Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1663/10 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 10.02.2009 - S 22 R 6813/08
- LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1663/10
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (19)
- BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94
Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1663/10
Nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 13.8.1996 (- 12 RK 76/94 -) komme es auf das jeweilige Gläubiger-Schuldner-Verhältnis - im Fall des BSG auf das Verhältnis zwischen Einzugsstelle und Arbeitgeber eines versicherungspflichtig Beschäftigten an.Nachdem auch das BSG in ständiger Rechtsprechung ein "konkretes" Verhalten des Berechtigten, das Recht nicht auszuüben, verlangt (SozR 3-2400 § 25 Nr. 6), kann dem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 16. Januar 2006 (L 3 R 3/05, veröffentlicht in Juris, Rn. 38) nicht gefolgt werden, sollte darin ein bloßes Unterlassen als Verwirkungstatbestand für ausreichend gehalten werden.
Selbst wenn dieses Verhalten gegenüber der Versicherten oder gegenüber der Beklagten - in dem Beitragsrechtsverhältnis zwischen Kläger und Beklagter kommt es allerdings nur auf das Verhalten gegenüber der Beklagten an (BSG, SozR 2200 § 182 Nr. 133; BSG, SozR 3-2400 § 25 Nr. 6) - pflichtwidrig gewesen sein sollte, so handelt es sich doch durchgängig um ein Nichtstun, nicht aber um ein aktives Verhalten, das auf der Gegenseite einen Vertrauenstatbestand hätte hervorrufen können.
So hat das BSG (SozR 3-2400 § 25 Nr. 6) gerade für das Beitragsrechtsverhältnis zwischen dem Rentenversicherungsträger oder der Einzugsstelle und dem Arbeitgeber bzw. Beschäftigungsgeber als Beitragsschuldner entschieden, dass nur eine Pflichtverletzung des Schuldners gegenüber dem Gläubiger genügt, während ein Verhalten gegenüber dem Beschäftigten als Versichertem für die Frage des Rechtsmissbrauchs der Einrede der Verjährung gegenüber Beitragsansprüchen unerheblich ist, weil es für eine Berücksichtigung dieser internen Verpflichtungen im Beitragsverhältnis keine Rechtsgrundlage gibt.
Es dient - vor allem - dem öffentlichen Interesse an der abschließenden und endgültigen Schaffung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit (vgl. BSG, Urt. v. 13.8.1996, - 12 RK 76/94 - unter Hinweis auf BGHZ 59, 72,74;… Palandt, BGB Überbl v. § 194 Rdnr. 9) und auf diese Weise außerdem der Entlastung der Gerichte (…vgl. etwa Soergel-Walter, BGB Vor § 194 Rdnr. 2).
Die genannte Zielsetzung der Verjährung ist nicht nur für zivilrechtliche Ansprüche, sondern auch für öffentlich-rechtliche Ansprüche von Hoheitsträgern, wie Ansprüche auf Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, maßgeblich (vgl. BSG, Urt. v. 13.8.1996, - 12 RK 76/94 -), sofern das Gesetz sie (wie hier mit (§ 25 SGB IV) der Verjährung unterwirft.
Das BSG verlangt ausdrücklich die Anwendung strenger Maßstäbe; der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung kommt nur bei einem "wirklich groben Verstoß gegen Treu und Glauben" in Betracht (BSG, Urt. v. 13.8.1996, - 12 RK 76/94 -).
Auch im Sozialrecht und insbesondere im Beitragsrecht steht der gesetzlich zugelassenen Verjährungseinrede (§ 25 SGB IV) der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs entgegen, wenn der Gläubiger im Vertrauen auf ein konkretes, "ihm gegenüber an den Tag gelegtes Verhalten des Beitragsschuldners" die Ansprüche nicht innerhalb der Verjährungsfrist verfolgt hat (so BSG, Urt. v. 13.8.1996, - 12 RK 76/94 - vgl. auch BSG, Urt. v. 1.7.2010, - B 13 R 67/09 R - zur Verjährung von Säumniszuschlägen; zur verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zusammenfassend BVerwG, Beschl. v. 19.4.2007, - 2 B 31/07 -).
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 13.8.1996, - 12 RK 76/94 -) kann es für die letztgenannte Fallgruppe auf Pflichtverletzungen allein im Rechtsverhältnis des Schuldners zum Gläubiger ankommen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2006 - L 3 R 3/05
Rentenversicherung
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1663/10
Notwendig ist außerdem in formeller Hinsicht, dass die in § 125 Abs. 3 Satz 1 AVG vorgesehene Aufschubbescheinigung ausgestellt worden ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16.1.2006, - L 3 R 3/05 - m. Nachw. zur Rspr. des BSG).Hierfür besteht ein Bedürfnis, wenn Meinungsverschiedenheiten über das Bestehen oder die Höhe der Beitragspflicht vorliegen (vgl. BSG, Urt. v. 21.7.1992, - 4 RA 16/91 - auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16.1.2006, - L 3 R 3/05 - m. w. N.).
