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Rechtsprechung
   LSG Saarland, 25.09.2019 - L 6 AL 2/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,34433
LSG Saarland, 25.09.2019 - L 6 AL 2/18 (https://dejure.org/2019,34433)
LSG Saarland, Entscheidung vom 25.09.2019 - L 6 AL 2/18 (https://dejure.org/2019,34433)
LSG Saarland, Entscheidung vom 25. September 2019 - L 6 AL 2/18 (https://dejure.org/2019,34433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 142 Abs 1 S 1 SGB 3, § 26 Abs 2a S 1 Nr 1 SGB 3, Art 6 Abs 4 GG
    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger Versicherungspflichtiger - Versicherungspflichtverhältnis wegen Erziehung von Kindern - Begriff der Unmittelbarkeit - Unterbrechung zwischen zwei Versicherungspflichttatbeständen - keine starre ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvL 10/01

    Arbeitslosengeld und Mutterschutz

    Auszug aus LSG Saarland, 25.09.2019 - L 6 AL 2/18
    Art. 6 Abs. 4 GG enthält den bindenden Auftrag an den Gesetzgeber, jeder Mutter Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft angedeihen zu lassen (vgl. etwa Entscheidung des BVerfG vom 28.03.2006, Az.: 1 BvL 10/01 = BVerfGE 115, 259 m.w.N.) Das Schutzgebot aus Art. 6 Abs. 4 GG hat hierbei auch das Ziel und die Tendenz, den Gesetzgeber zu verpflichten, wirtschaftliche Belastungen der Mütter, die im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft und Mutterschaft stehen, auszugleichen.

    Das gilt auch für das Gebiet der Sozialversicherung, auch wenn es nicht dazu führt, dass der Gesetzgeber gehalten wäre, jede mit der Mutterschaft zusammenhängende wirtschaftliche Belastung auszugleichen (vgl. BVerfG vom 28.03.2006 a.a.O. m.w.N.).

  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 3/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger …

    Auszug aus LSG Saarland, 25.09.2019 - L 6 AL 2/18
    So hat das BSG in einer Entscheidung vom 23.02.2017 (Az.: B 11 AL 3/16 R) zu der Regelung des § 26 Abs. 2 SGB III entschieden, dass der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auch dann als Versicherungszeit in der Arbeitslosenversicherung zu berücksichtigen sein kann, wenn der Zeitraum zwischen dem Beginn der Rente und dem vorhergehenden Bezug von Arbeitslosengeld mehr als einen Monat beträgt.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 AL 1634/15

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger …

    Auszug aus LSG Saarland, 25.09.2019 - L 6 AL 2/18
    Rn. 57 Das LSG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.10.2016 (Az.: L 13 AL 1634/15) zu § 26 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 1 SGB III entschieden, dass die "Unmittelbarkeit" auch dann gewahrt sei, wenn eine Mutterschutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG direkt an eine Zeit angrenze, in der Versicherungspflicht wegen der Erziehung eines Kindes bestand, auch wenn die zeitliche Lücke bis zur nachfolgenden Kindererziehungszeit mehr als einen Monat beträgt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 9 AL 286/14

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Begriff der Unmittelbarkeit der …

    Auszug aus LSG Saarland, 25.09.2019 - L 6 AL 2/18
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich davon auszugehen, dass bei Unterbrechungszeiträumen generell das Erfordernis der "Unmittelbarkeit" nur dann als erfüllt anzusehen ist, wenn diese Zeiträume nicht mehr als einen Monat umfassen (vgl. etwa Hessisches LSG, Urteil vom 18.03.2016, Az.: L 7 AL 145/14 sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.01.2016, Az.: L 9 AL 286/14 zu § 26 Abs. 2 SGB III).
  • LSG Hessen, 18.03.2016 - L 7 AL 145/14

    Arbeitslosenversicherung Versicherungspflicht

    Auszug aus LSG Saarland, 25.09.2019 - L 6 AL 2/18
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich davon auszugehen, dass bei Unterbrechungszeiträumen generell das Erfordernis der "Unmittelbarkeit" nur dann als erfüllt anzusehen ist, wenn diese Zeiträume nicht mehr als einen Monat umfassen (vgl. etwa Hessisches LSG, Urteil vom 18.03.2016, Az.: L 7 AL 145/14 sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.01.2016, Az.: L 9 AL 286/14 zu § 26 Abs. 2 SGB III).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2018 - L 3 AL 2273/18

