Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 03.11.2004 - L 5 AL 3835/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Arbeitslose müssen sofort zum Amt
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Arbeitslose müssen sofort zum Amt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei verspäteter Arbeitslosmeldung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen verspäteter Meldung als Arbeit suchend; Umfassende Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bewilligungsbescheides bei Anfechtung des Bescheides nur hinsichtlich der Leistungshöhe; Zeitpunkt für die Meldung als Arbeit suchend ...
Verfahrensgang
- SG Ulm, 26.07.2004 - S 2 AL 1282/04
- LSG Baden-Württemberg, 03.11.2004 - L 5 AL 3835/04
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 47/04 R
Minderung des Arbeitslosengeldes bei verspäteter Meldung
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.11.2004 - L 5 AL 3835/04
Rn. 29 Unverzüglich bedeutet, dass die persönliche Meldung ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB) zu erfolgen hat, nachdem die versicherungspflichtige Person vom Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Kenntnis erlangt hat (…vgl. auch Voelzke, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts Rdnr. 492; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom. 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).Rn. 31 Der Annahme, die Klägerin habe sich nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet, steht nicht entgegen, dass sie die zum 1. Juli 2003 in Kraft getretene gesetzliche Regelung nicht kannte (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom. 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).
Rn. 32 Des Weiteren steht der Annahme, die Klägerin habe sich nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet, nicht entgegen, dass der Arbeitgeber es entgegen § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III unterlassen hat, den Arbeitnehmer über die Meldepflicht zu informieren (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).
- LSG Baden-Württemberg, 09.06.2004 - L 3 AL 1267/04
Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.11.2004 - L 5 AL 3835/04
Rn. 29 Unverzüglich bedeutet, dass die persönliche Meldung ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB) zu erfolgen hat, nachdem die versicherungspflichtige Person vom Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Kenntnis erlangt hat (…vgl. auch Voelzke, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts Rdnr. 492; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom. 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).Rn. 31 Der Annahme, die Klägerin habe sich nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet, steht nicht entgegen, dass sie die zum 1. Juli 2003 in Kraft getretene gesetzliche Regelung nicht kannte (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom. 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).
Rn. 32 Des Weiteren steht der Annahme, die Klägerin habe sich nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet, nicht entgegen, dass der Arbeitgeber es entgegen § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III unterlassen hat, den Arbeitnehmer über die Meldepflicht zu informieren (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).
- BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88
Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.11.2004 - L 5 AL 3835/04
Außerdem würden Gesetze mit der Verkündung grundsätzlich allen Betroffenen als bekannt gelten, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie von ihnen tatsächlich Kenntnis erlangt hätten (mit Hinweis auf BSG SozR 3 - 1200 § 13 Nr. 1, m. w. N.;… SozR 3 - 1300 § 27 Nr. 3).Mit der Verkündung gelten die Gesetze grundsätzlich allen Normadressaten als bekannt, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie von ihnen tatsächlich Kenntnis erlangt haben - Grundsatz der formellen Publizität - (BSG SozR 3-1200 § 13 Nr. 1, mwN;… SozR 3-1300 § 27 Nr. 3).
- BSG, 09.02.1993 - 12 RK 28/92
Rentner - Versicherungspflicht - Befreiung - Fristversäumnis
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.11.2004 - L 5 AL 3835/04
Außerdem würden Gesetze mit der Verkündung grundsätzlich allen Betroffenen als bekannt gelten, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie von ihnen tatsächlich Kenntnis erlangt hätten (…mit Hinweis auf BSG SozR 3 - 1200 § 13 Nr. 1, m. w. N.; SozR 3 - 1300 § 27 Nr. 3).Mit der Verkündung gelten die Gesetze grundsätzlich allen Normadressaten als bekannt, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie von ihnen tatsächlich Kenntnis erlangt haben - Grundsatz der formellen Publizität - (…BSG SozR 3-1200 § 13 Nr. 1, mwN; SozR 3-1300 § 27 Nr. 3).
- ArbG Verden, 27.11.2003 - 3 Ca 1567/03
Anspruch auf Schadensersatz wegen vertraglicher Pflichtverletzung des …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.11.2004 - L 5 AL 3835/04
Eine mit Konsequenzen für die Frage des Verschuldens versehene Form der "Rechtsfolgenbelehrung" durch den Arbeitgeber anstelle der Beklagten ist im Arbeitsförderungsrecht systemfremd und würde diesen dann bei Fehlern ggf. zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen aussetzen, die ersichtlich nicht vom Gesetzgeber gewollt waren (vgl. z. B. Arbeitsgericht Verden vom 27. November 2003 - 3 Ca 1567/03 -, welches unter Hinweis auf den Soll-Charakter sowie Wortlaut und Aufbau der Vorschrift des § 2 SGB III keinen Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers bei unterlassener Aufklärung durch den Arbeitgeber zuerkannte;… ablehnend zu Schadenersatzansprüchen auch Spellbrink in Hennig, SGB III, § 37 b Rdnr. 31), denn die Vorschrift ist als nicht staatlich durchsetzbar ausgestaltet (…vgl. GK SGB III/Rademacher, § 37 b Rdnr. 29). - BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 47/02 R
Mitteilung - Verwaltungsakt - Regelung - Außenwirkung - Rechtsansicht
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.11.2004 - L 5 AL 3835/04
Macht ein Leistungsbezieher aber einen Anspruch auf höhere Leistung geltend, so ist im gerichtlichen Verfahren nicht nur die von ihm geltend gemachte Beanstandung, sondern die Rechtmäßigkeit der Leistungsfeststellung unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (z.B. BSG Urteil vom 29. Januar 2003 - B 11 AL 47/02 R -).
- BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04
Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung …
Von der Verfassungsmäßigkeit der Sanktion geht dagegen das Landessozialgericht Baden-Württemberg (3. November 2004 - L 5 AL 3835/04 - 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - AuR 2005, 158) aus. - BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 49/05
Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung …
Von der Verfassungsmäßigkeit der Sanktion geht dagegen das Landessozialgericht Baden-Württemberg (3. November 2004 - L 5 AL 3835/04 - 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - AuR 2005, 158) aus. - LSG Baden-Württemberg, 12.05.2005 - L 7 AL 753/05
Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …
Dabei kann dahinstehen, ob dieses Schreiben überhaupt eine Regelung im Sinne des § 31 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch getroffen hat (verneinend zu einem im Wesentlichen gleichlautenden Erläuterungsschreiben LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. November 2004 - L 5 AL 3835/04 -, rechtskräftig ); denn jedenfalls hatte der genannte Widerspruchsbescheid ihm die "Gestalt" eines Verwaltungsakts gegeben (…vgl. hierzu Bundessozialgericht SozR 3-1300 § 50 Nr. 13 S. 33; ferner Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 78, 3 ff.).Rn. 26 Erweiternd dazu wird die Meinung vertreten, dass die Regelung in § 37 b Satz 2 SGB III als unselbständige Begrenzung des Satzes 1 a. a. O. zu sehen sei, sodass auch der befristete Beschäftigte "an sich" unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zur Meldung angehalten sei, er sich jedoch erst drei Monate vor der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses melden müsse, wenn ihm bereits vorher der Zeitpunkt der Beendigung bekannt sei (…vgl. Voelzke, a. a. O., § 12 Rdnr. 494;… ähnlich Rademacher, a. a. O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. November 2004 a. a. O.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2005 - L 19 (12) AL 236/04
Arbeitslosenversicherung
Demgegenüber enthält der vom SG in den Tenor mit aufgenommene "Bescheid" vom 22.12.2003 für sich genommen keine Regelung, stellt somit also keinen eigenständig anfechtbaren Verwaltungsakt dar (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 22.09.2004 - L 5 AL 1986/04 - und 03.11.2004 - L 5 AL 3835/04).Die Regelung in § 37 b S. 2 SGB III für befristete Arbeitsverhältnisse, die vorsieht dass die Meldung "jedoch frühestens drei Monate vor der Beendigung zu erfolgen" hat, ist tatsächlich so unklar (aA LSG Baden-Württenberg, 3.11.2004, L 5 AL 3835/04; vgl auch Coseriu/Jakob, PK-SGB III, § 37 Rz 11 ff), dass der Verpflichtete nicht erkennen kann, was von ihm gefordert wird.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2005 - L 19 AL 236/04
Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsakts bei Fehlen einer Regelung; Voraussetzungen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2005 - L 19 AL 22/05
Arbeitslosenversicherung
Die Regelung in § 37 b S. 2 SGB III für befristete Arbeitsverhältnisse, die vorsieht dass die Meldung "jedoch frühestens drei Monate vor der Beendigung zu erfolgen" hat, ist tatsächlich so unklar (aA LSG Baden-Württenberg, 3.11.2004, L 5 AL 3835/04; vgl auch Coseriu/Jakob, PK-SGB III, § 37 Rz 11 ff), dass der Verpflichtete nicht erkennen kann, was von ihm gefordert wird. - LSG Baden-Württemberg, 15.04.2005 - L 8 AL 5414/04
Arbeitslosengeld - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche - keine …
Rn. 19 Das Schreiben der AA vom 29.06.2004, gegen das der Kläger ebenfalls Widerspruch eingelegt hat, stellt dagegen keinen Verwaltungsakt dar (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2004 - L 5 AL 3835/04 - veröffentlicht in Juris). - SG Mannheim, 03.03.2005 - S 5 AL 3437/04
Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …
Rn. 20 Die überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. z. B. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 03.11.2004 - L 5 AL 3835/04 - Coseriu/Jakob, SGB 111, 2. Aufl., Anm. 12 ff.zu § 37 b; Kruse-Gagel , SGB III , Anm. 12 zu § 37 b; zweifelnd Spellbrink in Eicher/Schlegel, SGB III Anm. 53 ff. zu § 37 b ) schließt diese Gesetzeslücke mit der Behauptung eines "unglücklichen" Wortlauts (… Coseriu/Jakob aaO.) in der Weise, dass dem Beschäftigten keine Zeitspanne für seine Meldung eingeräumt werde, sondern er sich genau an dem Tag als arbeitsuchend zu melden habe, der drei Monate vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses liegt; objektive Hinderungsgründe wie z. B. eine fehlende Dienstbereitschaft der Agentur für Arbeit oder eine Erkrankung des Arbeitslosen an diesem Tag werden dadurch berücksichtigt, dass unter Rückgriff auf Satz 1 der Vorschrift ein Handeln nach Wegfall des Hinderungsgrundes als nicht schuldhaftes Zögern und damit als noch "unverzüglich" angesehen wird (…vgl. z. B. LSG Baden-Württemberg, a.a.O.).
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