Rechtmäßigkeit eines Honorarbescheids

  • Wolters Kluwer

    Festlegung des Betriebskostenabzugs auf 35% bei fehlender Normsetzungsbefugnis; Erhöhung des Betriebskostenabzugs zur Finanzierung eines organisierten Notdienstes; Rechtmäßigkeit eines Honorarbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • OVG Thüringen, 17.06.1993 - 1 B 117/92

    Landrat; Untere Verwaltungsbehörde; Bauaufsichtsbehörde; Selbständige …

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2008 - L 4 KA 59/06
    Bliebe die gesetzlich bestimmte sachliche Zuständigkeit im Außenverhältnis nicht gewahrt, und könnte die Aufsichtsbehörde im Einzelfall die Zuständigkeitsordnung überspielen, widerspräche dies einer geordneten Staatsverwaltung, die auf die Einhaltung der Aufgaben- und Entscheidungszuständigkeiten angewiesen ist (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Juni 1999, 1 B 117/92, Juris Rdnr. 12).

    Rn. 30 Aber auch die Voraussetzungen entsprechend eines im Schrifttum diskutierten "Noteintritts" als Ausnahmefall bei "Gefahr im Verzug" und Nichtbefolgung von Weisungen (vgl. hierzu Engel in DVBl. 1982, 757, 762 m.w.N.) bzw. einer Eilzuständigkeit der übergeordneten Behörde (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Juni 1999, a.a.O.;… Juris Rdnr. 14) sind vorliegend nicht gegeben.

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89

    Ausländerwahlrecht II

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2008 - L 4 KA 59/06
    Dies gilt selbst dann, wenn Selbsteintrittsrechte, Letztentscheidungs- oder Abänderungsrechte übergeordneter Behörden in Konfliktfällen bestehen sollten (BVerfG, Urteil vom 31. Oktober 1990, Az. 2 BvF 3/89, veröffentlicht in Juris, dort Rdnr. 38, 40; BVerfGE 47, 253, 275; 52, 95, 112,120,130).

    Dies könne nur in Betracht kommen, wenn Kompetenzen gegenständlich im Einzelnen und auch ihrem Umfang nach eng begrenzt sind und die zutreffenden Entscheidungen inhaltlich soweit vorstrukturieren, dass sie sich etwa auf die messbar richtige Plan- oder Gesetzesdurchführung beschränken; geringere Anforderungen an die Legitimation seien zu stellen, wenn die Zuständigkeit eines Entscheidungsträgers nur auf einen eng umgrenzten wenig bedeutsamen Bereich gerichtet sei und außerdem einem umfassenden Evokations- oder Letztentscheidungsrecht eines übergeordneten Organs unterliege (BVerfG, Urteil vom 31. Oktober 1990, a.a.O, Juris Rdnr. 41).

  • BSG, 03.09.1987 - 6 RKa 1/87

    Unkostenbeitrag - Beitragserhebung - Honorar für Leistungen im Notfalldienst - …

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2008 - L 4 KA 59/06
    Die Abgeordnetenversammlung der Beklagten habe den Umfang bzw. die Höhe des Betriebskostenabzugs nicht selbst regeln müssen, denn diese Festlegung könne den nachgeordneten Gremien übertragen werden (vgl. BSG, Urteil vom 3. September 1987 - 6 RKa 1/87, SozR 2200 § 368m Nr. 4;… SG Marburg, a.a.O, Rn. 26 ff.) Die Tatsache, dass die Erhöhung des Betriebskostenabzugs auf 35% unmittelbar durch den Geschäftsausschuss als satzungsmäßige Genehmigungsstelle und nicht zuvor durch eine Versammlung der Notdienstgemeinschaft erfolgt sei, führe nicht zu einer Unwirksamkeit der Beschlussfassung vom 2. November 2002.

    Der Umfang und die Durchführung des Notdienstes obliegt der KÄV im Rahmen ihrer Satzungshoheit (vgl. BSG, Urteile vom 3. September 1987, Az.: 6 RKa 1/87 und vom 11. Juni 1986; Az.: 6 Ka 5/85, jeweils veröffentlicht in juris).

