Rechtsprechung
| LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 335/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kassel, 08.09.2016 - S 10 R 196/15
- LSG Hessen, 01.11.2017 - L 5 R 236/17
- LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 335/16
- BSG, 19.02.2018 - B 13 R 367/17 B
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BSG, 28.11.1990 - 4 RA 40/90
Versicherungszeit der Kindererziehung bei Pflegeeltern
Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 335/16
Diese Regelung sei nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. November 1990, 4 RA 40/90, verfassungsgemäß.Die Anknüpfung für eine Kindererziehungszeit an das Lebensalter des Kindes und nicht an den Zeitpunkt einer Aufnahme in die Familie der Adoptiv- oder Pflegeeltern ist weder willkürlich (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz ) noch mit dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) unvereinbar (vgl. BSG, Urteil vom 28. November 1990, 4 RA 40/90, Rdnr. 20 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1988, 2 BvR 1328/88; LSG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 3. Juli 2003, L 5 LW 4/03, juris, Rdnr. 25).
Die Anerkennung einer Kindererziehungszeit ist von dem Gedanken geprägt, dass die Zuwendung zum Kind durch Erziehung in der ersten Lebensphase unter "Verzicht" auf eine rentenanwartschaftsbegründende oder -steigernde Erwerbstätigkeit durch die Pflichtversicherung in einem Mindestumfang wie eine außerhäusliche Erwerbstätigkeit anerkannt und dadurch gefördert werden soll (vgl. BSG, Urteil vom 28. November 1990, 4 RA 40/90, juris, Rdnr. 21 = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 8).
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 335/16
Innerhalb dieser Grenzen ist er in seiner Entscheidung frei (vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Juli 1992, 1 BvL 51/86, juris, Rdnr. 125).Angesichts des in der Rentenversicherung seit 1957 geübten Umlageverfahrens, das verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, sind Kindererziehung und Beitragszahlung nicht gleichartig (vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Juli 1992, 1 BvL 51/86, juris, Rdnr. 135).
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 335/16
Der Gleichheitsgrundsatz will vielmehr ausschließen, dass eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88).
- BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85
Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln
Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 335/16
Unter diesen Umständen ist es grundsätzlich Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, welche von diesen Merkmalen er als maßgebend für eine Gleich- oder Ungleichbehandlung ansieht (vgl. BVerfGE 83, 395, 401 [BVerfG 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85] ). - BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
Aufteilung der Pflichtversicherung bei Kindererziehung zwischen Vater und Mutter, …
Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 335/16
Erziehung ist die Gesamtheit des tatsächlichen Verhaltens der Eltern, das nach ihrem Verständnis und ihren Vorstellungen dazu bestimmt und darauf gerichtet ist, die körperliche, geistige, sittliche und charakterliche Entwicklung des Kindes zu beeinflussen (BSG, Urteil vom 28. Februar 1991, 4 RA 76/90, juris, Rdnr. 26 m.w.N. = BSGE 68, 171 179). - LSG Hessen, 01.11.2017 - L 5 R 236/17
Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 335/16
Mit Beschluss vom 12. Juli 2017 ist das Verfahren hinsichtlich eines früheren Rentenbeginns abgetrennt und unter dem Aktenzeichen L 5 R 236/17 fortgeführt worden. - BVerfG, 10.12.1987 - 1 BvR 1233/87
Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 335/16
Denn der Tag der Geburt fällt in aller Regel mit dem Beginn der Lebens- und Erziehungsfähigkeit eines Kindes zusammen und stellt ein objektives Kriterium dar, dessen Anwendung generell die Betroffenen gleich behandelt, mag es auch im Einzelfall ausnahmsweise einmal zu einer Benachteiligung der Betroffenen kommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1987, 1 BvR 1233/87, SozR 7833 § 1 Nr. 3). - LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 13 R 1159/15
Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 335/16
Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, alle Belastungen durch Adoptivkinder rentenrechtlich zu kompensieren (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2016, L 13 R 1159/15, juris, Rdnr. 18). - BVerfG, 06.10.1988 - 2 BvR 1328/88
Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 335/16
Die Anknüpfung für eine Kindererziehungszeit an das Lebensalter des Kindes und nicht an den Zeitpunkt einer Aufnahme in die Familie der Adoptiv- oder Pflegeeltern ist weder willkürlich (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz ) noch mit dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) unvereinbar (vgl. BSG…, Urteil vom 28. November 1990, 4 RA 40/90, Rdnr. 20 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1988, 2 BvR 1328/88; LSG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 3. Juli 2003, L 5 LW 4/03, juris, Rdnr. 25). - LSG Rheinland-Pfalz, 03.07.2003 - L 5 LW 4/03
Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 335/16
Die Anknüpfung für eine Kindererziehungszeit an das Lebensalter des Kindes und nicht an den Zeitpunkt einer Aufnahme in die Familie der Adoptiv- oder Pflegeeltern ist weder willkürlich (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz ) noch mit dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) unvereinbar (vgl. BSG…, Urteil vom 28. November 1990, 4 RA 40/90, Rdnr. 20 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1988, 2 BvR 1328/88; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. Juli 2003, L 5 LW 4/03, juris, Rdnr. 25).
- VG Minden, 19.11.2021 - 2 K 2478/18 Rn. 49 Vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. November 2004 - 1 BvR 2303/03 -, juris, zur Begrenzung des an die Erziehung und Betreuung von Kindern anknüpfenden Vorteils im Recht der Arbeitslosenversicherung auf die ersten drei Lebensjahre; Hess. Landessozialgericht, Urteil vom 15. Dezember 2017 - L 5 R 335/16 -, juris; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. Juli 2003 - L 5 LW 4/03 -, juris, Rn. 26, zur Anerkennung von rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten nur bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres.
Rn. 53 Vgl. dazu auch Hess. Landessozialgericht, Urteil vom 15. Dezember 2017 - L 5 R 335/16 -, juris, Rn. 40.
- LSG Hessen, 01.11.2017 - L 5 R 236/17 Gegen das am 12. Oktober 2016 zugestellte Urteil hat die Klägerin am 9. November 2016 Berufung bei dem Hessischen Landessozialgericht eingelegt (Az.: L 5 R 335/16).
- BSG, 19.02.2018 - B 13 R 367/17 B Gegen das am 12. Oktober 2016 zugestellte Urteil hat die Klägerin am 9. November 2016 Berufung bei dem Hessischen Landessozialgericht eingelegt (Az.: L 5 R 335/16).
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