Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 19.01.2005 - L 5 AL 192/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; SGB III § 150 Abs. 2 Nr. 3
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Anspruchsdauer des Teilarbeitslosengeldes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 01.12.2003 - S 2 AL 3195/02
- LSG Baden-Württemberg, 19.01.2005 - L 5 AL 192/04
- BSG, 21.07.2005 - B 11a AL 37/05 B
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.01.2005 - L 5 AL 192/04
Rn. 33 Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet (anders formuliert) dem Gesetzgeber, unter steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 98, 365, 385 mit Hinweis auf BVerfGE 1, 14, 52; 13, 46, 53; stRspr).Zu einer Differenzierung bei ungleichen Sachverhalten ist der Gesetzgeber allerdings nur verpflichtet, wenn die tatsächliche Ungleichheit so groß ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl. BVerfGE 98, 365, 385 mit Hinweis auf BVerfGE 1, 264, 275 ff; 67, 70, 85 ff).
Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfGE 98, 365, 385 mit Hinweis auf BVerfGE 79, 87, 100; 91, 93, 115).
- LSG Berlin, 16.08.2002 - L 4 AL 27/01
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.01.2005 - L 5 AL 192/04
Die Begrenzung der Anspruchsdauer von Teilarbeitslosengeld auf ein halbes Jahr sei mithin nicht verfassungswidrig (Hinweis auf Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 16. August 2002, Az. L 4 AL 27/01 - Bl. 18 ff der SG-Akte -). - BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.01.2005 - L 5 AL 192/04
Rn. 33 Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet (anders formuliert) dem Gesetzgeber, unter steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 98, 365, 385 mit Hinweis auf BVerfGE 1, 14, 52; 13, 46, 53; stRspr).
- BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
Allphasenumsatzsteuer
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.01.2005 - L 5 AL 192/04
Stehen die wirtschaftlichen Folgen einer solchen Regelung jedoch in einem Missverhältnis zu den mit der Typisierung verbundenen Vorteilen, so genügt diese dem Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG nicht (BVerfG aaO mit Hinweis auf BVerfGE 21, 12, 27 ff; 48, 227, 229). - BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88
Kindergeld
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.01.2005 - L 5 AL 192/04
Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfGE 98, 365, 385 mit Hinweis auf BVerfGE 79, 87, 100; 91, 93, 115). - BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81
Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.01.2005 - L 5 AL 192/04
Zu einer Differenzierung bei ungleichen Sachverhalten ist der Gesetzgeber allerdings nur verpflichtet, wenn die tatsächliche Ungleichheit so groß ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl. BVerfGE 98, 365, 385 mit Hinweis auf BVerfGE 1, 264, 275 ff; 67, 70, 85 ff). - BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52
Bezirksschornsteinfeger
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.01.2005 - L 5 AL 192/04
Zu einer Differenzierung bei ungleichen Sachverhalten ist der Gesetzgeber allerdings nur verpflichtet, wenn die tatsächliche Ungleichheit so groß ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl. BVerfGE 98, 365, 385 mit Hinweis auf BVerfGE 1, 264, 275 ff; 67, 70, 85 ff). - BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.01.2005 - L 5 AL 192/04
Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfGE 98, 365, 385 mit Hinweis auf BVerfGE 79, 87, 100; 91, 93, 115). - BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83
Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30. …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.01.2005 - L 5 AL 192/04
Rn. 32 Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 72, 141, 150; 67, 231, 236 m. w. N.). - BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83
Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.01.2005 - L 5 AL 192/04
Rn. 32 Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 72, 141, 150; 67, 231, 236 m. w. N.). - BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvR 486/59
Verfassungswidrigkeit des allein auf Parteimitgliedschaft gestützten …
- BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvL 29/76
Lohnfortzahlung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2008 - L 12 AL 233/06
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Ruhen von Arbeitslosenhilfe wegen …
Rn. 18 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf das Sitzungsprotokoll über die mündliche Verhandlung vom 29. Mai 2008, den sonstigen Inhalt der Prozessakte, der verbundenen Prozessakten des SG Aurich - S 5 AL 192/04, S 5 AL 231/04 - sowie der Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind und der Entscheidungsfindung des Senats zugrunde gelegen haben. - LSG Baden-Württemberg, 19.04.2012 - L 3 AL 3640/11 Mithin ist zur Überzeugung des Senates die zeitliche Begrenzung des Teilzeitarbeitslosengeldes gegenüber dem Arbeitslosengeld sachlich gerechtfertigt und verstößt daher nicht gegen Art. 3 GG (so auch Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 16.08.2002 - L 4 AL 27/01 - Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2005 - L 5 AL 192/04 - BSG, Beschluss vom 21.07.2005 - B 11a AL 37/05 B - jew. veröffentlicht in juris).
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