  • LSG Berlin, 03.03.2004 - L 7 KA 4/03

    Aufhebung der Festsetzung einer Schadensersatzverpflichtung wegen Überschreitung …

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2008 - L 4 KA 59/06
    Das LSG Berlin habe im Urteil vom 3. März 2004 (L 7 KA 4/03) darauf hingewiesen, dass eine Regelung auch dann echte Rückwirkung entfalte, wenn diese rückwirkend in einen bereits begonnenen, fortdauernden Sachverhalt eingreife, der sich aber als einheitlich und untrennbar erweise.
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2008 - L 4 KA 59/06
    Dies gilt selbst dann, wenn Selbsteintrittsrechte, Letztentscheidungs- oder Abänderungsrechte übergeordneter Behörden in Konfliktfällen bestehen sollten (BVerfG…, Urteil vom 31. Oktober 1990, Az. 2 BvF 3/89, veröffentlicht in Juris, dort Rdnr. 38, 40; BVerfGE 47, 253, 275; 52, 95, 112,120,130).
  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2008 - L 4 KA 59/06
    Dies gilt selbst dann, wenn Selbsteintrittsrechte, Letztentscheidungs- oder Abänderungsrechte übergeordneter Behörden in Konfliktfällen bestehen sollten (BVerfG…, Urteil vom 31. Oktober 1990, Az. 2 BvF 3/89, veröffentlicht in Juris, dort Rdnr. 38, 40; BVerfGE 47, 253, 275; 52, 95, 112,120,130).
  • SG Marburg, 09.11.2005 - S 12 KA 35/05

    Kassenärztliche Vereinigung - Notdienstordnung - Erhebung der Kostenumlage durch …

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2008 - L 4 KA 59/06
    Rn. 10 Abweichend vom SG Marburg (vgl. Urteil vom 9. November 2005 - S 12 KA 35/05, in Juris dokumentiert, dort Rn. 17) komme den Honorarbescheiden beigefügten Kontoauszügen Verwaltungsaktqualität bezüglich der in ihnen ausgewiesenen Betriebskostenabzüge im Sinne des § 31 S. 1 SGB, 10.
  • LSG Hessen, 19.10.2011 - L 4 KA 15/10

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Rechtmäßigkeit des Abzugs eines …

    Rn. 6 In einem bereits vorher anhängig gewordenen Verfahren betreffend die Quartale I/03 und II/03 stellte der erkennende Senat mit Urteil vom 18. Juni 2008 (L 4 KA 59/06, 64/06) fest, dass der Beschluss des Geschäftsausschusses der Bezirksstelle der Beklagten vom 2. November 2002 hinsichtlich der Festlegung eines Betriebskostenabzugs von 35% wegen fehlender Normsetzungsbefugnis des Geschäftsausschusses formell rechtswidrig und damit unwirksam war, weshalb für diese Quartale lediglich ein Betriebskostenabzug von 15 % erfolgen durfte.

    An seiner dahingehenden Rechtsprechung (Urteil vom 18. Juni 2008, L 4 KA 59/06, Juris) hält der Senat fest.

    Die Beklagte war auch berechtigt, die Beschlussfassung über Art und Umfang des Betriebskostenabzugs auf die einzelne Notdienstgemeinschaft zu übertragen, nachdem sie mit der NDO als Bestandteil der Satzung die grundlegenden Bestimmungen über die Aufbringung der Mittel selbst getroffen hat (Urteil des Senats vom 18. Juni 2008, L 4 KA 59/06, Juris).

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 34/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Nichtvertragsarzt - Abzug eines …

    Mit rechtskräftigen Urteilen vom 18.6.2008 (L 4 KA 59/06 und 64/06) entschied das Hessische LSG, dass dieser Beschluss wegen fehlender Normsetzungsbefugnis des Geschäftsausschusses rechtswidrig gewesen sei und für die dort streitigen Quartale I/2003 und II/2003 nur ein Betriebskostenabzug in Höhe von 15 % habe erfolgen dürfen.
  • SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 800/08

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Rechtmäßigkeit des Abzugs eines …

    Auf Berufung des Klägers verurteilte LSG Hessen, Urt. v. 18.06.2008 - L 4 KA 59/06 und L 4 KA 64/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de die Beklagte, den Betriebskostenabzug auch für das Quartal II/03 auf 15 % festzusetzen und wies die Berufung der Beklagten zurück.

