Rechtsprechung
| LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beitragsnachforderungen aufgrund einer Betriebsprüfung; Rücknahme des ersten Betriebsprüfungsbescheids vor weiterer Beitragsnachforderung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beitragsnachforderungen aufgrund einer Betriebsprüfung; Rücknahme des ersten Betriebsprüfungsbescheids vor weiterer Beitragsnachforderung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Forderung auf Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen kann bestandskräftiger Bescheid entgegenstehen
- haufe.de (Kurzinformation)
Bestand von Bescheiden früherer Betriebsprüfungen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Betriebsprüfung: Bestandskraft von Prüfbescheiden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Bestandskraft von Bescheiden früherer Betriebsprüfungen
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 28.05.2013 - S 7 R 6013/09
- LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13
- BSG - B 12 R 4/14 R (anhängig)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R
Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht - …
Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13
Wie vom Sozialgericht zutreffend festgestellt und ausgeführt, waren Gesamtsozialversicherungsbeiträge für die damals bestehenden Beschäftigungsverhältnisse mit den beigeladenen Friseurinnen nicht aus den gezahlten Entgelten, sondern wegen des Entstehungsprinzips aus den rechtlich geschuldeten Entgelten zu zahlen (§ 22 SGB X; vgl. BSG, Urteil vom 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R, Rn 17 ff - zitiert nach Juris).In den von ihr zitierten Entscheidungen hat das Bundessozialgericht die Voraussetzungen festgelegt, unter denen der Beklagte "das Recht zur Geltendmachung der festgestellten Beitragsforderungen verwirkt" hätte (BSG…, Urteil vom 10.09.1975 - 3/12 RK 15/74 Rdnr. 20 …und Urteil vom 30.11.1978 - 12 RK 6/76 Rdnr. 10, 11 ; BSG, Urteil vom 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R Rdnrn. 42, 44 - jeweils zitiert nach Juris).
Ebenso wenig ist zu entscheiden, ob der Beitragnachforderung das als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch für das Sozialversicherungsrecht und insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannte Rechtsinstitut der Verwirkung (vgl BSG, Urteil vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 1/04 R, Rn. 43 - zitiert nach juris) entgegenstehen kann.
Das gilt insbesondere für das Urteil vom 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R.
- BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76
Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten - …
Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13
In den von ihr zitierten Entscheidungen hat das Bundessozialgericht die Voraussetzungen festgelegt, unter denen der Beklagte "das Recht zur Geltendmachung der festgestellten Beitragsforderungen verwirkt" hätte (BSG…, Urteil vom 10.09.1975 - 3/12 RK 15/74 Rdnr. 20 und Urteil vom 30.11.1978 - 12 RK 6/76 Rdnr. 10, 11 ; BSG, Urteil vom 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R Rdnrn. 42, 44 - jeweils zitiert nach Juris).Rn. 40 a) Die von der Beklagten in Bezug genommene Entscheidung 30.11.1978 (Az: 12 RK 6/76; vorangegangen im Instanzenzug BSG, Urteil vom 31.07.1974 - 12 RK 1/73) hatte sich auf Beitragsnachforderungen für die Zeiträume von Januar 1966 bis Mai 1970 bezogen gemäß der dort strittigen Bescheide vom 11.12.1968, 15.01.1969, 17.04.1970, 03.12.1970 (vgl. das im Instanzenzug vorangegangene BSG, Urteil vom 31.07.1974 - 12 RK 1/73 Rdnrn. 1, 8, 9 - zitiert nach Juris).
Rn. 41 b) Auch die späteren Entscheidungen des Bundessozialgerichts, die die Entscheidung vom 30.11.1978 - 12 RK 6/76 aufgreifen und zitierend übernehmen, beziehen sich auf die Auseinandersetzung mit der Verwirkung einer Beitragsrückforderung.
- BSG, 12.02.1992 - 10 RAr 6/90
Berechnung der Umlage zur Produktiven Winterbauförderung, Rückname von …
Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13
Rn. 36 Wegen dieser objektiven Minderbelastung hatte der Bescheid vom 03.03.2005 - gemessen an den gesetzlichen Erfordernissen - einen begünstigenden Inhalt (zu dieser Wertung vgl. BSG, Urteil vom 12.02.1992 - 10 RAr 6/90, Rn 16 mwN - zitiert nach Juris).Rn. 37 Es wäre damit erforderlich gewesen, den bestandskräftigen Erstbescheid vom 03.03.2005 vor Erlass der strittigen Entscheidung aufzuheben nach § 45 SGB X. Zur anderslautenden Auffassung der Beklagten, dass eine Nachveranlagung jederzeit möglich sei und § 45 SGB X keine Anwendung fände, hat das BSG im Urteil vom 12.02.1992 - 10 RAr 6/90 unter Rn 18 (zitiert nach Juris) entschieden: Der Gesetzgeber hat in § 45 Abs. 2 SGB X eine grundsätzliche Abwägung getroffen zwischen dem Rechtsstaatsprinzip einerseits und dem Vertrauensschutz des Beitragsschuldners (oder Berechtigten) andererseits.