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger …

    Auszug aus LSG Saarland, 25.09.2019 - L 6 AL 2/18
    Rn. 55 Das LSG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 21.11.2018 (Az.: L 3 AL 2273/18) ebenfalls zu der Regelung des § 26 Abs. 2 SGB III entschieden, dass, wenn zwischen dem Ende einer Versicherungspflicht aufgrund einer Erziehungszeit und dem Bezug von Mutterschaftsgeld aufgrund einer weiteren Schwangerschaft eine Lücke von 45 Tagen bestehe, dies dennoch dem Erfordernis der "Unmittelbarkeit" genügen könne.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.03.2011 - L 1 AL 43/10
    Auszug aus LSG Saarland, 25.09.2019 - L 6 AL 2/18
    Das LSG Baden-Württemberg führt in dieser Entscheidung u.a. aus, die Begriffe der "Unmittelbarkeit" und "Unterbrechung" hätten nicht nur eine zeitliche Dimension, sondern wiesen auch einen kausalen Bezug dergestalt auf, dass mit den in der Norm intendierten Anrechnungszeiten dem Versicherten ein Ausgleich für bestimmte unverschuldete Beitragsausfälle (bzw. fehlende Versicherungszeiten) gewährt werden solle (vgl. ebenso Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 31.05.2011, Az.: L 1 AL 43/10).
  • LSG Sachsen, 20.08.2025 - L 3 AL 20/23
    Die Klägerin verweist hierzu auf die Entscheidung des Landessozialgerichts für das Saarland vom 25. September 2019 (Az.: L 6 AL 2/18).

    a) Der Begriff der Unmittelbarkeit ist wie in § 26 Abs. 2 SGB III zu verstehen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Oktober 2016 - L 13 AL 1634/15 - juris; LSG für das Saarland, Urteil vom 25. September 2019 - L 6 AL 2/18 - juris Rdnr. 54;… Timme, in: Hauck/Noftz SGB III [3.

    Insoweit ist die Unterbrechung der Versicherungspflicht anders als in den von verschiedenen Landessozialgerichten in der Vergangenheit aufgegriffenen Fällen (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. März 2011 - L 1 AL 43/10 - juris [2 Monate Unterbrechung bei zwei sich überschneidenden Kindererziehungszeiten zwischen einem erst- und einem zweitgeborenen Kind]; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Oktober 2016 - L 13 AL 1634/15 - juris [ca. 2 Monate Unterbrechung zwischen dem Ende der Erziehungszeit für das erstgeborene Kind und dem Beginn der Erziehungszeit für das zweitgeborene Kind bei Eintritt des Mutterschutzes bereits während der ersten Erziehungszeit ohne Bezug von Mutterschaftsgeld]; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2018 - L 3 AL 2273/18 - juris [45 Tage Unterbrechung zwischen dem Ende einer Erziehungszeit und dem Bezug von Mutterschaftsgeld aufgrund einer weiteren Schwangerschaft]; LSG für das Saarland, Urteil vom 25. September 2019 - L 6 AL 2/18 - juris [48 Tage Unterbrechung zwischen dem Ende der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Beginn der Kindererziehung]), die zudem jeweils nur geringfügig über einem Monat liegende Unterbrechungen zum Gegenstand hatten, gerade nicht durch etwaige Zufälligkeiten oder sonstige, nicht von der Klägerin beeinflussbare Umstände verursacht worden, sondern weil sich die Klägerin hierfür durch eigene rechtsgestaltende Erklärung wirksam entschieden hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2025 - L 8 AL 641/25
    Versicherungspflichtig nach dieser Vorschrift ist, wer wegen der Kindererziehung eine unmittelbar zuvor ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung unterbricht (Senatsbeschluss vom 02.09.2025 - L 8 AL 390/25 ER-B - nicht veröffentlicht;… Schneil, in: BeckOGK-SGB III, § 26 Rn. 31, Stand 01.05.2025;… Scheidt, in: Heinz/Schmidt-De Caluwe/ Scholz, SGB III, 7. Aufl. 2021, § 26 Rn. 50; LSG Saarland, Urteil vom 25.09.2019 - L 6 AL 2/18 - juris Rn. 56; Schleswig-Holsteinisches LSG…, Urteil vom 16.12.2011 - L 3 AL 20/10 - juris Rn. 29; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13.11.2009 - L 5 AL 173/08 - juris Rn. 24; vgl. LSG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 31.03.2011 - L 1 AL 43/10 - juris Rn. 44).
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