    Im Übrigen kommt nach der Rechtsprechung des LSG Hessen, Urt. v. 18.06.2008 - L 4 KA 59/06 und L 4 KA 64/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris den Kontoauszügen, die den Honorarbescheiden beigefügt werden und den Betriebskostenabzug im Rahmen einer Teilnahme am Notdienst der KV Hessen ausweisen, Verwaltungsaktqualität zu.

    Nach Erlass der Entscheidung des LSG Hessen, Urt. v. 18.06.2008 - L 4 KA 59/06 und L 4 KA 64/06 - aaO. ist dies zwischen den Beteiligten unstreitig.

  • LSG Hessen, 08.06.2011 - L 4 KA 75/10

    Honorarabzug wegen verspäteter Einreichung von Honorarabrechnungen

    Diese Satzungsbefugnis umfasst dabei nicht nur die Beitragserhebung in Form einer Verwaltungskostenumlage in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Vergütungsanspruchs im Sinne von § 3 Abs. 7 der Satzung (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 19. Dezember 1983 - B 6 RKa 9/83, Urteil vom 24. September 2003 - B 6 KA 51/02 R), sondern unter Berücksichtigung des weit gefassten Wortlauts von § 81 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ("Mittel") auch die Erhebung von besonderen Verwaltungskosten (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 1. September 2004 - L 5 KA 1529/03, MedR 2005, 483; zitiert nach juris RdNr. 21 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 3. September 1987 - 6 RKa 1/87; Urteil vom 12. Mai 1992 - 6 RKa 33/92; vgl. auch Senatsurteil vom 18. Juni 2008 - L 4 KA 59/06, L 4 KA 64/06, juris Rdnr. 28; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht…, Urteil vom 4. November 2008 - L 4 KA 2/06, juris Rdnr. 46 zur Kostenumlage für den ärztlichen Notfallbereitschaftsdienst).
  • SG Marburg, 21.11.2018 - S 12 KA 245/16

    Heranziehung zu Beiträgen für ärztlichen Bereitschaftsdienst nach Honorarumsatz …

    Durch Beschluss der Vertreterversammlung kann die Erhebung einer Umlage delegiert werden (…vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 04.11.2008 - L 4 KA 2/06 - juris Rdnr. 45; LSG Hessen, Urt. v. 18.06.2008 - L 4 KA 59/06 und L 4 KA 64/06 - juris Rdnr. 26).
  • SG Marburg, 06.05.2009 - S 12 KA 398/08

    Notdienstgemeinschaft - Beschluss der Mitgliederversammlung über Umlageerhebung …

    Rn. 35 Der Geschäftsausschuss war weder nach der alten noch nach der neuen NDO befugt, die Umlage zum Ausgleich des Defizits festzusetzen (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 18.06.2008 - L 4 KA 59/06 und L 4 KA 64/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Marburg, 26.11.2008 - S 12 KA 963/06

    Kassenärztliche Vereinigung - Notdienst - Berechtigung zur Delegation der …

    Der Notdienstgemeinschaft bleibt nur noch ein Spielraum innerhalb der Vorgaben (vgl. a. LSG Hessen, Urt. v. 18.06.2008 - L 4 KA 59/06 und L 4 KA 64/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris).
  • SG Marburg, 18.01.2012 - S 12 KA 921/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Notdienst - Zulässigkeit der Festlegung weiterer …

    Die Beschlussfassung über Art und Umfang des Betriebskostenabzugs kann auch auf die einzelne Notdienstgemeinschaft übertragen werden, wenn mit der Notdienstordnung als Bestandteil einer Satzung die grundlegenden Bestimmungen über die Aufbringung der Mittel selbst getroffen werden (Vgl. LSG Hessen, Urt. v. 18.06.2008 - L 4 KA 59/06 u. L 4 KA 64/06 - juris Rn. 26).
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