Eine Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12.02.1992 - 10 RAr 6/90 (…Rdnr. 18 - zitiert nach Juris), bei welchem der 10. Senat die Anwendbarkeit des § 45 im Falle von einer Nachveranlagung durch einen weiteren Beitragsbescheid bestimmt hat, ist auch dort nicht erfolgt.
- BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R
Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter …
Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13
Ebenso wenig stehen die Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur zulässigen Einrede der Verjährung gegen die Geltendmachung von Beitragserstattungsansprüchen der hier vertretenen Rechtsauffassung entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R Rdnr. 26). - BSG, 31.07.1974 - 12 RK 1/73
Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13
Rn. 40 a) Die von der Beklagten in Bezug genommene Entscheidung 30.11.1978 (Az: 12 RK 6/76; vorangegangen im Instanzenzug BSG, Urteil vom 31.07.1974 - 12 RK 1/73) hatte sich auf Beitragsnachforderungen für die Zeiträume von Januar 1966 bis Mai 1970 bezogen gemäß der dort strittigen Bescheide vom 11.12.1968, 15.01.1969, 17.04.1970, 03.12.1970 (vgl. das im Instanzenzug vorangegangene BSG, Urteil vom 31.07.1974 - 12 RK 1/73 Rdnrn. 1, 8, 9 - zitiert nach Juris). - BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73
Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer …
Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13
Insoweit ist der Maßstab des Bundesverwaltungsgerichts anwendbar, dass sich der "Gegenstand und die rechtliche Tragweite der Bestandskraft eines Verwaltungsaktes [...] nicht einheitlich für alle Rechtsgebiete und für alle Arten von Verwaltungsakten beurteilen" lässt (vgl. BVerwGE 48, 271 (279) = NJW 1976, 340). - BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R
Rentenversicherung - Bestimmtheit eines Korrekturbescheides - unbestimmte …
Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13
Maßstab der Auslegung ist insofern der verständige und Zusammenhänge berücksichtigende Beteiligte (vgl. BSG, Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 16/12 R, Rz. 18). - LSG Hamburg, 22.01.2009 - L 3 R 17/08
Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes; Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit …
- BSG, 10.09.1975 - 12 RK 15/74
Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13
In den von ihr zitierten Entscheidungen hat das Bundessozialgericht die Voraussetzungen festgelegt, unter denen der Beklagte "das Recht zur Geltendmachung der festgestellten Beitragsforderungen verwirkt" hätte (BSG, Urteil vom 10.09.1975 - 3/12 RK 15/74 Rdnr. 20 …und Urteil vom 30.11.1978 - 12 RK 6/76 Rdnr. 10, 11 ; BSG, Urteil vom 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R Rdnrn. 42, 44 - jeweils zitiert nach Juris).
- LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1621/14
Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Übungsleiter neben Haupttätigkeit als …
Deshalb bedarf es bei einer Nachforderung für einen von der vorangegangenen Prüfung umfassten Zeitraum auch keiner Aufhebung des vorangegangenen Prüfbescheids nach §§ 45 oder 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X - (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. April 2012 - L 1 KR 95/12 B ER - und Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 8 R 164/12 B ER - beide in juris; a.A. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. Oktober 2013 - L 5 R 554/13 - in juris, Revision anhängig beim BSG - B 12 R 4/14 R -). - LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 4 KR 1024/13
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit eines …
Deshalb bedarf es bei einer Nachforderung für einen von der vorangegangenen Prüfung umfassten Zeitraum auch keiner Aufhebung des vorangegangenen Prüfbescheids nach §§ 45 oder 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X - (Urteil des erkennenden Senats vom 11. April 2014 - L 4 R 3776/12 - nicht veröffentlicht; Hessisches LSG, Beschluss vom 23. April 2012 - L 1 KR 95/12 B ER - und LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 8 R 164/12 B ER - beide in juris; a.A. Bayerisches LSG, Urteil vom 8. Oktober 2013 - L 5 R 554/13 - in juris, Revision anhängig beim BSG - B 12 R 4/14 R -). - LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2016 - L 2 R 276/16
Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Betriebsprüfung; …
Rn. 24 Im Übrigen hat die Antragsgegnerin auch von einer Korrektur des Bescheides vom 16. November 2015 nach § 45 SGB X abgesehen, wie sie geboten gewesen wäre, wenn aufgrund und im Rahmen derselben Betriebsprüfung über den zunächst erlassenen Betriebsprüfungsbescheid hinaus zum selben Prüfzeitraum weitere Beitragsnachforderungen erhoben werden sollen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 08. Oktober 2013 - L 5 R 554/13 -, juris).