Nachdem auch das BSG in ständiger Rechtsprechung ein "konkretes" Verhalten des Berechtigten, das Recht nicht auszuüben, verlangt (…SozR 3-2400 § 25 Nr. 6), kann dem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 16. Januar 2006 (L 3 R 3/05, veröffentlicht in Juris, Rn. 38) nicht gefolgt werden, sollte darin ein bloßes Unterlassen als Verwirkungstatbestand für ausreichend gehalten werden.
Der abweichenden Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 16.1.2006, - L 3 R 3/05 - Urt. v.26.1.2007, - L 13 R 117/05 -) kann er nicht folgen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - L 13 R 117/05
Rentenversicherung
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1663/10
Im Hinblick auf die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht liege eine unzulässige Rechtsausübung vor (LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.1.2007, - L 13 R 117/05 -).Der von der Beklagten angeführten Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 26.1.2007 (- L 13 R 117/05 - habe ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde gelegen. Das BSG habe sich in seinem Urteil vom 31.1.2008, (- B 13 R 27/07 R) mit der Verjährungsfrage bzw. der Treuwidrigkeit der Verjährungseinrede nicht befasst.
Selbst wenn bei dieser Frage doch eine Pflichtverletzung gegenüber dem nachzuversichernden Beschäftigten ausreichen würde, um die Verjährungseinrede als treuwidrig erscheinen zu lassen (so das LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2007, L 13 R 117/05, veröffentlicht in Juris Rn. 42), so läge eine solche hier nicht vor.
Der abweichenden Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 16.1.2006, - L 3 R 3/05 - Urt. v.26.1.2007, - L 13 R 117/05 -) kann er nicht folgen.
- LSG Baden-Württemberg, 22.01.2010 - L 4 R 1764/09
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1663/10
Gegen das vom Kläger angeführte Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 16.3.2009, a. a. O.) sei Berufung (Berufungsverfahren L 4 R 1764/09) eingelegt worden.Mit Beschluss vom 15.7.2009 wurde im Hinblick auf das Berufungsverfahren L 4 R 1764/09 das Ruhen des Verfahrens angeordnet.
Am 15.3.2010 hat der Kläger das Verfahren nach Ergehen des Urteils des LSG Baden-Württemberg vom 22.1.2010 (-L 4 R 1764/09-) wieder angerufen; das LSG Baden-Württemberg habe seine Rechtsauffassung bestätigt.
Der 4. Senat des LSG Baden-Württemberg hat in seinem den (Haupt-)Beteiligten bekannten Urteil vom 22.1.2010 (- L 4 R 1764/09 -) zu den auch hier maßgeblichen Fragen Folgendes ausgeführt:.
- BSG, 24.03.1983 - 1 RA 71/82
Anwartschaft auf lebenslängliche Versorgung und Hinterbliebenenversorgung nach …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1663/10
Der Anspruch auf die Nachversicherungsbeiträge entsteht mit Eintritt des Nachversicherungsfalls und wird zu diesem Zeitpunkt auch fällig (zur Fälligkeit etwa BSG, Urt. v. 24.3.1983, - 1 RA 71/82 - vgl. jetzt § 184 SGB VI).Insoweit kann (unbeschadet der Verweisung in § 25 Abs. 2 Satz 1 SGB IV auch auf § 214 Abs. 1 BGB über die einredeweise Geltendmachung der Verjährung) offen bleiben, ob der Eintritt von Verjährung auch von Amts wegen zu berücksichtigen wäre; das BSG geht jedenfalls für Nachversicherungsfälle von einer vom Schuldner zu erhebenden Einrede aus (Urt. v. 24.3.1983, 1 RA 71/82 -).
- BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81
Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1663/10
Das bloße Unterlassen der Nachversicherung bzw. der Ausstellung von Aufschubbescheinigungen kann demnach zur Verwirkung der Verjährungseinrede nicht führen (auf "positives Tun" abstellend, dabei allerdings auch pflichtwidriges Unterlassen gebotener Maßnahmen als "qualifiziertes Fehlverhalten" einstufend etwa BVerwG, Urt. v. 25.11.1982, - 2 C 32/81 -). - BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R
Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1663/10
Solche die Verwirkung auslösenden Umstände liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (…BSG SozR 2200 § 1399 Nr. 11 m.w.N.;… SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6; SozR 4-2400 § 22 Nr. 2). - BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R
Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1663/10
Auch im Sozialrecht und insbesondere im Beitragsrecht steht der gesetzlich zugelassenen Verjährungseinrede (§ 25 SGB IV) der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs entgegen, wenn der Gläubiger im Vertrauen auf ein konkretes, "ihm gegenüber an den Tag gelegtes Verhalten des Beitragsschuldners" die Ansprüche nicht innerhalb der Verjährungsfrist verfolgt hat (so BSG, Urt. v. 13.8.1996, - 12 RK 76/94 - vgl. auch BSG, Urt. v. 1.7.2010, - B 13 R 67/09 R - zur Verjährung von Säumniszuschlägen; zur verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zusammenfassend BVerwG, Beschl. v. 19.4.2007, - 2 B 31/07 -). - BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76
Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1663/10
Solche die Verwirkung auslösenden Umstände liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BSG SozR 2200 § 1399 Nr. 11 m.w.N.;… SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6;… SozR 4-2400 § 22 Nr. 2). - BSG, 21.06.1990 - 12 RK 13/89
Sozialversicherungsbeitrag - Umlage gemäß § 14 LFZG - Verjährung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1663/10
Bei absichtlicher Hinterziehung i. S. d § 29 Abs. 1 RVO trat Verjährung 30 Jahre nach Entstehung des Anspruchs ein (vgl. BSG, Urt. v. 21.6.1990, - 12 RK 13/89 -). - BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94
Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur …
- BGH, 16.06.1972 - I ZR 154/70
Beginn der Verjährung unbefristeter Unterlassungsansprüche
- BVerwG, 19.04.2007 - 2 B 31.07
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels …
- LSG Baden-Württemberg, 08.02.2008 - L 4 KR 1913/06
- VGH Bayern, 13.02.2007 - 14 ZB 06.3282
- BSG, 29.07.1997 - 4 RA 107/95
Aufschub einer Nachversicherung
- BSG, 31.01.2008 - B 13 R 27/07 R
Unversorgtes Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis - Feststellung …
- BSG, 21.07.1992 - 4 RA 16/91
Berechnung eines Nachversicherungsbeitrags - Entrichtung von …
- BSG, 11.06.1986 - 1 RA 51/84
Übertritt in eine probeweise Beschäftigung - Beschäftigung auf Probe - …
- BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R
Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der …
Bei Verletzung dieser Pflicht bleibt dem Gläubiger sein Beitragsanspruch mit der Folge unbekannt, dass er zulasten der Versichertengemeinschaft von der Geltendmachung seines Anspruchs sowie von sonstigen verjährungshemmenden Handlungen abgehalten wird (vgl LSG Nordrhein-Westfalen vom 16.1.2006 - L 3 R 3/05 - Juris RdNr 38; im Ergebnis ebenso, jedoch - zumindest auch - auf das beamtenrechtliche Fürsorgeverhältnis abstellend LSG Nordrhein-Westfalen vom 26.1.2007 - L 13 R 117/05 - Juris RdNr 42 f; aA die Entscheidungen des LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 22.1.2010 - L 4 R 1764/09 - sowie vom 13.4.2011 - L 5 R 1663/10 - und des LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5.10.2010 - L 18 R 247/09 - jeweils nicht veröffentlicht; ebenfalls aA LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.10.2010 - L 8 R 181/09 - Juris RdNr 29). - LSG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - L 5 KR 2152/10 Solche die Verwirkung auslösenden Umstände liegen vor, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteile entstehen würde (vgl. etwa BSG…, Urt. vom 30.11.1978, - 12 RK 6/76 - ; Urt. vom 14.7.2004, - B 12 KR 1/04 R - auch Senatsurteil vom 13.5.2011, - L 5 R 1663/10 -).
- SG Augsburg, 10.02.2026 - S 2 KR 116/25
Kostenerstattungsanspruch, Behandlungspflege, Krankenbeobachtung, Abgrenzung …
Solche die Verwirkung auslösenden Umstände liegen vor, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteile entstehen würde (vgl. etwa BSG, Urt. vom 30.11.1978, - 12 RK 6/76 - Urt. vom 14.7.2004, - B 12 KR 1/04 R - auch Senatsurteil vom 13.5.2011, - L 5 R 1663/10). - LSG Baden-Württemberg, 05.06.2012 - L 5 R 5523/11 Die Voraussetzungen für die Nachversicherung hätten unstreitig mit dem unversorgten Ausscheiden der L. aus dem versicherungsfreien beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst mit Ablauf des 10.07.1990 gemäß § 233 Abs. 1 Satz 1 SGB VI in Verbindung mit §§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 9 Abs. 1 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) vorgelegen (zur Fortgeltung dieser Bestimmung bei Ausscheiden aus der versicherungsfreien Beschäftigung vor dem 01.01.1992 LSG Bad.-Württ., Urteil vom 13.04.2011 - L 5 R 1663/10 -), so dass die Nachversicherungsschuld am 11.07.1990 entstanden sei.
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