Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 05.02.2003 - L 5 KA 3172/02 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 53/00 R
Vertragsarzt - Voraussetzungen für die Erweiterung eines qualifikationsabhängigen …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2003 - L 5 KA 3172/02
Es gelten insoweit dieselben Erwägungen wie zu den Ausnahmen von der Teilbudgetierung nach Nr. 4 der Weiterentwicklungsvereinbarung vom 7.8.1996 (…vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 26) und der Erweiterung der Praxis- und Zusatzbudgets (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31). - BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R
Orthopäde - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Versorgung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2003 - L 5 KA 3172/02
Es gelten insoweit dieselben Erwägungen wie zu den Ausnahmen von der Teilbudgetierung nach Nr. 4 der Weiterentwicklungsvereinbarung vom 7.8.1996 (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 26) und der Erweiterung der Praxis- und Zusatzbudgets (…vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31). - BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2003 - L 5 KA 3172/02
Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis 2.1.2002 geltenden Fassung, die nach dem Urteil des BSG vom 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R in Fällen weiterhin anwendbar ist, in denen - wie hier - das gerichtliche Verfahren vor dem 2.1.2002 anhängig geworden ist.
- BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 30/01 R
Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf - Zuordnung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2003 - L 5 KA 3172/02
Diese Regelungen halten sich im Rahmen der der Beklagten nach § 85 Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) eingeräumten Befugnis, die Gesamtvergütung unter die Vertragsärzte zu verteilen, und verletzen auch nicht das sich aus Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) herzuleitende Gebot der Honorarverteilungsgerechtigkeit (vgl. Urteil des Senats vom 23.6.2001 - L 5 KA 442/99 -, MedR 2001, S. 589, bestätigt durch Urteil des BSG vom 11.9.2002 - B 6 KA 30/01 R -). - BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R
Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2003 - L 5 KA 3172/02
Um speziellen Fallgestaltungen Rechnung tragen zu können, ist es ausreichend, wenn der HVM Härtefallregelungen - wie in Nr. 4.4.1 Satz 6 der Anlage 1 zum HVM - enthält (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27). - BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R
Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2003 - L 5 KA 3172/02
Das BSG hat z.B. die Ermächtigung an den Vorstand, für besondere Fachgruppen oder auch für Praxisanfänger höhere Kontingentgrenzen festzusetzen, nicht beanstandet (vgl. zum Ganzen: BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 31, mwN). - BSG, 30.08.2002 - B 13 SF 1/02 S
Festsetzung der Pauschgebühr ab dem 02.01.2002
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2003 - L 5 KA 3172/02
An seiner früheren Auffassung, § 197 a SGG in der seit 2.1.2002 geltenden Fassung des 6. SGG-Änderungsgesetzes komme auf Berufungsverfahren zur Anwendung, die nach dem 2.1.2002 anhängig geworden sind, hält der Senat im Hinblick auf die inzwischen gefestigte Rechtsprechung des BSG (z.B. Beschluss vom 30.8.2002 - B 13 SF 1/02 S) nicht mehr fest. - BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 5/01 R
Honorarverteilungsmaßstab - Honorarbegrenzungsregelung - Berücksichtigung der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2003 - L 5 KA 3172/02
Denn die stationär-belegärztliche Tätigkeit ist ein Teil der vertragsärztlichen Tätigkeit und unterliegt damit auch den entsprechenden Vergütungsgrundsätzen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 4, mwN). - LSG Baden-Württemberg, 13.06.2001 - L 5 KA 442/99
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2003 - L 5 KA 3172/02
Diese Regelungen halten sich im Rahmen der der Beklagten nach § 85 Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) eingeräumten Befugnis, die Gesamtvergütung unter die Vertragsärzte zu verteilen, und verletzen auch nicht das sich aus Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) herzuleitende Gebot der Honorarverteilungsgerechtigkeit (vgl. Urteil des Senats vom 23.6.2001 - L 5 KA 442/99 -, MedR 2001, S. 589, bestätigt durch Urteil des BSG vom 11.9.2002 - B 6 KA 30/01 R -).
- LSG Baden-Württemberg, 01.07.2009 - L 5 KA 1977/07 Dieser werde nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg erst bei Honorarminderungen von 20 % des Gesamtumsatzes in Betracht gezogen (Hinweis auf Urteil des erkennenden Senats vom 5. Februar 2003 - L 5 KA 3172/02 -).
Eine Härtefall, den der Senat regelmäßig erst bei Honorarminderungen von 20% des Gesamtumsatzes in Betracht zieht (vgl dazu Urteil des Senats vom 5.2.2003 - L 5 KA 3172/02), liegt daher nicht vor.
Ein Härtefall, den der Senat regelmäßig erst bei Honorarminderungen von 20 % des Gesamtumsatzes in Betracht zieht (vgl. dazu Urteil des Senats vom 5. Februar 2003 - L 5 KA 3172/02 - und vom 26. Februar 2003 - L 5 KA 1909/00 -), liegt daher nicht vor.
- LSG Baden-Württemberg, 01.07.2009 - L 5 KA 70/07 Eine Härtefall, den der Senat regelmäßig erst bei Honorarminderungen von 20% des Gesamtumsatzes in Betracht zieht (vgl dazu Urteil des Senats vom 5.2.2003 - L 5 KA 3172/02), liegt daher nicht vor.
Ein Härtefall, den der Senat regelmäßig erst bei Honorarminderungen von 20 % des Gesamtumsatzes in Betracht zieht (vgl. dazu Urteil des Senats vom 5. Februar 2003 - L 5 KA 3172/02 - und vom 26. Februar 2003 - L 5 KA 1909/00 -), liegt daher nicht vor.
- LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 5 KA 3228/12
Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Arztpraxen mit …
Ein wirtschaftlicher Härtefall sei nach der Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg (…Urt. v. 26.02.2003, L 5 KA 1909/00; Urt. v. 05.02.2003, L 5 KA 3172/02) regelmäßig erst bei Honorarminderungen von 20 % des Gesamtumsatzes in Betracht zu ziehen.
- LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 5 KA 1618/12 Ein wirtschaftlicher Härtefall sei nach der Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg (…Urt. v. 26.02.2003, L 5 KA 1909/00; Urt. v. 05.02.2003, L 5 KA 3172/02) regelmäßig erst bei Honorarminderungen von 20 % des Gesamtumsatzes in Betracht zu ziehen.
- LSG Baden-Württemberg, 01.07.2009 - L 5 KA 4277/07 Eine Härtefall, den der Senat regelmäßig erst bei Honorarminderungen von 20% des Gesamtumsatzes in Betracht zieht (vgl dazu Urteil des Senats vom 5.2.2003 - L 5 KA 3172/02), liegt daher nicht vor.
- LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 5 KA 1718/12 Ein wirtschaftlicher Härtefall sei nach Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg (…Urt. v. 26.02.2003, L 5 KA 1909/00; Urt. v. 05.02.2003, L 5 KA 3172/02) regelmäßig erst bei Honorarminderungen von 20 % des Gesamtumsatzes in Betracht zu ziehen.
- LSG Baden-Württemberg, 09.07.2008 - L 5 KA 5146/05 Nach bisheriger Rechtsprechung des Senates (vgl. Urt. v. 5.2.03 - L 5 KA 3172/02) wurde ein Härtefall regelmäßig erst bei Honorarminderungen von 20 % des Gesamtumsatzes in Betracht gezogen.
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