- SG Landshut, 22.01.2014 - S 10 R 5023/13
Rentenversicherung
Rn. 32 3. Einer Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für den streitgegenständlichen Zeitraum vom 01.10.2006 bis 31.12.2009 steht jedenfalls die Bestandskraft der Prüfmitteilung vom 05.07.2010 entgegen (zur Sperrwirkung eines Betriebsprüfungsbescheids vgl. nur BayLSG, Urteil v. 08.10.2013 - L 5 R 554/13; Urteil v. 18.01.2011 - L 5 R 752/08; Beschluss v. 22.03.2012 - L 5 R 138/12 B ER; Beschluss v. 20.04.2012 - L 5 R 246/12 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 16.10.2013 - L 3 R 485/12 B ER; Rittweger, in: DB 2011, 2147 ff.; a. A. LSG Sachsen, Beschluss v. 22.03.2013 - L 1 KR 14/13 B ER; v. Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 23./24.11.2011 TOP 12; http://www.aok-business.de/ fileadmin/user_upload/global/Fachthemen/ Besprechungsergebnisse/2011/bsperg_20111124-BeitrEinz.pdf.; Neidert/Scheer, in: DB 2011, 2547 ff.).Dies gilt umso mehr, als das BSG ausdrücklich auf sein Urteil vom 30.11.1978 - 12 RK 6/76 Bezug genommen hatte, dessen Entscheidungszeiträume vor Inkrafttreten des SGB X gelegen hatten (vgl. ausführlich BayLSG v. 08.10.2013 - L 5 R 554/13).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2014 - L 8 R 872/12 Dabei kann der Senat in diesem Fall offen lassen, ob eine entsprechende Bindungswirkung in Ermangelung konkreter, das Rechtsverhältnis des Beigeladenen zu 1) zur Gesellschaft betreffender Verfügungssätze, überhaupt in Betracht kommen kann [gegen eine Bindungswirkung: Senat, Beschluss v. 28.6.2013, L 8 R 469/13 B ER; Beschluss v. 6.5.2013, L 8 R 1057/12 B ER, sozialgerichtsbarkeit.de; ebenso: Bundessozialgericht (BSG), Urteil v. 30.10.2013, B 12 AL 2/11 R; a.A. Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteil v. 8.10.2013, L 5 R 554/13; jeweils juris].
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.07.2014 - L 1 KR 131/14
Beitragsnachforderung - Betriebsprüfung - Equal pay - CGZP - Verjährung
Soweit insbesondere das LSG Bayern schon weitergehende Wirkungen einer Betriebsprüfung angenommen hat (vgl. etwa LSG Bayern, Urt. v. 8. Oktober 2013 - L 5 R 554/13), widerspricht dies der ständigen Rechtsprechung des BSG (…vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 18. Dezember 2013 - B 12 R 2/11 R - juris Rn 36). - LSG Baden-Württemberg, 11.04.2014 - L 4 R 3776/12 Deshalb bedarf es bei einer Nachforderung für einen von der vorangegangenen Prüfung umfassten Zeitraum auch keiner Aufhebung des vorangegangenen Prüfbescheids nach §§ 45 oder 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X - (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. April 2012 - L 1 KR 95/12 B ER - und Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 8 R 164/12 B ER - beide in juris; a.A. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. Oktober 2013 - L 5 R 554/13 - in juris, Revision anhängig beim BSG - B 12 R 4/14 R -).
- LSG Bayern, 19.10.2015 - L 14 R 571/15
Materielle Bindungswirkung von Prüfbescheiden
Die Bf hat ihren Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage sowie ihre Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss des SG allein mit der für ihren Rechtsstandpunkt herangezogenen Rechtsprechung des 5. Senats des BayLSG begründet, wonach die Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen für einen Zeitraum, der bereits zuvor Gegenstand einer Betriebsprüfung war, nur nach Aufhebung des entsprechenden Prüfbescheides in Anwendung des § 45 SGB X möglich sei (vgl. BayLSG, Urteile vom 18.01.2011, Az. L 5 R 752/08, und vom 08.10.2013, Az. L 5 R 554/13, sowie Beschlüsse vom 22.03.2012, Az. L 5 R 138/12 B ER, vom 20.04.2012, Az. L 5 R 246/12 B ER, und vom 31.07.2012, Az. L 5 R 345/12 B ER).
