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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2006 - L 5 B 549/06 AS ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3987
LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2006 - L 5 B 549/06 AS ER (https://dejure.org/2006,3987)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.08.2006 - L 5 B 549/06 AS ER (https://dejure.org/2006,3987)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. August 2006 - L 5 B 549/06 AS ER (https://dejure.org/2006,3987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um das Vorliegen eines unter den Regelungsbereich des § 39 Ziffer 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) fallenden Verwaltungsakt (VA) hinsichtlich der Rücknahme oder Aufhebung eines Bewilligungsbescheides; Möglichkeit der Deklarierung einer Geltendmachung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (47)

  • LSG Sachsen, 19.01.2012 - L 3 AS 820/10

    Zur Anrechnung von Spesen als Einkommen

    Der erkennende Senat teilt - auch vor dem Hintergrund der zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung - die in der Rechtsprechung überwiegend vertretene Rechtsauffassung, dass vom Arbeitgeber gezahlte Vergütungen zu Verpflegungsmehraufwendungen, Verpflegungszuschüsse oder Spesen zweckbestimmte Einnahmen im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a SGB II a. F. sein können (vgl. z. B. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung: Sächs. LSG…, Beschluss vom 21. September 2010 - L 7 AS 395/10 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 26; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2006 - L 5 B 549/06 AS ER - JURIS-Dokument Rdnr. 14; LSG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - L 2 B 342/07 AS ER - JURIS-Dokument Rdnr. 21; LSG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 10. Juni 2010 - L 8 AS 90/08, L 8 AS 91/08 - JURIS-Dokument Rdnr. 46; vgl. auch SG Halle…, Urteil vom 11. November 2010 - S 23 AS 5254/08 - JURIS-Dokument Rdnr. 28 [mit dem Hinweis auf europarechtliche Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten im Güter- und Personenverkehr]; a. A. z. B.: SG Dresden…, Urteil vom 1. September 2010 - S 36 AS 5042/08 - JURIS-Dokument Rdnr. 28 ff.;… weitere Rechtsprechungsnachweise bei Dau, jurisPR-SozR 7/2010 Anm. 4 [Buchstabe C Abs. 2]).
  • SG Dresden, 26.06.2008 - S 21 AS 1805/08

    "Hartz IV"-Empfänger muss sich steuerfreies Verpflegungsgeld nicht als Einkommen …

    Sie dienen nicht dem gleichen Zweck wie die Leistungen nach dem SGB II (…so auch Mecke in Eicher/Spellbrink, aaO., § 11 RdNr. 39; grundsätzlich bejahend, aber im konkreten Fall offen lassend LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss des 8. Senats vom 29.06.2007 -Az.: L 8 B 229/06 -, juris, RdNrn. 25ff.; ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss des 5. Senats vom 25.08.2006, -Az.: L 5 B 549/06 AS ER -, juris, RdNr. 14; bejahend für die insoweit vergleichbare Trennungskostenbeihilfe LSG Thüringen, Beschluss des 7. Senats vom 31.01.2006 - L 7 AS 770/05 ER - juris, RdNr. 46; bejahend für die steuerfreie Aufwendungsentschädigung: Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, § 11 RdNr. 225; Zeitler/Dauber in Mergler/Zink, SGB II, § 11 RdNr. 89).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2006 - L 18 B 667/06
    Da sich der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes auch nur gegen die "Zwangsvollstreckung über 161, 10 Euro" richtet und bei verständiger Würdigung dieses Begehrens (§ 123 SGG) nicht etwa gleichzeitig die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Aufhebungsentscheidung erstrebt wird (siehe dazu Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. August 2006 - L 5 B 549/06 AS ER -), ist klarstellend darauf hinzuweisen, dass sich die aufschiebende Wirkung der Klageerhebung ausschließlich auf die in dem Bescheid vom 24. Januar 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Mai 2006 verfügte Erstattung von 160,- Euro bezieht.

    Demgemäß findet die Regelung des § 39 Nr. 1 SGB II, die als Ausnahme von dem in § 86 a Abs. 1 Satz 1 SGG niedergelegten Grundsatz nach den allgemeinen Auslegungsregeln eng auszulegen ist, auf den Erstattungsanspruch keine Anwendung (vgl. die Rechtsprechung der Fachsenate des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg: Beschluss vom 25. August 2006 - L 5 B 549/06 AS ER - Beschluss vom 28. Juli 2006 - L 14 B 350/06 AS ER - Beschluss vom 13. März 2006 - L 10 B 345/06 AS ER -).

    Wegen der eindeutigen Fehlerhaftigkeit der getroffenen Entscheidungen wird aber darauf verwiesen, dass die in den angefochtenen Bescheiden enthaltenen Verfügungssätze schon deshalb der Aufhebung unterliegen dürften, weil die Leistungen für die Antragstellerin und den mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Sohn R bewilligt worden waren, die Aufhebungs- und Erstattungsentscheidung sich aber allein gegen die Antragstellerin richtet (vgl. insoweit den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. August 2006 - L 5 B 549/06 AS ER -).

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