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Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 554/13 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 14.11.2012 - S 3 R 2652/09
- LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 554/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11
(Sozialversicherungspflicht - EDV-Systemingenieur - Beratung und Unterstützung …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 554/13
Am 07.02.2013 hat die Beklagte gegen das ihr am 07.01.2013 zugestellte Urteil beim Landessozialgericht (LSG) Berufung eingelegt und zur Begründung vorgetragen, mit dem LSG (unter Verweis auf L 11 KR 3007/11) vertrete die Beklagte die Auffassung, dass der vom Bundesarbeitsgericht (BAG) im Recht der Arbeitnehmerüberlassung entwickelte Gesichtspunkt, nach dem bei der Abgrenzung zwischen einem Werk- oder Dienstvertrag und einer Tätigkeit als Arbeitnehmer maßgeblich darauf abzustellen sei, ob der vertraglich festgelegte Leistungsgegenstand hinreichend bestimmt sei, auch bei der Statusfeststellung von Bedeutung sei.Der Verweis auf das Urteil des LSG in der Sache L 11 KR 3007/11 führe zu keinem anderen Ergebnis. Danach sei die Unbestimmtheit im Vertrag ein Indiz für eine abhängige Beschäftigung. Ein derartiges Indiz sei vorliegend nicht zu erkennen. Denn die Aufgaben der Beigeladenen zu 1.) seien zwar im Vertrag nur abstrakt beschrieben gewesen.
Ist aber die nach dem Vertrag geschuldete Leistung derart unbestimmt, dass sie erst durch weitere Vorgaben oder durch Eingliederung in den Betrieb konkretisiert wird, ist dies ein gewichtiges Indiz für eine abhängige Beschäftigung (LSG Baden-Württemberg Urt. v. 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11 unter Verweis auf Rspr. des BAG).
- BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 554/13
Demgegenüber ist eine selbständige Tätigkeit vornehmlich durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das Unternehmerrisiko gekennzeichnet (vgl. BSG Urt. v. 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R, juris).Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG Urt. v. 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R, juris).
- BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R
Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 554/13
Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG Urt. v. 25.4.2012 - B 12 KR 24/10 R, juris).Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (vgl. BSG Urt. v. 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R, juris).
- BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R
Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 554/13
Notwendig ist regelmäßig die Angabe einer bestimmbaren Arbeit und die gerade hiermit in Zusammenhang stehende Entgeltlichkeit (vgl. näher BSG Urt. v. 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R, juris;… Urt. v. 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R, juris).Eine Elementenfeststellung dieser Art ist nicht zulässig (BSG Urt. v. 11.3.2009 - B 12 R 11/07 R, juris).
- BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R
Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 554/13
Computer und Telefon zählen nicht zu den Betriebsmitteln, die zur Annahme eines unternehmerischen Risikos führen können, da diese Gegenstände auch der allgemeinen Lebensführung dienen und ebenso von Arbeitnehmern auf eigene Kosten vorgehalten werden (vgl. BSG Urt. v. 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R, juris). - BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R
Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 554/13
Dies gilt allerdings nur dann, wenn dieser dem festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnis nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird (BSG Urt. v. 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R, juris;… BSG Urt. v. 13.07.1978 - 12 RK 14/78,;…">1227%20RVO%20Nr.%2017#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 1227 RVO Nr. 17). - BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R
Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 554/13
Höhere Dienste werden im Rahmen abhängiger Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt bleiben, sie in einer von der anderen Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebs aufgehen (BSG Urt. v. 19.6.2001 - B 12 KR 44/00 R, juris). - BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R
Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 554/13
Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht auch eingeschränkt und zur "dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (dazu BSG Urt. v. 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R, juris). - BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94
Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 554/13
Sei der vertraglich festgelegte Leistungsgegenstand nicht hinreichend bestimmt, die geschuldete Leistung also derart unbestimmt, dass sie erst durch die Weisungen des Auftraggebers konkretisiert werde, liege eine Tätigkeit als Arbeitnehmer vor (unter Verweis auf BAG Urt. v. 09.11.1994 - 7 AZR 217/94). - BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R
Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 554/13
Notwendig ist regelmäßig die Angabe einer bestimmbaren Arbeit und die gerade hiermit in Zusammenhang stehende Entgeltlichkeit (…vgl. näher BSG Urt. v. 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R, juris; Urt. v. 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R, juris). - BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
- BSG, 13.07.1978 - 12 RK 14/78
Abgrenzung sebständige - abhängige Beschäftigung: Unternehmerrisiko
- LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 R 4078/10
- LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 KR 4009/10
- LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 3717/14 Eine umfassende Sekretariatstätigkeit wird typischerweise weisungsgebunden erbracht (so bereits Senatsurteil vom 30.07.2014 - L 5 R 554/13).
Die vollständige Verrichtung einer solchen Tätigkeit innerhalb eines fremden Betriebs ist in selbständiger Form nicht denkbar (so bereits Senatsurteil vom 30.07.2014 - L 5 R 554/13).
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